Rechtsprechung
   BGH, 24.07.1975 - 4 StR 165/75   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1975,177
BGH, 24.07.1975 - 4 StR 165/75 (https://dejure.org/1975,177)
BGH, Entscheidung vom 24.07.1975 - 4 StR 165/75 (https://dejure.org/1975,177)
BGH, Entscheidung vom 24. Juli 1975 - 4 StR 165/75 (https://dejure.org/1975,177)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1975,177) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr durch absichtliches Zufahren auf einen Halt gebietenden Polizeibeamten - Zweckfremdes und verkehrsfeindliches Verwenden eines Kraftfahrzeugs - Verwenden eines Fahrzeugs als nichttechnische Waffe - Widerstand gegen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 26, 176
  • NJW 1975, 1934
  • MDR 1975, 945
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (56)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 15.12.1967 - 4 StR 441/67

    Zum Gefährdungsvorsatz in § 315b StGB

    Auszug aus BGH, 24.07.1975 - 4 StR 165/75
    Wer mit einem Kraftfahrzeug gezielt auf einen Halt gebietenden Polizeibeamten zufährt, um ihn zur Freigabe der Fahrbahn zu nötigen, begeht auch dann einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr im Sinne des § 315 b Abs. 1 Nr. 3 StGB, wenn er dem Bedrohten im letzten Augenblick ausweichen will (im Anschluß an BGHSt 22, 6; 22, 67, 72).

    Absichtliches Zufahren auf einen Halt gebietenden Polizeibeamten, um diesen zur Freigabe der Fahrbahn zu nötigen, erfüllt nach der ständigen Rechtsprechung des Senats diesen Tatbestand (BGHSt 22, 6; 22, 67, 72; VRS 36, 267).

    Er kannte die Umstände, welche die Gefährlichkeit seines Tuns begründeten, er war sich nach den Feststellungen insbesondere der Möglichkeit von Fehlreaktionen der Beamten oder eigener Fehler bewußt (vgl. BGHSt 22, 67, 74).

    Daß die Vorschrift bedeutungslos werde, wenn man dies fordert, weil dann regelmäßig wegen eines versuchten Körperverletzungs- oder Tötungsdelikts zu bestrafen wäre (Heimann-Trosien a.a.O.), trifft nicht zu; denn vorsätzliche Herbeiführung einer Leibes- oder Lebensgefahr ist nicht gleichbedeutend mit bedingtem Körperverletzungs- oder Tötungsvorsatz (BGHSt 22, 67, 73).

  • BGH, 04.10.1967 - 4 StR 356/67
    Auszug aus BGH, 24.07.1975 - 4 StR 165/75
    Wer mit einem Kraftfahrzeug gezielt auf einen Halt gebietenden Polizeibeamten zufährt, um ihn zur Freigabe der Fahrbahn zu nötigen, begeht auch dann einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr im Sinne des § 315 b Abs. 1 Nr. 3 StGB, wenn er dem Bedrohten im letzten Augenblick ausweichen will (im Anschluß an BGHSt 22, 6; 22, 67, 72).

    Absichtliches Zufahren auf einen Halt gebietenden Polizeibeamten, um diesen zur Freigabe der Fahrbahn zu nötigen, erfüllt nach der ständigen Rechtsprechung des Senats diesen Tatbestand (BGHSt 22, 6; 22, 67, 72; VRS 36, 267).

  • BGH, 08.03.1973 - 4 StR 44/73

    Unzureichende Feststellungen, wodurch im Einzelnen der Angeklagte Leib oder Leben

    Auszug aus BGH, 24.07.1975 - 4 StR 165/75
    Den rechtlichen Gefahrbegriff hat das Landgericht dabei nicht verkannt (vgl. BGHSt 18, 271; VRS 44, 422, 423).

    Daß ein Kraftfahrzeug als nichttechnische Waffe benutzt werden kann, entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (VRS 44, 422).

  • BGH, 05.11.1970 - 4 StR 349/70

    Zur Verhinderung der Weiterfahrt eines alkoholisierten Kfz-Führers durch

    Auszug aus BGH, 24.07.1975 - 4 StR 165/75
    Daher ist es kein gefährlicher Eingriff, wenn ein Kraftfahrer ganz langsam auf einen Fußgänger zufährt, der ohne Schwierigkeit und ohne Gefahr ausweichen kann (BGH VRS 40, 104, 105; 44, 437, 438).
  • BGH, 18.01.1973 - 4 StR 549/72

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr - Zufahren auf einen Fußgänger -

    Auszug aus BGH, 24.07.1975 - 4 StR 165/75
    Daher ist es kein gefährlicher Eingriff, wenn ein Kraftfahrer ganz langsam auf einen Fußgänger zufährt, der ohne Schwierigkeit und ohne Gefahr ausweichen kann (BGH VRS 40, 104, 105; 44, 437, 438).
  • BGH, 02.04.1969 - 4 StR 102/69

    Zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der Vorschrift des § 315b Abs. 1 Nr. 3

    Auszug aus BGH, 24.07.1975 - 4 StR 165/75
    Zwar setzt der Tatbestand des gefährlichen Eingriffs eine grobe Einwirkung von einigem Gewicht voraus (BGHSt 22, 365, 366).
  • Drs-Bund, 04.10.1962 - BT-Drs IV/650
    Auszug aus BGH, 24.07.1975 - 4 StR 165/75
    Nach der Begründung der Bundestagsvorlage (BT-Drucksache IV/650, Seite 609) soll § 422 Nr. 3 E 1962 solche Tatbeteiligte treffen, die Gewalttätigkeiten verüben und dabei den Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung (§ 148) verwirklichen, indem sie den Angegriffenen in die Gefahr des Todes oder einer schweren Schädigung der Gesundheit bringen.
  • BGH, 15.02.1963 - 4 StR 404/62

    Überquerung von Bahngleisen bei geöffneter Bahnschranke - Begriff der "Gefahr" -

    Auszug aus BGH, 24.07.1975 - 4 StR 165/75
    Den rechtlichen Gefahrbegriff hat das Landgericht dabei nicht verkannt (vgl. BGHSt 18, 271; VRS 44, 422, 423).
  • BGH, 25.06.1974 - 4 StR 136/74

    Bestellung von Mitgliedern eines Schwurgerichts - Abgrenzung zu einem bloßen

    Auszug aus BGH, 24.07.1975 - 4 StR 165/75
    Die Rechtsansicht, daß der Täter im Falle des § 113 Abs. 2 Nr. 2 StGB die Gefahr vorsätzlich herbeigeführt haben müsse, hat auch der Senat im Beschluß vom 25. Juni 1974 - 4 StR 136/74 -, allerdings nur in einem Hinweis und ohne nähere Begründung, geäußert.
  • BGH, 21.05.1969 - 4 StR 18/69

    Zur Frage des Begriffs eines "ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriffs" in die

    Auszug aus BGH, 24.07.1975 - 4 StR 165/75
    Der Entscheidung BGHSt 23, 4 lag ein anderer Sachverhalt zu Grunde.
  • BGH, 20.07.1995 - 1 StR 126/95

    Strafbare Nötigung durch eine Straßenblockade in deren Folge ein Verkehrsstau

    Vielmehr genügt es zur Erfüllung des Regelbeispiels, daß er sich erst im Augenblick der Tat - hier der Gewalttätigkeit aus der Menge heraus - entschließt, den Gegenstand oder das Mittel als Waffe zu benutzen (BGHSt 26, 176, 179 f. für den wortgleich formulierten Tatbestand des besonders schweren Falles eines Widerstandes gemäß § 113 Abs. 2 Nr. 1 StGB; vgl. auch v. Bubnoff aaO 11. Aufl. § 113 Rdn. 54).
  • BGH, 15.11.2001 - 4 StR 233/01

    Begriff des Unfalls im Straßenverkehr; Entfernen vom Unfallort; Gefährlicher

    Jedoch setzt ein "gefährlicher Eingriff" im Sinne dieser Vorschrift nach ständiger Rechtsprechung weiter eine grobe Einwirkung von einigem Gewicht voraus (BGHSt 26, 176, 178; 41, 231, 237; BGH, NJW 1983, 1624 f. = JZ 1983, 811 m.abl.Anm. Cramer).
  • BGH, 31.08.1995 - 4 StR 283/95

    BGH hebt Verurteilung des "Straßengehers von München" auf

    aa) Insbesondere in Fällen, in denen ein Verhalten, das sich nach außen als Verkehrsteilnahme darstellt, als Hindernisbereiten oder als "ähnlicher, ebenso gefährlicher Eingriff" zu bewerten ist, setzt der Tatbestand eine grobe Einwirkung von einigem Gewicht voraus (BGHSt 22, 365, 366/367; 26, 176, 178; 28, 87, 89).
  • BVerfG, 01.09.2008 - 2 BvR 2238/07

    Personenkraftwagen als "Waffe" (Beisichführen; Widerstand gegen

    Die Ansicht in Rechtsprechung und Lehre, nach welcher der Begriff der Waffe in § 113 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 StGB in einem "nichttechnischen", gefährliche Werkzeuge und insbesondere bei entsprechender Verwendung auch Kraftfahrzeuge umfassenden Sinne zu verstehen sein soll (vgl. BGH, Urteil vom 8. März 1973 - 4 StR 44/73 -, VRS 44, 422; BGHSt 26, 176 ; OLG Düsseldorf, Urteil vom 9. November 1981 - 5 Ss 419/81 - 60/81 V -, NJW 1982, S. 1111; von Bubnoff, a.a.O.; Fischer, a.a.O., § 113 Rn. 38; Eser, in: Schönke/Schröder, StGB, 27. Aufl. 2006, § 113 Rn. 64; Kühl, StGB, 26. Aufl. 2007, § 113 Rn. 24; dagegen jedoch Paeffgen, a.a.O., § 113 Rn. 84 ), lässt sich mit dem im Wortlaut der Vorschrift zum Ausdruck gekommenen gesetzgeberischen Willen nicht in Einklang bringen.
  • BGH, 21.09.2022 - 6 StR 47/22

    Aussetzung mit Todesfolge (Obhuts- und Beistandspflicht: Heranziehung der

    Eine erneute Darstellung dessen im Rahmen ihrer naheliegender Weise hierauf ebenfalls abstellenden Würdigung zum bedingten Tötungsvorsatzes war - auch eingedenk der unterschiedlichen Bezugspunkte von Gefährdungs- und Schädigungsvorsatz (vgl. BGH, Urteile vom 15. Dezember 1967 - 4 StR 441/67, BGHSt 22, 67, 73; vom 24. Juli 1975 - 4 StR 165/75, BGHSt 26, 176, 182; vom 12. Juni 2008 - 4 StR 78/08, NStZ-RR 2008, 308, 309) - entbehrlich.
  • BGH, 03.08.1978 - 4 StR 229/78

    mitgezogener Polizist - § 315b StGB, Erfordernis einer 'verkehrsfeindlichen'

    Dies gilt auch noch dann, wenn der Täter nicht beabsichtigt, den Bedrohten zu überfahren, sondern diesem im letzten Augenblick ausweichen will (BGHSt 26, 176, 178); denn in keinem dieser Fälle hat der Täter einen Einfluß auf die Reaktion des Bedrohten.

    Der Tatbestand des ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriffs setzt ferner eine grobe Einwirkung von einigem Gewicht voraus (BGHSt 26, 176, 178).

    Langsames Zufahren auf einen Fußgänger, der ohne Schwierigkeit und ohne Gefahr ausweichen kann, erfüllt den Tatbestand des § 315 b Abs. 1 Nr. 3 daher noch nicht (BGHSt 26, 176, 178; BGH VRS 40, 104, 105; 44, 437, 438), selbst dann nicht, wenn ein Kraftfahrer einen Fußgänger, der in seinem Fahrweg stand und der sich auf die Motorhaube geworfen hat, in langsamer Fahrt eine kurze Strecke mitnimmt (BGHSt 26, 51) oder wenn ein Taxifahrer einen lästigen Fahrgast durch langsames ruckweises Hin- und Zurückfahren abzuschütteln sucht (BGH VRS 45, 185; vgl. auch Krumme, Straßenverkehrsgesetz, § 315 b Rdn. 23).

    Hinzukommen muß stets eine durch das gezielte Zufahren bedingte tatsächliche Gefährdung des Opfers (BGHSt 26, 176, 178).

  • BGH, 18.04.2002 - 3 StR 52/02

    Raub; schwere Gesundheitsbeschädigung (individuelle Schadensdisposition; konkrete

    Erst wenn auf diese Weise alle durch die Raubtat für den Betroffenen nach den individuellen Gegebenheiten und dem jeweiligen Tatablauf objektiv gesetzten konkreten Gesundheitsgefahren festgestellt sind, kann - so sie dem § 250 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. c StGB unterfallen - verläßlich geprüft werden, ob sie subjektiv von dem - zumindest bedingten - Vorsatz des Täters (vgl. BGHSt 26, 176, 180 ff. zu § 113 Abs. 2 Nr. 2 StGB; BGHSt 26, 244 ff. zu § 11 Abs. 4 Nr. 2 BtMG aF; Eser aaO Rdn. 24 m. w. N.) erfaßt waren, insbesondere ob er eine individuelle Schadensdisposition des Opfers und die gegebenenfalls erst hieraus resultierende Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung erkannt hat.
  • BGH, 18.08.2022 - 4 StR 377/21

    Tödlicher Unfall auf der A9 bei Ingolstadt muss zum Teil neu verhandelt werden

    Dies bedeutet in subjektiver Hinsicht, dass der Täter nur dann mit dem erforderlichen zumindest bedingten Gefährdungsvorsatz handelt, wenn er über die allgemeine Gefährlichkeit des Alleinrennens hinaus auch die Umstände kennt, die den in Rede stehenden Gefahrerfolg im Sinne eines Beinaheunfalls als naheliegende Möglichkeit erscheinen lassen, und er sich mit dem Eintritt dieser Gefahrenlage zumindest abfindet (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Januar 2016 - 4 StR 532/15 Rn. 10; Beschluss vom 9. September 2014 - 4 StR 365/14 Rn. 3; Beschluss vom 18. November 1997 - 4 StR 542/97, NStZ-RR 1998, 150; Beschluss vom 22. August 1995 - 4 StR 456/95, BGHR StGB § 315c Abs. 1 Nr. 1a Vorsatz 2; Urteil vom 16. Januar 1992 - 4 StR 591/91 Rn. 9; Urteil vom 24. Juli 1975 - 4 StR 165/75, BGHSt 26, 176, 179; Urteil vom 15. Dezember 1967 - 4 StR 441/67, BGHSt 22, 67, 73 ff.; LK-StGB/König, 13. Aufl., § 315 Rn. 101 und § 315c Rn. 191 mwN).
  • BGH, 16.02.2023 - 4 StR 211/22

    Tödlich endendes Kraftfahrzeugrennen durch die Innenstadt von Moers muss zum Teil

    a) Ein bedingter Gefährdungsvorsatz im Sinne des § 315d Abs. 2 StGB liegt vor, wenn der Täter über die allgemeine Gefährlichkeit des Kraftfahrzeugrennens hinaus auch die Umstände kennt, die den in Rede stehenden Gefahrerfolg im Sinne eines Beinaheunfalls als naheliegende Möglichkeit erscheinen lassen, und er sich mit dem Eintritt einer solchen Gefahrenlage zumindest abfindet (vgl. BGH, Urteil vom 18. August 2022 ? 4 StR 377/21 Rn. 10; Beschluss vom 13. Januar 2016 ? 4 StR 532/15 Rn. 10; Beschluss vom 9. September 2014 ? 4 StR 365/14 Rn. 3; Urteil vom 24. Juli 1975 ? 4 StR 165/75, BGHSt 26, 176, 179; Urteil vom 15. Dezember 1967 ? 4 StR 441/67, BGHSt 22, 67, 73 ff.).
  • BGH, 25.09.1990 - 4 StR 359/90

    Strafbarkeit nach BtMG im Hinblick auf Selbstverantwortung und die Grundsätze der

    Der Regelung in § 29 Abs. 3 Nr. 2 BtMG ist nicht die Bedeutung beizumessen, daß sich derartige Tatfolgen nur unter den dort genannten besonderen Voraussetzungen auf die Bestrafung des Täters auswirken könnten (für den vergleichbaren Fall des § 113 Abs. 2 Nr. 2 StGB: BGHSt 26, 176, 182 [BGH 24.07.1975 - 4 StR 165/75]; a.A. Stree in Schönke/Schröder StGB 23. Aufl. § 46 Rdn. 26).
  • BGH, 09.10.2013 - 4 StR 364/13

    Bedingter Tötungsvorsatz (Gesamtbetrachtung: tatrichterliche Beweiswürdigung;

  • BGH, 31.01.2019 - 4 StR 432/18

    Vorsatz (bedingter Tötungsvorsatz; Gefährdungs- und Tötungsvorsatz); besonders

  • BGH, 30.09.1976 - 4 StR 198/76

    Antrag auf Aufhebung einer bestimmten Auflage des Haftverschonungsbeschlusses vor

  • OLG Hamm, 15.12.2015 - 5 RVs 139/15

    Willkürliches Abbremsen bei hoher Geschwindigkeit im Straßenverkehr als

  • BGH, 12.12.2000 - 4 StR 464/00

    Erfolgsqualifiziertes Delikt; Vorsatz; Gefahr; Verwenden eines gefährlichen

  • BGH, 09.03.1978 - 4 StR 64/78

    Verurteilung wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr sowie des vorsätzlichen

  • BGH, 14.04.1983 - 4 StR 126/83

    Absichtliches Anfahren eines Fußgängers - Gefährlicher Eingriff - Erfüllung der

  • BGH, 25.10.1984 - 4 StR 567/84

    Konkrete Gefahr bei Zerstörung der Fußbremse

  • BGH, 26.11.1975 - 3 StR 422/75

    Voraussetzungen des Vorsatzes für das Vorliegen eines besonders schweren Falles

  • BGH, 12.12.1991 - 4 StR 488/91

    Verurteilung wegen vorsätzlichen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr -

  • BGH, 25.08.1983 - 4 StR 452/83

    Führen eines Kraftfahrzeuges trotz absoluter Fahruntüchtigkeit - Anforderungen an

  • OLG Braunschweig, 04.03.2016 - 1 Ss 65/15

    Gewahrsamsbruch durch einen Mitgewahrsamsinhaber beim Raub; Bestimmung des

  • BGH, 12.06.2008 - 4 StR 78/08

    Versuchte besonders schwere Brandstiftung (Abgrenzung von Gefährdungsvorsatz und

  • BGH, 05.08.1986 - 4 StR 359/86

    Voraussetzungen des Sichverschaffens im Sinne des Hehlereitatbestandes - Anfahren

  • BGH, 27.04.1995 - 4 StR 772/94

    Werkzeug - Mittel - Schwerer Raub - PKW - Fluchtfahrzeug - Flucht -

  • BGH, 25.05.1994 - 4 StR 90/94

    Einverständliche Beschädigung - Versicherungsbetrug - Parkende Fahrzeuge

  • OLG Rostock, 14.08.1996 - 1 Ss 63/96

    Strafbarkeit eines Ausbremens bis zum Stillstand

  • BGH, 16.08.1983 - 1 StR 486/83

    Voraussetzung des Vorliegens eines Gesamtvorsatzes für das Vorliegen einer

  • BGH, 21.09.1995 - 5 StR 366/95

    Konkrete Gefahr - Schaden im Einzelfall - Versuch - Ablehnung des Beweisantrags -

  • BGH, 14.10.1987 - 3 StR 145/87

    Anforderungen an das Vorliegen niedriger Beweggründe - Würdigung aller

  • BGH, 09.01.1992 - 4 StR 607/91

    Annahme eines Verletzungsvorsatzes - Erzwingen eines Fluchtweges durch riskante

  • BGH, 23.10.1975 - 4 StR 315/75

    Voraussetzungen für die Annahme einer konkreten Gefahr für ein Rechtsgut im

  • BGH, 02.12.1982 - 4 StR 584/82

    Strafbarkeit wegen vorsätzlichen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr,

  • OLG Hamm, 26.01.2010 - 6 Ss 460/09
  • BGH, 29.07.1998 - 1 StR 277/98

    Voraussetzungen des schweren Raubes

  • BayObLG, 03.10.1986 - RReg. 1 St 95/86

    Landfriedensbruch; Besonders schwerer Fall; Menschenansammlung; Stein; Werfen

  • BGH, 10.02.1977 - 4 StR 652/76

    Die innere Tatseite des Verbrechens; Subjektive Fahrlässigkeit hinsichtlich des

  • OLG Hamm, 19.02.2004 - 4 Ss 688/03

    gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr; Zufahren auf einen anderen Menschen;

  • BGH, 03.02.1999 - 1 ARs 1/99

    Voraussetzungen der Tatmodalitäten "Verwenden" und "Beisichführen" einer Waffe

  • OLG Hamm, 06.08.1998 - 3 Ss 895/98

    Fahrlässigkeit, grobe Einwirkung von einigem Gewicht (§ 315 b StGB),

  • BGH, 23.08.1983 - 4 StR 239/83

    Einsatz eines Fluchtfahrzeugs als bewusst zweckwidriges Einsetzen eines

  • OLG Köln, 16.10.1998 - Ss 476/98
  • BGH, 10.07.1980 - 4 StR 323/80

    Anwendungsvoraussetzungen des § 315b Abs. 1 Nr. 1 , Nr. 2 StGB

  • BGH, 24.06.1982 - 4 StR 300/82

    Beweisaufnahme - Beweismittel - Austauschbarkeit - Voraussetzungen

  • BGH, 15.06.1978 - 4 StR 282/78

    Eingriffe in die Verkehrssicherheit, die ein Kraftfahrzeugführer mit seinem

  • BayObLG, 20.09.1990 - RReg. 4 St 113/90

    Regelbeispiel; Nicht geringe Menge; Betäubungsmittel; dolus eventualis

  • BGH, 03.08.1978 - 4 StR 146/78

    Verurteilung wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und vorsätzlichen

  • OLG Karlsruhe, 11.10.2021 - 2 Rv 35 Ss 593/21

    Zur rechtlichen Einordnung des Zufahrens mit einem PKW auf einen

  • BGH, 20.09.1979 - 4 StR 452/79

    Verüben von strafbaren Handlungen im Verlauf eines einzigen ununterbrochenen

  • BGH, 21.11.1978 - 1 StR 546/78

    Anwendbarkeit von Jugendstrafrecht auf einen Heranwachsenden bei nicht völlig

  • BGH, 18.03.1976 - 4 StR 34/76

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr durch Zufahren auf einen

  • BGH, 25.07.1978 - 1 StR 276/78

    Verurteilung wegen versuchten Diebstahls - Überschreitung der Schwelle zum "jetzt

  • BGH, 23.06.1977 - 4 StR 194/77

    Schwerer Raub bei Verwendung eines mitgebrachten Gegenstands (Flasche) als Waffe

  • BGH, 03.05.1984 - 4 StR 225/84

    Straferschwerende Auswirkung der in einer fortgesetzten Handlung zu Tage

  • BGH, 07.09.1978 - 4 StR 426/78

    Ersuchen um Übernahme der Strafverfolgung - Das Europäische

  • BGH, 14.04.1977 - 4 StR 90/77

    Ähnlicher und ebenso gefährlicher verkehrsfeindlicher Eingriff in die Sicherheit

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht