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   BGH, 24.09.2007 - II ZR 91/06   

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https://dejure.org/2007,904
BGH, 24.09.2007 - II ZR 91/06 (https://dejure.org/2007,904)
BGH, Entscheidung vom 24.09.2007 - II ZR 91/06 (https://dejure.org/2007,904)
BGH, Entscheidung vom 24. September 2007 - II ZR 91/06 (https://dejure.org/2007,904)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Erhebung einer Sonderumlage von Mitgliedern eines eingetragenen Vereins; Vorliegen eines Eingriffs in das Mitgliedschaftsrecht durch die Erhebung einer Sonderumlage; Erforderlichkeit der Festsetzunge einer Obergrenze in der Vereinssatzung für die ...

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Ein Verein kann eine Sonderumlage bis zum 6-fachen des Beitrages von den Mitgliedern verlangen; §§ 38, 58 BGB

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Einmalige Mitgliederumlage im Verein nur in Ausnahmefällen ohne satzungsrechtliche Grundlage dem Grund und der Höhe nach; Sonderkündigungsrecht; Fortbestand des Vereins

  • Judicialis

    BGB § 38; ; BGB § 58

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 38 § 58
    Anforderungen an die Bestimmtheit eines Beschlusses über die Erhebung einer einmaligen Umlage von Mitgliedern eines eingetragenen Vereins

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vereinsrecht - Erhebung einer einmaligen Umlage von Mitgliedern

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Voraussetzungen für Erhebung einmaliger Umlage von Vereinsmitgliedern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • IWW (Kurzinformation)

    Richter klären Rechtsgrundsätze - Aktuelles BGH-Urteil zur Umlageerhebung und zum Sonderaustrittsrecht der Mitglieder

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Voraussetzungen für einmalige Vereinsumlage

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Voraussetzungen für einmalige Vereinsumlage

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 194
  • ZIP 2007, 2264
  • MDR 2008, 93
  • DNotZ 2008, 390
  • WM 2007, 2243
  • BB 2008, 16
  • DB 2007, 2709
  • NZG 2008, 38
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 10.07.1995 - II ZR 102/94

    Umfang der Pflicht einer Genossenschaft zur Mitgliedschaft in einem

    Auszug aus BGH, 24.09.2007 - II ZR 91/06
    Die mit der Mitgliedschaft verbundenen finanziellen Lasten müssen sich in überschaubaren, im Voraus wenigstens ungefähr abschätzbaren Grenzen halten (BGHZ 130, 243, 247).

    Wenn im Gegensatz dazu die Höhe der regelmäßigen Beiträge nicht in der Satzung bestimmt sein muss, wird damit auf ein praktisches Bedürfnis Rücksicht genommen (BGHZ 130, 243, 246; 105, 306, 316).

  • OLG München, 18.02.1998 - 3 U 4897/97

    Satzungsrecht - Satzungsänderungen zur Zusammensetzung des Vorstands

    Auszug aus BGH, 24.09.2007 - II ZR 91/06
    a) Eine über die reguläre Beitragsschuld hinausgehende Umlagepflicht muss bei einem Idealverein nicht nur eindeutig aus der Vereinssatzung hervorgehen, sondern es muss auch ihre Obergrenze der Höhe nach bestimmt oder objektiv bestimmbar sein (OLG München NJW-RR 1998, 966; Reichert, Handbuch Vereins- und Verbandsrecht 10. Aufl. Rdn. 866; Schwarz in Bamberger/Roth, BGB § 58 Rdn. 5; Schöpflin in Prütting/Wegen/Weinreich, BGB 2. Aufl. § 58 Rdn. 2; a.A. Heidel/Lochner in AnwaltKommentar BGB § 58 Rdn. 4; Staudinger/Habermann, BGB [2005] § 58 Rdn. 3; Stöber, Handbuch zum Vereinsrecht 9. Aufl. Rdn. 213; Sauer/Schweyer/Waldner, Der eingetragene Verein 18. Aufl. Rdn. 120).
  • BGH, 24.10.1988 - II ZR 311/87

    Richterliche Inhaltskontrolle hinsichtlich interner Normen eines Vereins oder

    Auszug aus BGH, 24.09.2007 - II ZR 91/06
    Wenn im Gegensatz dazu die Höhe der regelmäßigen Beiträge nicht in der Satzung bestimmt sein muss, wird damit auf ein praktisches Bedürfnis Rücksicht genommen (BGHZ 130, 243, 246; 105, 306, 316).
  • LG Hamburg, 29.04.1999 - 302 S 128/98
    Auszug aus BGH, 24.09.2007 - II ZR 91/06
    a) Das Vereinsmitglied, dem eine in der Satzung nicht vorgesehene Umlagelast aufgebürdet wird, kann mit der Folge aus dem Verein austreten, dass die Pflicht zur Zahlung der Umlage entfällt (so im Ergebnis auch LG Hamburg NJW-RR 1999, 1708, 1709; MünchKommBGB/Reuter, 5. Aufl. § 38 Rdn. 40; Stöber aaO Rdn. 196 Fn. 106).
  • BGH, 13.07.1967 - II ZR 215/65

    Beitragspflichten des ausgeschiedenen Vereinsmitglieds

    Auszug aus BGH, 24.09.2007 - II ZR 91/06
    Nach § 6 der Vereinssatzung bleibt auch nach Beendigung der Mitgliedschaft die Zahlungspflicht für die bis zu diesem Zeitpunkt fällig gewordenen Beträge bestehen (vgl. BGHZ 48, 207, 209).
  • BGH, 19.07.2010 - II ZR 23/09

    Beitragspflichten der Vereinsmitglieder: Erfordernis des Aufnahme eines variablen

    Das Erfordernis, in der Vereinssatzung eine der Höhe nach bestimmte oder objektiv bestimmbare Obergrenze festzulegen, bezieht sich auf finanzielle Belastungen, die - anders als im Streitfall - über die reguläre Beitragsschuld hinausgehen (BGH, Urteil vom 2. Juni 2008 - II ZR 289/07, ZIP 2008, 1423 Rn. 21; vom 24. September 2007 - II ZR 91/06, ZIP 2007, 2264 Rn. 11).

    Im Gegensatz dazu muss die Höhe der regelmäßigen Beiträge nicht in der Satzung bestimmt sein (BGH, Urteil vom 24. September 2007 - II ZR 91/06, aaO Rn. 12; Sauter/Schweyer/Waldner aaO Rn. 120; Reichert aaO Rn. 897).

    Es führte zu einem unnötigen, unzumutbaren und vermeidbare Registereintragungskosten verursachenden Aufwand, wegen der Anpassung des regelmäßig zu zahlenden Beitrags die Satzung Jahr für Jahr zu ändern (BGH, Urteil vom 24. September 2007 - II ZR 91/06, aaO).

  • BGH, 02.06.2008 - II ZR 289/07

    Zulässigkeit eines Sonderbeitrags im Verein

    aa) Eine über die reguläre Beitragsschuld hinausgehende finanzielle Belastung des Mitglieds muss bei einem Idealverein nicht nur eindeutig aus der Vereinssatzung hervorgehen, sondern es muss auch ihre Obergrenze der Höhe nach bestimmt oder objektiv bestimmbar sein (Sen.Urt. v. 24. September 2007 - II ZR 91/06, ZIP 2007, 2264 ff. Tz. 11 m.w.Nachw.).

    Das Mitglied muss erkennen können, in welchem Umfang es über die reguläre Beitragspflicht hinaus zu außerplanmäßigen Geldzahlungen verpflichtet werden kann, damit es die mit dem Beitritt verbundenen Lasten bewerten kann (Sen.Urt. v. 24. September 2007 aaO).

    cc) Dass die Erhebung des Sonderbeitrags etwa trotz fehlender Grundlage in der Satzung ausnahmsweise zulässig war, weil die Gewährung von Darlehen durch die Mitglieder des Beklagten im Zeitpunkt der Beschlussfassung für den Fortbestand des Vereins unabweisbar notwendig war (s. insoweit Sen.Urt. v. 24. September 2007 aaO Tz. 13 f.), ist schon deshalb nicht ersichtlich, weil das für die Begründung der Darlehensverpflichtung im Aufnahmeantrag genannte Investitionsvorhaben bereits durchgeführt war.

  • BGH, 02.07.2009 - III ZR 333/08

    Rechtsstellung des Verwalters eines Mietpools; Zulässigkeit des Bestreitens von

    Die von den Beklagten angeführte Rechtsprechung des II. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 24. September 2007 - II ZR 91/06 -NJW-RR 2008, 194, 195 Rn. 11 f und Hinweisbeschluss vom 26. März 2007 - II ZR 22/06 - NJW-RR 2007, 1477, 1478 Rn. 7) zum grundsätzlichen Fehlen einer Nachschusspflicht von Gesellschaftern einer BGB-Gesellschaft beziehungsweise Mitgliedern eines eingetragenen Vereins sei auf die vorliegende Fallgestaltung nicht übertragbar, da es hier nicht um das Innenverhältnis der Gesellschaft bürgerlichen Rechts gehe.

    Dabei sind an die aus der Treuepflicht abgeleitete Verpflichtung, einer Beitragserhöhung zuzustimmen, besonders hohe Anforderungen zu stellen, da ein Gesellschafter oder Vereinsmitglied grundsätzlich nicht zu neuen Vermögensopfern gezwungen werden kann (BGH, Urteile vom 24. September 2007 aaO S. 195 f, Rn. 14; vom 19. März 2007 aaO S. 834, Rn. 29 vom 23. Januar 2006 aaO S. 831, Rn. 24 und vom 4. Juli 2005 aaO sowie Hinweisbeschluss vom 26. März 2007 aaO).

  • BGH, 21.05.2019 - II ZR 157/18

    Verpflichtung einer Gewerkschaftsmitglieds zur Zahlung eines Sonderbeitrags für

    aa) Nach der Rechtsprechung des Senats muss bei eingetragenen Vereinen die Erhebung von Umlagen oder Sonderbeiträgen durch die Satzung nicht nur dem Grunde, sondern auch zumindest in Gestalt der Angabe einer Obergrenze grundsätzlich auch der Höhe nach bestimmt oder objektiv bestimmbar sein (BGH, Urteil vom 24. Oktober 1988 - II ZR 311/87, BGHZ 105, 306, 316, 320 - Garantiefonds; Urteil vom 24. September 2007 - II ZR 91/06, ZIP 2007, 2264 Rn. 11; Urteil vom 2. Juni 2008 - II ZR 289/07, ZIP 2008, 1423 Rn. 21).

    Nur wenn die Umlageerhebung für den Fortbestand des Vereins unabweisbar notwendig und dem einzelnen Mitglied unter Berücksichtigung seiner schutzwürdigen Belange zumutbar ist, kann eine einmalige Umlage auch ohne satzungsmäßige Festlegung einer Obergrenze wirksam beschlossen werden, die eine aus der Treuepflicht abgeleitete Verpflichtung des Mitglieds begründet (BGH, Urteil vom 24. September 2007 - II ZR 91/06, ZIP 2007, 2264 Rn. 13 f.).

    Die Höhe regelmäßiger Beiträge muss dagegen in der Satzung nicht zwingend bestimmt sein, weil der Verein seine Kosten laufend durch Mitgliederbeiträge decken muss und gezwungen ist, diese der Preisentwicklung anzupassen; damit wird dem praktischen Bedürfnis Rechnung getragen, für laufende Anpassungen nicht regelmäßig die Satzung ändern zu müssen (BGH, Urteil vom 24. Oktober 1988 - II ZR 311/87, BGHZ 105, 306, 316 - Garantiefonds; Urteil vom 10. Juli 1995 - II ZR 102/94, BGHZ 130, 243, 246; Urteil vom 24. September 2007 - II ZR 91/06, ZIP 2007, 2264 Rn. 12).

  • BAG, 21.05.2015 - 8 AZR 956/13

    Aufsichtsratsmitglied - hauptamtlicher Gewerkschaftsfunktionär -

    Nur wenn die Umlageerhebung für den Fortbestand des Vereins unabweichbar notwendig und dem einzelnen Mitglied unter Berücksichtigung seiner schutzwürdigen Belange zumutbar sei, könne eine einmalige Umlage auch ohne satzungsmäßige Festlegung einer Obergrenze wirksam beschlossen werden (BGH 24. Oktober 1988 - II ZR 311/87 - zu I 3 der Gründe, BGHZ 105, 306; 24. September 2007 - II ZR 91/06 - Rn. 11 ff.; 2. Juni 2008 - II ZR 289/07 - Rn. 21) .
  • LG Essen, 06.03.2008 - 10 S 396/07

    Ansprüche gegen WEG für Ausgleich eines Minus von Mietpool

    Die Beklagten haben Berufung eingelegt, mit welcher sie unter Wiederholung ihrer bisher vertretenen Rechtsansicht zusätzlich auf das Urteil des BGH vom 24.9.2007 - AZ: II ZR 91/06 - verweisen.

    Die von den Beklagte zitierte Rechtsprechung des Bundesgerichtshof zur Nachschusspflicht von Gesellschaftern einer BGB - Gesellschaft bzw. von Mitgliedern eines eingetragenen Vereins, Urteile vom 26.3.2007 - AZ: II ZR 22/06 - und vom 24.9.2007 - AZ: II ZR 91/06 - , betrifft nicht vorliegende Fallgestaltung.

    Die Revision war gem. § 543 II ZPO zuzulassen, weil höchstrichterliche Rechtsprechung zu der Frage, ob die in den angeführten Urteilen des Bundesgerichtshofs vom 26.3.2007 - AZ: II ZR 22/06 - und vom 24.9.2007 - AZ: II ZR 91/06 - vertretene Ansicht zur Nachschusspflicht von Gesellschaftern einer BGB - Gesellschaft bzw. von Mitgliedern eines eingetragenen Vereins auch auf einen Mietpool Anwendung findet, nicht vorliegt.

  • OLG Stuttgart, 15.12.2011 - 3 U 149/11

    Vereinssatzung: Wirksamkeit einer eine "Sonderumlage" betreffenden Bestimmung

    Bei finanziellen Belastungen, die über die reguläre Beitragsschuld hinausgehen, muss die Satzung aber so ausgestaltet sein, dass daraus ihre Obergrenze der Höhe nach bestimmt oder objektiv bestimmbar ist (BGH NJW-RR 2008, 194; OLG München NJW-RR 1998, 966).
  • BGH, 14.07.2010 - IV ZR 250/09

    Kommunaler Schadensausgleich: Feststellungsklage betreffend eine satzungsgemäße

    Der hier gegebene Sachverhalt lässt sich nicht unter die Rechtsprechung des II. Zivilsenats (Urteil vom 24. September 2007 - II ZR 91/06 - ZIP 2007, 2264 Tz. 11 f.) einordnen.
  • OLG Dresden, 19.02.2009 - 4 U 1721/08

    Kommunaler Schadensausgleich; Einmalzahlung; Transparenzgebot; Satzungsautonomie

    Bei einem Idealverein muss eine Umlagepflicht nicht nur eindeutig aus der Vereinssatzung hervorgehen, sondern es muss auch ihre Obergrenze der Höhe nach bestimmt oder objektiv bestimmbar sein (BGH NJW-RR 2008, 194; Staudinger/Habermann, BGB § 58 Rn. 3; Stöber, Handbuch zum Vereinsrecht 9. Aufl. Rn. 213; Sauer/Schweyer/Waldner, Der eingetragene Verein 18. Aufl. Rn. 120).
  • VG Düsseldorf, 30.06.2010 - 20 K 3737/09

    Erhebung einer Sonderumlage für die Kosten der Errichtung eines Schulungszentrums

    In besonders gelagerten Fällen kann eine Umlage auch ohne die Bestimmung einer Obergrenze in der Vereinssatzung wirksam beschlossen werden, wenn sie für den Fortbestand des Vereins unabweisbar notwendig ist und dem einzelnen Mitglied unter Berücksichtigung seiner eigenen schutzwürdigen Belange zumutbar ist, vgl. Bundesgerichtshof, Urteil vom 24. September 2007 - II ZR 91/06 -, zitiert nach juris, der unter diesen Voraussetzungen auch das Sechsfache des Jahresbeitrages für zulässig hält.

    Zwar erkennt die Rechtsprechung dem Mitglied eines eingetragenen Vereins, dem eine in der Satzung nicht vorgesehene Umlagelast aufgebürdet wird, das Recht zu, mit der Folge aus dem Verein auszutreten, dass die Pflicht zur Zahlung der Umlage entfällt, vgl. Bundesgerichtshof, Urteil vom 24. September 2007 - II ZR 91/06 -, zitiert nach juris.

  • OLG Stuttgart, 31.03.2010 - 14 U 20/09

    Publikums-Personengesellschaft: Voraussetzungen einer Mehrheitsentscheidung über

  • VG Düsseldorf, 30.06.2010 - 20 K 3472/09

    Erhebung einer Sonderumlage für die Kosten der Errichtung eines Schulungszentrums

  • VG Düsseldorf, 30.06.2010 - 20 K 4018/09

    Erhebung einer Sonderumlage für die Kosten der Errichtung eines Schulungszentrums

  • OLG Frankfurt, 07.12.2017 - 3 U 167/14

    Abführung von Aufsichtsratstantiemen an Gewerkschaft

  • OLG Naumburg, 24.03.2011 - 2 U 88/10

    Kommunaler Schadensausgleich: Wirksamkeit von Satzungsbestimmungen hinsichtlich

  • OLG Brandenburg, 28.06.2022 - 3 U 88/21

    Wirksamkeit eines Beschlusses einer Mitgliederversammlung; Umlagefähigkeit von

  • LG Bonn, 13.10.2020 - 5 S 56/20
  • AG Bonn, 21.04.2020 - 114 C 197/19
  • AGH Baden-Württemberg, 06.10.2008 - AGH 35/07

    Zulassung - Widerruf wegen fehlender Berufshaftpflichtversicherung

  • AG Erfurt, 26.03.2008 - 11 C 894/07

    Vereinsrecht - Wann ist eine Mitglieder-Sonderumlage existenznotwendig?

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.11.2011 - 17 A 1780/10

    Befugnis einer Handwerkerinnung zur Erhebung von Sonderbeiträgen im Rahmen des

  • OLG München, 28.06.2022 - 34 Wx 153/22

    Grund und Höhe der von einem Verein erhobenen Umlagen

  • LG Frankfurt/Main, 03.08.2016 - 16 S 23/16
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