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   BGH, 24.07.2002 - 2 ARs 178/02, 2 AR 95/02   

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https://dejure.org/2002,4699
BGH, 24.07.2002 - 2 ARs 178/02, 2 AR 95/02 (https://dejure.org/2002,4699)
BGH, Entscheidung vom 24.07.2002 - 2 ARs 178/02, 2 AR 95/02 (https://dejure.org/2002,4699)
BGH, Entscheidung vom 24. Juli 2002 - 2 ARs 178/02, 2 AR 95/02 (https://dejure.org/2002,4699)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Zuständigkeitsfeststellung - Vollstreckung der Erzwingungshaft - Bußgeld - Rechtspfleger - Örtliche Zuständigkeit - Nichtvolljähriger - Erwachsenenstrafrecht - Staatsanwaltschaft

  • Judicialis

    OWiG § 96; ; OWiG § 97 Abs. 1; ; OWiG § 97; ; JGG § 110; ; JGG § 82 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    OWiG § 96 § 97 Abs. 1; JGG § 82 Abs. 1
    Zuständigkeit für die Vollstreckung von Erzwingungshaft bei Heranwachsenden

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2002, 347
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 29.11.2006 - 2 ARs 466/06

    Erzwingungshaft im Ordnungswidrigkeitenverfahren (Zuständigkeit: Anordnung;

    Für die Vollstreckung der Erzwingungshaft ist - auch im Verfahren gegen Heranwachsende (vgl. Beschluss des Senats vom 24. Juli 2002 - 2 ARs 178/02) - nach § 97 Abs. 1 OWiG in Verbindung mit §§ 82 Abs. 1 Satz 1, 84 Abs. 2 Satz 2 JGG der Jugendrichter zuständig, in dessen Bezirk der Jugendliche oder Heranwachsende seinen Wohnsitz hat.
  • BGH, 04.02.2014 - 2 ARs 388/13

    Zuständigkeit des Jugendrichters für die Vollstreckung von Erzwingungshaft im

    Dies ergibt sich aus § 97 Abs. 1 OWiG in Verbindung mit § 82 Abs. 1 Satz 1 JGG (Senat, Beschluss vom 24. Juli 2002 - 2 ARs 178/02 ...).
  • BGH, 24.07.2002 - 2 AR 95/02

    Zuständigkeitsfeststellung - Vollstreckung der Erzwingungshaft - Bußgeld -

    2 ARs 178/02 2 AR 95/02.
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