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   BGH, 24.08.2021 - 3 StR 247/21   

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https://dejure.org/2021,39661
BGH, 24.08.2021 - 3 StR 247/21 (https://dejure.org/2021,39661)
BGH, Entscheidung vom 24.08.2021 - 3 StR 247/21 (https://dejure.org/2021,39661)
BGH, Entscheidung vom 24. August 2021 - 3 StR 247/21 (https://dejure.org/2021,39661)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 306a Abs. 1 Nr. 1 StGB
    Teilweise Zerstören eines der Wohnung von Menschen dienenden Gebäudes bei wiederholter Brandlegung in Bezug auf dasselbe Objekt (Unbenutzbarkeit; abstrakte Gefahren für Leib und Leben; brandbedingte Einwirkungen auf die Sachsubstanz)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 306a Abs 1 Nr 1 StGB

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Teilweise Zerstörung eines der Wohnung von Menschen dienenden Gebäudes durch Brandlegung trotz dessen fehlender Nutzbarkeit wegen einer vorangegangenen Brandstiftung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 306a Abs. 1 Nr. 1
    Teilweise Zerstörung eines der Wohnung von Menschen dienenden Gebäudes durch Brandlegung trotz dessen fehlender Nutzbarkeit wegen einer vorangegangenen Brandstiftung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä. (2)

  • Lehrstuhl für Strafrecht Prof. Marxen (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Doppelt-brennt-besser-Fall

    § 306a Abs. 1 Nr. 1 StGB
    Materielles Strafrecht, n) Brandstiftungsdelikte, Strafrecht BT

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Brandstiftung durch Zerstörung einer bereits unbrauchbaren Wohnung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2021, 3205
  • NStZ 2022, 168
  • NZM 2021, 900
  • StV 2022, 442
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 17.11.2010 - 2 StR 399/10

    Vollendung bei der schweren Brandstiftung (Wohngebäude; teilweise Zerstörung

    Auszug aus BGH, 24.08.2021 - 3 StR 247/21
    Die Unbrauchbarkeit einer Untereinheit ist vielmehr für die Frage von Belang, ob die Beeinträchtigungen von solchem Gewicht sind, dass ein teilweises Zerstören des Gebäudes vorliegt (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Oktober 2011 - 4 StR 344/11, BGHSt 57, 50 Rn. 7; Urteil vom 17. November 2010 - 2 StR 399/10, BGHSt 56, 94 Rn. 9).

    Der Tatbestand des § 306a Abs. 1 StGB erfasst gerade abstrakte Gefahren für Leib und Leben von Menschen, die sich aus der teilweisen Zerstörung von Wohngebäuden durch Brandlegung wegen des damit verbundenen generellen hohen Gefährdungspotentials ergeben (vgl. BGH, Urteil vom 17. November 2010 - 2 StR 399/10, BGHSt 56, 94 Rn. 10).

  • BGH, 21.01.2020 - 3 StR 392/19

    Teilweise Zerstörung eines Gebäudes durch Brandlegung bei Unbrauchbarkeit für

    Auszug aus BGH, 24.08.2021 - 3 StR 247/21
    a) Ein teilweises Zerstören liegt bei einer Brandstiftung in einem Mehrfamilienhaus grundsätzlich vor, wenn ein zum selbständigen Gebrauch bestimmter Teil des Wohngebäudes durch die Brandlegung für Wohnzwecke unbrauchbar geworden ist (s. BGH, Urteil vom 12. Dezember 2002 - 4 StR 165/02, BGHSt 48, 14, 20; Beschlüsse vom 18. November 2020 - 4 StR 35/20, NJW 2021, 1107 Rn. 10; vom 21. Januar 2020 - 3 StR 392/19, StV 2020, 597 Rn. 7 f.).

    Obschon der betroffene Zeitraum beträchtlich sein muss und wenige Stunden oder ein Tag nicht ausreichen, können nach den Umständen des Einzelfalls zwei Tage genügen (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Januar 2020 - 3 StR 392/19, StV 2020, 597 Rn. 8 f.).

  • BGH, 12.09.2002 - 4 StR 165/02

    Vollendete schwere Brandstiftung (Tatbestandsalternative "teilweises Zerstören"

    Auszug aus BGH, 24.08.2021 - 3 StR 247/21
    a) Ein teilweises Zerstören liegt bei einer Brandstiftung in einem Mehrfamilienhaus grundsätzlich vor, wenn ein zum selbständigen Gebrauch bestimmter Teil des Wohngebäudes durch die Brandlegung für Wohnzwecke unbrauchbar geworden ist (s. BGH, Urteil vom 12. Dezember 2002 - 4 StR 165/02, BGHSt 48, 14, 20; Beschlüsse vom 18. November 2020 - 4 StR 35/20, NJW 2021, 1107 Rn. 10; vom 21. Januar 2020 - 3 StR 392/19, StV 2020, 597 Rn. 7 f.).
  • BGH, 09.02.1988 - 4 StR 9/88

    Fragliche Vollendung einer Brandstiftung - Verlust des Realitätskontakts durch

    Auszug aus BGH, 24.08.2021 - 3 StR 247/21
    Daher kann hier dahinstehen, ob im Übrigen in Bezug auf den nicht näher konkretisierten Brand einer Zimmertür eine Inbrandsetzung des Gebäudes anzunehmen ist (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 9. Februar 1988 - 4 StR 9/88, BGHR StGB § 63 Tat 1 mwN).
  • BGH, 05.04.2018 - 3 StR 13/18

    Schwere Brandstiftung (ganz oder teilweise Zerstören durch Brandlegung bei

    Auszug aus BGH, 24.08.2021 - 3 StR 247/21
    Der Gesetzgeber hatte mit der Tatbestandserweiterung des § 306 Abs. 1 StGB durch das Sechste Gesetz zur Reform des Strafrechts (6. StrRG, BGBl. I 1998 S. 164) und dem damit verfolgten Anliegen, erheblichen Menschengefährdungen und hohen Sachschäden ebenso zu begegnen wie bei Brandstiftungen ?herkömmlicher Art? (s. BT-Drucks. 13/8587 S. 26), brandbedingte Einwirkungen auf die Sachsubstanz des Wohnobjekts im Blick, nicht dagegen allein ein Hervorrufen der Unbenutzbarkeit (vgl. BGH, Urteil vom 5. April 2018 - 3 StR 13/18, NJW 2019, 90 Rn. 26).
  • BGH, 18.11.2020 - 4 StR 35/20

    Wohnungseinbruchdiebstahl (falscher Schlüssel: bei dem Berechtigten in

    Auszug aus BGH, 24.08.2021 - 3 StR 247/21
    a) Ein teilweises Zerstören liegt bei einer Brandstiftung in einem Mehrfamilienhaus grundsätzlich vor, wenn ein zum selbständigen Gebrauch bestimmter Teil des Wohngebäudes durch die Brandlegung für Wohnzwecke unbrauchbar geworden ist (s. BGH, Urteil vom 12. Dezember 2002 - 4 StR 165/02, BGHSt 48, 14, 20; Beschlüsse vom 18. November 2020 - 4 StR 35/20, NJW 2021, 1107 Rn. 10; vom 21. Januar 2020 - 3 StR 392/19, StV 2020, 597 Rn. 7 f.).
  • BGH, 14.11.2019 - 3 StR 408/19

    Schwere Brandstiftung (teilweise Zerstörung eines als Flüchtlingsunterkunft

    Auszug aus BGH, 24.08.2021 - 3 StR 247/21
    Ob ein solcher Zerstörungserfolg eingetreten ist, muss das Tatgericht nach den Umständen des Einzelfalls unter Berücksichtigung der konkreten Nutzungszwecke beurteilen (BGH, Beschluss vom 14. November 2019 - 3 StR 408/19, BGHR StGB § 306a Abs. 1 Nr. 1 Teilweises Zerstören 1 Rn. 9).
  • BGH, 20.10.2011 - 4 StR 344/11

    Brandstiftung (teilweise Zerstörung eines zu gewerblichen Zwecken genutzten

    Auszug aus BGH, 24.08.2021 - 3 StR 247/21
    Die Unbrauchbarkeit einer Untereinheit ist vielmehr für die Frage von Belang, ob die Beeinträchtigungen von solchem Gewicht sind, dass ein teilweises Zerstören des Gebäudes vorliegt (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Oktober 2011 - 4 StR 344/11, BGHSt 57, 50 Rn. 7; Urteil vom 17. November 2010 - 2 StR 399/10, BGHSt 56, 94 Rn. 9).
  • BGH, 21.11.2000 - 1 StR 438/00

    Verhältnis von Brandstiftung und schwerer Brandstiftung nach der Reform durch das

    Auszug aus BGH, 24.08.2021 - 3 StR 247/21
    Dies ist auch bei einer fahrlässigen Tatbegehung nach § 306d Abs. 1 StGB im Tenor zum Ausdruck zu bringen (vgl. allgemein Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Aufl., § 260 Rn. 23; zum Konkurrenzverhältnis zwischen (?einfacher?) Brandstiftung und schwerer Brandstiftung BGH, Beschluss vom 21. November 2000 - 1 StR 438/00, BGHR StGB § 306 Abs. 1 Konkurrenzen 1).
  • BGH, 05.09.2017 - 5 StR 222/17

    Vollendete Brandstiftung bei gemischt genutztem Gebäude (teilweise Zerstörung

    Auszug aus BGH, 24.08.2021 - 3 StR 247/21
    Da zudem für die Beurteilung der Unbrauchbarkeit ein an einem ?verständigen Wohnungsinhaber? ausgerichteter objektiver Maßstab heranzuziehen ist (vgl. BGH, Urteil vom 5. September 2017 - 5 StR 222/17, NJW 2018, 246 Rn. 12 mwN), können überdies - wie etwa die vom Landgericht getroffenen Feststellungen zeigen - diesen Maßstab nicht beachtende, in der zerstörten Wohnung lebende Menschen gefährdet sein.
  • BGH, 20.12.2023 - 4 StR 447/23

    Voraussetzungen eines bedingten Vorsatzes in Bezug auf die Erfolgsvariante des

    Ein teilweises Zerstören im Sinne der genannten Vorschriften liegt bei der Brandstiftung in einem Mehrfamilienhaus grundsätzlich vor, wenn ein zum selbstständigen Gebrauch bestimmter Teil des Wohngebäudes durch die Brandlegung für Wohnzwecke unbrauchbar geworden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 24. August 2021 - 3 StR 247/21 Rn. 7; Beschluss vom 18. November 2020 - 4 StR 35/20, NJW 2021, 1107 Rn. 10; Beschluss vom 21. Januar 2020 - 3 StR 392/19, StV 2020, 597 Rn. 7).

    Ob ein Zerstörungserfolg in diesem Sinne eingetreten ist, hat das Tatgericht nach den Umständen des Einzelfalls unter Berücksichtigung der konkreten Nutzungszwecke zu beurteilen (vgl. BGH, Beschluss vom 24. August 2021 - 3 StR 247/21 Rn. 7 mwN) und in den Urteilsgründen im Einzelnen darzulegen, so dass seine Wertung für das Revisionsgericht nachvollziehbar und auf Rechtsfehler überprüfbar wird.

  • BGH, 28.10.2021 - 4 StR 320/21

    Schwere Brandstiftung (Wohnung: Entwidmung, Aufgabe einer einzelnen Wohnung;

    Denn die Zerstörung einer Untereinheit ändert nichts an der typischen Gefahrenlage, der § 306a Abs. 1 Nr. 1 StGB zu begegnen bestimmt ist (vgl. BGH, Beschluss vom 24. August 2021 - 3 StR 247/21, NJW 2021, 3205 Rn. 11).
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