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   BGH, 24.09.2010 - 1 StR 373/10   

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https://dejure.org/2010,13094
BGH, 24.09.2010 - 1 StR 373/10 (https://dejure.org/2010,13094)
BGH, Entscheidung vom 24.09.2010 - 1 StR 373/10 (https://dejure.org/2010,13094)
BGH, Entscheidung vom 24. September 2010 - 1 StR 373/10 (https://dejure.org/2010,13094)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 83h Abs. 1 Nr. 1 IRG; Art. 27 Abs. 2 des Rahmenbeschlusses des Rates vom 13. Juni 2002 über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten (2002/584/JI) - RB-EUHb
    Spezialitätsgrundsatz bei Serienstraftaten (Europäischer Haftbefehl; Begriff der anderen Tat; Sachverhaltsschilderungen)

  • lexetius.com

    IRG § 83h Abs. 1 Nr. 1

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 83h Abs 1 Nr 1 IRG, Art 27 Abs 2 EGRaBes 584/2002
    Spezialitätsgrundsatz bei Serienstraftaten

  • Wolters Kluwer

    Wahrung des Grundsatzes der Spezialität bei Einbeziehung einer weiteren Serienstraftat in den Lebenssachverhalt eines Europäischen Haftbefehls

  • rewis.io

    Spezialitätsgrundsatz bei Serienstraftaten

  • ra.de
  • rewis.io

    Spezialitätsgrundsatz bei Serienstraftaten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wahrung des Grundsatzes der Spezialität bei Einbeziehung einer weiteren Serienstraftat in den Lebenssachverhalt eines Europäischen Haftbefehls

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2011, 470
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.04.1995 - 1 StR 18/95

    Auslieferung - Fortgesetzte Handlung - Selbständige Einzeltaten - Rechtliche

    Auszug aus BGH, 24.09.2010 - 1 StR 373/10
    Ihrer Einbeziehung steht der Grundsatz der Spezialität nicht entgegen, zumal bei der vorliegenden Fallgestaltung eine Beeinträchtigung der Interessen des ersuchten Staates - hier Portugal - nicht zu besorgen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 25. April 1995 - 1 StR 18/95, nur teilweise abgedruckt in NStZ 1995, 608; BGH, Beschluss vom 22. Juli 2003 - 5 StR 22/03, NStZ 2003, 684).
  • BGH, 22.07.2003 - 5 StR 22/03

    Spezialitätsgrundsatz (Auslieferung; abweichende Beurteilung durch die Gerichte

    Auszug aus BGH, 24.09.2010 - 1 StR 373/10
    Ihrer Einbeziehung steht der Grundsatz der Spezialität nicht entgegen, zumal bei der vorliegenden Fallgestaltung eine Beeinträchtigung der Interessen des ersuchten Staates - hier Portugal - nicht zu besorgen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 25. April 1995 - 1 StR 18/95, nur teilweise abgedruckt in NStZ 1995, 608; BGH, Beschluss vom 22. Juli 2003 - 5 StR 22/03, NStZ 2003, 684).
  • BGH, 02.11.2010 - 1 StR 544/09

    Ablehnung von Beweisanträgen wegen Unzumutbarkeit; Bedeutung des Grundsatzes der

    Eine "andere Tat" liegt nicht vor, wenn sich die Angaben im Europäischen Haftbefehl und diejenigen im späteren Urteil hinreichend entsprechen (vgl. EuGH, Urteil vom 1. Dezember 2008 - Rechtssache C-388/08, aaO; BGH, Beschluss vom 24. September 2010 - 1 StR 373/10).
  • BGH, 09.02.2021 - AK 3/21

    Gründung und der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung als

    Der Grundsatz der Spezialität nach § 83h IRG, der ohnehin nur ein Vollstreckungs- und kein Verfahrenshindernis bildet (BGH, Beschluss vom 15. Februar 2017 - 2 StR 162/16, juris Rn. 5 mwN; vgl. in Bezug auf Haftbefehle aber auch Ambos/König/Rackow/Meyer, Rechtshilferecht in Strafsachen, 2. Aufl., § 83h IRG Rn. 1052), steht einer anderen rechtlichen Würdigung des Sachverhalts ebenfalls nicht entgegen (EuGH, Urteil vom 1. Dezember 2008 - C-388/08, NStZ 2010, 35, 38; BGH, Beschluss vom 22. Juli 2003 - 5 StR 22/03, BGHR IRG § 72 Spezialitätsgrundsatz 1; vgl. ferner BGH, Beschluss vom 24. September 2010 - 1 StR 373/10, NStZ 2011, 470 f.).
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