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   BGH, 24.07.2003 - VII ZR 218/02   

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https://dejure.org/2003,666
BGH, 24.07.2003 - VII ZR 218/02 (https://dejure.org/2003,666)
BGH, Entscheidung vom 24.07.2003 - VII ZR 218/02 (https://dejure.org/2003,666)
BGH, Entscheidung vom 24. Juli 2003 - VII ZR 218/02 (https://dejure.org/2003,666)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vertrag über schlüsselfertige Herstellung eines Einfamilienhauses; Rückzahlung einer Abschlagzahlung und Erstattung von Kosten nach Kündigung; Vom Auftraggeber zu Unrecht aus wichtigem Grund ausgesprochene Kündigung eines Werkvertrags ; Voraussetzungen einer Kündigung ...

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Auslegung der unwirksamen außerordentlichen Kündigung eines Bauvertrages als freie Kündigung

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Bauverträge - außerordentliche Kündigung, Umdeutung

  • WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)

    Zur Frage, ob die außerordentliche Kündigung eines Bausparvertrages auch als freie Kündigung zu verstehen ist

  • Judicialis

    BGB § 133; ; BGB § 157; ; BGB § 649; ; VOB/B § 8

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 133 157 649; VOB/B § 8
    Rechtsfolgen der Kündigung eines Bauvertrages; Voraussetzungen einer außerordentlichen Kündigung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Außerordentliche Kündigung als freie Kündigung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Unwirksame außerordentliche Kündigung ist im Regelfall freie Kündigung! (IBR 2003, 595)

Papierfundstellen

  • BGHZ 156, 82
  • NJW 2003, 3474
  • ZIP 2004, 724 (Ls.)
  • MDR 2004, 90
  • NZBau 2003, 665
  • WM 2004, 92
  • BauR 2003, 1889
  • ZfBR 2004, 41
 
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Wird zitiert von ... (54)

  • OLG Düsseldorf, 12.04.2019 - 22 U 62/18

    Auftraggeber und Auftragnehmer kündigen: Welche Kündigung beendet den Vertrag?

    Soweit die Beklagte dagegen nunmehr einwendet (1009 GA), ihrem Schreiben vom 29.05.2015 sei keine "freie Kündigung" zu entnehmen, da er als Kündigungsgrund ausdrücklich auf die dort beschriebene Arbeitseinstellung der Klägerin Bezug nehme, geht dies fehl, denn der Beklagten oblag die Klarstellung, dass sie ihre Kündigungserklärung - wie entsprechend den vorstehenden Feststellungen des Senats grundsätzlich anzunehmen - nicht hilfsweise als "freie" Kündigung verstanden wissen wollte (vgl. BGH, Urteil vom 26.07.2001, X ZR 162/99; BGH, Urteil vom 24.07.2003, VII ZR 218/02; Kniffka/Koeble, a.a.O., 9. Teil, Rn 2 mwN).
  • OLG Stuttgart, 30.01.2018 - 10 U 84/17

    Zur Wirksamkeit einer aus wichtigem Grund ausgesprochenen Kündigung eines

    Dies ist konfliktfrei nur möglich, wenn die Kündigungserklärung auch für den Fall wirksam sein sollte, dass der Kündigungsgrund nicht besteht (vgl. BGH, Urteil vom 24. Juli 2003 - VII ZR 218/02, juris Rn. 23).
  • BGH, 24.06.2004 - VII ZR 271/01

    Berechtigung der Kündigung des Auftraggebers wegen Verweigerung einer nicht

    Will der Auftraggeber seine Kündigung nicht so verstanden wissen, muß sich das aus der Erklärung oder den Umständen ergeben (vgl. BGH, Urteil vom 24.Juli 2003 - VII ZR 218/02, BGHZ 156, 82).
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