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   BGH, 24.07.2003 - IX ZR 333/00   

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https://dejure.org/2003,891
BGH, 24.07.2003 - IX ZR 333/00 (https://dejure.org/2003,891)
BGH, Entscheidung vom 24.07.2003 - IX ZR 333/00 (https://dejure.org/2003,891)
BGH, Entscheidung vom 24. Juli 2003 - IX ZR 333/00 (https://dejure.org/2003,891)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    InsO § 85 Abs. 2, § 313 Abs. 3 Satz 1; ZPO § 240 Satz 1; BGB §§ 765, 662
    Treuhandauflage an die Bank, die auf Konto des Werkunternehmers eingezahlte Anzahlung erst nach Freigabe des Bestellers auszuzahlen

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Generalübernehmervertrag über Errichtung eines Verbrauchermarktes; Rückzahlungsanspruch bezüglich geleisteter Anzahlung; Einklagen einer Forderung die zur Insolvenzmasse bei Privatinsolvenz gehört; Abtretung einer Forderung die zur Insolvenzmasse gehört an Ehefrau; ...

  • zvi-online.de

    BGB §§ 765, 662; InsO § 85 Abs. 2, § 313 Abs. 3 Satz 1; ZPO § 240 Satz 1;
    Treuhandvertrag zwischen dem eine Anzahlung aus Generalübernehmervertrag überweisenden Auftraggeber und der Bank bei Auflage zur Auszahlung erst nach Freigabe

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unterbrechung nach Insolvenzeröffnung und Absonderung; Treuhandauftrag zwischen Gläubiger und Bank; Bürgschaft und Treuhandauftrag

  • Judicialis

    InsO § 85 Abs. 2; ; InsO § 313 Abs. 3 Satz 1; ; ZPO § 240 Satz 1; ; BGB § 765; ; BGB § 662

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ablehnung der Aufnahme des Rechtsstreits durch den Treuhänder im vereinfachten Insolvenzverfahren; Auszahlung einer verbürgten Forderung nach Freigabe durch den Schuldner

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bürgschaftsrecht - Bedingte Bürgschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB §§ 765, 662; InsO § 85 Abs. 2, § 313 Abs. 3 Satz 1; ZPO § 240 Satz 1
    Treuhandvertrag zwischen dem eine Anzahlung aus Generalübernehmervertrag überweisenden Auftraggeber und der Bank bei Auflage zur Auszahlung erst nach Freigabe

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 48
  • ZIP 2003, 1972
  • MDR 2004, 42
  • NZBau 2003, 668
  • NZI 2003, 666
  • WM 2003, 1948
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 23.01.1996 - XI ZR 75/95

    Erfüllung einer Geldschuld; Öffentlicher Glaube des Grundbuchs bei Leistung auf

    Auszug aus BGH, 24.07.2003 - IX ZR 333/00
    Eine Geldschuld wird im Wege der Banküberweisung erst dann erfüllt (§ 362 Abs. 1 BGB), wenn der Empfänger den Betrag zur freien Verfügung erhält (BGH, Urt. v. 17. Februar 1994 - IX ZR 158/93, WM 1994, 647, 648; Beschl. v. 23. Januar 1996 - XI ZR 75/95, WM 1996, 438, 439; Urt. v. 28. Oktober 1998 - VIII ZR 157/97, WM 1999, 11).

    Der Leistende hat die Möglichkeit, den Eintritt dieser Wirkung zu verhindern, indem er dem Empfänger die entsprechende Rechtsmacht nicht einräumt (BGH, Beschl. v. 23. Januar 1996, aaO).

  • BGH, 28.10.1998 - VIII ZR 157/97

    Erfüllung einer Geldschuld durch Banküberweisung

    Auszug aus BGH, 24.07.2003 - IX ZR 333/00
    Eine Geldschuld wird im Wege der Banküberweisung erst dann erfüllt (§ 362 Abs. 1 BGB), wenn der Empfänger den Betrag zur freien Verfügung erhält (BGH, Urt. v. 17. Februar 1994 - IX ZR 158/93, WM 1994, 647, 648; Beschl. v. 23. Januar 1996 - XI ZR 75/95, WM 1996, 438, 439; Urt. v. 28. Oktober 1998 - VIII ZR 157/97, WM 1999, 11).
  • BGH, 25.04.1988 - II ZR 252/86

    Unterbrechung des Rechtsstreits durch Eröffnung des Seerechtlichen

    Auszug aus BGH, 24.07.2003 - IX ZR 333/00
    Zwar legt der Bundesgerichtshof die Vorschrift des § 561 Abs. 1 Satz 1 ZPO a.F. einschränkend in dem Sinne aus, daß Tatsachen, die sich erst während des Revisionsverfahrens ereignen, in die rechtliche Beurteilung einbezogen werden, sofern sie unstreitig sind und schutzwürdige Belange einer Partei nicht entgegenstehen (BGHZ 104, 215, 221; 139, 214, 221).
  • BGH, 06.06.2002 - III ZR 206/01

    Rechtsfolgen der pflichtwidrigen Herausgabe einer Bürgschaftserklärung durch

    Auszug aus BGH, 24.07.2003 - IX ZR 333/00
    Ist das Schreiben des Klägers in diesem Sinne zu verstehen und hat die Bank das darin liegende Angebot angenommen, so haben die Parteien einen entsprechenden Treuhandvertrag (vgl. dazu BGH, Urt. v. 6. Juni 2002 - III ZR 206/01, WM 2002, 1440, 1441) geschlossen.
  • BGH, 09.07.1998 - IX ZR 272/96

    Geltendmachung einer verjährten Forderung gegen den Bürgen; Präklusion von

    Auszug aus BGH, 24.07.2003 - IX ZR 333/00
    Zwar legt der Bundesgerichtshof die Vorschrift des § 561 Abs. 1 Satz 1 ZPO a.F. einschränkend in dem Sinne aus, daß Tatsachen, die sich erst während des Revisionsverfahrens ereignen, in die rechtliche Beurteilung einbezogen werden, sofern sie unstreitig sind und schutzwürdige Belange einer Partei nicht entgegenstehen (BGHZ 104, 215, 221; 139, 214, 221).
  • BGH, 17.02.1994 - IX ZR 158/93

    Erfüllung der Kaufpreisschuld eines Grundstückskäufers bei Hinterlegung des

    Auszug aus BGH, 24.07.2003 - IX ZR 333/00
    Eine Geldschuld wird im Wege der Banküberweisung erst dann erfüllt (§ 362 Abs. 1 BGB), wenn der Empfänger den Betrag zur freien Verfügung erhält (BGH, Urt. v. 17. Februar 1994 - IX ZR 158/93, WM 1994, 647, 648; Beschl. v. 23. Januar 1996 - XI ZR 75/95, WM 1996, 438, 439; Urt. v. 28. Oktober 1998 - VIII ZR 157/97, WM 1999, 11).
  • BGH, 01.12.2011 - IX ZR 79/11

    Insolvenzrecht: Pflicht des Insolvenzverwalters zur Kündigung einer

    Seine Rechtsstellung bestimmt sich grundsätzlich nach den allgemeinen Vorschriften der §§ 80 ff InsO (BGH, Urteil vom 24. Juli 2003 - IX ZR 333/00, NZI 2003, 666, 667).
  • BGH, 09.05.2012 - VIII ZR 327/11

    BGH verneint Anwendung des § 569 Abs. 3 Nr. 3 BGB auf preisgebundenen Wohnraum

    aa) Durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Beklagten ist ihr Recht, das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen zu verwalten und darüber zu verfügen, gemäß § 80 Abs. 1 InsO auf den Insolvenzverwalter, hier gemäß § 313 Abs. 1 Satz 1, § 304 Abs. 1 Satz 1 InsO auf den Treuhänder übergegangen (vgl. BGH, Urteil vom 24. Juli 2003 - IX ZR 333/00, NZI 2003, 666 unter I 2).
  • BGH, 23.06.2016 - IX ZR 158/15

    Prozessführungsbefugnis des Insolvenzverwalters: Wirksamkeit der Bestellung eines

    c) Die zuerkannten bürgerlich-rechtlichen Forderungen sind von der Prozessführungsbefugnis des Klägers gedeckt, selbst wenn ihm nur die Befugnisse eines Treuhänders zustehen (BGH, Urteil vom 24. Juli 2003 - IX ZR 333/00, NZI 2003, 666, 667; Beschluss vom 21. Februar 2008 - IX ZB 62/05, BGHZ 175, 307 Rn. 15).

    Zum einen hat das Berufungsgericht der von dem Kläger erhobenen Klage auf der Grundlage von Ansprüchen nicht anfechtungsrechtlicher Natur stattgegeben, die auch ein Treuhänder, dem abgesehen von den in § 313 Abs. 2 und 3 InsO aF geregelten Beschränkungen die allgemeinen Befugnisse eines Insolvenzverwalters aus §§ 80 ff InsO zustehen, klageweise verfolgen kann (vgl. BGH, Urteil vom 24. Juli 2003 - IX ZR 333/00, NZI 2003, 666, 667; Beschluss vom 21. Februar 2008 - IX ZB 62/05, BGHZ 175, 307 Rn. 15).

  • BGH, 07.12.2006 - IX ZR 161/04

    Rechtsfolgen der Freigabe und Abtretung des Kaufpreisanspruchs in einem

    Sie ist nicht an eine bestimmte Form gebunden und kann deshalb auch durch schlüssiges Verhalten wirksam erfolgen (BGH, Urt. v. 24. Juli 2003 - IX ZR 333/00, WM 2003, 1948, 1949).
  • BFH, 24.06.2014 - VIII R 54/10

    Feststellungslast bei vGA - Sinngemäße Anwendung des § 32a KStG bei Herabsetzung

    Das durch die Klage des M anhängig gewordene Klageverfahren ist aufgrund der Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs vom 24. Juli 2003 IX ZR 333/00, Neue Juristische Wochenschrift-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht 2004, 48) über das Vermögen des M unterbrochen worden (§ 155 FGO i.V.m. § 240 ZPO).
  • BGH, 05.10.2010 - VI ZR 257/08

    Einspruch gegen ein Versäumnisurteil: Einspruchseinlegung durch den

    Zum einen, weil es sich lediglich um eine Sicherungsabtretung handelte, also ein Rest des Stammrechts bei der Insolvenzschuldnerin verblieben war (vgl. etwa BGH, Urteil vom 24. Juli 2003 - IX ZR 333/00, ZIP 2003, 1972, 1973 unter I. 1.) und zum anderen, weil der Insolvenzverwalter das Einziehungsrecht nach § 166 Abs. 2 InsO hätte ausüben und die Kostenbeiträge gemäß §§ 170, 171 InsO zur Masse ziehen können (vgl. etwa BGH, Urteil vom 23. April 2009 - IX ZR 65/08, WM 2009, 1046, 1047 Rn. 10).
  • BFH, 14.05.2013 - X B 134/12

    Feststellung einer Forderung zur Insolvenztabelle beendet nicht die Unterbrechung

    b) Der erkennende Senat weicht mit seiner Auffassung nicht von den im Beschluss des VIII. Senats in BFH/NV 2008, 1691 genannten höchstrichterlichen Entscheidungen (BFH-Beschluss vom 20. Oktober 2003 V B 67/03, BFH/NV 2004, 349; BGH-Urteil vom 24. Juli 2003 IX ZR 333/00, NJW-RR 2004, 48) ab.

    Dem BGH-Urteil in NJW-RR 2004, 48 (unter I.2.b) lag gleichfalls ein Sachverhalt zugrunde, in dem nach Ablehnung der Aufnahme durch den Insolvenzverwalter der Schuldner selbst das Verfahren aufgenommen hatte.

  • BFH, 16.09.2015 - XI R 47/13

    Zur Beseitigung der Gefährdung des Steueraufkommens bei unberechtigtem

    Die Freigabe eines streitbefangenen Massegegenstandes bedeutet regelmäßig, dass der Insolvenzverwalter die Aufnahme des Verfahrens ablehnt (MünchKommInsO/Schumacher, 3. Aufl., § 85 Rz 23, m.w.N.; vgl. auch Urteil des Bundesgerichtshofs vom 24. Juli 2003 IX ZR 333/00, Zeitschrift für das gesamte Insolvenzrecht 2003, 943, unter I.2.a, Rz 18).
  • LAG Hamm, 27.01.2006 - 4 Ta 854/05

    Anwendung der Grundsätze des sog. "steckengebliebenen" PKH-Gesuchs auf den

    Das laufende Hauptsacheverfahren dagegen wird gemäß § 240 Satz 1 ZPO unterbrochen (BGH v. 24.07.2003 - IX ZR 333/00, InVo 2004, 40 = NZI 2003, 666 = ZInsO 2003, 943 = ZIP 2003, 1972), der Insolvenzverwalter entscheidet, ob er den unterbrochenen Rechtsstreit aufnehmen und ob er den bisherigen Prozessbevollmächtigten ersetzen oder weiterbetrauen will; letzteres wäre allerdings eine neue Beauftragung, und zwar ggf. mit einem - neuem - PKH-Verfahren.

    Lehnt der Insolvenzverwalter die Aufnahme des Rechtsstreits ab, so kann der Schuldner gemäß § 85 Abs. 2 InsO den Prozess selbst aufnehmen (BGH v. 24.07.2003 - IX ZR 333/00, a.a.O.), seinen bisherigen Prozessbevollmächtigten erneut mit der Wahrnehmung seiner Interessen beauftragen.

    Eine Aufnahmebefugnis des Beklagten ergäbe sich selbst dann nicht, wenn die Insolvenzverwalterin "den Rechtsstreit aus dem Insolvenzbeschlag freigeben" würde, denn die Freigabe eines Rechtsstreits durch die Insolvenzverwalterin mit der Folge einer Aufnahmebefugnis des Schuldners nur in Betracht, wenn es sich um einen Aktivprozess über einen zur Vermehrung der Teilungsmasse dienlichen Anspruch (§ 85 InsO) oder um einen Passivprozess der in § 86 InsO bezeichneten Art (z.B. Aussonderung, abgesonderte Befriedigung, Masseanspruch) handelt (BGH v. 24.07.2003 - IX ZR 333/00, a.a.O.), wobei im letzteren Fall der Insolvenzverwalter zugleich den streitbefangenen Gegenstand aus der Masse freigegeben haben muss (BGH v. 10.10.1973 - VIII ZR 9/72, NJW 1973, 2065; siehe wegen Einzelheiten Uhlenbruck/Uhlenbruck, § 86 InsO Rn. 12).

  • BFH, 17.07.2012 - X S 24/12

    Unterbrechung des Klageverfahrens durch Insolvenzeröffnung: keine Fortsetzung

    Der VIII. Senat hat sich zur Begründung seiner --über den Wortlaut des § 240 ZPO hinausgehenden-- Auffassung ausschließlich auf den BFH-Beschluss vom 20. Oktober 2003 V B 67/03 (BFH/NV 2004, 349) und das BGH-Urteil vom 24. Juli 2003 IX ZR 333/00 (NJW-RR 2004, 48) berufen.

    Auch dem BGH-Urteil in NJW-RR 2004, 48 (unter I.2.b) lag ein Sachverhalt zugrunde, in dem nach Ablehnung der Aufnahme durch den Insolvenzverwalter der Schuldner selbst das Verfahren aufgenommen hatte.

  • OLG Rostock, 28.11.2014 - 1 W 82/14

    Insolvenzverfahrenseröffnung: Unterbrechung des

  • BFH, 23.06.2008 - VIII B 12/08

    Rechtsschutzbedürfnis für Fortsetzung eines Gerichtsverfahrens trotz Anerkennung

  • OLG Stuttgart, 12.06.2018 - 6 U 273/16

    Kfz-Leasing: Besitzrecht des Leasingnehmers nach Vertragsbeendigung und

  • VGH Bayern, 11.01.2018 - 3 ZB 14.2645

    Abtretung künftiger Gehaltsansprüche

  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.09.2012 - 1 A 10423/12

    Wirksamkeit einer gerichtlichen Entscheidung während unterbrochenem Verfahren;

  • BFH, 30.06.2005 - V R 29/00

    Vorsteuerabzug; gemischte Pkw-Nutzung

  • BFH, 20.10.2003 - V B 67/03

    NZB; Insolvenzverfahren

  • FG Köln, 25.06.2010 - 13 K 10/08

    Registerlöschung nach insolvenzbedinger Verfahrensunterbrechnung

  • LG Mühlhausen, 24.06.2010 - 2 T 139/10

    Abänderungsverfahren nach Prozesskostenhilfebewilligung: Unterbrechung durch

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