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   BGH, 24.07.2014 - I ZR 221/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,21340
BGH, 24.07.2014 - I ZR 221/12 (https://dejure.org/2014,21340)
BGH, Entscheidung vom 24.07.2014 - I ZR 221/12 (https://dejure.org/2014,21340)
BGH, Entscheidung vom 24. Juli 2014 - I ZR 221/12 (https://dejure.org/2014,21340)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    UWG § 3 Abs. 2 Satz 3; § 4 Nr. 11; ApothBetrO 2004 § 25 Nr. 2; Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 Art. 2 Abs. 2 Nr. 5; MTVO § 16 Nr. 1, § 10 Abs. 1

  • openjur.de

    §§ 4 Nr. 11, 3 Abs. 2 Satz 3 UWG; § 25 Nr. 2 ApothBetrO_2004

  • bundesgerichtshof.de PDF

    Original Bach-Blüten

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 3 Abs 2 S 3 UWG, § 4 Nr 11 UWG, § 25 Nr 2 ApoBetrO vom 14.11.2003, Art 2 Abs 2 Nr 5 EGV 1924/2006, § 10 Abs 1 Min/TafelWV
    Wettbewerbsverstoß eines Apothekers: Inverkehrbringen einer als Spirituose gekennzeichneten Bach-Blüten-Essenz und/oder von "Quellwasser" zur Bach-Blüten-Therapie - Original Bach-Blüten

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Die Werbeaussage "Original-Bach-Blüten" stellt keine gesundheitsbezogene, sondern nur eine neutrale Angabe dar

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verkauf von Lebensmitteln mit Gesundheitsbezug in Apotheken

  • rewis.io

    Wettbewerbsverstoß eines Apothekers: Inverkehrbringen einer als Spirituose gekennzeichneten Bach-Blüten-Essenz und/oder von "Quellwasser" zur Bach-Blüten-Therapie - Original Bach-Blüten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ApBetrO § 25; UWG § 4 Nr. 11
    Verkauf von Lebensmitteln mit Gesundheitsbezug in Apotheken

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Original Bach-Blüten

  • datenbank.nwb.de

    Wettbewerbsverstoß eines Apothekers: Inverkehrbringen einer als Spirituose gekennzeichneten Bach-Blüten-Essenz und/oder von "Quellwasser" zur Bach-Blüten-Therapie - Original Bach-Blüten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Werbung mit "Original-Bach-Blüten"

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Original Bach-Blüten als Nahrungsergänzungsmittel - und der Verkauf in der Apotheke

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Bezeichnung "Original Bach-Blüten" ist keine gesundheitsbezogene Angabe

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Vertrieb von Original Bach-Blüten Produkten und Quellwasser in Apotheken

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2014, 1219
  • GRUR 2014, 1013
 
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Wird zitiert von ... (67)

  • BGH, 30.04.2020 - I ZR 115/16

    Zur Zulässigkeit des Tonträger-Samplings

    Die Begründung von Erstbegehungsgefahr durch ein in der Vergangenheit zulässiges Verhalten des Anspruchsgegners, das erst durch eine spätere Rechtsänderung unzulässig geworden ist, kommt nur dann in Betracht, wenn weitere Umstände hinzutreten, die eine Zuwiderhandlung in der Zukunft konkret erwarten lassen (vgl. BGH, Urteil vom 24. Juli 2014 - I ZR 221/12, GRUR 2014, 1013 Rn. 19 = WRP 2014, 1184 - Original Bach-Blüten).
  • BGH, 09.09.2021 - I ZR 90/20

    Zur Pflicht von Influencerinnen, ihre Instagram-Beiträge als Werbung zu

    Auf die Sicht eines durchschnittlichen Mitglieds einer eindeutig identifizierbaren Gruppe von Verbrauchern, die auf Grund von geistigen oder körperlichen Beeinträchtigungen, Alter oder Leichtgläubigkeit im Hinblick auf diese geschäftlichen Handlungen oder die diesen zugrundeliegenden Waren oder Dienstleistungen besonders schutzbedürftig sind, insbesondere Kinder und Jugendliche, ist gemäß § 3 Abs. 4 Satz 2 UWG nicht schon dann abzustellen, wenn möglicherweise auch diese durch die fragliche geschäftliche Handlung beeinflusst werden, sondern erst dann, wenn voraussichtlich und vorhersehbar allein das geschäftliche Verhalten dieser Verbrauchergruppe wesentlich beeinflusst wird (vgl. BGH, Urteil vom 12. Dezember 2013 - I ZR 192/12, GRUR 2014, 686 Rn. 13 bis 17 - Goldbärenbarren; Urteil vom 24. Juli 2014 - I ZR 221/12, GRUR 2014, 1013 Rn. 33 = WRP 2014, 1184 - Original Bach-Blüten).
  • BGH, 10.12.2015 - I ZR 222/13

    Bewerbung des Mehrfruchtsafts "Rotbäckchen"

    Zu den Angaben zählen danach alle in der Etikettierung oder Bewerbung von Lebensmitteln in irgendeiner Weise zum Ausdruck gebrachten - nicht obligatorischen - Aussagen oder Darstellungen, die bei einem normal informierten und angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher den Eindruck hervorrufen können, ein bestimmtes Lebensmittel besitze besondere Eigenschaften (vgl. BGH, Urteil vom 24. Juli 2014 - I ZR 221/12, GRUR 2014, 1013 Rn. 22 = WRP 2014, 1184 - Original Bach-Blüten; BGH, GRUR 2015, 498 Rn. 19 - Combiotik; vgl. auch BGH, Urteil vom 9. Oktober 2014 - I ZR 167/12, GRUR 2014, 1224 Rn. 13 = WRP 2014, 1453 - ENERGY & VODKA).

    Die Frage, ob sich eine Angabe auf die Gesundheit bezieht, ist anhand der in Art. 13 Abs. 1 und in Art. 14 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 aufgeführten Fallgruppen zu beurteilen (vgl. BGH, GRUR 2014, 1013 Rn. 23 - Original Bach-Blüten, mwN).

    Maßgebend ist nach Erwägungsgrund 16 Satz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006, in welchem Sinn der normal informierte, aufmerksame und verständige Durchschnittsverbraucher die Angabe versteht (vgl. BGH, GRUR 2014, 1013 Rn. 24 - Original Bach-Blüten).

    (2) Das Berufungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass es bei der Beurteilung, ob es sich bei einer Angabe um eine Angabe über die Entwicklung und die Gesundheit von Kindern im Sinne von Art. 14 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 handelt, darauf ankommt, in welchem Sinne der normal informierte, aufmerksame und verständige Durchschnittsverbraucher die betreffende Angabe versteht (vgl. Erwägungsgrund 16 Satz 3 der Verordnung; zu Art. 2 Abs. 2 Nr. 6 der Verordnung vgl. EuGH, GRUR 2013, 1061 Rn. 24 - Green-Swan Pharmaceuticals; zu Art. 2 Abs. 2 Nr. 1 und 5 der Verordnung vgl. BGH, GRUR 2014, 1013 Rn. 24 - Original Bach-Blüten).

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