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   BGH, 24.07.1958 - 1 StR 256/58   

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https://dejure.org/1958,1149
BGH, 24.07.1958 - 1 StR 256/58 (https://dejure.org/1958,1149)
BGH, Entscheidung vom 24.07.1958 - 1 StR 256/58 (https://dejure.org/1958,1149)
BGH, Entscheidung vom 24. Juli 1958 - 1 StR 256/58 (https://dejure.org/1958,1149)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 12, 28
  • NJW 1958, 1546
  • MDR 1958, 937
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 29.06.1983 - 2 StR 150/83

    laute Unterhaltung - § 227 StGB, Eingreifen eines Dritten; § 231 StGB; § 252

    Der Senat kann die gebotene Ergänzung des Schuldspruchs in entsprechender Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO selbst vornehmen (BGHSt 12, 28, 30 [BGH 24.07.1958 - 1 StR 256/58]; Pikart in KK StPO, § 354 Rdn. 15).
  • BGH, 20.12.1960 - 1 StR 553/60

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

    Der Ferienstrafsenat des Bundesgerichtshofs hat zwar in seinem Urteil vom 24. Juli 1958 - 1 StR 256/58 - (BGHSt 12, 28 [BGH 24.07.1958 - 1 StR 256/58]) ohne weitere Begründung Tateinheit zwischen Entführung (§ 236 StGB) und Nötigung zur Unzucht angenommen.

    Es könnte Entführung sowohl durch List (BGHSt 1, 199, 201 [BGH 05.06.1951 - 1 StR 202/51] [unter 2]) als auch durch Gewalt (mittels Weiterfahrens unter erhöhter Geschwindigkeit; S. 3/4 UA) in Betracht kommen (vgl. auch BGHSt 12, 28 ff [BGH 24.07.1958 - 1 StR 256/58] zum Begriff der Unzucht im Sinne des § 236 StGB).

  • BGH, 02.12.1992 - 3 StR 521/92

    Unzulässigkeit einer Verfahrensrüge aufgrund unvollständiger Tatsachenangabe -

    Der Senat hat ferner in entsprechender Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO (BGHSt 12, 28, 30) [BGH 24.07.1958 - 1 StR 256/58] in dem Fall II 5 der Urteilsgründe den Schuldspruch gegen den Angeklagten M. von "Vergewaltigung" in "Vergewaltigung in Tateinheit mit sexueller Nötigung" geändert.
  • BGH, 21.09.1965 - 1 StR 264/65

    Vermögensgefährdung als Vermögensschaden bei einem Betrug durch Hingabe einer

    Der Senat kann infolgedessen die Begründung des Schuldspruchs in entsprechender Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO richtig stellen, zumal auch der Eröffnungsbeschluß dem Angeklagten in diesem Falle Untreue in der Form des Treubruchs vorgeworfen hat (vgl. BGHSt 12, 28, 30) [BGH 24.07.1958 - 1 StR 256/58].
  • BGH, 17.02.1965 - 2 StR 628/64

    Wirksamkeit der Beschränkung einer Revision - Antragsberechtigung der Eltern als

    Dafür läßt sich entgegen der Ansicht der Revision auch nichts aus der Entscheidung BGHSt 12, 28 [BGH 24.07.1958 - 1 StR 256/58] = NJW 1958, 1564 herleiten.
  • BGH, 01.12.1964 - 1 StR 472/64

    Verurteilung wegen Entführung in Tateinheit mit Gewaltunzucht und

    Unzucht im Sinne des § 236 StGB ist jede unzüchtige Handlung, so daß es genügt, wenn es dem Angeklagten u.a. darauf ankam, mit seiner Hand zwischen die Schenkel seines Opfers zu greifen (vgl. BGHSt 12, 28).
  • BGH, 04.10.1961 - 2 StR 372/61

    Rechtsmittel

    Die Hauptverhandlung war daher auf diesen Teil der Tat im Sinne des § 264 StGB gegen die Angeklagten zu erstrecken (vgl. BGH MDR 1957, 396 [OLG Frankfurt am Main 10.01.1957 - 6 Wb 46/56]; BGHSt 12, 28 [BGH 24.07.1958 - 1 StR 256/58]).
  • BGH, 11.07.1961 - 1 StR 243/61

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

    Es genügt, daß der Entführer die Frau in eine Lage bringen wollte, die sie der Unzucht aussetzte (LK, 80 Aufl. Anm. IV zu § 236 StGB; vgl. auch RGSt 19, 159, 160 und BGHSt 12, 28, 29 [BGH 24.07.1958 - 1 StR 256/58], 30 ).
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