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   BGH, 24.09.1953 - 3 StR 150/53   

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https://dejure.org/1953,2179
BGH, 24.09.1953 - 3 StR 150/53 (https://dejure.org/1953,2179)
BGH, Entscheidung vom 24.09.1953 - 3 StR 150/53 (https://dejure.org/1953,2179)
BGH, Entscheidung vom 24. September 1953 - 3 StR 150/53 (https://dejure.org/1953,2179)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 5, 40
  • NJW 1954, 119
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 03.02.1955 - 4 StR 582/54

    Umfang der Wirkung des Verwertungsverbots - Gebrauchmachung vom

    Die Annahme, dass nicht Tatmehrheit, sondern Gesetzeseinheit zwischen den beiden falschen Aussagen vorliegt, entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 4, 244; 5, 44) [BGH 24.09.1953 - 3 StR 150/53]; durch die Anwendung des § 157 StGB (vgl dazu BGHSt 5, 269) ist die Angeklagte nicht beschwert.
  • BGH, 31.03.1955 - 4 StR 68/55

    Wegnahme eines Fahrrades und Veräußerung desselben am darauf folgenden Morgen als

    Nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs bildet nämlich den Gegenstand der Urteilsfindung nicht die einzelne im Eröffnungsbeschluss bezeichnete strafbare Handlung des Angeklagten, sondern der vom Eröffnungsbeschluss erfasste geschichtliche Vorgang in seiner Gesamtheit, soweit er nach der Auffassung des Lebens eine Einheit bildet, unabhängig davon, ob er sich sachlichrechtlich als eine oder mehrere selbständige Handlungen darstellt (RGSt 70, 212 [213]; 72, 339; BGHSt 2, 371 [374]; BGH 3 StR 150/53 vom 24. September 1953, 3 StR 749/52 vom 1. Oktober 1953 und 1 StR 710/52 vom 13. Oktober 1953 = Dallinger in MDR 1954, 17; Löwe-Rosenberg, 20. Aufl., § 264 Anm. 4; E. Schmidt, Lehrkommentar Teil I Nr. 254-259).
  • BGH, 03.06.1958 - 5 StR 37/58

    Einstellung eines strafrechtlichen Verfahrens wegen Betruges zum Nachteil der

    Die getrennte Durchführung der beiden hier in Betracht kommenden Verfahren wäre unzulässig gewesen und hätte gegen das Verbot der Doppelbestrafung verstoßen, wenn sie, soweit sie hier dargestellt sind, ein rechtlich als Tateinheit im Sinne des § 73 StGB zu bewertendes Verhalten des Angeklagten zum Gegenstand gehabt hätten (vgl. Eberhard Schmidt, Lehrkommentar zur StPO Teil I Nr. 261; BGH 3 StR 150/53 vom 24. September 1953).
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