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   BGH, 24.08.2015 - NotZ(Brfg) 6/14   

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BGH, 24.08.2015 - NotZ(Brfg) 6/14 (https://dejure.org/2015,25522)
BGH, Entscheidung vom 24.08.2015 - NotZ(Brfg) 6/14 (https://dejure.org/2015,25522)
BGH, Entscheidung vom 24. August 2015 - NotZ(Brfg) 6/14 (https://dejure.org/2015,25522)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW

    § 111d Satz 2 BNotO, § ... 54 Abs. 1 VwGO, § 44 Abs. 3 ZPO, Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, §§ 44 f. ZPO, § 26a StPO, § 25 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 124a Abs. 4 VwGO, § 124a Abs. 5 Satz 4 VwGO, § 544 Abs. 2 ZPO, § 321a ZPO, § 111 BNotO, § 152a VwGO, Art. 101 Abs. 1 Satz 1 GG, § 51 Abs. 1 FGO, § 42 Abs. 1 ZPO, Art. 103 Abs. 1 GG, § 124a Abs. 5 Satz 3 VwGO, § 17a Abs. 3 Satz 2 GVG, § 124 Abs. 2 Nr. 5 VwGO, § 50 Abs. 1 Nr. 8 BNotO, § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO

  • Wolters Kluwer

    Entscheid eines abgelehnten Richters über ein "gänzlich untaugliches oder rechtsmissbräuchliches" Ablehnungsgesuch im Verwaltungsprozess; Zulässigkeit eines nach Erlass der Entscheidung über den Antrag auf Zulassung der Berufung angebrachtes Ablehnungsgesuch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entscheid eines abgelehnten Richters über ein "gänzlich untaugliches oder rechtsmissbräuchliches" Ablehnungsgesuch im Verwaltungsprozess; Zulässigkeit eines nach Erlass der Entscheidung über den Antrag auf Zulassung der Berufung angebrachtes Ablehnungsgesuch

  • rechtsportal.de

    Entscheid eines abgelehnten Richters über ein "gänzlich untaugliches oder rechtsmissbräuchliches" Ablehnungsgesuch im Verwaltungsprozess; Zulässigkeit eines nach Erlass der Entscheidung über den Antrag auf Zulassung der Berufung angebrachtes Ablehnungsgesuch

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 11.03.2013 - 1 BvR 2853/11

    Grenzen der Teilnahme des abgelehnten Richters an Entscheidung über

    Auszug aus BGH, 24.08.2015 - NotZ(Brfg) 6/14
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kann im Verwaltungsprozess bei Wahrung der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG unter strengen Voraussetzungen ein abgelehnter Richter über ein "gänzlich untaugliches oder rechtsmissbräuchliches" Ablehnungsgesuch selbst ohne vorherige Durchführung des Verfahrens aus § 54 Abs. 1 VwGO iVm §§ 44 f. ZPO entscheiden (BVerfGK 13, 72, 78 mwN; BVerfG, Beschluss vom 11. März 2013 - 1 BvR 2853/11 Rn. 28 - 30).

    Im Verwaltungsprozess wie auch im Zivil- und Strafprozess (siehe § 26a StPO) gerät in solchen Fällen unzulässiger Ablehnungsgesuche die Beteiligung des abgelehnten Richters mit Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG nicht in Konflikt, weil die Prüfung keine Beurteilung des eigenen Verhaltens voraussetzt und deshalb keine Entscheidung in eigener Sache erfolgt (vgl. BVerfGK 13, 72, 79; BVerfG, Beschluss vom 11. März 2013 - 1 BvR 2853/11 Rn. 30).

    Die Verwerfung eines Ablehnungsgesuchs als unzulässig unter Mitwirkung des abgelehnten Richters kommt regelmäßig allerdings nur dann in Betracht, wenn das Ablehnungsgesuch für sich allein - ohne jede weitere Aktenkenntnis - offenkundig eine Ablehnung nicht zu begründen vermag (BVerfG, Beschluss vom 11. März 2013 - 1 BvR 2853/11 Rn. 30).

    Ist eine über die bloß formale Prüfung hinausgehende inhaltliche Bewertung erforderlich, würde sich der abgelehnte Richter zum "Richter in eigener Sache machen"; eine unter Beteiligung des abgelehnten Richters erfolgende Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs als unzulässig kommt dann nicht in Betracht (vgl. BVerfGK 11, 434, 442; BVerfGK 13, 72, 79 f.; BVerfG, Beschluss vom 11. März 2013 - 1 BvR 2853/11 Rn. 30 aE).

  • BVerfG, 18.12.2007 - 1 BvR 1273/07

    Verletzung des gesetzlichen Richters durch Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch

    Auszug aus BGH, 24.08.2015 - NotZ(Brfg) 6/14
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kann im Verwaltungsprozess bei Wahrung der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG unter strengen Voraussetzungen ein abgelehnter Richter über ein "gänzlich untaugliches oder rechtsmissbräuchliches" Ablehnungsgesuch selbst ohne vorherige Durchführung des Verfahrens aus § 54 Abs. 1 VwGO iVm §§ 44 f. ZPO entscheiden (BVerfGK 13, 72, 78 mwN; BVerfG, Beschluss vom 11. März 2013 - 1 BvR 2853/11 Rn. 28 - 30).

    Im Verwaltungsprozess wie auch im Zivil- und Strafprozess (siehe § 26a StPO) gerät in solchen Fällen unzulässiger Ablehnungsgesuche die Beteiligung des abgelehnten Richters mit Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG nicht in Konflikt, weil die Prüfung keine Beurteilung des eigenen Verhaltens voraussetzt und deshalb keine Entscheidung in eigener Sache erfolgt (vgl. BVerfGK 13, 72, 79; BVerfG, Beschluss vom 11. März 2013 - 1 BvR 2853/11 Rn. 30).

    Ist eine über die bloß formale Prüfung hinausgehende inhaltliche Bewertung erforderlich, würde sich der abgelehnte Richter zum "Richter in eigener Sache machen"; eine unter Beteiligung des abgelehnten Richters erfolgende Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs als unzulässig kommt dann nicht in Betracht (vgl. BVerfGK 11, 434, 442; BVerfGK 13, 72, 79 f.; BVerfG, Beschluss vom 11. März 2013 - 1 BvR 2853/11 Rn. 30 aE).

  • BVerfG, 08.12.2010 - 1 BvR 1382/10

    Reichweite der Begründungserleichterungen für letztinstanzliche, unanfechtbare

    Auszug aus BGH, 24.08.2015 - NotZ(Brfg) 6/14
    Das Bundesverfassungsgericht hat in Bezug auf die Nichtzulassungsbeschwerde gemäß § 544 Abs. 2 ZPO im Zivilprozess ausgeführt, dass es sich bei dem Beschluss über die Nichtzulassungsbeschwerde um eine letztinstanzliche, mit ordentlichen Rechtsmitteln nicht mehr anfechtbare Entscheidung handele (BVerfG, Beschluss vom 8. Dezember 2012 - 1 BvR 1382/10, NJW 2011, 1497 Rn. 12).

    Die Anhörungsrüge gemäß § 321a ZPO eröffnet als außerordentlicher Rechtsbehelf keine weitere Instanz (BVerfG aaO NJW 2011, 1497, 1498 Rn. 20).

  • BFH, 03.07.2014 - V S 13/14

    Anhörungsrüge: Keine Befangenheit des Richters wegen bloßer Vorbefassung in der

    Auszug aus BGH, 24.08.2015 - NotZ(Brfg) 6/14
    Über die Ablehnungsgesuche musste nicht durch gesonderten Beschluss entschieden werden (vgl. BFH, Beschlüsse vom 3. Juli 2014 - V S 13/14 und V S 15/14 Rn. 5 mwN bzgl. § 51 Abs. 1 FGO iVm § 42 Abs. 1 ZPO).
  • BFH, 03.07.2014 - V S 15/14

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 03. 07. 2014 V S 13/14 -

    Auszug aus BGH, 24.08.2015 - NotZ(Brfg) 6/14
    Über die Ablehnungsgesuche musste nicht durch gesonderten Beschluss entschieden werden (vgl. BFH, Beschlüsse vom 3. Juli 2014 - V S 13/14 und V S 15/14 Rn. 5 mwN bzgl. § 51 Abs. 1 FGO iVm § 42 Abs. 1 ZPO).
  • BVerfG, 12.04.1983 - 2 BvR 678/81

    National Iranian Oil Company

    Auszug aus BGH, 24.08.2015 - NotZ(Brfg) 6/14
    Ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG wird jedoch nicht dadurch begründet, dass der Senat die Rechtsauffassung des Klägers nicht teilt (vgl. BVerfGE 64, 1, 12).
  • BVerfG, 15.02.1967 - 2 BvR 658/65

    Rechtsweg gegen eine Hausstrafe im Strafvollzug

    Auszug aus BGH, 24.08.2015 - NotZ(Brfg) 6/14
    Auch gewährt Art. 103 Abs. 1 GG keinen Schutz gegen Entscheidungen, die den Sachvortrag eines Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts teilweise oder ganz unberücksichtigt lassen (st. Rspr., vgl. BVerfGE 21, 191, 194; 70, 288, 294).
  • BVerfG, 24.02.2009 - 1 BvR 189/09

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Zurückweisung von Befangenheitsanträgen im

    Auszug aus BGH, 24.08.2015 - NotZ(Brfg) 6/14
    Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass ein Gericht das von ihm entgegengenommene Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen hat (st. Rspr., siehe nur BVerfG, Beschluss vom 24. Februar 2009 - 1 BvR 189/09 Rn. 9).
  • BFH, 26.03.1980 - I B 23/80

    Richterablehnungsgesuch - Abänderung des Richterablehnungsgesuch

    Auszug aus BGH, 24.08.2015 - NotZ(Brfg) 6/14
    Ein Ablehnungsgesuch ist dann unzulässig, wenn dieses erst nach dem Abschluss der Instanz erfolgt (vgl. für das finanzgerichtliche Verfahren BFHE 130, 20, 21; für den Zivilprozess Gehrlein in Münchener Kommentar zur ZPO, 4. Aufl., Bd. 1, § 44 Rn. 4 mwN).
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus BGH, 24.08.2015 - NotZ(Brfg) 6/14
    Das Gericht braucht nicht jedes Vorbringen der Beteiligten in den Gründen der Entscheidung ausdrücklich zu bescheiden (BVerfGE 96, 205, 216 f.).
  • BVerfG, 20.07.2007 - 1 BvR 3084/06

    Verletzung der Gewährleistung des gesetzlichen Richters (Art 101 Abs 1 S 2 GG)

  • BVerfG, 16.07.2013 - 1 BvR 3057/11

    Zur Erforderlichkeit eines fachgerichtlichen Anhörungsrügeverfahrens vor Erhebung

  • BVerfG, 02.05.2007 - 2 BvR 2655/06

    Anforderungen an die Begründung einer Verfassungsbeschwerde gegen eine

  • BVerfG, 08.10.1985 - 1 BvR 33/83

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

  • BGH, 20.07.2015 - NotZ(Brfg) 12/14

    Verwaltungsrechtliche Notarsache: Wiedererlangung des Notarsamts nach dessen

  • BGH, 01.06.2017 - I ZB 4/16

    Beteiligung der abgelehnten Richter in Fällen eindeutig unzulässiger

    In solchen Fällen eindeutig unzulässiger Ablehnungsgesuche gerät die Beteiligung der abgelehnten Richter nicht mit Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG in Konflikt, weil die Prüfung des Ablehnungsgesuchs keine Beurteilung des eigenen Verhaltens voraussetzt und deshalb keine Entscheidung in eigener Sache erfolgt (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 11. März 2013 - 1 BvR 2853/11, juris Rn. 30; BGH, Beschluss vom 24. August 2015 - NotZ (Brfg) 6/14, juris Rn. 2).

    Ist dagegen eine über die bloß formale Prüfung hinausgehende inhaltliche Bewertung erforderlich, würde sich der abgelehnte Richter zum "Richter in eigener Sache machen"; eine unter Beteiligung des abgelehnten Richters erfolgende Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs als unzulässig kommt dann nicht in Betracht (BGH, Beschluss vom 24. August 2015 - NotZ (Brfg) 6/14, juris Rn. 2).

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