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   BGH, 24.09.2009 - RiZ(R) 6/08   

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https://dejure.org/2009,3245
BGH, 24.09.2009 - RiZ(R) 6/08 (https://dejure.org/2009,3245)
BGH, Entscheidung vom 24.09.2009 - RiZ(R) 6/08 (https://dejure.org/2009,3245)
BGH, Entscheidung vom 24. September 2009 - RiZ(R) 6/08 (https://dejure.org/2009,3245)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Eignung eines im staatsanwaltschaftlichen Dienst nichterprobten Richters auf Probe für das Richteramt; Absehen von der Entlassung eines Richters auf Probe zum Ende des vierten Jahres seiner Ernennung aufgrund einer Ermessensentscheidung; Verletzung des rechtlichen Gehörs ...

  • Judicialis

    DRiG § 22 Abs. 2 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eignung eines im staatsanwaltschaftlichen Dienst nichterprobten Richters auf Probe für das Richteramt; Absehen von der Entlassung eines Richters auf Probe zum Ende des vierten Jahres seiner Ernennung aufgrund einer Ermessensentscheidung; Verletzung des rechtlichen Gehörs ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Beamtenrecht - Geeignetheit eines Richters auf Probe für das Richteramt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der ungeeignete Staatsanwalt auf Probe

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 270
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 22.09.1998 - RiZ(R) 2/97

    Entlassung eines Richters auf Probe ohne Beteiligung des Präsidialrates

    Auszug aus BGH, 24.09.2009 - RiZ(R) 6/08
    Dieser gewährt dem Dienstherrn einen Beurteilungsspielraum, dessen gerichtliche Überprüfung darauf beschränkt ist, ob der Begriff der Eignung verkannt oder ein unrichtiger Sachverhalt zugrunde gelegt worden ist, ob allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt worden sind (BGH, Urteile vom 24. November 1970 - RiZ(R) 1/69, DRiZ 1971, 91 f.; vom 25. August 1992 - RiZ(R) 2/92, Umdruck S. 8 und vom 22. September 1998 - RiZ(R) 2/97, DRiZ 1999, 141, 143; vgl. allgemein zu normativ eröffneten Beurteilungsspielräumen von Behörden: BVerfGE 88, 40, 56; 103, 142, 156 f.).

    Eine funktionsfähige Rechtspflege, die der Staat zu gewährleisten hat, erfordert Richter, die bereit und in der Lage sind, die ihnen übertragenen Aufgaben eigenverantwortlich und unter Berücksichtigung der Arbeitsbelastung zügig zu erledigen (BGH, Urteile vom 1. März 1976 - RiZ(R) 2/75, DRiZ 1976, 317, 318 und vom 22. September 1998 - RiZ(R) 2/97, DRiZ 1999, 141, 143).

  • BGH, 24.11.1970 - RiZ(R) 1/69

    Entlassung aus dem Richterverhältnis auf Probe - Fehlen der erforderlichen

    Auszug aus BGH, 24.09.2009 - RiZ(R) 6/08
    Dieser gewährt dem Dienstherrn einen Beurteilungsspielraum, dessen gerichtliche Überprüfung darauf beschränkt ist, ob der Begriff der Eignung verkannt oder ein unrichtiger Sachverhalt zugrunde gelegt worden ist, ob allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt worden sind (BGH, Urteile vom 24. November 1970 - RiZ(R) 1/69, DRiZ 1971, 91 f.; vom 25. August 1992 - RiZ(R) 2/92, Umdruck S. 8 und vom 22. September 1998 - RiZ(R) 2/97, DRiZ 1999, 141, 143; vgl. allgemein zu normativ eröffneten Beurteilungsspielräumen von Behörden: BVerfGE 88, 40, 56; 103, 142, 156 f.).

    In der Rechtsprechung des Dienstgerichts des Bundes ist aber anerkannt, dass die Ungeeignetheit eines im staatsanwaltschaftlichen Dienst erprobten Richters auf Probe allein aufgrund seiner Nichteignung als Staatsanwalt ohne zusätzliche Erprobung in einem Richterdezernat festgestellt werden kann (BGH, Urteile vom 24. November 1970 - RiZ(R) 1/69, DRiZ 1971, 91, 92 und vom 26. August 1991 - RiZ(R) 7/90, Umdruck S. 6).

  • BVerwG, 26.02.2003 - 8 C 1.02

    Urteil ohne mündliche Verhandlung; fehlender Verzicht auf mündliche Verhandlung;

    Auszug aus BGH, 24.09.2009 - RiZ(R) 6/08
    Eine Zurückweisung der Revision gemäß § 144 Abs. 4 VwGO ist bei einem sogenannten absoluten Revisionsgrund, wie er hier mit der Versagung des rechtlichen Gehörs gemäß § 138 Nr. 3 VwGO vorliegt, grundsätzlich ausgeschlossen (BVerwG NVwZ 2003, 1129, 1130).

    Dem Revisionsgericht fehlt dann die tatrichterliche Grundlage für eine abschließende materiellrechtliche Entscheidung (BVerwG NVwZ 2003, 1129, 1130).

  • BGH, 26.08.1991 - RiZ(R) 7/90

    Entlassung eines Richters auf Probe zum Ablauf des dritten Jahres nach seiner

    Auszug aus BGH, 24.09.2009 - RiZ(R) 6/08
    In der Rechtsprechung des Dienstgerichts des Bundes ist aber anerkannt, dass die Ungeeignetheit eines im staatsanwaltschaftlichen Dienst erprobten Richters auf Probe allein aufgrund seiner Nichteignung als Staatsanwalt ohne zusätzliche Erprobung in einem Richterdezernat festgestellt werden kann (BGH, Urteile vom 24. November 1970 - RiZ(R) 1/69, DRiZ 1971, 91, 92 und vom 26. August 1991 - RiZ(R) 7/90, Umdruck S. 6).
  • BGH, 25.08.1992 - RiZ(R) 2/92

    Revisionsrechtliche Überprüfung der Entlassung eines Richters auf Probe

    Auszug aus BGH, 24.09.2009 - RiZ(R) 6/08
    Dieser gewährt dem Dienstherrn einen Beurteilungsspielraum, dessen gerichtliche Überprüfung darauf beschränkt ist, ob der Begriff der Eignung verkannt oder ein unrichtiger Sachverhalt zugrunde gelegt worden ist, ob allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt worden sind (BGH, Urteile vom 24. November 1970 - RiZ(R) 1/69, DRiZ 1971, 91 f.; vom 25. August 1992 - RiZ(R) 2/92, Umdruck S. 8 und vom 22. September 1998 - RiZ(R) 2/97, DRiZ 1999, 141, 143; vgl. allgemein zu normativ eröffneten Beurteilungsspielräumen von Behörden: BVerfGE 88, 40, 56; 103, 142, 156 f.).
  • BVerfG, 16.12.1992 - 1 BvR 167/87

    Private Grundschule

    Auszug aus BGH, 24.09.2009 - RiZ(R) 6/08
    Dieser gewährt dem Dienstherrn einen Beurteilungsspielraum, dessen gerichtliche Überprüfung darauf beschränkt ist, ob der Begriff der Eignung verkannt oder ein unrichtiger Sachverhalt zugrunde gelegt worden ist, ob allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt worden sind (BGH, Urteile vom 24. November 1970 - RiZ(R) 1/69, DRiZ 1971, 91 f.; vom 25. August 1992 - RiZ(R) 2/92, Umdruck S. 8 und vom 22. September 1998 - RiZ(R) 2/97, DRiZ 1999, 141, 143; vgl. allgemein zu normativ eröffneten Beurteilungsspielräumen von Behörden: BVerfGE 88, 40, 56; 103, 142, 156 f.).
  • BGH, 14.09.1967 - RiZ(R) 2/67

    Entlassung eines Richters auf Probe

    Auszug aus BGH, 24.09.2009 - RiZ(R) 6/08
    Eine Entlassung zu einem unzulässigen Termin kann als Entlassung zum nächst zulässigen Zeitpunkt angesehen werden, wenn ihr der Wille der Entlassungsbehörde zugrunde liegt, das Richterverhältnis zum nächst zulässigen Termin zu beenden (BGHZ 48, 273, 278 f.).
  • BGH, 13.11.2002 - RiZ(R) 5/01

    Anfechtung von erstinstanzlichen Urteilen des Dienstgerichts für Richter bei dem

    Auszug aus BGH, 24.09.2009 - RiZ(R) 6/08
    Er durfte der Entlassungsverfügung die dienstliche Beurteilung des Leitenden Oberstaatsanwalts in vom 6. Juni 2006 und die Zusatzbeurteilung des Generalstaatsanwalts in vom 26. Juli 2006 zugrunde legen (vgl. BGH, Urteil vom 13. November 2002 - RiZ(R) 5/01, NJW-RR 2003, 570, 572).
  • BGH, 01.03.1976 - RiZ(R) 2/75

    Entlassung eines Richters auf Probe - Beurteilung der Leistungen und Fähigkeiten

    Auszug aus BGH, 24.09.2009 - RiZ(R) 6/08
    Eine funktionsfähige Rechtspflege, die der Staat zu gewährleisten hat, erfordert Richter, die bereit und in der Lage sind, die ihnen übertragenen Aufgaben eigenverantwortlich und unter Berücksichtigung der Arbeitsbelastung zügig zu erledigen (BGH, Urteile vom 1. März 1976 - RiZ(R) 2/75, DRiZ 1976, 317, 318 und vom 22. September 1998 - RiZ(R) 2/97, DRiZ 1999, 141, 143).
  • BVerwG, 21.03.2000 - 9 C 39.99

    Vereinfachtes Berufungsverfahren; Entscheidung ohne mündliche Verhandlung;

    Auszug aus BGH, 24.09.2009 - RiZ(R) 6/08
    Die Anhörung gemäß § 130a Satz 2, § 125 Abs. 2 Satz 3 VwGO, die sich sowohl auf die Voraussetzungen für eine Beschlussentscheidung nach § 130a VwGO als auch auf die Sache selbst beziehen muss (BVerwGE 111, 69, 74), ist vollständig unterblieben.
  • BGH, 05.07.2007 - RiZ(R) 1/07

    Berücksichtigung einer Schwangerschaft bei der Entlassung einer Richterin auf

  • BVerwG, 31.07.2002 - 8 C 37.01

    Unlautere Machenschaften, Erbausschlagung, Berechtigter, Kettenerbausschlagung,

  • BVerwG, 22.04.1999 - 9 B 1037.98

    Vereinfachtes Berufungsverfahren; irreführende Anhörungsmitteilung; Angabe über

  • BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00

    Wohnungsdurchsuchung

  • BGH, 27.02.2019 - RiZ(R) 2/18

    Entlassung eines Staatsanwalts (Richter auf Probe) aus dem Justizdienst aufgrund

    In diesem Zusammenhang ist in der Rechtsprechung des Dienstgerichts des Bundes ferner anerkannt, dass die Ungeeignetheit eines im staatsanwaltlichen Dienst erprobten Richters auf Probe allein aufgrund seiner Nichteignung als Staatsanwalt ohne zusätzliche Erprobung in einem Richterdezernat festgestellt werden kann (BGH, Urteil vom 24. September 2009 - RiZ(R) 6/08, NJW-RR 2010, 270 Rn. 24 m.w.N.).

    6/08, NJW-RR 2010, 270 Rn. 23; vom 8. November 2006 - RiZ(R) 1/06, NJW-RR 2007, 279 Rn. 23; vom 13. November 2002 - RiZ(R) 5/01, DRiZ 2004, 211 f. [juris Rn. 31]; vom 22. September 1998 - RiZ(R) 2/97, DRiZ 1999, 141, 143 [juris Rn. 30]).

  • OLG Düsseldorf, 21.07.2010 - Verg 19/10

    Vertrag zwischen VRR und DB Regio unwirksam

    Diese Vorschrift ist verallgemeinerungsfähig und ist auch in stark formalisierten Verfahren anzuwenden (vgl. für ein Richterentlassungsverfahren BGH, Urteil vom 24.09.2009 - Ri(Z)R 6/08, DRiZ 2010, 176).
  • BGH, 04.03.2015 - RiZ(R) 3/14

    Prüfungsverfahren über die Entlassung aus dem Richterverhältnis auf Probe:

    Der Senat hält in Abgrenzung zu seiner jüngeren Rechtsprechung zur entsprechenden bzw. sinngemäßen Anwendung des § 84 VwGO (BGH, Urteil vom 14. Oktober 2013 - RiZ(R) 5/12, BGHZ 198, 285 Rn. 14 ff.; Urteil vom 13. Februar 2014 - RiZ(R) 5/13, NJW-RR 2014, 702 Rn. 14 f.) daran fest, dass über die Berufung in Prüfungsverfahren grundsätzlich gemäß § 130a VwGO entschieden werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 24. September 2009 - RiZ(R) 6/08, DRiZ 2010, 176, 177; Urteil vom 15. Dezember 2011 - RiZ(R) 8/10, juris Rn. 12, 17).

    Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, sowohl zu der beabsichtigten Beschlussfassung als auch zur Sache selbst (vgl. [...] [BGH, Urteil vom 24. September 2009 - RiZ(R) 6/08, DRiZ 2010, 176]) abschließend bis zum 19. Mai 2014 Stellung zu nehmen.

    Dem Revisionsgericht fehlt dann im Prüfungsverfahren die tatrichterliche Grundlage für eine abschließende materiell-rechtliche Entscheidung (BGH, Urteil vom 24. September 2009 - RiZ(R) 6/08, NJW-RR 2010, 270 Rn. 17).

  • DGH Nordrhein-Westfalen, 05.08.2010 - 2 DGH 1/09

    Rechtsschutz eines bei der Staatsanwaltschaft tätigen Richters auf Probe gegen

    Auf die Revision des Antragstellers gegen diese Entscheidung hat der Bundesgerichtshof durch Urteil vom 24.09.2009, Aktenzeichen RiZ (R) 6/08, den Beschluss des Dienstgerichtshofs wegen eines Verfahrensfehlers - fehlende Anhörung der Parteien vor der Entscheidung per Beschluss - aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Verfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.

    Danach ist die diesbezügliche gerichtliche Überprüfung darauf beschränkt, ob der Begriff der Eignung verkannt oder ein unrichtiger Sachverhalt zugrunde gelegt worden ist, ob allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt worden sind (Ständige Rechtsprechung des BGH, so zuletzt Urteil vom 24.09.2009, Az. RiZ (R) 6/08).

    Infolge dessen bedurfte es auch nicht der Erprobung des Antragstellers in einem originären Richteramt (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 24.09.2009, Az. RiZ (R) 6/08 m.w.N.).

  • BGH, 15.12.2011 - RiZ(R) 8/10

    Umdeutung des Entlassungtermins eines Richters auf Probe

    b) Die Entlassung beruht, wie der Senat bereits in seinem in dieser Sache ergangenen Urteil vom 24. September 2009 - RiZ(R) 6/08 - zum Ausdruck gebracht hat, nicht auf einem Ermessensfehler.
  • DGH für Richter bei dem Oberlandesgericht Hamm, 05.08.2010 - 2 DGH 1/09
    Auf die Revision des Antragstellers gegen diese Entscheidung hat der Bundesgerichtshof durch Urteil vom 24.09.2009, Aktenzeichen RiZ (R) 6/08, den Beschluss des Dienstgerichtshofs wegen eines Verfahrensfehlers - fehlende Anhörung der Parteien vor der Entscheidung per Beschluss - aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Verfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.

    Danach ist die diesbezügliche gerichtliche Überprüfung darauf beschränkt, ob der Begriff der Eignung verkannt oder ein unrichtiger Sachverhalt zugrunde gelegt worden ist, ob allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt worden sind (Ständige Rechtsprechung des BGH, so zuletzt Urteil vom 24.09.2009, Az. RiZ (R) 6/08).

    Infolge dessen bedurfte es auch nicht der Erprobung des Antragstellers in einem originären Richteramt (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 24.09.2009, Az. RiZ (R) 6/08 m.w.N.).

  • BGH, 30.10.2017 - RiZ(R) 4/16

    Feststellungsbegehren bzgl. der Rechtswidrigkeit einer Entlassungsverfügung;

    Auf die Revision des Antragstellers hob der Senat mit Urteil vom 24. September 2009 (RiZ(R) 6/08, NJW-RR 2010, 270) die Entscheidung des Dienstgerichtshofs wegen eines Verfahrensfehlers auf und verwies die Sache an den Dienstgerichtshof zurück.
  • VG Greifswald, 30.04.2014 - 6 B 317/14

    Einstweiliger Rechtsschutz - Verwendung von Beurteilungen eines Richters auf

    Diesem ist ein Beurteilungsspielraum eingeräumt, dessen gerichtliche Überprüfung durch die Richterdienstgerichte darauf beschränkt ist, ob der Begriff der Eignung verkannt oder ein unrichtiger Sachverhalt zugrunde gelegt worden ist, ob allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt worden sind (BGH, Urteil vom 24. September 2009 - RiZ (R) 6/08 -, juris).
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