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   BGH, 24.08.2017 - III ZR 574/16   

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https://dejure.org/2017,30801
BGH, 24.08.2017 - III ZR 574/16 (https://dejure.org/2017,30801)
BGH, Entscheidung vom 24.08.2017 - III ZR 574/16 (https://dejure.org/2017,30801)
BGH, Entscheidung vom 24. August 2017 - III ZR 574/16 (https://dejure.org/2017,30801)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 254 Abs 1 BGB, § 823 Abs 1 BGB
    Haftung für Schäden an der Kanalisation durch Baumwurzeln: Umfang der Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers des Baumgrundstücks; Inspektions- und Wartungsmaßnahmen des Betreibers des Abwasserkanals; Mitverschulden des Geschädigten bei Fehlen einer den Rückstau ...

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    BGB § 823 Abs. 1, § 254 Abs. 1
    Schadensersatzanspruch gegen Eigentümer eines baumbestandenen Grundstücks wegen Verwurzelung des Abwasserkanals bei dessen Identität als Betreiber der Kanalanlage

  • rabüro.de

    Zur Haftung eines Grundstückseigentümers für Schäden an der Kanalisation durch Baumwurzel

  • rewis.io

    Haftung für Schäden an der Kanalisation durch Baumwurzeln: Umfang der Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers des Baumgrundstücks; Inspektions- und Wartungsmaßnahmen des Betreibers des Abwasserkanals; Mitverschulden des Geschädigten bei Fehlen einer den Rückstau ...

  • wertermittlerportal
  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 254 Abs. 1; BGB § 823 Abs. 1
    Haftung eines Grundstückseigentümers und Betreibers einer Abwasseranlage für Schäden durch Verwurzelung von Abwasserkanälen

  • datenbank.nwb.de

    Haftung für Schäden an der Kanalisation durch Baumwurzeln: Umfang der Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers des Baumgrundstücks; Inspektions- und Wartungsmaßnahmen des Betreibers des Abwasserkanals; Mitverschulden des Geschädigten bei Fehlen einer den Rückstau ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Haftet Eigentümer für Überschwemmung wegen Baumwurzeln in der Kanalisation?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (18)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Eigentümer von baumbestandenen Grundstücken haften nur unter besonderen Umständen für Rückstauschäden, die durch Wurzeleinwuchs in Abwasserkanäle entstehen

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Baumwurzeln im Abwasserkanal und die Haftung des Eigentümers für Rückstauschäden

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wurzeleinwuchs in Abwasserkanäle

  • lto.de (Kurzinformation)

    Haftung für Unwetterschäden: Baumwurzeln in der Kanalisation

  • lto.de (Kurzinformation)

    Haftung für Unwetterschäden: Baumwurzeln in der Kanalisation

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Rückstauschäden durch Wurzeleinwuchs in Abwasserkanälen

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Haften Grundstückseigentümer für Rückstauschäden durch Wurzeleinwuchs in Abwasserkanäle?

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Eigentümer von baumbestandenen Grundstücken haften nur unter besonderen Umständen für Rückstauschäden, die durch Wurzeleinwuchs in Abwasserkanäle entstehen

  • versr.de (Kurzinformation)

    Eigentümer von baumbestandenen Grundstücken haften nur unter besonderen Umständen für Rückstauschäden, die durch Wurzeleinwuchs in Abwasserkanäle entstehen

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Nur ausnahmsweise Haftung des Eigentümers für Rückstauschaden durch Wurzeleinwuchs

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Baumwurzeln "verstopfen" Abwasserkanal - Kommune muss eine Hauseigentümerin entschädigen, deren Keller deswegen überschwemmt wurde

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Haften Eigentümer eines baumbestandenen Grundstücks für Rückstauschäden

  • rechtstipp24.de (Kurzinformation)

    Haftung für Bäume - Verkehrssicherungspflicht für Wurzelausbreitung in Abwasserkanal

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Rückstauschaden durch Verwurzelung

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Haftung für Rückstauschäden bei Wurzeleinwuchs in Abwasserkanäle

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Haftung für Rückstauschäden bei Wurzeleinwuchs in Abwasserkanäle

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Haftung für Schäden nach Starkregen wegen Wurzeleinwuchses in Abwasserkanälen

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Überschwemmung wegen Baumwurzeln in der Kanalisation

Besprechungen u.ä. (2)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    §§ 254, 823 BGB
    Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers eines baumbestandenen Grundstücks

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verwurzelung eines Abwasserkanals: Muss der Grundstückseigentümer Überprüfungsmaßnahmen durchführen? (IMR 2018, 254)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2018, 27
  • NVwZ 2018, 518
  • VersR 2018, 178
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 11.07.1974 - III ZR 27/72

    Schäden an einer Kegelbahn auf Grund einer Verstopfung des Abwasserkanals -

    Auszug aus BGH, 24.08.2017 - III ZR 574/16
    aa) Als Betreiberin der Abwasseranlage musste die Beklagte den Kanal im Rahmen ihrer Verkehrssicherungs- und Sorgfaltspflicht regelmäßig - etwa optisch durch Inaugenscheinnahmen oder mit Hilfe technischer Geräte - kontrollieren und überprüfen sowie reinigen, um der Gefahr von Schäden infolge der Verstopfung einer Abwasserleitung vorzubeugen (z.B. Senatsurteil vom 11. Juli 1974 - III ZR 27/72, VersR 1974, 1202, 1204; Rönsberg/Krafft in: Rotermund/Krafft, Kommunales Haftungsrecht, 5. Aufl., Teil B Kapitel III Rn. 943 f mwN).

    Im Hinblick auf das Ausmaß der insoweit drohenden Schäden durch aufgestautes Schmutzwasser müssen Maßnahmen und zu beobachtende Sicherungsvorkehrungen selbst dann verlangt werden, wenn sie einen erheblichen Aufwand an Arbeit und Kosten fordern (s. Senatsurteil vom 11. Juli 1974 aaO).

  • BGH, 30.07.1998 - III ZR 263/96

    Amtshaftung einer Gemeinde wegen unzureichender Dimensionierung der

    Auszug aus BGH, 24.08.2017 - III ZR 574/16
    Vielmehr ist das Fehlen einer den Rückstau vermeidenden Sicherungsvorkehrung gegebenenfalls im Rahmen eines Mitverschuldens nach § 254 Abs. 1 BGB zu berücksichtigen (Abgrenzung zum Senatsbeschluss vom 30. Juli 1998, III ZR 263/96, NVwZ 1998, 1218).

    Ein Amtshaftungsanspruch des Hauseigentümers wegen eines Rückstauschadens gegen den Betreiber der Kanalanlage kommt insoweit nach der Rechtsprechung des Senats (Senatsbeschluss vom 30. Juli 1998 - III ZR 263/96, NVwZ 1998, 1218, 1219) nicht in Betracht, weil der Grundstückseigentümer nicht in schutzwürdiger Weise darauf vertrauen kann, vor Rückstauschäden bewahrt zu bleiben, die bei normalen, durch die üblichen Sicherungsvorkehrungen auszugleichenden Druckverhältnissen entstehen, so dass der Schaden insoweit außerhalb des Schutzbereichs der von der Gemeinde zu beachtenden Amtspflichten liegt.

  • BGH, 02.02.2017 - III ZR 41/16

    Amtshaftung: Schadenersatzanspruch wegen des Erwerbs eines Grundstücks im

    Auszug aus BGH, 24.08.2017 - III ZR 574/16
    b) Die Beschränkung der Revisionszulassung auf einen Schadensersatzanspruch wegen der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten der Beklagten als Grundstückseigentümerin ist wirksam, weil eine solche Forderung einen rechtlich selbständigen und abtrennbaren Teil des Streitstoffs darstellt (vgl. hierzu z.B. Senatsbeschluss vom 16. Dezember 2010 - III ZR 127/10, WM 2011, 526 Rn. 5 mwN sowie Senatsurteil vom 2. Februar 2017 - III ZR 41/16, NVwZ-RR 2017, 579, 580 Rn. 23).
  • BGH, 25.02.2014 - VI ZR 299/13

    Verkehrssicherung einer Baustelle im Winter: Einrichtung eines Notweges trotz

    Auszug aus BGH, 24.08.2017 - III ZR 574/16
    Es sind diejenigen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, die ein verständiger, umsichtiger, vorsichtiger und gewissenhafter Angehöriger des betroffenen Verkehrskreises für ausreichend halten darf, um andere Personen vor Schäden zu bewahren (z.B. BGH, Urteil vom 25. Februar 2014 - VI ZR 299/13, NJW 2014, 2104, 2105 Rn. 8).
  • BGH, 24.07.2014 - III ZR 550/13

    Ausgestaltung der Begrenzung einer Parkfläche

    Auszug aus BGH, 24.08.2017 - III ZR 574/16
    a) Die allgemeine Verkehrssicherungspflicht beruht auf dem Gedanken, dass derjenige, der in seinem Verantwortungsbereich eine Gefahrenlage schafft oder andauern lässt, in geeigneter und objektiv zumutbarer Weise alle, aber auch nur diejenigen Gefahren auszuräumen und erforderlichenfalls vor ihnen zu warnen hat, die für den Benutzer, der die erforderliche Sorgfalt walten lässt, nicht oder nicht rechtzeitig erkennbar sind und auf die er sich nicht oder nicht rechtzeitig einzurichten vermag (z.B. Senatsurteile vom 24. Januar 2002 - III ZR 103/01, NJW 2002, 1265; vom 2. Februar 2006 - III ZR 159/05, NVwZ 2006, 1084, 1085 Rn. 11; vom 5. Juli 2012 - III ZR 240/11, NVwZ-RR 2012, 831, 832 Rn. 11 und vom 24. Juli 2014 - III ZR 550/13, NZV 2014, 450, 451 Rn. 15).
  • BGH, 15.05.2014 - III ZR 368/13

    Online-Buchung eines Lehrgangs in Naturheilverfahren: Anforderungen an eine

    Auszug aus BGH, 24.08.2017 - III ZR 574/16
    Indes kann sich aus den Entscheidungsgründen eine eingeschränkte Zulassung ergeben (s. nur Senatsurteil vom 15. Mai 2014 - III ZR 368/13, NJW 2014, 2857 Rn. 11 mwN).
  • BGH, 06.03.2014 - III ZR 352/13

    Verkehrssicherungspflicht bei Bäumen

    Auszug aus BGH, 24.08.2017 - III ZR 574/16
    Sie erstrecken sich grundsätzlich auch auf den Schutz vor Gefahren durch Bäume (st. Rspr., z.B. Senatsurteil vom 6. März 2014 - III ZR 352/13, NJW 2014, 1588, 1589 Rn. 7).
  • BGH, 05.07.2012 - III ZR 240/11

    Amtshaftung des Landes Berlin: Verletzung der Verkehrssicherungspflicht für einen

    Auszug aus BGH, 24.08.2017 - III ZR 574/16
    a) Die allgemeine Verkehrssicherungspflicht beruht auf dem Gedanken, dass derjenige, der in seinem Verantwortungsbereich eine Gefahrenlage schafft oder andauern lässt, in geeigneter und objektiv zumutbarer Weise alle, aber auch nur diejenigen Gefahren auszuräumen und erforderlichenfalls vor ihnen zu warnen hat, die für den Benutzer, der die erforderliche Sorgfalt walten lässt, nicht oder nicht rechtzeitig erkennbar sind und auf die er sich nicht oder nicht rechtzeitig einzurichten vermag (z.B. Senatsurteile vom 24. Januar 2002 - III ZR 103/01, NJW 2002, 1265; vom 2. Februar 2006 - III ZR 159/05, NVwZ 2006, 1084, 1085 Rn. 11; vom 5. Juli 2012 - III ZR 240/11, NVwZ-RR 2012, 831, 832 Rn. 11 und vom 24. Juli 2014 - III ZR 550/13, NZV 2014, 450, 451 Rn. 15).
  • BGH, 16.12.2010 - III ZR 127/10

    Beschränkung der Revisionszulassung auf eine von mehreren zur Begründung des

    Auszug aus BGH, 24.08.2017 - III ZR 574/16
    b) Die Beschränkung der Revisionszulassung auf einen Schadensersatzanspruch wegen der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten der Beklagten als Grundstückseigentümerin ist wirksam, weil eine solche Forderung einen rechtlich selbständigen und abtrennbaren Teil des Streitstoffs darstellt (vgl. hierzu z.B. Senatsbeschluss vom 16. Dezember 2010 - III ZR 127/10, WM 2011, 526 Rn. 5 mwN sowie Senatsurteil vom 2. Februar 2017 - III ZR 41/16, NVwZ-RR 2017, 579, 580 Rn. 23).
  • BGH, 21.01.1965 - III ZR 217/63

    Umfang der Straßenverkehrssicherungspflicht; Inspektion von Straßenbäumen

    Auszug aus BGH, 24.08.2017 - III ZR 574/16
    Eine schuldhafte Verletzung der Verkehrssicherungspflicht liegt jedoch grundsätzlich nur dann vor, wenn Anzeichen verkannt oder übersehen worden sind, die nach der Erfahrung auf eine (weitere) Gefahr durch den Baum hinweisen (Senatsurteile vom 21. Januar 1965 - III ZR 217/63, NJW 1965, 815 und vom 4. März 2004 - III ZR 225/03, NJW 2004, 1381 mwN).
  • OLG Bamberg, 24.11.2003 - 8 U 84/03

    Verkehrssicherungspflicht einer Gemeinde

  • OLG Nürnberg, 25.07.2007 - 4 U 67/07

    Kein Haftungsausschluss für Wasserschäden durch wuchernde Baumwurzeln wegen

  • BGH, 02.02.2006 - III ZR 159/05

    Verletzung der Verkehrssicherungspflicht bei Organleihe

  • BGH, 24.01.2002 - III ZR 103/01

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht für eine Treppe

  • BGH, 21.03.2003 - V ZR 319/02

    Störereigenschaft des Grundstückseigentümers bei alten Bäumen

  • BGH, 04.03.2004 - III ZR 225/03

    Zur Verkehrssicherungspflicht für Straßenbäume

  • BGH, 02.07.2004 - V ZR 33/04

    Ausgleich zwischen Grundstücksnachbarn für Schäden, die durch das Umstürzen eines

  • BGH, 07.07.1983 - III ZR 119/82

    Wasserleitung II - Haftung im öffentlich-rechtlichen Benutzungsverhältnis

  • BGH, 01.07.1993 - III ZR 167/92

    Amtshaftung bei Schäden durch umstürzende Straßenbäume

  • BGH, 15.12.1992 - VI ZR 115/92

    Deliktischer Anspruch wegen fehlerhafter Kfz-Reparatur

  • BGH, 27.07.2021 - II ZR 164/20

    BGB § 826 a) Die vorsätzliche Insolvenzverschleppung in der Absicht, das als

    Demgegenüber ist eine Beschränkung der Zulassung auf Anspruchselemente oder einzelne von mehreren miteinander konkurrierenden Anspruchsgrundlagen nicht zulässig (BGH, Urteil vom 7. Juli 1983 - III ZR 119/82, NJW 1984, 615, insoweit in BGHZ 88, 85 nicht abgedruckt; Urteil vom 15. Dezember 1992 - VI ZR 115/92, NJW 1993, 655, 656; Urteil vom 24. August 2017 - III ZR 574/16, MDR 2018, 27 Rn. 11; Urteil vom 27. Juni 2019 - III ZR 93/18, MDR 2019, 1183 Rn. 7; Urteil vom 13. August 2020 - III ZR 148/19, WM 2020, 1862 Rn. 13 mwN).
  • BGH, 19.11.2020 - III ZR 134/19

    Haftung bei Rückstauschaden durch Verengung des öffentlichen Abwasserkanals:

    Ein Anlieger darf nicht darauf vertrauen, vor Rückstauschäden bewahrt zu werden, die bei normalen, durch die üblichen Sicherungsvorkehrungen auszugleichenden Druckverhältnissen entstehen würden (Senat, Urteil vom 24. August 2017 - III ZR 574/16, NVwZ-RR 2018, 8 Rn. 23 sowie Beschluss vom 30. Juli 1998 aaO).
  • OLG Saarbrücken, 12.03.2020 - 4 U 47/18

    Regressanspruch des Ertragsausfallversicherers nach Regulierung eines

    Eine Überprüfung wäre ihr ohne weiteres möglich gewesen (vgl. BGH, Urteil vom 24.08.2017 - III ZR 574/16, VersR 2018, 178).

    Dies kann insbesondere den Eigentümer eines Grundstücks verpflichten, dafür Sorge zu tragen, dass die auf seinem Grundstück stehenden Bäume nicht durch den Wurzeleinwuchs in Kanalrohre andere schädigen (vgl. BGH, Urteil vom 24.08.2017 - III ZR 574/16, VersR 2018, 178).

  • LG Berlin, 09.07.2018 - 28 O 224/17

    Wurzelwuchs von Straßenbäumen im Regenwasserabflussrohr

    Wie sich aus der Entscheidung BGH, Urteil vom 24.8.2017 - III ZR 574/16 - ergibt, wird die Beobachtung von Wurzelwuchs in Abwasseranlagen hinein, als verkehrssicherungspflichtige Maßnahme angesehen.
  • VGH Hessen, 12.10.2020 - 5 A 3073/19

    Grundstücksanschlusskosten

    Neben dem Bereicherungsanspruch stehe dem Beklagten gegen die Stadt Herborn ein Anspruch aus Verletzung des Eigentums gemäß § 823 Abs. 1 BGB zu (vgl. BGH, Urteil vom 24. August 2017 - III ZR 574/16 -).

    Neben diesem Anspruch kommen zudem eigene Schadensersatzansprüche des Beklagten gegen die Stadt Herborn, beispielsweise gemäß § 823 Abs. 1 BGB, in Betracht (vgl. BGH, Urteil vom 24. August 2017 - III ZR 574/16 -, Juris; OLG Bamberg, Beschluss vom 24. November 2003 - 8 U 84/03 -, NVwZ-RR 2004, 285 - 286).

  • LG Hamburg, 04.08.2020 - 303 O 189/19

    Stadt muss Abwasserkanal nur bei Hinweisen auf Verwurzelung prüfen

    So beruht die allgemeine Verkehrssicherungspflicht auf dem Gedanken, dass derjenige, der in seinem Verantwortungsbereich eine Gefahrenlage schafft oder andauern lässt, in geeigneter und objektiv zumutbarer Weise alle, aber auch nur diejenigen Gefahren auszuräumen und erforderlichenfalls vor ihnen zu warnen hat, die für den Benutzer, der die erforderliche Sorgfalt walten lässt, nicht oder nicht rechtzeitig erkennbar sind und auf die er sich nicht oder nicht rechtzeitig einzurichten vermag (BGH, Urteil vom 24. August 2017, - III ZR 574/16 -, juris, dort Tz. 13 m.w.N.).

    Welcher Art die Kontroll- und Überprüfungsmaßnahmen sind, hängt nach allgemeinen Grundsätzen von der Zumutbarkeit für den Grundstückseigentümer im Einzelfall ab (BGH, Urteil vom 24. August 2017, - III ZR 574/16 -, juris, dort Tz. 14).

    Etwas anderes kann allerdings unter anderem gelten, wenn der Abwasserkanal in seinem Grundstück verläuft und er auf dessen Zustand in diesem Bereich einwirken kann (BGH, Urteil vom 24. August 2017, - III ZR 574/16 -, juris, dort Tz. 15).

  • OLG Hamm, 09.04.2021 - 7 U 76/19

    Verkehrssicherungspflicht; Grundstück; Zuwegung; Stolperkante

    Eine Verkehrssicherungspflicht besteht angesichts dessen nur dann, wenn eine Gefahrenquelle geschaffen oder andauern gelassen wird, die für den Benutzer, der die erforderliche Sorgfalt walten lässt, nicht oder nicht rechtzeitig erkennbar ist und auf die er sich nicht oder nicht rechtzeitig einzurichten vermag (vgl. BGH, Urteil vom 25.02.2014 - VI ZR 299/13 - juris Rn. 9 m.w.N.; so auch BGH, Urteil vom 24.08.2017 - III ZR 574/16 - juris Rn. 13).
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