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   BGH, 24.07.2007 - X ZB 17/05   

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https://dejure.org/2007,2817
BGH, 24.07.2007 - X ZB 17/05 (https://dejure.org/2007,2817)
BGH, Entscheidung vom 24.07.2007 - X ZB 17/05 (https://dejure.org/2007,2817)
BGH, Entscheidung vom 24. Juli 2007 - X ZB 17/05 (https://dejure.org/2007,2817)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beschwer des Rechtsbeschwerdeführers bei unterlassener Entscheidung über den geltend gemachten Widerrufsgrund der widerrechtlichen Entnahme - Schutzfähigkeit des Entnahmegegenstandes als Voraussetzung für das Vorliegen einer widerrechtlichen Entnahme - Prüfung der ...

  • kanzlei.biz

    Unterlassene Entscheidung über geltend gemachten Widerrufsgrund begründet Beschwer

  • Judicialis

    PatG § 100 Abs. 3 Nr. 3; ; PatG § 101 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PatG § 100 Abs. 3 Nr. 3 § 101 Abs. 2
    "Angussvorrichtung für Spritzgießwerkzeuge"; Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde gegen eine Entscheidung des Bundespatentgerichts; Prüfungskompetenz des Bundesgerichtshofs als Rechtsbeschwerdegericht

  • rechtsportal.de

    PatG § 100 Abs. 3 Nr. 3 § 101 Abs. 2
    "Angussvorrichtung für Spritzgießwerkzeuge"; Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde gegen eine Entscheidung des Bundespatentgerichts; Prüfungskompetenz des Bundesgerichtshofs als Rechtsbeschwerdegericht

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Patentrecht - Angussvorrichtung für Spritzgießwerkzeuge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2007, 996
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BGH, 24.07.2007 - X ZB 17/05
    103 Abs. 1 GG ist verletzt, wenn im Einzelfall deutlich wird, dass Vorbringen überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (BVerfGE 65, 293, 295; 70, 288, 293; 86, 133, 145; st. Rspr.).

    Geht das Gericht indessen auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags einer Partei zu einer Frage, die für das Verfahren von besonderer Bedeutung ist, nicht ein, so lässt dies auf eine Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert war (BVerfGE 86, 133, 146; 96, 205, 216; Sen.Beschl. v. 27.6.2007 - X ZB 6/05 - Informationsübermittlungsverfahren II, für BGHZ vorgesehen).

  • BGH, 21.12.1962 - I ZB 27/62

    "Nicht mit Gründen versehen"

    Auszug aus BGH, 24.07.2007 - X ZB 17/05
    Die sachliche Richtigkeit der gegebenen Begründung steht im Verfahren über die nicht zugelassene Rechtsbeschwerde nicht zur Überprüfung (st. Rspr. seit BGHZ 39, 333, 338 - Warmpressen).
  • BPatG, 28.11.2000 - 8 W (pat) 135/97
    Auszug aus BGH, 24.07.2007 - X ZB 17/05
    Ob eine widerrechtliche Entnahme die Schutzfähigkeit des Entnahmegegenstands voraussetzt, wie dies die ältere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs angenommen hat (soweit ersichtlich zuletzt im Urteil vom 13.7.1965 - Ia ZR 45/64, unveröffentlicht) oder ob es - wie dies in der Literatur inzwischen ganz überwiegend vertreten wird (vgl. Benkard/Rogge aaO § 21 PatG Rdn. 23; Busse/Schwendy aaO § 21 PatG Rdn. 76; Schulte aaO § 21 PatG Rdn. 47; a.A. für den Einspruchsgrund Mes, PatG, 2. Aufl. 2005, § 12 PatG Rdn. 34; BPatG, Beschl. v. 28.11.2000 - 8 W (pat) 135/97, Mitt.
  • BGH, 13.07.1965 - Ia ZR 45/64

    Auslegung einer Erfindungsmeldung - Erfindungsgedanke einer Meldung - Lehre einer

    Auszug aus BGH, 24.07.2007 - X ZB 17/05
    Ob eine widerrechtliche Entnahme die Schutzfähigkeit des Entnahmegegenstands voraussetzt, wie dies die ältere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs angenommen hat (soweit ersichtlich zuletzt im Urteil vom 13.7.1965 - Ia ZR 45/64, unveröffentlicht) oder ob es - wie dies in der Literatur inzwischen ganz überwiegend vertreten wird (vgl. Benkard/Rogge aaO § 21 PatG Rdn. 23; Busse/Schwendy aaO § 21 PatG Rdn. 76; Schulte aaO § 21 PatG Rdn. 47; a.A. für den Einspruchsgrund Mes, PatG, 2. Aufl. 2005, § 12 PatG Rdn. 34; BPatG, Beschl. v. 28.11.2000 - 8 W (pat) 135/97, Mitt.
  • BGH, 15.05.2001 - X ZR 227/99

    Schleppfahrzeug; Klage auf Abtretung der Rechte aus einer europäischen

    Auszug aus BGH, 24.07.2007 - X ZB 17/05
    2001, 389 Ls. und die angefochtene Entscheidung) und der Senat bereits wiederholt für den Abtretungsanspruch nach § 8 PatG entschieden hat (vgl. Sen.Urt. v. 15.5.2001 - X ZR 227/99, GRUR 2001, 823, 825 - Schleppfahrzeug, m.w.N.) - hierauf nicht ankommt, bedarf deshalb im vorliegenden Verfahren keiner Entscheidung, wird als nicht liquide Rechtsfrage für das Patentgericht aber auf Grund der kontroversen Beurteilung bei sich bietender Gelegenheit schon unter dem Gesichtspunkt, dass § 100 Abs. 2 PatG den Grundsatz des gesetzlichen Richters verwirklicht (vgl. Kraßer, Patentrecht, 4. Aufl. 2004, S. 459; Benkard/Rogge aaO § 100 PatG Rdn. 14; Busse/Keukenschrijver aaO § 100 PatG Rdn. 12; zur Vorlagepflicht an den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften BVerfGE 82, 159, 192; BGH, Beschl. v. 2.10.2002 - I ZB 27/00, GRUR 2003, 546 - TURBO-TABS), Grundlage für die Zulassung der Rechtsbeschwerde sein müssen, wenn sich die Frage in entscheidungserheblicher Weise in einem der Rechtsbeschwerde zugänglichen Verfahren stellt.
  • BGH, 02.10.2002 - I ZB 27/00

    "TURBO-TABS"; Richterwechsel im schriftlichen Verfahren vor dem

    Auszug aus BGH, 24.07.2007 - X ZB 17/05
    2001, 389 Ls. und die angefochtene Entscheidung) und der Senat bereits wiederholt für den Abtretungsanspruch nach § 8 PatG entschieden hat (vgl. Sen.Urt. v. 15.5.2001 - X ZR 227/99, GRUR 2001, 823, 825 - Schleppfahrzeug, m.w.N.) - hierauf nicht ankommt, bedarf deshalb im vorliegenden Verfahren keiner Entscheidung, wird als nicht liquide Rechtsfrage für das Patentgericht aber auf Grund der kontroversen Beurteilung bei sich bietender Gelegenheit schon unter dem Gesichtspunkt, dass § 100 Abs. 2 PatG den Grundsatz des gesetzlichen Richters verwirklicht (vgl. Kraßer, Patentrecht, 4. Aufl. 2004, S. 459; Benkard/Rogge aaO § 100 PatG Rdn. 14; Busse/Keukenschrijver aaO § 100 PatG Rdn. 12; zur Vorlagepflicht an den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften BVerfGE 82, 159, 192; BGH, Beschl. v. 2.10.2002 - I ZB 27/00, GRUR 2003, 546 - TURBO-TABS), Grundlage für die Zulassung der Rechtsbeschwerde sein müssen, wenn sich die Frage in entscheidungserheblicher Weise in einem der Rechtsbeschwerde zugänglichen Verfahren stellt.
  • BGH, 20.03.2003 - I ZB 21/02

    Versagung des rechtlichen Gehörs im Verfahren vor dem Bundespatentgericht

    Auszug aus BGH, 24.07.2007 - X ZB 17/05
    Damit hat sich das Patentgericht mit der geltend gemachten widerrechtlichen Entnahme in willkürfreier Weise befasst (vgl. BGH, Beschl. v. 22.3.2003 - I ZB 21/02, im Druck nicht veröffentlicht).
  • BGH, 23.01.1990 - X ZB 9/89

    Erweiterung des Schutzbereichs eines Patents im Einspruchsverfahren; Beschränkung

    Auszug aus BGH, 24.07.2007 - X ZB 17/05
    Die Schaffung eines neuen Widerrufs- oder Nichtigkeitsgrunds im Einspruchsverfahren, nämlich des der unzulässigen Erweiterung, war ohne weiteres unzulässig (vgl. nur BGHZ 110, 123, 125 f. - Spleißkammer; st. Rspr.).
  • BGH, 27.06.2007 - X ZB 6/05

    Informationsübermittlungsverfahren II

    Auszug aus BGH, 24.07.2007 - X ZB 17/05
    Geht das Gericht indessen auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags einer Partei zu einer Frage, die für das Verfahren von besonderer Bedeutung ist, nicht ein, so lässt dies auf eine Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert war (BVerfGE 86, 133, 146; 96, 205, 216; Sen.Beschl. v. 27.6.2007 - X ZB 6/05 - Informationsübermittlungsverfahren II, für BGHZ vorgesehen).
  • BGH, 14.03.2006 - X ZB 28/04

    Verletzung des rechtlichen Gehörs im Verfahren vor den Patentgerichten

    Auszug aus BGH, 24.07.2007 - X ZB 17/05
    Deren Prüfung wird jedoch auch durch den Rechtsbeschwerdegrund des § 100 Abs. 3 Nr. 3 PatG nicht eröffnet (so schon Sen.Beschl. v. 14.3.2006 - X ZB 28/04, Umdruck S. 9 f., im Druck nicht veröffentlicht).
  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvR 399/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen

  • BGH, 11.06.2002 - X ZB 27/01

    "Zahnstruktur"; Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Ablehnung der

  • BVerfG, 08.10.1985 - 1 BvR 33/83

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

  • BVerfG, 31.05.1990 - 2 BvL 12/88

    Absatzfonds

  • BGH, 10.06.2008 - X ZB 3/08

    Angussvorrichtung für Spritzgießwerkzeuge II

    Der Widerrufsbeschluss des Bundespatentgerichts ist durch Zurückweisung einer gegen ihn gerichteten Rechtsbeschwerde durch den beschließenden Senat (Beschl. v. 24.7.2007 - X ZB 17/05, GRUR 2007, 996 - Angussvorrichtung für Spritzgießwerkzeuge) rechtskräftig geworden; eine gegen diese Entscheidung gerichtete Verfassungsbeschwerde ist erfolglos geblieben (BVerfG, Nichtannahmebeschl. v. 11.2.2008 - 1 BvR 2702/07).
  • BGH, 16.09.2008 - X ZB 28/07

    Beschichten eines Substrats

    Hieraus kann jedoch nicht abgeleitet werden, dass sich das Gericht mit jedem Vorbringen einer Partei in den Gründen seiner Entscheidung ausdrücklich zu befassen hat (BVerfG NJW 1992, 1031; Sen.Beschl. v. 19.5.1999, aaO, 920; Sen.Beschl. v. 30.3.2005 - X ZB 8/04, GRUR 2005, 572 - Vertikallibelle; zuletzt Sen.Beschl. v. 24.7.2007 - X ZB 17/05, GRUR 2007, 996 - Angussvorrichtung für Spritzgusswerkzeuge).
  • BPatG, 12.01.2009 - 11 W (pat) 29/04
    Der Senat teilt die mittlerweile herrschende Rechtsansicht, dass im Bereich des Einspruchsverfahrens wegen widerrechtlicher Entnahme die Patentfähigkeit der den Gegenstand des angegriffenen Patents bildenden Erfindung nicht erneut zu prüfen ist (Kraßer, Patentrecht, a. a. O. S. 374 f.; Busse, Patentgesetz, 6. Aufl. 2003, § 21 Rdn. 78; Benkard a. a. O. § 21 Rdn. 23; Schulte a. a. O. § 21 Rdn. 48; Niedlich, Widerrechtliche Entnahme, VPP-Rundbrief Nr. 4/2001, 122, 125 ff.; Winterfeldt, VPP-Rundbrief Nr. 3/2006, 82, 87; in Betracht gezogen, aber einer zukünftigen Entscheidung vorbehalten BGH GRUR 2007, 996, 997 = BlPMZ 2008, 16, 17 f. -Angussvorrichtung für Spritzgießwerkzeuge).

    Denn der Grund des Widerrufs gehört bei der widerrechtlichen Entnahme zur Entscheidung, wie sich aus den Bestimmungen über die Rechtsfolgen nach § 7 Abs. 2 PatG und § 8 Satz 4 PatG eindeutig ergibt, und ist daher auch -ggf. konkludenter -Inhalt des Antrags eines zulässig auf widerrechtliche Entnahme gestützten Einspruchs (vgl. dazu: BGH GRUR 2007, 996 = BlPMZ 2008, 16, 17 -Angussvorrichtung für Spritzgießwerkzeuge; BGH GRUR 2001, 46 -Abdeckrostverriegelung; Kraßer, Patentrecht, a. a. O. S.

  • BVerfG, 11.02.2008 - 1 BvR 2702/07

    Garantie des gesetzlichen Richters (Art 101 Abs 1 S 2 GG) und Nichtzulassung

    a) den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 24. Juli 2007 - X ZB 17/05 -,.
  • BGH, 24.03.2009 - X ZB 7/08

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren

    Insbesondere Vorbringen, das ersichtlich oder ausgehend von der sonstigen Begründung der Entscheidung nach Auffassung des Gerichts unerheblich oder unsubstantiiert war, bedarf keiner besonderen Behandlung (Sen. Beschl. v. 24.07.2007 - X ZB 17/05, GRUR 2007, 996 Tz. 11 - Angussvorrichtung für Spritzgießwerkzeuge, m.w.N.).
  • BPatG, 16.12.2008 - 3 Ni 34/06
    Im Einspruchsverfahren wirft der Widerrufsgrund der widerrechtlichen Entnahme zwar im Hinblick die neuere Rechtsauffassung, nach der dieser Widerrufsgrund nicht die Patentfähigkeit der Erfindung voraussetzen soll (vgl. BPatG, Beschl. v. 26. Juni 2008, 8 W (pat) 308/03 -Schweißheizung für Kraftstoffrohrmatten; Kraßer Patentrecht, 5. Aufl., S. 375; Rogge in Benkard 10. Aufl., § 21 Rdn. 23; offengelassen in BGH GRUR 2007, 996 -Angussvorrichtung für Spritzgusswerkzeuge; aA Moufang in Schulte PatG 8. Aufl., § 21 Rdn. 49), die Frage einer etwaigen Pflicht zur einer vorrangigen Entscheidung über diesen Widerrufsgrund auf.

    Eine solche Pflicht könnte sich aus dem durch § 7 Abs. 2 PatG begründete Nachanmelderecht des Einsprechenden ergeben (vgl. hierzu BGH GRUR 2007, 996 -Angussvorrichtung für Spritzgusswerkzeuge).

  • BPatG, 26.06.2008 - 8 W (pat) 308/03
    Dabei geht der Senat bei seiner Entscheidung über den einzigen erhobenen Einspruchsgrund des § 21 Abs. 1 Nr. 3 PatG in Abkehr von der älteren Rechtsprechung mit der inzwischen ganz überwiegend vertretenen Lehre davon aus, dass die Schutzfähigkeit des Entnahmegegenstandes nicht Voraussetzung für das Vorliegen einer widerrechtlichen Entnahme ist (vgl. BGH, Beschl. v. 24. Juli 2007 - X ZB 17/05 - Angussvorrichtung für Spritzgießwerkzeuge, Rdnr. 13 m. w. N., GRUR 2007, 996).
  • BGH, 12.05.2020 - X ZB 5/18

    Rechtsbeschwerde wegen der Verletzung rechtlichen Gehörs im Rechtsstreit um ein

    Nur wenn das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags einer Partei zu einer Frage, die für das Verfahren von besonderer Bedeutung ist, nicht eingeht, lässt dies auf eine Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert war (ständige Rechtsprechung: etwa BVerfG, Beschluss vom 26. November 2008 - 1 BvR 670/08, NJW 2009, 1584 Rn. 14; BGH, Beschluss vom 24. Juli 2007 - X ZB 17/05, GRUR 2007, 996 Rn. 11 - Angussvorrichtung für Spritzgießwerkzeuge; Beschluss vom 28. November 2011 - X ZB 6/11 GRUR 2013, 318 Rn. 9 - Sorbitol).
  • BGH, 07.05.2019 - X ZB 15/17

    Patentfähigkeit des Streitpatents mit der Bezeichnung "Verfahren zur biologischen

    Geht das Gericht indessen auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags einer Partei zu einer Frage, die für das Verfahren von besonderer Bedeutung ist, nicht ein, so lässt dies auf eine Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert war (BGH, Beschluss vom 27. Juni 2007 - X ZB 6/05, BGHZ 173, 47 Rn. 31 - Informationsübermittlungsverfahren II; Beschluss vom 24. Juli 2007 - X ZB 17/05, GRUR 2007, 996 Rn. 11 - Angussvorrichtung für Spritzgießwerkzeuge).
  • BGH, 21.11.2018 - X ZB 21/16

    Löschung eines Gebrauchsmusters wegen fehlender Schutzfähigkeit und unzulässiger

    Dabei ist aber grundsätzlich davon auszugehen, dass das Gericht das von ihm entgegengenommene Parteivorbringen zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen hat, ohne dass es verpflichtet wäre, sich in den Gründen seiner Entscheidung mit jedem Vorbringen ausdrücklich zu befassen (st. Rspr.: etwa BVerfG, Beschluss vom 26. November 2008 - 1 BvR 670/08, NJW 2009, 1584 Rn. 14; BGH, Beschluss vom 24. Juli 2007 - X ZB 17/05, GRUR 2007, 996 Rn. 11 - Angussvorrichtung für Spritzgießwerkzeuge; Beschluss vom 28. November 2011 - X ZB 6/11 GRUR 2013, 318 Rn. 9 - Sorbitol).
  • BGH, 28.11.2019 - X ZB 6/18

    Schutzfähigkeit des angemeldeten Patents mit der Bezeichnung

  • BPatG, 12.12.2007 - 5 W (pat) 2/07
  • BGH, 13.07.2020 - X ZB 5/19

    Widerruf des Streitpatents mit der Bezeichnung "Verfahren zum Betrieb eines

  • BGH, 31.03.2020 - X ZB 12/18

    Patentfähigkeit eines Hilfsrahmens zur Verlagerung des Fahrer- und

  • BPatG, 16.01.2015 - 19 W (pat) 7/12

    Patentbeschwerdeverfahren - zur Zulässigkeit eines Einspruchs - fehlende

  • BPatG, 28.04.2009 - 6 W (pat) 330/05
  • BPatG, 20.02.2020 - 12 W (pat) 6/16
  • BPatG, 01.04.2022 - 6 Ni 46/20
  • BPatG, 23.04.2019 - 7 W (pat) 22/18

    Patentbeschwerdeverfahren - "Beiordnung eines Anwalts zur Beratung im

  • BPatG, 28.08.2023 - 1 W (pat) 12/22
  • BPatG, 04.07.2017 - 12 W (pat) 33/14

    Patentfähigkeit des angemeldeten und veröffentlichten Patents mit der Bezeichnung

  • BPatG, 21.06.2012 - 12 W (pat) 19/08
  • BPatG, 22.10.2020 - 12 W (pat) 30/16
  • LG München I, 10.05.2007 - 7 O 13585/06
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