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   BGH, 24.06.2020 - 3 StR 287/19   

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BGH, 24.06.2020 - 3 StR 287/19 (https://dejure.org/2020,41955)
BGH, Entscheidung vom 24.06.2020 - 3 StR 287/19 (https://dejure.org/2020,41955)
BGH, Entscheidung vom 24. Juni 2020 - 3 StR 287/19 (https://dejure.org/2020,41955)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 264 StPO; § 145a StGB; Art. 103 Abs. 2 GG
    Prozessuale Tat (Einheitlichkeit des Lebensvorgangs; in der Hauptverhandlung zu Tage getretene Umstände; Identität; erhebliche Abweichung); Verstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht (Bestimmtheit; Klarstellung der Strafbewehrung unmittelbar im ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 145a StGB, § 354 Abs. 1 StPO, § 264 Abs. 1 StPO, § 52 StGB, § 145a Satz 1 StGB, Art. 103 Abs. 2 GG, § 68b Abs. 2 StGB, § 68b Abs. 1 StGB, § 268a StPO, §§ 453a, 463 Abs. 1 StPO, § 353 Abs. 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Unterbringung in der Sicherungsverwahrung im Rahmen der Verurteilung wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in Tateinheit mit einem Verstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht in mehreren Fällen; Prüfung des Vorliegens eines Verstoßes gegen eine ...

  • rewis.io

    Verstoß gegen strafbewehrte Weisungen während der Führungsaufsicht: Anforderungen an die Bestimmtheit der Weisung und an die Klarstellung der Strafbewehrtheit im Führungsaufsichtsbeschluss

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unterbringung in der Sicherungsverwahrung im Rahmen der Verurteilung wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in Tateinheit mit einem Verstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht in mehreren Fällen; Prüfung des Vorliegens eines Verstoßes gegen eine ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2021, 44
  • StV 2021, 796 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 11.02.2016 - 2 StR 512/15

    Verstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht (Blankettvorschrift:

    Auszug aus BGH, 24.06.2020 - 3 StR 287/19
    Der Umstand, dass eine Weisung strafbewehrt ist, muss vielmehr in dem Führungsaufsichtsbeschluss unmissverständlich klargestellt sein (BGH, Beschlüsse vom 19. August 2015 - 5 StR 275/15, Strafo 2015, 471, 472; vom 11. Februar 2016 - 2 StR 512/15, BGHR StGB § 145a Bestimmtheit 2 Rn. 9; vom 8. September 2016 - 1 StR 377/16, StV 2020, 22).

    Damit kann aber nicht geprüft werden, ob im Führungsaufsichtsbeschluss unmissverständlich klargestellt ist, dass es sich bei den auferlegten Weisungen um gemäß § 68b Abs. 1 StGB strafbewehrte Weisungen handelt (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Februar 2016 - 2 StR 512/15, BGHR StGB § 145a Bestimmtheit 2).

  • BGH, 08.09.2016 - 1 StR 377/16

    Verfassungsrechtliches Bestimmtheitsgebot (hinreichende Bestimmtheit von

    Auszug aus BGH, 24.06.2020 - 3 StR 287/19
    Der Umstand, dass eine Weisung strafbewehrt ist, muss vielmehr in dem Führungsaufsichtsbeschluss unmissverständlich klargestellt sein (BGH, Beschlüsse vom 19. August 2015 - 5 StR 275/15, Strafo 2015, 471, 472; vom 11. Februar 2016 - 2 StR 512/15, BGHR StGB § 145a Bestimmtheit 2 Rn. 9; vom 8. September 2016 - 1 StR 377/16, StV 2020, 22).
  • BGH, 07.10.1998 - 1 StR 389/98

    Sexueller Missbrauch von Kindern; Beischlaf zwischen Verwandten

    Auszug aus BGH, 24.06.2020 - 3 StR 287/19
    Der Senat hat deshalb einen dieser festgestellten Verstöße gegen Weisungen während der Führungsaufsicht eingestellt (§ 354 Abs. 1 StPO analog; vgl. BGH, Beschluss vom 7. Oktober 1998 - 1 StR 389/98, NStZ-RR 1999, 274).
  • BGH, 20.11.2014 - 4 StR 153/14

    Mangelnde Anklage (Eröffnungsbeschluss; Begriff der Tat im prozessualen Sinne und

    Auszug aus BGH, 24.06.2020 - 3 StR 287/19
    Selbst wenn das Tatgericht seine Untersuchung auch auf Teile der Tat erstrecken muss, die erst in der Hauptverhandlung bekannt werden, darf die Umgestaltung der Strafklage nicht dazu führen, dass die Identität der von der Anklage umfassten Tat nicht mehr gewahrt ist, weil das ihr zugrunde liegende Geschehen durch ein anderes ersetzt wird (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 30. Oktober 2008 - 3 StR 375/08, juris Rn. 8; vom 20. November 2014 - 4 StR 153/14, juris Rn. 5; Beschlüsse vom 10. November 2008 - 3 StR 433/08, NStZ-RR 2009, 146, 147; vom 18. Oktober 2016 - 3 StR 186/16, StraFo 2017, 26).
  • BGH, 17.10.2019 - 3 StR 170/19

    Begriff der Tat im verfahrensrechtlichen Sinne (von der Anklage betroffener

    Auszug aus BGH, 24.06.2020 - 3 StR 287/19
    Das Gericht hat seine Untersuchung mithin auf diejenigen Tatumstände zu erstrecken, die erst in der Hauptverhandlung zu Tage getreten sind (BGH, Urteil vom 17. Oktober 2019 - 3 StR 170/19, juris Rn. 13; vgl. auch KK/Kuckein/Ott, StPO, 8. Aufl., § 264 Rn. 39 mwN).
  • BGH, 20.12.1995 - 2 StR 113/95

    Zurückweisung eines Antrages auf Gewährung von Prozesskostenhilfe bei einem

    Auszug aus BGH, 24.06.2020 - 3 StR 287/19
    Die Frage der Einheitlichkeit des Vorgangs beurteilt sich dabei nach den Umständen des Einzelfalles auf der Grundlage des Ergebnisses der Hauptverhandlung und der darin durchgeführten Beweisaufnahme (BGH, Urteil vom 20. Dezember 1995 - 2 StR 113/95, BGHR StPO § 264 Abs. 1 Tatidentität 28).
  • BGH, 19.08.2015 - 5 StR 275/15

    Verstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht (Blankettvorschrift;

    Auszug aus BGH, 24.06.2020 - 3 StR 287/19
    Der Umstand, dass eine Weisung strafbewehrt ist, muss vielmehr in dem Führungsaufsichtsbeschluss unmissverständlich klargestellt sein (BGH, Beschlüsse vom 19. August 2015 - 5 StR 275/15, Strafo 2015, 471, 472; vom 11. Februar 2016 - 2 StR 512/15, BGHR StGB § 145a Bestimmtheit 2 Rn. 9; vom 8. September 2016 - 1 StR 377/16, StV 2020, 22).
  • BGH, 07.02.2013 - 3 StR 486/12

    Verstoß gegen eine Weisung im Rahmen der Führungsaufsicht; verfassungsrechtlich

    Auszug aus BGH, 24.06.2020 - 3 StR 287/19
    Dem Betroffenen muss mit der Weisung unmittelbar verdeutlicht werden, welches Tun oder Unterlassen von ihm erwartet wird, so dass er sein Verhalten danach ausrichten kann (BGH, Urteil vom 7. Februar 2013 - 3 StR 486/12, BGHSt 58, 136 Rn. 4 mwN).
  • BGH, 18.10.2016 - 3 StR 186/16

    Erhebliche Abweichung des festgestellten Sachverhalts von den in der

    Auszug aus BGH, 24.06.2020 - 3 StR 287/19
    Selbst wenn das Tatgericht seine Untersuchung auch auf Teile der Tat erstrecken muss, die erst in der Hauptverhandlung bekannt werden, darf die Umgestaltung der Strafklage nicht dazu führen, dass die Identität der von der Anklage umfassten Tat nicht mehr gewahrt ist, weil das ihr zugrunde liegende Geschehen durch ein anderes ersetzt wird (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 30. Oktober 2008 - 3 StR 375/08, juris Rn. 8; vom 20. November 2014 - 4 StR 153/14, juris Rn. 5; Beschlüsse vom 10. November 2008 - 3 StR 433/08, NStZ-RR 2009, 146, 147; vom 18. Oktober 2016 - 3 StR 186/16, StraFo 2017, 26).
  • BGH, 30.10.2008 - 3 StR 375/08

    Tat im prozessualen Sinne (Individualisierung der Tat bei Serienstraftaten;

    Auszug aus BGH, 24.06.2020 - 3 StR 287/19
    Selbst wenn das Tatgericht seine Untersuchung auch auf Teile der Tat erstrecken muss, die erst in der Hauptverhandlung bekannt werden, darf die Umgestaltung der Strafklage nicht dazu führen, dass die Identität der von der Anklage umfassten Tat nicht mehr gewahrt ist, weil das ihr zugrunde liegende Geschehen durch ein anderes ersetzt wird (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 30. Oktober 2008 - 3 StR 375/08, juris Rn. 8; vom 20. November 2014 - 4 StR 153/14, juris Rn. 5; Beschlüsse vom 10. November 2008 - 3 StR 433/08, NStZ-RR 2009, 146, 147; vom 18. Oktober 2016 - 3 StR 186/16, StraFo 2017, 26).
  • BGH, 27.09.2011 - 3 StR 255/11

    Prozessuale Tat; Anklagegrundsatz; Identität der Tat (individualisierende

  • BGH, 10.11.2008 - 3 StR 433/08

    Anklagegrundsatz; Akkusationsprinzip; Identität der Tat; teilweise Einstellung

  • BGH, 12.01.2021 - 3 StR 362/20

    Verstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht (unmissverständliche

    Wegen der Gefahr von Missverständnissen und Ungewissheiten kann diese Klarstellung nicht durch eine mündliche Belehrung ersetzt werden (s. BGH, Beschlüsse vom 19. August 2015 - 5 StR 275/15, BGHR StGB § 145a Satz 1 Verstoß gegen Weisungen 3; vom 11. Februar 2016 - 2 StR 512/15, BGHR StGB § 145a Bestimmtheit 2; vom 8. September 2016 - 1 StR 377/16, StV 2020, 22; vom 25. Februar 2020 - 4 StR 590/19, NStZ 2020, 480 Rn. 4 f.; Urteil vom 24. Juni 2020 - 3 StR 287/19, juris Rn. 18; LK/Krehl, StGB, 13. Aufl., § 145a Rn. 9a mwN).
  • BGH, 28.06.2023 - 3 StR 151/23

    Erforderlichkeit eines unmissverständlichen Hinweises im

    Ein solcher unmissverständlicher Hinweis im Führungsaufsichtsbeschluss ist jedoch erforderlich, damit dieser in Ausfüllung des Blankettstraftatbestandes des § 145a Satz 1 StGB die Strafbarkeit eines Weisungsverstoßes begründen kann (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. März 2023 - 4 StR 312/22, juris Rn. 17; vom 16. Juni 2021 - 3 StR 50/21, juris Rn. 3; vom 12. Januar 2021 - 3 StR 362/20, NStZ 2021, 733 Rn. 11; Urteil vom 24. Juni 2020 - 3 StR 287/19, NStZ-RR 2021, 44, 45).

    Eine Information über die Strafbarkeit von Weisungsverstößen allein im Rahmen einer (mündlichen) Belehrung über die Führungsaufsicht nach § 268a Abs. 3 Satz 2 StPO beziehungsweise §§ 453a, 463 Abs. 1 StPO genügt nicht (BGH, Beschlüsse vom 2. März 2023 - 4 StR 312/22, juris Rn. 17; vom 12. Januar 2021 - 3 StR 362/20, NStZ 2021, 733 Rn. 11; Urteil vom 24. Juni 2020 - 3 StR 287/19, NStZ-RR 2021, 44, 45).

  • BGH, 16.06.2021 - 3 StR 50/21

    Verstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht (Bestimmtheit; klare und

    "Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs unterfällt ein Verstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht wegen des verfassungsrechtlich verankerten Bestimmtheitsgebots (Art. 103 Abs. 2 GG) nur dann dem Straftatbestand des § 145a StGB, wenn sich aus dem Wortlaut des führungsaufsichtsgerichtlichen Beschlusses klar und unmissverständlich ergibt, dass es sich bei der in Rede stehenden Weisung um eine solche nach § 68b Abs. 1 StGB handelt, die gemäß § 145a Satz 1 StGB strafbewehrt ist (zuletzt: Senat, Beschluss vom 12. Januar 2021 - 3 StR 362/20 -, juris Rdn. 11; Senat, Urteil vom 24. Juni 2020 - 3 StR 287/19 -, juris Rdn. 18 m.w.N.).
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