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   BGH, 24.07.1985 - 5 StR 134/85   

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BGH, 24.07.1985 - 5 StR 134/85 (https://dejure.org/1985,11125)
BGH, Entscheidung vom 24.07.1985 - 5 StR 134/85 (https://dejure.org/1985,11125)
BGH, Entscheidung vom 24. Juli 1985 - 5 StR 134/85 (https://dejure.org/1985,11125)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der strafschärfenden Berücksichtigung von zum allgemeinen Charakter und zur Lebensführung zählenden Umständen - Erwartung von Reuebekundungen von einem die Tatbegehung bestreitenden Angeklagten

 
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  • BGH, 18.10.1979 - 4 StR 517/79

    Revision eines wegen versuchter Vergewaltigung Verurteilten - Ablehnung eines

    Auszug aus BGH, 24.07.1985 - 5 StR 134/85
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dürfen - worauf die Beschwerdeführerin zutreffend hinweist - Umstände, die zum allgemeinen Charakter und zur Lebensführung rechnen, bei der Strafbemessung nicht strafschärfend verwertet werden, wenn sie mit der Tatausführung in keinem Zusammenhang stehen (BGHSt 5, 124, 132; BGH NJW 1979, 1835; JR 1980, 335; NStZ 1984, 259; BGH, Beschluß vom 17. Oktober 1984 - 3 StR 424/84 m.w.Nachw.).

    Von einem Angeklagten können zwar nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHSt 1, 105; BGH MDR 1980, 240, ständige Rechtsprechung) Bekundungen der Reue nicht erwartet werden, wenn er bestreitet, die Tat begangen zu haben, da er sonst seine Verteidigungsposition gefährden würde.

  • BGH, 10.04.1951 - 1 StR 88/51

    Zulässigkeit einer Einbeziehung des Verhaltens eines Angeklagten während eines

    Auszug aus BGH, 24.07.1985 - 5 StR 134/85
    Von einem Angeklagten können zwar nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHSt 1, 105; BGH MDR 1980, 240, ständige Rechtsprechung) Bekundungen der Reue nicht erwartet werden, wenn er bestreitet, die Tat begangen zu haben, da er sonst seine Verteidigungsposition gefährden würde.
  • BGH, 10.11.1953 - 1 StR 227/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 24.07.1985 - 5 StR 134/85
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dürfen - worauf die Beschwerdeführerin zutreffend hinweist - Umstände, die zum allgemeinen Charakter und zur Lebensführung rechnen, bei der Strafbemessung nicht strafschärfend verwertet werden, wenn sie mit der Tatausführung in keinem Zusammenhang stehen (BGHSt 5, 124, 132; BGH NJW 1979, 1835; JR 1980, 335; NStZ 1984, 259; BGH, Beschluß vom 17. Oktober 1984 - 3 StR 424/84 m.w.Nachw.).
  • BGH, 17.10.1984 - 3 StR 424/84

    Schuld des Täters als Grundlage für die Strafzumessung - Zulässigkeit der Wertung

    Auszug aus BGH, 24.07.1985 - 5 StR 134/85
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dürfen - worauf die Beschwerdeführerin zutreffend hinweist - Umstände, die zum allgemeinen Charakter und zur Lebensführung rechnen, bei der Strafbemessung nicht strafschärfend verwertet werden, wenn sie mit der Tatausführung in keinem Zusammenhang stehen (BGHSt 5, 124, 132; BGH NJW 1979, 1835; JR 1980, 335; NStZ 1984, 259; BGH, Beschluß vom 17. Oktober 1984 - 3 StR 424/84 m.w.Nachw.).
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