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   BGH, 24.08.1978 - 2 ARs 245/78   

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https://dejure.org/1978,2314
BGH, 24.08.1978 - 2 ARs 245/78 (https://dejure.org/1978,2314)
BGH, Entscheidung vom 24.08.1978 - 2 ARs 245/78 (https://dejure.org/1978,2314)
BGH, Entscheidung vom 24. August 1978 - 2 ARs 245/78 (https://dejure.org/1978,2314)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Ausschluss eines Verteidigers aufgrund des Verdachts der terroristischen Vereinigung - Entstehungsgeschichte des § 138d Strafprozessordnung (StPO) - Wiederzulassung der NSDAP - Abschaffung der Demokratie mit Gewalt - Finanzierung von Waffen und anderen ...

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Die Beweisaufnahme in der mündlichen Verhandlung nach § 138 d StPO unterliegt den Regeln des Freibeweises

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 28, 116
  • NJW 1979, 115
  • MDR 1978, 1037
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 04.07.1975 - 2 BvR 482/75

    Verfassungsmäßigkeit der Ausschließung eines Verteidigers

    Auszug aus BGH, 24.08.1978 - 2 ARs 245/78
    Daß im übrigen rechtsstaatliche Verfahrensgarantien durch die Regelung des § 138 a Abs. 4 Satz 2 StPO nicht verletzt werden, hat das Bundesverfassungsgericht bereits anerkannt (NJW 1975, 2341).
  • BGH, 04.05.1979 - 2 ARs 88/79

    Geltung des Grundsatzes der Öffentlichkeit in einem außerhalb der

    Das Gericht ist deshalb befugt, auf eine erneute Vernehmung nichtanwesender Zeugen zu verzichten und statt dessen die Niederschriften über ihre früheren Vernehmungen zu verlesen, auch wenn ein Fall des § 251 StPO nicht gegeben ist (BGHSt 28, 116, 117).
  • OLG Köln, 23.10.1989 - 2 W 186/89

    Wandlungseinrede beim Kauf einer Spülmaschine; Hinweispflicht des Richters im

    Der Auffassung der Gerichte, die auch nach Inkrafttreten der Vereinfachungsnovelle von 1977 noch die Auffassung vertreten haben, der bloße objektive Hinweis auf die Möglichkeit, eine Einrede zu erheben (OLG Köln MDR 1979, 1027 ; OLG Hamburg NJW 1984, 2710 ; LG Berlin NJW 1986, 1000 ; OLG Bremen NJW 1986, 999 und 1979, 115) kann daher nicht gefolgt werden.
  • LG Augsburg, 15.07.1985 - AuStVK 364/84
    Insoweit ist von der Rechtsprechung übereinstimmend anerkannt, daß die ausdrückliche gesetzliche Regelung für Verteidigerbesuche (§ 27 Abs. 4 Sätze 2 u. 3, 29 Abs. 1 Sätze 2 u. 3 StVollzG , 148 Abs. 2 StPO ) eine Verwendung der Trennscheibe bei Privatbesuchen z.B. aus Gründen der Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung in der Anstalt nicht ausschließen (vgl. OLG Düsseldorf, JZ 1978, 728; LG Frankfurt/M. NStZ 1981, 496; OLG Celle NStZ 1981, 196 ; Löwe-Rosenberg, 33. Aufl., § 119 StPO Rdn. 53).
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