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   BGH, 24.09.2009 - IX ZA 49/08   

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https://dejure.org/2009,9196
BGH, 24.09.2009 - IX ZA 49/08 (https://dejure.org/2009,9196)
BGH, Entscheidung vom 24.09.2009 - IX ZA 49/08 (https://dejure.org/2009,9196)
BGH, Entscheidung vom 24. September 2009 - IX ZA 49/08 (https://dejure.org/2009,9196)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Prozesskostenhilfe für die Rechtsbeschwerde eines selbstständigen Malers und Lackierers gegen die Ablehnung eines Verbraucherinsolvenzantrags wegen berufgenossenschaftlicher Forderungen

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Verbraucherinsolvenzverfahren - Regelinsolvenzverfahren - "Forderungen aus Arbeitsverhältnissen" - Forderungen der Berufsgenossenschaften

  • Judicialis

    ZPO § 114; ; ZPO § 117 Abs. 2; ; ZPO § 233; ; ZPO § 574 Abs. 2; ; ZPO § 575 Abs. 1; ; InsO § 384

  • ra.de
  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unzulässigkeit der Rechtsbeschwerde mangels rechtzeitiger Anbringung eines Prozesskostenhilfegesuchs

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 27.09.2007 - IX ZA 20/07

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei rechtzeitiger Stellung eines

    Auszug aus BGH, 24.09.2009 - IX ZA 49/08
    Dies setzt voraus, dass die Partei innerhalb der Frist nicht nur den Antrag stellt, sondern auch die für die Bewilligung der Prozesskostenhilfe erforderlichen Unterlagen - insbesondere die Erklärung gemäß § 117 Abs. 2 ZPO nebst Belegen - beibringt (BGH, Beschl. v. 6. Juli 2006 - IX ZA 10/06, FamRZ 2006, 1522; v. 8. Februar 2007 - IX ZB 220/06, Rn. 4; v. 27. September 2007 - IX ZA 20/07, Rn. 2).
  • BGH, 12.02.2009 - IX ZB 215/08

    Ausübung einer selbstständigen wirtschaftlichen Tätigkeit eines Gesellschafters

    Auszug aus BGH, 24.09.2009 - IX ZA 49/08
    Dadurch, dass das Regelinsolvenzverfahren nicht eröffnet worden ist, ist der Schuldner nicht beschwert, nachdem er in erster Instanz seinen entsprechenden (Hilfs-) Antrag ausdrücklich zurückgenommen hat (vgl. BGH, Beschl. v. 25. September 2008 - IX ZB 233/07, ZInsO 2008, 1324, 1325 Rn. 9; v. 12. Februar 2009 - IX ZB 215/08, NZI 2009, 384, 386 Rn. 11).
  • BGH, 04.12.2008 - IX ZB 41/08

    Keine Wahrung der Schriftform durch E-Mail

    Auszug aus BGH, 24.09.2009 - IX ZA 49/08
    Die e-mail, die am letzten Tag der Frist um 21.23 Uhr in der Poststelle des Bundesgerichtshofs eingegangen ist, war nicht geeignet, die Frist zu wahren (vgl. BGH, Beschl. v. 15. Juli 2008 - X ZB 8/08, NJW 2008, 2649; v. 4. Dezember 2008 - IX ZB 41/08, WM 2009, 331).
  • BGH, 08.02.2007 - IX ZB 220/06

    Versäumung einer Rechtsmittelfrist wegen Bedürftigkeit der Prozesspartei

    Auszug aus BGH, 24.09.2009 - IX ZA 49/08
    Dies setzt voraus, dass die Partei innerhalb der Frist nicht nur den Antrag stellt, sondern auch die für die Bewilligung der Prozesskostenhilfe erforderlichen Unterlagen - insbesondere die Erklärung gemäß § 117 Abs. 2 ZPO nebst Belegen - beibringt (BGH, Beschl. v. 6. Juli 2006 - IX ZA 10/06, FamRZ 2006, 1522; v. 8. Februar 2007 - IX ZB 220/06, Rn. 4; v. 27. September 2007 - IX ZA 20/07, Rn. 2).
  • BGH, 25.09.2008 - IX ZB 233/07

    Anwendungsbereich der Vorschriften über das Verbraucherinsolvenzverfahren

    Auszug aus BGH, 24.09.2009 - IX ZA 49/08
    Dadurch, dass das Regelinsolvenzverfahren nicht eröffnet worden ist, ist der Schuldner nicht beschwert, nachdem er in erster Instanz seinen entsprechenden (Hilfs-) Antrag ausdrücklich zurückgenommen hat (vgl. BGH, Beschl. v. 25. September 2008 - IX ZB 233/07, ZInsO 2008, 1324, 1325 Rn. 9; v. 12. Februar 2009 - IX ZB 215/08, NZI 2009, 384, 386 Rn. 11).
  • BGH, 15.07.2008 - X ZB 8/08

    Berufungsbegründung per E-Mail

    Auszug aus BGH, 24.09.2009 - IX ZA 49/08
    Die e-mail, die am letzten Tag der Frist um 21.23 Uhr in der Poststelle des Bundesgerichtshofs eingegangen ist, war nicht geeignet, die Frist zu wahren (vgl. BGH, Beschl. v. 15. Juli 2008 - X ZB 8/08, NJW 2008, 2649; v. 4. Dezember 2008 - IX ZB 41/08, WM 2009, 331).
  • BGH, 22.09.2005 - IX ZB 55/04

    Voraussetzungen des Verbraucherinsolvenzverfahrens

    Auszug aus BGH, 24.09.2009 - IX ZA 49/08
    Er umfasst nicht nur zivilrechtliche Forderungen der Arbeitnehmer gegen den Schuldner, sondern auch Forderungen auf Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern, die durch ein Arbeitsverhältnis veranlasst sind (BGH, Beschl. v. 22. September 2005 - IX ZB 55/04, ZVI 2005, 598, 600 unter Hinweis auf BT-Drucks. 14/5680, S. 14).
  • BGH, 06.07.2006 - IX ZA 10/06

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumung einer Rechtsmittelfrist und

    Auszug aus BGH, 24.09.2009 - IX ZA 49/08
    Dies setzt voraus, dass die Partei innerhalb der Frist nicht nur den Antrag stellt, sondern auch die für die Bewilligung der Prozesskostenhilfe erforderlichen Unterlagen - insbesondere die Erklärung gemäß § 117 Abs. 2 ZPO nebst Belegen - beibringt (BGH, Beschl. v. 6. Juli 2006 - IX ZA 10/06, FamRZ 2006, 1522; v. 8. Februar 2007 - IX ZB 220/06, Rn. 4; v. 27. September 2007 - IX ZA 20/07, Rn. 2).
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