Rechtsprechung
   BGH, 24.07.2014 - III ZR 550/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,20600
BGH, 24.07.2014 - III ZR 550/13 (https://dejure.org/2014,20600)
BGH, Entscheidung vom 24.07.2014 - III ZR 550/13 (https://dejure.org/2014,20600)
BGH, Entscheidung vom 24. Juli 2014 - III ZR 550/13 (https://dejure.org/2014,20600)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,20600) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (17)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 839 BGB, § 9 Abs 1 StrG BW, § 59 StrG BW, Art 34 GG, § 254 Abs 1 BGB
    Amtshaftung der straßenverkehrssicherungspflichtigen Gemeinde: Pflichten bei der Gestaltung einer Parkbucht; Beschädigung eines tiefergelegten Kraftfahrzeugs beim Überfahren des stirnseitigen Randsteins

  • verkehrslexikon.de

    Zur Verkehrssicherungspflicht bei der Gestaltung einer Parkbucht

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verkehrssicherungspflicht bei der Gestaltung einer Parkbucht

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Kommune haftet nicht für den Schaden, wenn ein tiefergelegtes Auto gegen eine überhöhte Bordsteinkante fährt; §§ 839 BGB; 9 Abs. 1, 59 StrG BW

  • rabüro.de

    Zur Verkehrssicherungspflicht bei der Gestaltung einer Parkbucht

  • rewis.io

    Amtshaftung der straßenverkehrssicherungspflichtigen Gemeinde: Pflichten bei der Gestaltung einer Parkbucht; Beschädigung eines tiefergelegten Kraftfahrzeugs beim Überfahren des stirnseitigen Randsteins

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 839; StrG BW § 9; StrG BW § 59
    Grenzen der Verkehrssicherungspflicht bei Parkbuchten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verkehrssicherungspflicht bei der Gestaltung einer Parkbucht

  • datenbank.nwb.de

    Amtshaftung der straßenverkehrssicherungspflichtigen Gemeinde: Pflichten bei der Gestaltung einer Parkbucht; Beschädigung eines tiefergelegten Kraftfahrzeugs beim Überfahren des stirnseitigen Randsteins

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verkehrssicherungspflicht bei der Gestaltung einer Parkbucht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (15)

  • Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht (Leitsatz)

    Ausgestaltung der Begrenzung einer Parkfläche

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Keine Amtshaftung bei Beschädigung eines tiefergelegten Fahrzeugs an Randsteinen eines Parkplatzes

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Gestaltung einer Parkbucht - und die Verkehrssicherungspflicht

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Parkbuchten und die Verkehrssicherungspflicht

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Erhöhte Randsteine: Zur Verkehrssicherungspflicht bei der Gestaltung einer Parkbucht

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verkehrssicherungspflichtverletzung bei Einrichtung einer Parkfläche

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Beschädigung eines tiefer gelegten Pkws beim "Überhangparken"

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verkehrssicherungspflichtverletzung bei Einrichtung einer Parkfläche

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Tiefergelegtes Auto und Parkschaden

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Zur Verkehrssicherungspflicht bei Parkbuchten

  • tacke-krafft.de (Kurzinformation)

    Zur Verkehrssicherungspflicht für Randsteine auf Parkplätzen

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Verkehrssicherungspflicht: Wie muss eine Parkbucht gestaltet sein?

  • tacke-krafft.de (Kurzinformation)

    Zur Verkehrssicherungspflicht für Randsteine auf Parkplätzen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verkehrsrecht: Verkehrssicherungspflicht bei Gestaltung einer Parkbucht (BGH)

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Beschädigung eines tiefergelegten PKW beim Überhangparken: Verkehrssicherungspflichtiger muss weder für gefahrloses Überhangparken sorgen noch vor dessen Gefahren warnen - Erkennbare Parkplatzbegrenzung erfordert besondere Aufmerksamkeit des Autofahrers

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2014, 1080
  • NZV 2014, 450
  • VersR 2014, 1349
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 14.02.1966 - III ZR 126/64

    Schadensersatzforderung wegen Unterhaltseinbußen - Anforderungen an einen

    Auszug aus BGH, 24.07.2014 - III ZR 550/13
    Der Träger der Verkehrssicherungspflicht ist deshalb gehalten, die Gefahren auszuräumen, die der Zustand oder die konkrete Besonderheit des Parkplatzes bei seiner Benutzung für den Verkehrsteilnehmer in sich bergen, die dieser nicht ohne weiteres erkennen kann und auf die er sich nicht ohne weiteres einzustellen und einzurichten vermag (Senat, Urteil vom 14. Februar 1966 - III ZR 126/64, VersR 1966, 562, sowie Beschluss vom 27. April 1989 - III ZR 193/88, BGHR BGB § 823 Abs. 1 Verkehrssicherungspflicht 23).
  • BGH, 21.11.2013 - III ZR 113/13

    Haftung des für eine Bundesautobahn verkehrssicherungspflichtigen Landes für

    Auszug aus BGH, 24.07.2014 - III ZR 550/13
    Es handelt sich bei ihr nur um einen Unterfall der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht, die auf dem Gedanken beruht, dass jeder, der in seinem Verantwortungsbereich eine Gefahrenquelle oder einen gefahrdrohenden Zustand schafft oder andauern lässt, die Pflicht hat, alle ihm zumutbaren Maßnahmen oder Vorkehrungen zu treffen, um eine Schädigung anderer zu verhindern (st. Rspr., zuletzt Senatsurteil vom 21. November 2013 - III ZR 113/13, NVwZ-RR 2014, 252 Rn. 13 mwN).
  • BGH, 14.06.1982 - III ZR 129/81

    Geltung des Vertrauensgrundsatzes im Hinblick auf unvermittelt auf die Fahrbahn

    Auszug aus BGH, 24.07.2014 - III ZR 550/13
    Dabei kann der Verkehrssicherungspflichtige auch gehalten sein, ein nahe liegendes Fehlverhalten von Benutzern zu berücksichtigen (Senatsurteil vom 24. Januar 2002 - III ZR 103/01, NJW 2002, 1265 f; Senatsurteil vom 12. November 1982 - III ZR 159/81, VersR 1982, 854 zur Verkehrssicherungspflicht bei Treppen).
  • OLG Hamm, 09.11.2007 - 9 U 29/07

    Verkehrssicherungspflicht; Parkplatz; Mitverschulden

    Auszug aus BGH, 24.07.2014 - III ZR 550/13
    Demgemäß bestehen auch keine generellen Amtspflichten der verkehrssicherungspflichtigen Körperschaft, für ein gefahrloses "Überhangparken" Sorge zu tragen oder vor Gefahren beim freigabewidrigen Überhangparken zu warnen (a. A. wohl OLG Hamm, NZV 2008, 405: Bordsteine von 18-23 cm Höhe stellen eine "abhilfebedürftige Gefahrenquelle" dar).
  • BGH, 05.07.2012 - III ZR 240/11

    Amtshaftung des Landes Berlin: Verletzung der Verkehrssicherungspflicht für einen

    Auszug aus BGH, 24.07.2014 - III ZR 550/13
    Ein Verkehrssicherungspflichtiger hat in geeigneter und objektiv zumutbarer Weise alle, aber auch nur diejenigen Gefahren auszuräumen und erforderlichenfalls vor ihnen zu warnen, die für den Benutzer, der die erforderliche Sorgfalt walten lässt, nicht oder nicht rechtzeitig erkennbar sind und auf die er sich nicht oder nicht rechtzeitig einzurichten vermag (st. Rspr., zuletzt Senatsurteil vom 5. Juli 2012 - III ZR 240/11, NVwZ-RR 2012, 831 Rn. 11 mwN).
  • BGH, 27.04.1989 - III ZR 193/88

    Inhalt und Umfang von Verkehrssicherungspflichten nach dem Zweck der jeweiligen

    Auszug aus BGH, 24.07.2014 - III ZR 550/13
    Der Träger der Verkehrssicherungspflicht ist deshalb gehalten, die Gefahren auszuräumen, die der Zustand oder die konkrete Besonderheit des Parkplatzes bei seiner Benutzung für den Verkehrsteilnehmer in sich bergen, die dieser nicht ohne weiteres erkennen kann und auf die er sich nicht ohne weiteres einzustellen und einzurichten vermag (Senat, Urteil vom 14. Februar 1966 - III ZR 126/64, VersR 1966, 562, sowie Beschluss vom 27. April 1989 - III ZR 193/88, BGHR BGB § 823 Abs. 1 Verkehrssicherungspflicht 23).
  • BGH, 24.01.2002 - III ZR 103/01

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht für eine Treppe

    Auszug aus BGH, 24.07.2014 - III ZR 550/13
    Dabei kann der Verkehrssicherungspflichtige auch gehalten sein, ein nahe liegendes Fehlverhalten von Benutzern zu berücksichtigen (Senatsurteil vom 24. Januar 2002 - III ZR 103/01, NJW 2002, 1265 f; Senatsurteil vom 12. November 1982 - III ZR 159/81, VersR 1982, 854 zur Verkehrssicherungspflicht bei Treppen).
  • BGH, 24.08.2017 - III ZR 574/16

    Eigentümer von baumbestandenen Grundstücken haften nur unter besonderen Umständen

    a) Die allgemeine Verkehrssicherungspflicht beruht auf dem Gedanken, dass derjenige, der in seinem Verantwortungsbereich eine Gefahrenlage schafft oder andauern lässt, in geeigneter und objektiv zumutbarer Weise alle, aber auch nur diejenigen Gefahren auszuräumen und erforderlichenfalls vor ihnen zu warnen hat, die für den Benutzer, der die erforderliche Sorgfalt walten lässt, nicht oder nicht rechtzeitig erkennbar sind und auf die er sich nicht oder nicht rechtzeitig einzurichten vermag (z.B. Senatsurteile vom 24. Januar 2002 - III ZR 103/01, NJW 2002, 1265; vom 2. Februar 2006 - III ZR 159/05, NVwZ 2006, 1084, 1085 Rn. 11; vom 5. Juli 2012 - III ZR 240/11, NVwZ-RR 2012, 831, 832 Rn. 11 und vom 24. Juli 2014 - III ZR 550/13, NZV 2014, 450, 451 Rn. 15).
  • OLG Braunschweig, 10.12.2018 - 11 U 54/18

    Kollision mit Betonpoller - Gemeinde haftet

    Die Verkehrssicherungspflicht für öffentliche Straßen besteht selbständig neben den sonstigen diese Straßen betreffenden Pflichten (vgl. BGH, Urteil vom 24.07.2014 - III ZR 550/13 -, juris Rn. 15).

    Es handelt sich bei ihr um einen Unterfall der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht, die auf dem Gedanken beruht, dass jeder der in seinem Verantwortungsbereich eine Gefahrenquelle oder einen gefahrdrohenden Zustand schafft oder andauern lässt, die Pflicht hat, alle ihm zumutbaren Maßnahmen oder Vorkehrungen zu treffen, um eine Schädigung anderer zu verhindern (vgl. BGH, Urteil vom 24.07.2014, a. a. O.).

    Eine Verkehrssicherungspflichtiger hat in geeigneter und objektiv zumutbarer Weise alle, aber auch nur diejenigen Gefahren auszuräumen und erforderlichenfalls vor ihnen zu warnen, die für den Benutzer, der die erforderliche Sorgfalt walten lässt, nicht oder nicht rechtzeitig erkennbar sind und auf die er sich nicht oder nicht rechtzeitig einzurichten vermag (vgl. BGH, Urteil vom 24.07.2014, a. a. O.; Urteil vom 05.07.2012 - III ZR 240/11 -, juris 11).

  • OLG Hamm, 24.03.2015 - 9 U 114/14

    Pflaumenkirmes in Kamen - Kirmesbetrieb haftet bei Sturz über ungesicherte

    Sie umfasst daher den gesamten Festplatz bis zu der Stelle, die dem Besucher als Grenze äußerlich erkennbar ist (vgl. dazu BGH, NZV 2014, 450, betreffend ein Parkplatzgelände; vgl. auch OLG Düsseldorf, VersR 1985, 554, betreffend ein Kirmesgelände).
  • LG Görlitz, 27.05.2016 - 2 S 159/15

    Parkplatz-Betreiber: Verkehrssicherungspflicht für hohe Bordsteine

    So sind Bordsteine unabhängig davon, ob sie den Rand einer Parkfläche begrenzen oder - wie hier - eine auf dem Parkplatz befindliche Pflanze zu deren Schutz umfassen, nicht zum "Überparken", also Überfahren mit der vor den Vorderreifen eines Pkw befindlichen Front gedacht (vgl. BGH, Urt. v. 24. Juli 2014, Az. III ZR 550/13; AG Bremen, Urt. v. 18. Dezember 2006, Az. 1 C 155/06, juris Rn. 15, 17).
  • LG Tübingen, 09.03.2018 - 3 O 89/17

    Amtshaftung einer Gemeinde in Baden-Württemberg: Sturzunfall eines Fußgängers auf

    Es ist von der Straßenbaulast umfaßt und daher auch Teil der hoheitlichen Amtspflicht (BGH, Urteil vom 24. Juli 2014 - III ZR 550/13 - VersR 2014, 1349).

    Die entsprechende Verkehrssicherungspflicht betrifft die Abwehr der Gefahren, die den Verkehrsteilnehmer aus der Benutzung der Verkehrsfläche drohen (BGH, Urteil vom 24. Juli 2014 - III ZR 550/13 - VersR 2014, 1349).

  • OLG Stuttgart, 11.05.2016 - 4 U 164/15

    Verkehrssicherungspflichtverletzung und Schmerzensgeld: Sturzunfall eines

    Der Straßenverkehrssicherungspflichtige muss jedoch in geeigneter und zumutbarer Weise alle, aber grundsätzlich auch nur diejenigen Gefahren ausräumen und erforderlichenfalls vor ihnen warnen, die für den Benutzer, der die erforderliche Sorgfalt walten lässt, nicht oder nicht rechtzeitig erkennbar sind und auf die er sich nicht oder nicht rechtzeitig einzurichten vermag (BGH VersR 2014, 1349 Rn. 15; BGH VersR 2012, 1434 = DAR 2012, 572 Rn. 11 f.; BGH NJW 1980, 2193 [2194]; BGH VersR 1979, 1055; BGH NJW 1979, 2043 [2044]).
  • OLG Frankfurt, 29.09.2017 - 8 U 183/16

    Zur Verkehrssicherungspflicht in Bezug auf eine Fütterungskanzel

    Eine verkehrssicherungspflichtige Person muss in geeigneter und objektiv zumutbarer Weise nur diejenigen Gefahren auszuräumen und erforderlichenfalls vor ihnen warnen, die für den Benutzer, der seinerseits die erforderliche Sorgfalt walten lässt, nicht oder nicht rechtzeitig erkennbar sind und auf die er sich nicht oder nicht rechtzeitig einzurichten vermag (vgl. etwa BGH, Urteil vom 24.01.2002 - III ZR 103/01, NJW 2002, 1265, 1265; Urteil vom 24.07.2014 - III ZR 550/13, NZV 2014, 450, 451).
  • LG Bonn, 22.03.2023 - 1 O 222/22

    Amtshaftung, Verkehrssicherungspflicht, Sturz, Gehweg

    Gefahrenstellen, die bei Anwendung der erforderlichen Sorgfalt erkennbar sind und auf die sich der durchschnittliche Verkehrsteilnehmer rechtzeitig einrichten kann, sind nicht gezwungenermaßen auszuräumen (BGH, NZV 2014, 450 Rn. 16, beck-online; OLG Köln Beschl. v. 29.12.2020 - 7 U 101/20, BeckRS 2020, 38840 Rn. 2, beck-online).
  • OLG Schleswig, 05.08.2021 - 7 U 60/21

    Haftung einer Stadt beim Sturz eines Pedelec-Fahrers über die ca. 6 cm hohe

    Grundsätzlich hat jeder Verkehrsteilnehmer eine Straße zunächst in dem Zustand hinzunehmen, in dem er sie vorfindet (BGH, Urteil v. 24.07.2014, III ZR 550/13, VersR 2014, 1349 - 1350).
  • LG Magdeburg, 30.07.2015 - 10 O 352/15
    (BGH, Urteil vom 24.07.2014, III ZR 550/13, zitiert nach juris, Rz. 15; Senatsurteil vom 5. Juli 2012 - III ZR 240/11, zitiert nach juris, Rz. 11) Im Umkehrschluss folgt sodann die Pflicht des Benutzers sich auf erkennbare Beeinträchtigungen der Sicherheit einer Straße einzustellen.
  • OLG Koblenz, 02.10.2014 - 1 U 210/14

    Verkehrssicherungspflichtiger muss kein Alternativwege schaffen!

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht