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   BGH, 24.07.2012 - 2 StR 205/12   

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https://dejure.org/2012,36567
BGH, 24.07.2012 - 2 StR 205/12 (https://dejure.org/2012,36567)
BGH, Entscheidung vom 24.07.2012 - 2 StR 205/12 (https://dejure.org/2012,36567)
BGH, Entscheidung vom 24. Juli 2012 - 2 StR 205/12 (https://dejure.org/2012,36567)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 30a Abs. 2 Nr. 2, Abs. 3 BtMG; § 30 Abs. 2 BtMG
    Bewaffnetes unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Auslegung des Mitsichführens einer Schusswaffe; minder schwerer Fall)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Erforderlichkeit des Am-Körper-Tragens einer Waffe als Voraussetzung für eine Verurteilung wegen bewaffneten unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erforderlichkeit des Am-Körper-Tragens einer Waffe als Voraussetzung für eine Verurteilung wegen bewaffneten unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)

    Das Bei-sich-führen einer Waffe beim Drogenhandel iSd § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG - Besteht die Tat aus mehreren Einzelakten, so reicht es aus, dass die Waffe bei einem Einzelakt geführt wird

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 25.06.1999 - 3 StR 372/98

    Bewaffneter Handel mit Betäubungsmitteln; Zeitpunkt des Schußwaffenbesitzes

    Auszug aus BGH, 24.07.2012 - 2 StR 205/12
    Eine einschränkende Auslegung des § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG dahin, dass der Täter die Schusswaffe und eine nicht geringe Menge der Betäubungsmittel zugleich verfügbar haben muss, ist hier nicht geboten (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Juni 1999 - 3 StR 372/98, NJW 1999, 3206, 3207).
  • BGH, 10.04.1996 - 3 StR 5/96

    Verwirklichung des Tatbestands von § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG, wenn die

    Auszug aus BGH, 24.07.2012 - 2 StR 205/12
    Der Wortlaut des § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG gestattet dessen Anwendung auf diesen Fall (vgl. BGHSt 42, 123, 127 f.) und der Schutzzweck der Norm erstreckt sich darauf.
  • BGH, 28.02.1997 - 2 StR 556/96

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge;

    Auszug aus BGH, 24.07.2012 - 2 StR 205/12
    Setzt sich die Tat des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge aus mehreren Einzelakten zusammen, so reicht es zur Tatbestandserfüllung des bewaffneten Handeltreibens aus, wenn der qualifizierende Umstand nur bei einem Einzelakt verwirklicht ist (BGH, Urteil vom 28. Februar 1997 - 2 StR 556/96, BGHSt 43, 8, 10; Urteil vom 21. September 2011 - 2 StR 286/11, StV 2012, 411).
  • BGH, 15.11.2007 - 4 StR 435/07

    Mit sich führen beim bewaffneten unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 24.07.2012 - 2 StR 205/12
    Bei Drogengeschäften, die sich auf eine nicht geringe Menge von Betäubungsmitteln beziehen, ist stets damit zu rechnen, dass ein bewaffneter Täter seine Interessen, insbesondere an der Besitzerhaltung oder an dem Erwerb von Drogen oder Geld rücksichtslos durchsetzt, indem er von der Waffe Gebrauch macht (vgl. BTDrucks. 12/6853, S. 41; BGH, Urteil vom 15. November 2007 - 4 StR 435/07, BGHSt 52, 89, 94).
  • BGH, 23.06.2010 - 2 StR 203/10

    Voraussetzungen des bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 24.07.2012 - 2 StR 205/12
    Am eigenen Körper muss die Waffe nicht getragen werden; es genügt, wenn sie sich - wie hier - beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Griffweite befindet (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Juni 2010 - 2 StR 203/10, StV 2010, 686 f.; Beschluss vom 28. Juni 2011 - 3 StR 485/10, StV 2012, 523 f.).
  • BGH, 23.11.2010 - 3 StR 403/10

    Aufklärungshilfe (obligatorische Erörterung); Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 24.07.2012 - 2 StR 205/12
    Diese wäre bei der Strafrahmenbestimmung in einer Gesamtschau aller bestimmenden Umstände zu berücksichtigen gewesen (vgl. BGH, Beschluss vom 23. November 2010 - 3 StR 403/10, wistra 2011, 99).
  • BGH, 28.06.2011 - 3 StR 485/10

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Anbau; Tateinheit; Tatmehrheit;

    Auszug aus BGH, 24.07.2012 - 2 StR 205/12
    Am eigenen Körper muss die Waffe nicht getragen werden; es genügt, wenn sie sich - wie hier - beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Griffweite befindet (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Juni 2010 - 2 StR 203/10, StV 2010, 686 f.; Beschluss vom 28. Juni 2011 - 3 StR 485/10, StV 2012, 523 f.).
  • BGH, 21.09.2011 - 2 StR 286/11

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unter

    Auszug aus BGH, 24.07.2012 - 2 StR 205/12
    Setzt sich die Tat des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge aus mehreren Einzelakten zusammen, so reicht es zur Tatbestandserfüllung des bewaffneten Handeltreibens aus, wenn der qualifizierende Umstand nur bei einem Einzelakt verwirklicht ist (BGH, Urteil vom 28. Februar 1997 - 2 StR 556/96, BGHSt 43, 8, 10; Urteil vom 21. September 2011 - 2 StR 286/11, StV 2012, 411).
  • BGH, 18.05.2016 - 2 StR 406/15

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge bei Mitsichführen

    Setzt sich die Tat des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln aus mehreren Einzelakten zusammen, so reicht es zur Tatbestandserfüllung des bewaffneten Handeltreibens aus, wenn der qualifizierende Umstand nur bei einem Einzelakt verwirklicht ist (BGH, Urteil vom 28. Februar 1997 - 2 StR 556/96, BGHSt 43, 8, 10; Urteil vom 21. September 2011 - 2 StR 286/11, NStZ 2012, 240; Beschluss vom 24. Juli 2012 - 2 StR 205/12).
  • BGH, 08.12.2016 - 4 StR 246/16

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Begriff

    bb) Dies zugrunde gelegt hätte die Strafkammer prüfen müssen, ob der Angeklagte die Butterflymesser jedenfalls während des Vorrätighaltens des Betäubungsmittels mitführte (vgl. auch BGH, Beschluss vom 24. Juli 2012 - 2 StR 205/12 mwN).
  • BGH, 21.08.2013 - 5 StR 357/13

    Verwerfen einer Revision als unbegründet

    Der Senat weist wegen der Begründung des Qualifikationstatbestandes des § 30a Abs. 2 BtMG auf den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 24. Juli 2012 (2 StR 205/12) hin.
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