Rechtsprechung
BGH, 24.08.1995 - 4 StR 279/95 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Nachtragsanklage - Einbeziehungsbeschluß - Fehlende Prozeßvoraussetzung - Beachtung von Amts wegen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 266
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1996, 140
- NStZ-RR 1996, 140
- StV 1996, 5
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 09.11.1989 - 4 StR 520/89
Strafbarkeit wegen Beihilfe zur Verletzung der Buchführungspflicht und wegen …
Auszug aus BGH, 24.08.1995 - 4 StR 279/95
Hierauf kann deswegen grundsätzlich nicht verzichtet werden, weil es sonst an einer schlüssigen und eindeutigen Willenserklärung des Gerichts mangelt, daß es die Nachtragsanklage zum Gegenstand der Hauptverhandlung macht (vgl. BGH NJW 1990, 1055;… BGHR StPO § 266 Einbeziehungsbeschluß 2; NStZ 1984, 520).Ein Fall, in dem das Fehlen eines Einbeziehungsbeschlusses ausnahmsweise als unschädlich angesehen werden kann, weil das Gericht in anderer Weise zu erkennen gegeben hat, daß es die Nachtragsanklage zum Gegenstand der Verhandlung und Entscheidung machen wollte (vgl. BGH NJW 1990, 1055), ist hier nicht gegeben.
- BGH, 16.02.1995 - 1 StR 4/95
Einbeziehung - Nachtragsanklage - Protokoll
Auszug aus BGH, 24.08.1995 - 4 StR 279/95
Hierauf kann deswegen grundsätzlich nicht verzichtet werden, weil es sonst an einer schlüssigen und eindeutigen Willenserklärung des Gerichts mangelt, daß es die Nachtragsanklage zum Gegenstand der Hauptverhandlung macht (vgl. BGH NJW 1990, 1055; BGHR StPO § 266 Einbeziehungsbeschluß 2; NStZ 1984, 520). - BGH, 15.05.1984 - 5 StR 283/84
Durchführung der Hauptverhandlung ohne Eröffnungsbeschluss - Ersetzen des …
Auszug aus BGH, 24.08.1995 - 4 StR 279/95
Hierauf kann deswegen grundsätzlich nicht verzichtet werden, weil es sonst an einer schlüssigen und eindeutigen Willenserklärung des Gerichts mangelt, daß es die Nachtragsanklage zum Gegenstand der Hauptverhandlung macht (vgl. BGH NJW 1990, 1055;… BGHR StPO § 266 Einbeziehungsbeschluß 2; NStZ 1984, 520). - BGH, 17.09.1993 - 4 StR 509/93
Strafzumessungsregel - Anwendbarkeit - Tateinheit - Verbrechen - Vergehen - …
Auszug aus BGH, 24.08.1995 - 4 StR 279/95
Das gewerbsmäßige Handeltreiben im Sinne des § 29 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 Nr. 1 geht im Verbrechenstatbestand des § 29 a Abs. 1 Nr. 2 BtMG auf (vgl. BGH NStZ 1994, 39).
- BGH, 08.02.2011 - 4 StR 612/10
Verfahrenshindernis des mangelnden wirksamen Einbeziehungsbeschlusses …
"Auf die Verkündung des Einziehungsbeschlusses in der Hauptverhandlung und dessen Aufnahme in das Hauptverhandlungsprotokoll kann grundsätzlich nicht verzichtet werden, weil es sonst an einer schlüssigen und eindeutigen Willenserklärung des Gerichts mangelt, dass es die Nachtragsanklage zum Gegenstand der Hauptverhandlung macht (Senat, 4 StR 279/95). - OLG Zweibrücken, 22.09.1997 - 1 Ss 200/97
Unwirksamkeit der Zulassung einer Anklage zur Hauptverhandlung mangels eines …
Dennoch bedarf es im Hinblick auf seine Bedeutung als Grundlage des Hauptverfahrens und mit Rücksicht auf die Erweislichkeit der Beschlußfassung in weiteren Verfahrensstadien regelmäßig der schriftlichen Niederlegung dieser Entscheidung (BGHSt 34, 248; StV 1996, 5 ; OLG Hamm MDR 1993, 893 ; BayObLG … - OLG Zweibrücken, 07.11.1997 - 1 Ss 220/97
Zur Klärung der Wirksamkeit eines schriftlichen Eröffnungsbeschlusses trotz …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Hamm, 12.12.1995 - 4 Ss 888/95
Anforderungen an das Vorliegen eines wirksamen Einbeziehungsbeschlusses …
Die fehlende Zustimmung führt zur Einstellung des Verfahrens, weil insoweit mangels wirksamen Einbeziehungsbeschlusses ein auf die Verfahrensrüge zu berücksichtigendes Verfahrenshindernis besteht (vgl. auch BGH, Beschluß vom 24. August 1995 in 4 StR 279/95; BGH, MDR 1977, 1984 (bei Holz);… Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 42. Aufl., § 266 Rn. 14;… KMR-Paulus, StPO, § 266 Rn. 12;… Löwe-Rosenberg-Gollwitzer, StPO, § 266 Rn. 14 und 17). - BGH, 10.11.1995 - 2 StR 400/95
Strafzumessungsregelung - Gewerbsmäßiges Handeltreiben - Betäubungsmittel in …
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge gemäß § 29 a BtMG steht mit gewerbsmäßigem Handeltreiben nach § 29 Abs. 3 Nr. 1 BtMG nicht in Tateinheit, denn § 29 Abs. 3 BtMG enthält nur Strafzumessungsregeln für den Grundtatbestand des § 29 BtMG, der seinerseits hinter dem Verbrechenstatbestand des § 29 a Abs. 1 Nr. 2 BtMG zurücktritt (BGH, Beschl. v. 24. August 1995 - 4 StR 279/95).