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   BGH, 24.09.2012 - IX ZB 87/12   

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https://dejure.org/2012,29629
BGH, 24.09.2012 - IX ZB 87/12 (https://dejure.org/2012,29629)
BGH, Entscheidung vom 24.09.2012 - IX ZB 87/12 (https://dejure.org/2012,29629)
BGH, Entscheidung vom 24. September 2012 - IX ZB 87/12 (https://dejure.org/2012,29629)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde im insolvenzgerichtlichen Verfahren nach neuem Recht

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 7; ZPO § 522
    Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde im insolvenzgerichtlichen Verfahren nach neuem Recht

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Unzulässige Rechtsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 10.05.2012 - IX ZB 295/11

    Rechtsbeschwerde im Insolvenzverfahren: Erforderlichkeit der Zulassung durch das

    Auszug aus BGH, 24.09.2012 - IX ZB 87/12
    Dabei ist im Streitfall gemäß der Übergangsregelung des Art. 103f Satz 1 EGInsO das neue Recht anzuwenden, weil die angefochtene Beschwerdeentscheidung nach dem 26. Oktober 2011 erlassen worden ist (vgl. BT-Drucks. 17/5334 S. 9; BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2011 - IX ZB 294/11, WM 2012, 276 Rn. 5; vom 10. Mai 2012 - IX ZB 295/11, ZIP 2012, 1146 Rz. 6 ff).
  • BGH, 04.03.2004 - IX ZB 133/03

    Zulässigkeit einer sofortigen Beschwerde im Insolvenzverfahren; Zulässigkeit

    Auszug aus BGH, 24.09.2012 - IX ZB 87/12
    Während nach §§ 4, 6 Abs. 1, § 7 InsO aF iVm § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO gegen die Entscheidung des Beschwerdegerichts im Verfahren nach der Insolvenzordnung die Rechtsbeschwerde stets stattfand, wenn die sofortige Beschwerde statthaft gewesen war (vgl. BGH, Beschluss vom 4. März 2004 - IX ZB 133/03, BGHZ 158, 212, 214; vom 25. Juni 2009 - IX ZB 161/08, ZIP 2009, 1495 Rz. 5), setzt die Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde nach neuem Recht gemäß § 4 InsO, § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO deren Zulassung durch das Beschwerdegericht voraus.
  • BGH, 25.06.2009 - IX ZB 161/08

    Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen die Änderung einer für den

    Auszug aus BGH, 24.09.2012 - IX ZB 87/12
    Während nach §§ 4, 6 Abs. 1, § 7 InsO aF iVm § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO gegen die Entscheidung des Beschwerdegerichts im Verfahren nach der Insolvenzordnung die Rechtsbeschwerde stets stattfand, wenn die sofortige Beschwerde statthaft gewesen war (vgl. BGH, Beschluss vom 4. März 2004 - IX ZB 133/03, BGHZ 158, 212, 214; vom 25. Juni 2009 - IX ZB 161/08, ZIP 2009, 1495 Rz. 5), setzt die Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde nach neuem Recht gemäß § 4 InsO, § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO deren Zulassung durch das Beschwerdegericht voraus.
  • BGH, 20.12.2011 - IX ZB 294/11

    Rechtsbeschwerde im Insolvenzverfahren: Erfordernis der Zulassung durch das

    Auszug aus BGH, 24.09.2012 - IX ZB 87/12
    Dabei ist im Streitfall gemäß der Übergangsregelung des Art. 103f Satz 1 EGInsO das neue Recht anzuwenden, weil die angefochtene Beschwerdeentscheidung nach dem 26. Oktober 2011 erlassen worden ist (vgl. BT-Drucks. 17/5334 S. 9; BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2011 - IX ZB 294/11, WM 2012, 276 Rn. 5; vom 10. Mai 2012 - IX ZB 295/11, ZIP 2012, 1146 Rz. 6 ff).
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