Rechtsprechung
BGH, 24.07.2019 - VIII ZR 141/17 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- rechtsprechung-im-internet.de
- Wolters Kluwer
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
BGB § 259 ; BGB § 387
Erklärung des Vermieters nach dem Ende des Mietverhältnisses innerhalb angemessener Frist gegenüber dem Mieter über Erhebung von Ansprüchen i.R.d. Gewährung einer Mietsicherheit in einem Wohnraummietverhältnis; Abrechnung einer als Mietsicherheit gewährten Barkaution ... - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Mietsicherheit: Wie wird sie abgerechnet?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (11)
- Daryai & Kuo - Rechtsanwälte (Kurzinformation)
Verrechnung der Kaution mit streitigen Forderungen
- raschlosser.com (Kurzinformation)
Der Zugriff auf die Barkaution des Mieters und die konkludente Abrechnung
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Wann ist über die Mietkaution abzurechnen?
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Fälligkeit des Anspruchs auf Rückzahlung einer Mietkaution
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Berechtigung an einem Sparguthaben
- anwalt.de (Kurzinformation)
Abrechnung der Mietkaution-Aufrechnung durch den Vermieter auch mit streitigen Forderungen
- anwalt.de (Kurzinformation)
Abrechnung der Mietkaution- wie es richtig geht
- promietrecht.de (Kurzinformation)
Kaution - Abrechnung - Aufrechnung von Forderungen durch Vermieter
- haufe.de (Kurzinformation)
Abrechnung der Mietkaution
- haufe.de (Kurzinformation)
Abrechnung der Mietkaution
- anwalt.de (Kurzinformation)
Zur Verwertung von Barkautionen durch Aufrechnung bei streitigen Forderungen
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Abrechnung der Kaution nach Vertragsende (IMR 2019, 353)
Verfahrensgang
- AG Lüneburg, 15.11.2016 - 9 C 292/14
- LG Lüneburg, 26.04.2017 - 6 S 109/16
- BGH, 24.07.2019 - VIII ZR 141/17
Papierfundstellen
- NJW 2019, 3371
- MDR 2019, 1180
- NZM 2019, 754
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 28.10.2020 - VIII ZR 230/19
Betriebskostenabrechnung kann Mieter immer anerkennen
Der Vermieter ist berechtigt, sich nach Beendigung des Mietverhältnisses aus einer gewährten Barkaution durch Aufrechnung mit streitigen aus dem Mietverhältnis stammenden Forderungen zu befriedigen (Bestätigung des Senatsurteils vom 24. Juli 2019 - VIII ZR 141/17, NJW 2019, 3371 Rn. 25 ff.).Der Senat hat - mit einem nach der Verkündung der angefochtenen Entscheidung ergangenen Urteil - die zuvor höchstrichterlich noch nicht entschiedene Frage, ob der Vermieter berechtigt sei, sich nach Beendigung des Mietverhältnisses aus einer gewährten Barkaution auch durch Aufrechnung mit streitigen aus dem Mietverhältnis stammenden Forderungen zu befriedigen, bejaht (Senatsurteil vom 24. Juli 2019 - VIII ZR 141/17, NJW 2019, 3371 Rn. 25 ff.).
- LG Berlin, 01.10.2019 - 67 T 107/19
Auch nach Mietende: "Mietsicherheit" bleibt unangetastet!
Wird der Mieter nicht im Rahmen einer Individualvereinbarung, sondern durch eine vom Vermieter gestellte Formularklausel zur Erbringung einer "Mietsicherheit" verpflichtet, ohne dass die Klausel die Befugnis einer vermieterseitigen Verwertung während oder nach Beendigung des Mietverhältnisses näher regelt, ist der Kaution in Anwendung der Unklarheitenregel des § 305c Abs. 2 BGB lediglich eine auf den Wortlaut der Sicherungsabrede beschränkte Funktion einer bloßen Sicherung des Vermieters vor einer möglichen Insolvenz des Mieters beizumessen, die ihm auch nach Beendigung des Mietverhältnisses ausschließlich für unstreitige oder rechtskräftig festgestellte Ansprüche das Recht zur Verwertung eröffnet (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 24. Juli 2019 - VIII ZR 141/17, WuM 2019, 542, juris Tz. 26).Keine der Antragsgegnerin günstigere Beurteilung ergibt sich aus dem Urteil des VIII. Zivilsenates des BGH vom 24. Juli 2019 (VIII ZR 141/17, BeckRS 2019, 16735, beckonline Tz. 24).
- OLG Köln, 06.03.2020 - 19 U 155/19
Vom Dieselskandal betroffenes Kfz mit Motor EA 189
Dies beruht darauf, dass eine Antragstellung dahin, dass die Verurteilung zur Zahlung eines Geldbetrages Zug um Zug gegen einen anderen, niedrigeren Geldbetrag begehrt wird, grundsätzlich als Aufrechnung zu behandeln ist (st. Rspr., vgl. BGH…, Urteil vom 25.04.2017 - XI ZR 108/16, juris, Rn. 20; Urteil vom 24.07.2019 - VIII ZR 141/17, juris, Rn. 16).
- OLG Brandenburg, 03.02.2020 - 3 W 125/19
Rückgabe einer Gewerberaumfläche in nicht vertragsgemäßem Zustand
Im Übrigen wird auf das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 24.07.2019 (VIII ZR 141/17) hingewiesen, wonach bereits durch schlüssiges Verhalten des Vermieters die Abrechnung wirksam vorgenommen werden kann. - OLG Rostock, 12.09.2019 - 3 U 87/17
Zulässigkeit der Berufung: Wegfall der Parteifähigkeit einer ausländischen …
Soweit der Senat in der öffentlichen Sitzung vom 13.06.2019 unter Hinweis auf die frühere Rechtsprechung des XII. und des VIII. Senats des BGH (…vgl. BGH, Urt. v. 24.03.1999, XII ZR 124/97, BGHZ 141, 160;… BGH, Urt. v. 18.01.2006, VIII ZR 71/05, NJW 2006, 1422) hat der VIII. Zivilsenat des BGH mit Urteil v. 20.07.2016 (…BGH, Urt. v. 20.07.2016, VIII ZR 263/14, NJW 2016, 3231 = NZM 2016, 762 = ZMR 2016, 768) ausgeführt hat, dass der Anspruch des Mieters auf Rückgabe einer Mietsicherheit erst fällig wird, wenn eine angemessene Überlegungsfrist abgelaufen ist und dem Vermieter keine Forderungen aus dem Mietverhältnis mehr zustehen, wegen derer er sich aus der Sicherheit befriedigen darf, hält er hieran nicht mehr fest, da der Bundesgerichtshof mit aktuellem Urteil vom 24.07.2019 (Az.: VIII ZR 141/17) seine bisherige diesbezügliche Rechtsauffassung revidiert hat. - AG Wiesbaden, 30.01.2020 - 93 C 641/19
Im Falle der Stellung einer Mietkautionsbürgschaft ist eine Regelung in den …
Im Falle einer Barkaution kann der Vermieter nach Ende des Mietverhältnisses durch Aufrechnung mit Gegenforderungen gegen den Kautionsrückforderungsanspruch des Mieters abrechnen und die Sicherheit so verwerten (ausdrücklich BGH, Urteil vom 24.7.2019 - VIII ZR 141/17 -, NJW 2019, 3371 ff.).