Rechtsprechung
BGH, 24.07.1985 - 5 StR 134/85 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit der strafschärfenden Berücksichtigung von zum allgemeinen Charakter und zur Lebensführung zählenden Umständen - Erwartung von Reuebekundungen von einem die Tatbegehung bestreitenden Angeklagten
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- BGH, 18.10.1979 - 4 StR 517/79
Revision eines wegen versuchter Vergewaltigung Verurteilten - Ablehnung eines …
Auszug aus BGH, 24.07.1985 - 5 StR 134/85
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dürfen - worauf die Beschwerdeführerin zutreffend hinweist - Umstände, die zum allgemeinen Charakter und zur Lebensführung rechnen, bei der Strafbemessung nicht strafschärfend verwertet werden, wenn sie mit der Tatausführung in keinem Zusammenhang stehen (BGHSt 5, 124, 132; BGH NJW 1979, 1835; JR 1980, 335; NStZ 1984, 259; BGH, Beschluß vom 17. Oktober 1984 - 3 StR 424/84 m.w.Nachw.).Von einem Angeklagten können zwar nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHSt 1, 105; BGH MDR 1980, 240, ständige Rechtsprechung) Bekundungen der Reue nicht erwartet werden, wenn er bestreitet, die Tat begangen zu haben, da er sonst seine Verteidigungsposition gefährden würde.
- BGH, 10.04.1951 - 1 StR 88/51
Zulässigkeit einer Einbeziehung des Verhaltens eines Angeklagten während eines …
Auszug aus BGH, 24.07.1985 - 5 StR 134/85
Von einem Angeklagten können zwar nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHSt 1, 105; BGH MDR 1980, 240, ständige Rechtsprechung) Bekundungen der Reue nicht erwartet werden, wenn er bestreitet, die Tat begangen zu haben, da er sonst seine Verteidigungsposition gefährden würde. - BGH, 10.11.1953 - 1 StR 227/53
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 24.07.1985 - 5 StR 134/85
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dürfen - worauf die Beschwerdeführerin zutreffend hinweist - Umstände, die zum allgemeinen Charakter und zur Lebensführung rechnen, bei der Strafbemessung nicht strafschärfend verwertet werden, wenn sie mit der Tatausführung in keinem Zusammenhang stehen (BGHSt 5, 124, 132; BGH NJW 1979, 1835; JR 1980, 335; NStZ 1984, 259; BGH, Beschluß vom 17. Oktober 1984 - 3 StR 424/84 m.w.Nachw.). - BGH, 17.10.1984 - 3 StR 424/84
Schuld des Täters als Grundlage für die Strafzumessung - Zulässigkeit der Wertung …
Auszug aus BGH, 24.07.1985 - 5 StR 134/85
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dürfen - worauf die Beschwerdeführerin zutreffend hinweist - Umstände, die zum allgemeinen Charakter und zur Lebensführung rechnen, bei der Strafbemessung nicht strafschärfend verwertet werden, wenn sie mit der Tatausführung in keinem Zusammenhang stehen (BGHSt 5, 124, 132; BGH NJW 1979, 1835; JR 1980, 335; NStZ 1984, 259; BGH, Beschluß vom 17. Oktober 1984 - 3 StR 424/84 m.w.Nachw.).