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   BGH, 24.06.2019 - IX ZB 1/19   

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https://dejure.org/2019,19974
BGH, 24.06.2019 - IX ZB 1/19 (https://dejure.org/2019,19974)
BGH, Entscheidung vom 24.06.2019 - IX ZB 1/19 (https://dejure.org/2019,19974)
BGH, Entscheidung vom 24. Juni 2019 - IX ZB 1/19 (https://dejure.org/2019,19974)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer durch einen nicht beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt eingelegten Anhörungsrüge

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer durch einen nicht beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt eingelegten Anhörungsrüge

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    ZPO § 78 Abs. 1 S. 3; ZPO § 321a
    Zulässigkeit einer durch einen nicht beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt eingelegten Anhörungsrüge

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 29.05.2013 - IX ZB 7/13

    Erfolgsaussichten eines Antrags auf Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der

    Auszug aus BGH, 24.06.2019 - IX ZB 1/19
    Gleiches gilt für eine Anhörungsrüge gegen die Rechtsbeschwerdeentscheidung (BGH, Beschluss vom 29. Mai 2013 - IX ZB 7/13, juris Rn. 5).
  • BGH, 21.11.2023 - VIII ZB 55/23

    Einlegen der Anhörungsrüge durch einen beim BGH zugelassenen Rechtsanwalt

    Die Anhörungsrüge ist bereits deshalb unzulässig, weil die Beklagte sie nicht - wie erforderlich (§ 78 Abs. 1 Satz 3 ZPO) - durch einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt eingelegt hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Juni 2019 - IX ZB 1/19, juris Rn. 1 mwN; vom 5. August 2020 - VIII ZB 46/20, juris Rn. 1; vom 4. Mai 2023 - I ZB 19/23, juris Rn. 1 mwN).
  • BGH, 17.10.2023 - VIII ZB 58/23

    Verwerfung der Anhörungsrüge als unzulässig

    Die Anhörungsrüge ist bereits deshalb unzulässig, weil der Beklagte sie nicht - wie erforderlich (§ 78 Abs. 1 Satz 3 ZPO) - durch einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt eingelegt hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Juni 2019 - IX ZB 1/19, juris Rn. 1 mwN; vom 5. August 2020 - VIII ZB 46/20, juris Rn. 1; vom 4. Mai 2023 - I ZB 19/23, juris Rn. 1 mwN).
  • BGH, 05.08.2020 - VIII ZB 37/20

    Unzulässige Anhörungsrüge

    Gleiches gilt für nachfolgende Anhörungsrügen (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Juni 2019 - IX ZB 1/19, juris Rn. 1 mwN).
  • BGH, 05.08.2020 - VIII ZB 12/20

    Verwerfung der Anhörungsrüge als unzulässig hinsichtlich Erhebung innerhalb der

    Gleiches gilt für eine Anhörungsrüge gegen die Rechtsbeschwerdeentscheidung (BGH, Beschluss vom 24. Juni 2019 - IX ZB 1/19, juris Rn. 1 mwN).
  • BGH, 04.07.2023 - VIII ZB 25/23

    Verwerfung der Ablehnungsgesuche als unzulässig

    Diese ist jedoch bereits deshalb unzulässig, weil der Antragsteller sie nicht - wie erforderlich (§ 78 Abs. 1 Satz 3 ZPO) - durch einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt eingelegt hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Juni 2019 - IX ZB 1/19, juris Rn. 1 mwN; vom 5. August 2020 - VIII ZB 46/20, juris Rn. 1; vom 4. Mai 2023 - I ZB 19/23, juris Rn. 1 mwN).
  • BGH, 08.08.2023 - VIII ZR 260/22

    Verwerfung der Anhörungsrüge als unzulässig

    Diese ist jedoch bereits deshalb unzulässig, weil der Beklagte sie nicht - wie erforderlich (§ 78 Abs. 1 Satz 3 ZPO) - durch einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt eingelegt hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Juni 2019 - IX ZB 1/19, juris Rn. 1 mwN; vom 5. August 2020 - VIII ZB 46/20, juris Rn. 1; vom 4. Mai 2023 - I ZB 19/23, juris Rn. 1 mwN).
  • BGH, 07.07.2020 - XI ZB 1/20

    Anhörungsrüge wegen einer Verwerfung einer Rechtsbeschwerde als unzulässig

    Gleiches gilt für eine Anhörungsrüge gegen die Rechtsbeschwerdeentscheidung (BGH, Beschluss vom 24. Juni 2019 - IX ZB 1/19, juris Rn. 1).
  • BGH, 29.08.2023 - VIII ZB 19/23

    Unzulässigkeit einer Anhörungsrüge wegen Nichtvortragens eines entsprechenden

    Die Anhörungsrüge ist bereits deshalb unzulässig, weil die Kläger sie nicht - wie erforderlich (§ 78 Abs. 1 Satz 3 ZPO) - durch einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt eingelegt haben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Juni 2019 - IX ZB 1/19, juris Rn. 1 mwN; vom 5. August 2020 - VIII ZB 46/20, juris Rn. 1; vom 4. Mai 2023 - I ZB 19/23, juris Rn. 1 mwN).
  • BGH, 05.08.2020 - VIII ZB 46/20

    Unzulässigkeit der Anhörungsrüge wegen Verletzung des Anwaltszwangs

    Gleiches gilt für eine Anhörungsrüge gegen die Rechtsbeschwerdeentscheidung (BGH, Beschluss vom 24. Juni 2019 - IX ZB 1/19, juris Rn. 1 mwN).
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