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   BGH, 24.06.2021 - 5 StR 67/21   

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https://dejure.org/2021,21004
BGH, 24.06.2021 - 5 StR 67/21 (https://dejure.org/2021,21004)
BGH, Entscheidung vom 24.06.2021 - 5 StR 67/21 (https://dejure.org/2021,21004)
BGH, Entscheidung vom 24. Juni 2021 - 5 StR 67/21 (https://dejure.org/2021,21004)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 162 StPO; § 168c StPO; Art. 6 Abs. 1 und 3 lit. d EMRK
    Verwertbarkeit einer ohne Anwesenheit des Angeklagten durchgeführten ermittlungsrichterlichen Vernehmung zu einem Thema der laufenden Hauptverhandlung (Zuständigkeit; Eilbedürftigkeit; Nachermittlung zur Sache durch die Staatsanwaltschaft; qualifizierte Belehrung; ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 168c Abs 5 S 2 StPO, § 250 StPO, §§ 250 ff StPO
    Ermittlungsrichterliche Zeugenvernehmung: Verwertbarkeit bei Ausschluss des Angeklagten und des Verteidigers von der Vernehmung

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 168c Abs. 5 Satz 2 StPO, § 274 Satz 1 StPO, § 162 Abs. 3 Satz 1 StPO, § 168c StPO, §§ 250 ff. StPO, Art. 6 Abs. 3 Buchst. d EMRK, § 473 Abs. 4 StPO

  • Wolters Kluwer

    Rechtsstaatswidrige Verzögerung des strafgerichtlichen Revisionsverfahrens

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsstaatswidrige Verzögerung des strafgerichtlichen Revisionsverfahrens

  • rechtsportal.de

    Rechtsstaatswidrige Verzögerung des strafgerichtlichen Revisionsverfahrens

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Verurteilung wegen Diebstahls einer Goldmünze aus dem Berliner Bode-Museum rechtskräftig

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    StPO: Vernehmung einer Zeugin neben der laufenden HV - Verwertbar, auch wenn Verteidiger fehlte

  • lto.de (Kurzinformation)

    Revisionen ohne Erfolg: Urteil zum Goldmünzen-Diebstahl rechtskräftig

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Verurteilung wegen Diebstahls einer Goldmünze aus dem Berliner Bode-Museum rechtskräftig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2021, 687
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 24.04.2019 - 4 StR 16/19

    Anwesenheitsrecht bei richterlichen Vernehmungen (Einführung fehlerhafter

    Auszug aus BGH, 24.06.2021 - 5 StR 67/21
    Wegen eines Verstoßes gegen § 168c StPO fehlerhaft zustande gekommene richterliche Vernehmungen dürfen ohnehin als nichtrichterliche Vernehmung in die Hauptverhandlung eingeführt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 24. April 2019 - 4 StR 16/19, NStZ-RR 2019, 222 mwN).
  • OLG Koblenz, 03.03.1983 - 1 Ss 52/83

    Zeugnisverweigerungsrecht von Angehörigen; Folge des Gebrauchs des

    Auszug aus BGH, 24.06.2021 - 5 StR 67/21
    Aus einem möglichen Verstoß gegen die Zuständigkeitsbestimmung des § 162 Abs. 3 Satz 1 StPO (vgl. OLG Stuttgart MDR 1983, 955) würde kein Beweisverwertungsverbot folgen, da eine polizeiliche Vernehmung der von sich aus aussagebereiten und insoweit gleichermaßen zur Wahrheit verpflichteten Zeugin ohne weiteres möglich war und damit der Vernehmungsinhalt hypothetisch auch auf diese Weise hätte erlangt werden können.
  • LG Dortmund, 05.02.1985 - 3 Vollz 2/85
    Auszug aus BGH, 24.06.2021 - 5 StR 67/21
    Da sich die Zeugin mit ihrem Aussagebegehren von sich aus an die Polizei gewandt hat, liegt zunächst kein Fall einer - lediglich bei Störung der Hauptverhandlung problematischen - Nachermittlung zur Sache durch die Staatsanwaltschaft vor (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 7. Mai 2019 - 5 StR 623/18; Urteil vom 1. Februar 1955 - 1 StR 691/54; RGSt 60, 263; zur Problematik insgesamt auch KKStPO/Schneider, 8. Aufl., § 202 Rn. 9 f.; MüKoStPO/Wenske, § 202 Rn. 6; MüKoStPO/Kölbel, § 160 Rn. 75; MüKoStPO/Brocke, § 150 GVG Rn. 11 ff.; Schneider, NStZ 2010, 54 f.; Strauß, NStZ 2006, 556; Hildenstab NStZ 2008, 249; Strate, StV 1985, 337; Odenthal, StV 1991, 441; Mosbacher, JuS 2020, 128 f.).
  • BGH, 07.05.2019 - 5 StR 623/18

    Beruhen des Urteils auf einer unterlassenen Entscheidung des Gerichts über die

    Auszug aus BGH, 24.06.2021 - 5 StR 67/21
    Da sich die Zeugin mit ihrem Aussagebegehren von sich aus an die Polizei gewandt hat, liegt zunächst kein Fall einer - lediglich bei Störung der Hauptverhandlung problematischen - Nachermittlung zur Sache durch die Staatsanwaltschaft vor (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 7. Mai 2019 - 5 StR 623/18; Urteil vom 1. Februar 1955 - 1 StR 691/54; RGSt 60, 263; zur Problematik insgesamt auch KKStPO/Schneider, 8. Aufl., § 202 Rn. 9 f.; MüKoStPO/Wenske, § 202 Rn. 6; MüKoStPO/Kölbel, § 160 Rn. 75; MüKoStPO/Brocke, § 150 GVG Rn. 11 ff.; Schneider, NStZ 2010, 54 f.; Strauß, NStZ 2006, 556; Hildenstab NStZ 2008, 249; Strate, StV 1985, 337; Odenthal, StV 1991, 441; Mosbacher, JuS 2020, 128 f.).
  • BGH, 31.01.2001 - 3 StR 237/00

    Anwesenheitsrecht des Beschuldigten oder seines Verteidiger bei Vernehmung des

    Auszug aus BGH, 24.06.2021 - 5 StR 67/21
    Dabei ist - unter Beachtung der §§ 250 ff. StPO - nicht nur die Verlesung derartiger Vernehmungsprotokolle möglich, sondern erst recht können Vernehmungspersonen über den Inhalt der Vernehmung als Zeugen gehört werden (BGH, Beschluss vom 31. Januar 2001 - 3 StR 237/00, StV 2002, 584 m. Anm. Wohlers).
  • BGH, 01.02.1955 - 1 StR 691/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 24.06.2021 - 5 StR 67/21
    Da sich die Zeugin mit ihrem Aussagebegehren von sich aus an die Polizei gewandt hat, liegt zunächst kein Fall einer - lediglich bei Störung der Hauptverhandlung problematischen - Nachermittlung zur Sache durch die Staatsanwaltschaft vor (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 7. Mai 2019 - 5 StR 623/18; Urteil vom 1. Februar 1955 - 1 StR 691/54; RGSt 60, 263; zur Problematik insgesamt auch KKStPO/Schneider, 8. Aufl., § 202 Rn. 9 f.; MüKoStPO/Wenske, § 202 Rn. 6; MüKoStPO/Kölbel, § 160 Rn. 75; MüKoStPO/Brocke, § 150 GVG Rn. 11 ff.; Schneider, NStZ 2010, 54 f.; Strauß, NStZ 2006, 556; Hildenstab NStZ 2008, 249; Strate, StV 1985, 337; Odenthal, StV 1991, 441; Mosbacher, JuS 2020, 128 f.).
  • BGH, 09.07.1997 - 5 StR 234/96

    Abschnittsbesteuerung - Verstoß gegen § 168c Abs. 5 StPO steht einer Verwertung

    Auszug aus BGH, 24.06.2021 - 5 StR 67/21
    Eine Rüge mit der Stoßrichtung, insoweit sei kein ausdrücklicher Hinweis erfolgt (vgl. BGH, Urteil vom 9. Juli 1997 - 5 StR 234/96, NStZ 1998, 312, 313), ist nicht erhoben.
  • BGH, 19.01.2021 - 5 StR 539/20

    Revision gegen die Verurteilung wegen Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht

    Auszug aus BGH, 24.06.2021 - 5 StR 67/21
    Da das Revisionsverfahren durch eine Nr. 167 RiStBV widersprechende Zurückstellung der Aktenübersendung nach Eingang der Revisionsbegründungsschriften um etwa fünf Monate rechtsstaatswidrig verzögert wurde, stellt der Senat dies fest; einer weiteren Kompensation des Verstoßes bedarf es unter den vorliegenden Umständen nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Januar 2021 - 5 StR 539/20).
  • RG, 03.06.1926 - II 403/26

    Darf die Staatsanwaltschaft während der gerichtlichen Voruntersuchung eigene

    Auszug aus BGH, 24.06.2021 - 5 StR 67/21
    Da sich die Zeugin mit ihrem Aussagebegehren von sich aus an die Polizei gewandt hat, liegt zunächst kein Fall einer - lediglich bei Störung der Hauptverhandlung problematischen - Nachermittlung zur Sache durch die Staatsanwaltschaft vor (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 7. Mai 2019 - 5 StR 623/18; Urteil vom 1. Februar 1955 - 1 StR 691/54; RGSt 60, 263; zur Problematik insgesamt auch KKStPO/Schneider, 8. Aufl., § 202 Rn. 9 f.; MüKoStPO/Wenske, § 202 Rn. 6; MüKoStPO/Kölbel, § 160 Rn. 75; MüKoStPO/Brocke, § 150 GVG Rn. 11 ff.; Schneider, NStZ 2010, 54 f.; Strauß, NStZ 2006, 556; Hildenstab NStZ 2008, 249; Strate, StV 1985, 337; Odenthal, StV 1991, 441; Mosbacher, JuS 2020, 128 f.).
  • BGH, 14.07.2022 - 6 StR 227/21

    Urteil wegen Verfüllung der Tongrube Vehlitz rechtskräftig

    Die Darstellung einer Vielzahl von Anträgen, darunter zahlreiche Ablehnungs- und Beweisanträge mit teils unterschiedlicher Stoßrichtung, sowie hierauf ergangener Beschlüsse ersetzt nicht die Mitteilung, worin genau der § 261 StPO verletzende Verfahrensfehler bestehen soll (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Juni 2021 - 5 StR 67/21; vom 24. Februar 2022 - 6 StR 597/21).
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