Rechtsprechung
BGH, 24.06.2021 - 5 StR 67/21 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 162 StPO; § 168c StPO; Art. 6 Abs. 1 und 3 lit. d EMRK
Verwertbarkeit einer ohne Anwesenheit des Angeklagten durchgeführten ermittlungsrichterlichen Vernehmung zu einem Thema der laufenden Hauptverhandlung (Zuständigkeit; Eilbedürftigkeit; Nachermittlung zur Sache durch die Staatsanwaltschaft; qualifizierte Belehrung; ... - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 168c Abs 5 S 2 StPO, § 250 StPO, §§ 250 ff StPO
Ermittlungsrichterliche Zeugenvernehmung: Verwertbarkeit bei Ausschluss des Angeklagten und des Verteidigers von der Vernehmung - IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 168c Abs. 5 Satz 2 StPO, § 274 Satz 1 StPO, § 162 Abs. 3 Satz 1 StPO, § 168c StPO, §§ 250 ff. StPO, Art. 6 Abs. 3 Buchst. d EMRK, § 473 Abs. 4 StPO
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Verurteilung wegen Diebstahls einer Goldmünze aus dem Berliner Bode-Museum rechtskräftig
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
StPO: Vernehmung einer Zeugin neben der laufenden HV - Verwertbar, auch wenn Verteidiger fehlte
- lto.de (Kurzinformation)
Revisionen ohne Erfolg: Urteil zum Goldmünzen-Diebstahl rechtskräftig
- tp-presseagentur.de (Kurzinformation)
Verurteilung wegen Diebstahls einer Goldmünze aus dem Berliner Bode-Museum rechtskräftig
Verfahrensgang
- LG Berlin, 20.02.2020 - 233 Js 1601/17
- LG Berlin, 20.02.2020 - 509 KLs 41/18
- BGH, 24.06.2021 - 5 StR 67/21
Papierfundstellen
- NStZ 2021, 687
Wird zitiert von ...
- BGH, 14.07.2022 - 6 StR 227/21
Urteil wegen Verfüllung der Tongrube Vehlitz rechtskräftig
Die Darstellung einer Vielzahl von Anträgen, darunter zahlreiche Ablehnungs- und Beweisanträge mit teils unterschiedlicher Stoßrichtung, sowie hierauf ergangener Beschlüsse ersetzt nicht die Mitteilung, worin genau der § 261 StPO verletzende Verfahrensfehler bestehen soll (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Juni 2021 - 5 StR 67/21; vom 24. Februar 2022 - 6 StR 597/21).