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   BGH, 24.07.2013 - IV ZR 110/12   

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https://dejure.org/2013,22232
BGH, 24.07.2013 - IV ZR 110/12 (https://dejure.org/2013,22232)
BGH, Entscheidung vom 24.07.2013 - IV ZR 110/12 (https://dejure.org/2013,22232)
BGH, Entscheidung vom 24. Juli 2013 - IV ZR 110/12 (https://dejure.org/2013,22232)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 31 BGB, § 89 BGB, § 123 BGB, § 12 Abs 3 aF VVG, § 152 aF VVG
    Verkehrshaftungsversicherung für einen Frachtführer: Vorweggenommene Deckungsklage des Absenders verlustig gegangenen Transportgutes in der Insolvenz des Frachtführers; Ablehnung eines Beweisantrages wegen Unerreichbarkeit eines Zeugen; Abgrenzung zwischen Organ- und ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Organhaftung einer juristischen Person auch für faktische Organe im Rahmen eines bandenmäßigen Betrugs

  • rewis.io

    Verkehrshaftungsversicherung für einen Frachtführer: Vorweggenommene Deckungsklage des Absenders verlustig gegangenen Transportgutes in der Insolvenz des Frachtführers; Ablehnung eines Beweisantrages wegen Unerreichbarkeit eines Zeugen; Abgrenzung zwischen Organ- und ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 31
    Organhaftung einer juristischen Person auch für faktische Organe im Rahmen eines bandenmäßigen Betrugs

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Anfechtung des Verkehrshaftungsversicherungsvertrages durch den Versicherer bei Frachtenbörsenbetrug

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 30.10.1967 - VII ZR 82/65

    Teilzahlungsverkäufer

    Auszug aus BGH, 24.07.2013 - IV ZR 110/12
    Eine solche Organhaftung kommt auch dann in Betracht, wenn einer natürlichen Person durch die allgemeine Betriebsregelung und Handhabung bedeutsame und der juristischen Person wesensmäßige Funktionen zur selbständigen eigenverantwortlichen Erfüllung zugewiesen sind, so dass die juristische Person insoweit durch ein faktisches Organ vertreten wird (BGH, Urteil vom 30. Oktober 1967 - VII ZR 82/65, BGHZ 49, 19 unter 1 a; vgl. auch Urteil vom 11. Juli 2005 - II ZR 235/03, WM 2005, 1706 unter I 1).
  • BGH, 21.04.1993 - IV ZR 34/92

    Repräsentantenstellung im Versicherungsrecht

    Auszug aus BGH, 24.07.2013 - IV ZR 110/12
    Übt jemand aufgrund eines Vertretungs- oder ähnlichen Verhältnisses die Verwaltung des Versicherungsvertrages eigenverantwortlich aus, kann dies zum anderen unabhängig von einer Risikoverwaltung für seine Repräsentantenstellung (Vertragsverwaltung) sprechen (vgl. Senatsurteil vom 21. April 1993 - IV ZR 34/92, BGHZ 122, 250 unter 3 a und ständig).
  • BGH, 11.07.2005 - II ZR 235/03

    Rechtsstellung des faktischen Geschäftsführers einer GmbH

    Auszug aus BGH, 24.07.2013 - IV ZR 110/12
    Eine solche Organhaftung kommt auch dann in Betracht, wenn einer natürlichen Person durch die allgemeine Betriebsregelung und Handhabung bedeutsame und der juristischen Person wesensmäßige Funktionen zur selbständigen eigenverantwortlichen Erfüllung zugewiesen sind, so dass die juristische Person insoweit durch ein faktisches Organ vertreten wird (BGH, Urteil vom 30. Oktober 1967 - VII ZR 82/65, BGHZ 49, 19 unter 1 a; vgl. auch Urteil vom 11. Juli 2005 - II ZR 235/03, WM 2005, 1706 unter I 1).
  • BGH, 03.05.2006 - XII ZR 195/03

    Anforderungen an den Umfang der Beweisaufnahme bei Feststellung der Vaterschaft;

    Auszug aus BGH, 24.07.2013 - IV ZR 110/12
    Die Ablehnung eines Beweisantrags wegen Unerreichbarkeit des Zeugen ist nur dann gerechtfertigt, wenn das Gericht unter Beachtung seiner Aufklärungspflicht alle der Bedeutung des Zeugnisses entsprechenden Bemühungen zur Beibringung des Zeugen vergeblich entfaltet hat und keine begründete Aussicht besteht, das Beweismittel in absehbarer Zeit beizubringen (vgl. BGH, Urteil vom 3. Mai 2006 - XII ZR 195/03, BGHZ 168, 79 Rn. 25 m.w.N.).
  • BGH, 01.07.2010 - V ZR 238/09

    Beweisantrag: Voraussetzungen der Ablehnung wegen Unerreichbarkeit des Zeugen

    Auszug aus BGH, 24.07.2013 - IV ZR 110/12
    Im Übrigen hat es nicht geprüft, ob der Zeuge außerhalb der Gerichtsstelle im Wege der Bild- und Tonübertragung (§ 128a Abs. 2 ZPO) oder auch durch die Mitglieder des Prozessgerichts in den Niederlanden hätte vernommen werden können (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Juli 2010 - V ZR 238/09, juris Rn. 7).
  • BGH, 21.09.2011 - IV ZR 38/09

    HEROS II

    Auszug aus BGH, 24.07.2013 - IV ZR 110/12
    Zwar findet die Vorschrift des § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO im Zivilprozessrecht entsprechende Anwendung (Senatsbeschlüsse vom 21. September 2011 - IV ZR 38/09, VersR 2011, 1563 Rn. 16; vom 12. September 2012 - IV ZR 177/11, NJW-RR 2013, 9 Rn. 14, jeweils m.w.N.), jedoch sind an die Annahme der Unerreichbarkeit eines Zeugen strenge Anforderungen zu stellen.
  • BGH, 12.09.2012 - IV ZR 177/11

    Erbunwürdigkeit: Voraussetzungen einer Beweiserhebung; Untauglichkeit eines

    Auszug aus BGH, 24.07.2013 - IV ZR 110/12
    Zwar findet die Vorschrift des § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO im Zivilprozessrecht entsprechende Anwendung (Senatsbeschlüsse vom 21. September 2011 - IV ZR 38/09, VersR 2011, 1563 Rn. 16; vom 12. September 2012 - IV ZR 177/11, NJW-RR 2013, 9 Rn. 14, jeweils m.w.N.), jedoch sind an die Annahme der Unerreichbarkeit eines Zeugen strenge Anforderungen zu stellen.
  • OLG Köln, 07.06.1994 - 9 U 70/94

    Alkoholisiertes Fahren; Fahrlässige Herbeiführung eines Unfalls; Objektive und

    Auszug aus BGH, 24.07.2013 - IV ZR 110/12
    Bei der Frage, inwieweit das Verhalten des Zeugen Adnan P.   der Versicherungsnehmerin im Rahmen des § 152 VVG a.F. oder des § 123 BGB zuzurechnen ist, muss zwischen einer Organhaftung nach den §§ 31, 89 BGB (vgl. dazu OLG Köln VersR 1995, 205; MünchKomm-VVG/Wandt, § 28 Rn. 99) und einer Repräsentantenhaftung unterschieden werden.
  • BGH, 19.05.2015 - XI ZR 168/14

    Beweisaufnahme im Zivilverfahren: Ablehnung eines Beweisantrags wegen

    Zwar findet die Vorschrift des § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO im Zivilprozessrecht entsprechende Anwendung (BGH, Beschlüsse vom 21. September 2011 - IV ZR 38/09, VersR 2011, 1563 Rn. 16, vom 12. September 2012 - IV ZR 177/11, NJW-RR 2013, 9 Rn. 14 und vom 24. Juli 2013 - IV ZR 110/12, IHR 2014, 115 Rn. 10), jedoch sind an die Annahme der Unerreichbarkeit eines Zeugen strenge Anforderungen zu stellen.

    Die Ablehnung eines Beweisantrags wegen Unerreichbarkeit des Zeugen ist nur dann gerechtfertigt, wenn das Gericht unter Beachtung seiner Aufklärungspflicht alle der Bedeutung des Zeugnisses entsprechenden Bemühungen zur Beibringung des Zeugen vergeblich entfaltet hat und keine begründete Aussicht besteht, das Beweismittel in absehbarer Zeit zu beschaffen (vgl. BGH, Urteil vom 3. Mai 2006 - XII ZR 195/03, BGHZ 168, 79 Rn. 25; Beschluss vom 24. Juli 2013 aaO).

  • BGH, 21.12.2023 - III ZR 21/23

    Inanspruchnahme einer Fondsgesellschaft auf Schadenersatz im Zusammenhang mit

    Die Ablehnung eines Beweisantrags wegen Unerreichbarkeit eines Zeugen ist nur dann gerechtfertigt, wenn das Gericht unter Beachtung seiner Aufklärungspflicht alle der - hier erheblichen - Bedeutung des Zeugnisses entsprechenden Bemühungen zur Beibringung des Zeugen vergeblich entfaltet hat und keine begründete Aussicht besteht, das Beweismittel in absehbarer Zeit beizubringen (zB BGH, Beschluss vom 24. Juli 2013 - IV ZR 110/12, RdTW 2013, 398 Rn. 10).

    Selbst wenn das Gericht zu dem Ergebnis gelangt, dass ein persönlicher Eindruck unverzichtbar ist, hat es zu erwägen, ob es den im Ausland lebenden Zeugen gemäß § 128a Abs. 2, § 284 Satz 2 ZPO im Wege der Bild- und Tonübertragung vernehmen will (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. Juli 2021 - I ZR 180/20, RdTW 2021, 430 Rn. 23; vom 24. Juli 2013 - IV ZR 110/12 aaO und vom 1. Juli 2010 - V ZR 238/09, BeckRS 2010, 17422 Rn. 7).

  • BGH, 22.07.2021 - I ZR 180/20

    Gewährung rechtlichen Gehörs: Beachtung von wesentlichem Parteivorbringen;

    Selbst wenn das Gericht zu dem Ergebnis gelangt, dass ein persönlicher Eindruck unverzichtbar ist, hätte es zu erwägen, ob es den im Ausland lebenden Zeugen gemäß § 128a Abs. 2 und § 284 Satz 2 ZPO im Wege der Bild- und Tonübertragung vernehmen will (BGH, Beschluss vom 1. Juli 2010 - V ZR 238/09, juris Rn. 7; Beschluss vom 24. Juli 2013 - IV ZR 110/12, RdTW 2013, 398 Rn. 10; Zöller/Greger, ZPO, 33. Aufl., Vor 284 Rn. 11c).
  • OLG Frankfurt, 17.05.2023 - 17 U 167/22

    Verkehrsunfall: Zum Begriff "Beschäftigter" im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII

    Die Ablehnung eines Beweisantrags wegen Unerreichbarkeit des Zeugen ist gerechtfertigt, wenn das Gericht unter Beachtung seiner Aufklärungspflicht alle der Bedeutung des Zeugnisses entsprechenden Bemühungen zur Beibringung des Zeugen vergeblich entfaltet hat und keine begründete Aussicht besteht, das Beweismittel in absehbarer Zeit beizubringen (BGH, Beschluss vom 24. Juli 2013 - IV ZR 110/12 -, Rn. 10, juris).
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