Rechtsprechung
BGH, 24.09.2009 - RiZ(R) 6/08 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- lexetius.com
DRiG § 22 Abs. 2 Nr. 1
- IWW
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- Jurion
Eignung eines im staatsanwaltschaftlichen Dienst nichterprobten Richters auf Probe für das Richteramt; Absehen von der Entlassung eines Richters auf Probe zum Ende des vierten Jahres seiner Ernennung aufgrund einer Ermessensentscheidung; Verletzung des rechtlichen Gehörs durch den Erlass eines Beschlusses trotz des Erfordernisses einer mündlichen Verhandlung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Eignung eines im staatsanwaltschaftlichen Dienst nichterprobten Richters auf Probe für das Richteramt; Absehen von der Entlassung eines Richters auf Probe zum Ende des vierten Jahres seiner Ernennung aufgrund einer Ermessensentscheidung; Verletzung des rechtlichen Gehörs durch den Erlass eines Beschlusses trotz des Erfordernisses einer mündlichen Verhandlung
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Beamtenrecht - Geeignetheit eines Richters auf Probe für das Richteramt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der ungeeignete Staatsanwalt auf Probe
Verfahrensgang
- DG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2007 - DG 1/07
- DGH Nordrhein-Westfalen, 24.07.2008 - 1 DGH 1/08
- BGH, 24.09.2009 - RiZ(R) 6/08
- DG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2010 - DG 8/09
- DGH Nordrhein-Westfalen, 05.08.2010 - 2 DGH 1/09
- BGH, 15.12.2011 - RiZ(R) 8/10
- DGH Nordrhein-Westfalen, 26.06.2014 - 1 DGH 6/10
- BGH, 04.03.2015 - RiZ(R) 3/14
- DGH Nordrhein-Westfalen, 09.07.2016 - 2 DGH 1/15
- BGH, 30.10.2017 - RiZ(R) 4/16
Papierfundstellen
- NJW-RR 2010, 270
Wird zitiert von ... (6)
- OLG Düsseldorf, 21.07.2010 - Verg 19/10
Vertrag zwischen VRR und DB Regio unwirksam
Diese Vorschrift ist verallgemeinerungsfähig und ist auch in stark formalisierten Verfahren anzuwenden (vgl. für ein Richterentlassungsverfahren BGH, Urteil vom 24.09.2009 - Ri(Z)R 6/08, DRiZ 2010, 176). - BGH, 04.03.2015 - RiZ(R) 3/14
Prüfungsverfahren über die Entlassung aus dem Richterverhältnis auf Probe: …
Der Senat hält in Abgrenzung zu seiner jüngeren Rechtsprechung zur entsprechenden bzw. sinngemäßen Anwendung des § 84 VwGO (BGH…, Urteil vom 14. Oktober 2013 - RiZ(R) 5/12, BGHZ 198, 285 Rn. 14 ff.; Urteil vom 13. Februar 2014 - RiZ(R) 5/13, NJW-RR 2014, 702 Rn. 14 f.) daran fest, dass über die Berufung in Prüfungsverfahren grundsätzlich gemäß § 130a VwGO entschieden werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 24. September 2009 - RiZ(R) 6/08, DRiZ 2010, 176, 177; Urteil vom 15. Dezember 2011 - RiZ(R) 8/10, juris Rn. 12, 17).Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, sowohl zu der beabsichtigten Beschlussfassung als auch zur Sache selbst (vgl. [...] [BGH, Urteil vom 24. September 2009 - RiZ(R) 6/08, DRiZ 2010, 176]) abschließend bis zum 19. Mai 2014 Stellung zu nehmen.
Dem Revisionsgericht fehlt dann im Prüfungsverfahren die tatrichterliche Grundlage für eine abschließende materiell-rechtliche Entscheidung (BGH, Urteil vom 24. September 2009 - RiZ(R) 6/08, NJW-RR 2010, 270 Rn. 17).
- DGH Nordrhein-Westfalen, 05.08.2010 - 2 DGH 1/09
Rechtsschutz eines bei der Staatsanwaltschaft tätigen Richters auf Probe gegen …
Auf die Revision des Antragstellers gegen diese Entscheidung hat der Bundesgerichtshof durch Urteil vom 24.09.2009, Aktenzeichen RiZ (R) 6/08, den Beschluss des Dienstgerichtshofs wegen eines Verfahrensfehlers - fehlende Anhörung der Parteien vor der Entscheidung per Beschluss - aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Verfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.Danach ist die diesbezügliche gerichtliche Überprüfung darauf beschränkt, ob der Begriff der Eignung verkannt oder ein unrichtiger Sachverhalt zugrunde gelegt worden ist, ob allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt worden sind (Ständige Rechtsprechung des BGH, so zuletzt Urteil vom 24.09.2009, Az. RiZ (R) 6/08).
Infolge dessen bedurfte es auch nicht der Erprobung des Antragstellers in einem originären Richteramt (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 24.09.2009, Az. RiZ (R) 6/08 m.w.N.).
- BGH, 15.12.2011 - RiZ(R) 8/10
Umdeutung des Entlassungtermins eines Richters auf Probe
b) Die Entlassung beruht, wie der Senat bereits in seinem in dieser Sache ergangenen Urteil vom 24. September 2009 - RiZ(R) 6/08 - zum Ausdruck gebracht hat, nicht auf einem Ermessensfehler. - BGH, 30.10.2017 - RiZ(R) 4/16
Feststellungsbegehren bzgl. der Rechtswidrigkeit einer Entlassungsverfügung; …
Auf die Revision des Antragstellers hob der Senat mit Urteil vom 24. September 2009 (RiZ(R) 6/08, NJW-RR 2010, 270) die Entscheidung des Dienstgerichtshofs wegen eines Verfahrensfehlers auf und verwies die Sache an den Dienstgerichtshof zurück. - VG Greifswald, 30.04.2014 - 6 B 317/14
Einstweiliger Rechtsschutz - Verwendung von Beurteilungen eines Richters auf …
Diesem ist ein Beurteilungsspielraum eingeräumt, dessen gerichtliche Überprüfung durch die Richterdienstgerichte darauf beschränkt ist, ob der Begriff der Eignung verkannt oder ein unrichtiger Sachverhalt zugrunde gelegt worden ist, ob allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt worden sind (BGH, Urteil vom 24. September 2009 - RiZ (R) 6/08 -, juris).