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   BGH, 24.09.2009 - III ZR 96/09   

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https://dejure.org/2009,3320
BGH, 24.09.2009 - III ZR 96/09 (https://dejure.org/2009,3320)
BGH, Entscheidung vom 24.09.2009 - III ZR 96/09 (https://dejure.org/2009,3320)
BGH, Entscheidung vom 24. September 2009 - III ZR 96/09 (https://dejure.org/2009,3320)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen eines Angebots auf Abschluss eines Nachweismaklervertrags durch Erbitten von Diensten i.S.e. Suchauftrags von einem gewerbsmäßigen Makler; Anforderung an die Annahme eines Nachweismaklerantrags; Beweislast i.R.d. Darlegung einer Vereinbarung der ...

  • zimmermann-notar-rostock.de PDF

    Angebot und Annahme beim Nachweismaklervertrag

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kostenpflichtiger Suchauftrag für Makler; Maklerprovision

  • Judicialis

    BGB § 151; ; BGB § 653 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 151 S. 1; BGB § 653 Abs. 1
    Darlegungs- und Beweislast für die Vergütungspflichtigkeit einer Maklerleistung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Nachweismaklervertrag, wenn gewerbsmäßiger Makler um Dienste im Sinne eines Suchauftrages gebeten wird

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Abschluss eines Maklervertrags durch Aufnahme der Maklertätigkeit

Besprechungen u.ä.

  • bethgeundpartner.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Maklerprovision: Kann die Übergabe eines "Suchprofils" an den Makler einen Maklervertrag begründen? (RA Uwe Bethge; InfoM 3/2010)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 257
  • NZM 2009, 869
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 04.07.2002 - V ZB 16/02

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung

    Auszug aus BGH, 24.09.2009 - III ZR 96/09
    Diese ist nur gegeben, wenn eine entscheidungserhebliche klärungsbedürftige Rechtsfrage aufgeworfen wird, deren Auftreten in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen zu erwarten ist und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an einheitlicher Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (vgl. BGHZ 151, 221, 223 ; 152, 182, 190 ; Zöller/Heßler, ZPO, 27. Aufl., § 543 Rn. 11; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 12.02.1981 - IVa ZR 94/80

    Beweislast für die Vereinbarung der Unentgeltlichkeit bei einem Maklervertrag -

    Auszug aus BGH, 24.09.2009 - III ZR 96/09
    Angesichts des Umstandes, dass die Beklagte die Klägerin gebeten hat, für sie im Rahmen eines Suchauftrags gewerbliche Maklerleistungen zu erbringen, trägt sie für die Vereinbarung der Unentgeltlichkeit nach § 653 Abs. 1 BGB die Beweislast (vgl. BGH, Urteil vom 12. Februar 1981 - IVa ZR 94/80 - NJW 1981, 1444, 1445).
  • BGH, 23.10.1980 - IVa ZR 27/80

    Anspruch aus einem Maklervertrag - Vereinbarung einer Verkäuferprovision in einem

    Auszug aus BGH, 24.09.2009 - III ZR 96/09
    Anders wäre die Frage der Beweislast dann zu beantworten, wenn die Beklagte keinen Suchauftrag erteilt, sondern die Klägerin ihrerseits im Rahmen eines angestrebten sog. Doppelmaklervertrages ihre Dienste der Beklagten angeboten hätte (vgl. BGH, Urteil vom 23. Oktober 1980 - IVa ZR 27/80 - NJW 1981, 279, 280).
  • BGH, 10.07.1985 - IVa ZR 15/84

    Zustandekommen eines Maklervertrages durch Antwort auf unverlangt gegebenen

    Auszug aus BGH, 24.09.2009 - III ZR 96/09
    Der Zugang einer ausdrücklichen Annahmeerklärung ist gemäß § 151 Satz 1 BGB nicht erforderlich (vgl. BGH, Beschluss vom 13. März 1985 - IVa ZR 152/83-, Urteil vom 10. Juli 1985 - IVa ZR 15/84 - NJW 1986, 50, 51), sodass für die Feststellung eines konkludenten Vertragsschlusses nicht einmal darauf abgestellt zu werden braucht, dass die Klägerin der Beklagten im Anschluss an das Angebot der Beklagten Informationen über geeignete Objekte übermittelt hat.
  • BGH, 01.10.2002 - XI ZR 71/02

    Verfahrensrecht - Revision: Nichtzulassung trotz offensichtlicher Rechtsfehler

    Auszug aus BGH, 24.09.2009 - III ZR 96/09
    Diese ist nur gegeben, wenn eine entscheidungserhebliche klärungsbedürftige Rechtsfrage aufgeworfen wird, deren Auftreten in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen zu erwarten ist und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an einheitlicher Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (vgl. BGHZ 151, 221, 223 ; 152, 182, 190 ; Zöller/Heßler, ZPO, 27. Aufl., § 543 Rn. 11; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 22.09.2005 - III ZR 393/04

    Zustandekommen eines Maklervertrages

    Auszug aus BGH, 24.09.2009 - III ZR 96/09
    Die Wertung, dass derjenige, der sich an einen gewerbsmäßigen Makler wendet und Dienste im Sinne eines Suchauftrags erbittet, ein Angebot auf Abschluss eines Nachweismaklervertrages macht, steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 22. September 2005 - III ZR 393/04 -NJW 2005, 3779, 3780).
  • BGH, 13.03.1985 - IVa ZR 152/83

    Bestehen eines Maklervertrages - Konkludente Annahme eines Angebots

    Auszug aus BGH, 24.09.2009 - III ZR 96/09
    Der Zugang einer ausdrücklichen Annahmeerklärung ist gemäß § 151 Satz 1 BGB nicht erforderlich (vgl. BGH, Beschluss vom 13. März 1985 - IVa ZR 152/83-, Urteil vom 10. Juli 1985 - IVa ZR 15/84 - NJW 1986, 50, 51), sodass für die Feststellung eines konkludenten Vertragsschlusses nicht einmal darauf abgestellt zu werden braucht, dass die Klägerin der Beklagten im Anschluss an das Angebot der Beklagten Informationen über geeignete Objekte übermittelt hat.
  • BGH, 19.11.2020 - I ZR 110/19

    Nebenintervention im Streit um Maklerlohnansprüche für Tätigkeiten im

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs macht derjenige, der sich an einen gewerbsmäßigen Makler wendet und Dienste im Sinne eines eigenen Suchauftrags erbittet, ein Angebot auf Abschluss eines Nachweismaklervertrags (BGH, Urteil vom 22. September 2005 - III ZR 393/04, NJW 2005, 3779, 3780 [juris Rn. 8] mwN; Beschluss vom 24. September 2009 - III ZR 96/09, NJW-RR 2010, 257 Rn. 3).

    Der Zugang einer ausdrücklichen Annahmeerklärung ist gemäß § 151 Satz 1 BGB nicht erforderlich (vgl. BGH, Urteil vom 10. Juli 1985 - IVa ZR 15/84, NJW 1986, 50, 51 [juris Rn. 20]; BGH, NJW-RR 2010, 257 Rn. 3).

  • OLG Frankfurt, 20.01.2023 - 19 U 120/22

    Kein "Maklerprovision" ohne vergütungspflichtige Maklertätigkeit

    Dem Verhalten eines Interessenten kommt immer dann bei der Prüfung des Zustandekommens eines Maklervertrages ein rechtsgeschäftlicher Erklärungswert im Sinne eines Vertragsangebots oder einer Vertragsannahme zu, wenn er aufgrund eindeutiger Hinweise von einer Entgeltpflicht der für ihn erbrachten Leistung ausgehen muss (BGH, NJW 17, 1024), was insbesondere dann gilt, wenn er weitere Maklerleistungen nachfragt (BGH, NJW-RR 10, 257) oder deutlich erkennbar gegen Entgelt angebotene Dienste in Anspruch nimmt (BGH, NJW 86, 177, 05, 3779).
  • OLG Frankfurt, 06.07.2022 - 13 U 84/21

    Zustandekommen eines Maklervertrages

    Dem Verhalten eines Interessenten kommt immer dann bei der Prüfung des Zustandekommens eines Maklervertrages ein rechtsgeschäftlicher Erklärungswert im Sinne eines Vertragsangebots oder einer Vertragsannahme zu, wenn er - wie vorliegend - aufgrund eindeutiger Hinweise von einer Entgeltpflicht der für ihn erbrachten Leistung ausgehen muss (BGH, NJW 17, 1024), was insbesondere dann gilt, wenn er weitere Maklerleistungen nachfragt (BGH, NJW-RR 10, 257) oder deutlich erkennbar gegen Entgelt angebotene Dienste in Anspruch nimmt (BGH, NJW 86, 177, 05, 3779).
  • OLG Frankfurt, 16.02.2011 - 19 U 268/10

    Zustandekommen eines Maklervertrages; Erfordernis eines objektbezogenen

    Nur dann, wenn der Kunde dem gewerbsmäßigen Makler einen über dessen "Bestand" hinausgehenden Suchauftrag erteilt, genügt die Aufnahme der Maklertätigkeit zur Annahme dieses Angebotes, weil dann der Kunde von einer vom Anbieter des Objekts provisionierten Leistung des Maklers denknotwendig noch nicht ausgehen kann (BGH NJW-RR 2010, 257 unter Bestätigung von BGH NJW 2005, 3779).
  • LG Flensburg, 22.07.2016 - 7 S 53/15

    Anwendbarkeit der Regeln des Fernabsatzvertrages auf den Rechtsanwaltsvertrag

    Hiervon ist auszugehen, wenn - wie hier - der Anwalt seine Tätigkeit tatsächlich aufnimmt (BGH NJW-RR 2010, 257 für den Maklervertrag).
  • OLG Köln, 21.12.2010 - 24 U 152/09

    Voraussetzungen für das Zustandekommen eines Maklervertrages

    Wer sich an einen gewerbsmäßigen Makler wendet und Dienste im Sinne eines Suchauftrags erbittet, macht ein Angebot auf Abschluss eines Nachweismaklervertrages; zur Annahme eines solchen Antrags genügt es, wenn der Makler seine Tätigkeit aufnimmt (BGH, Beschl. v. 24.9.2009 - III ZR 96/09 -, NJW-RR 2010, 257).
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