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   BGH, 24.09.2014 - 2 StR 160/14   

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https://dejure.org/2014,34263
BGH, 24.09.2014 - 2 StR 160/14 (https://dejure.org/2014,34263)
BGH, Entscheidung vom 24.09.2014 - 2 StR 160/14 (https://dejure.org/2014,34263)
BGH, Entscheidung vom 24. September 2014 - 2 StR 160/14 (https://dejure.org/2014,34263)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 22 StGB, § 23 StGB, § 211 StGB, § 261 StPO
    Heimtückischer Mord: Bewusstes Ausnutzen von Arg- und Wehrlosigkeit eines ahnungslosen Opfers bei einem überraschendem Messerangriff

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Heimtückische Tatbegehung durch Ausnutzen der Arg- und Wehrlosigkeit des Tatopfers

  • rewis.io

    Heimtückischer Mord: Bewusstes Ausnutzen von Arg- und Wehrlosigkeit eines ahnungslosen Opfers bei einem überraschendem Messerangriff

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 211
    Heimtückische Tatbegehung durch Ausnutzen der Arg- und Wehrlosigkeit des Tatopfers

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Heimtücke

  • Jurion (Kurzinformation)

    Heimtückische Tatbegehung durch Ausnutzen der Arg- und Wehrlosigkeit des Tatopfers

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2015, 214
  • NStZ-RR 2015, 12
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 11.06.2014 - 2 StR 117/14

    Heimtückemord (bewusstes Ausnutzen der Arg- und Wehrlosigkeit)

    Auszug aus BGH, 24.09.2014 - 2 StR 160/14
    Dafür genügt es, wenn er die die Heimtücke begründenden Umstände nicht nur in einer äußerlichen Weise wahrgenommen, sondern in dem Sinne in ihrer Bedeutung für die Tatbegehung erfasst hat, dass ihm bewusst geworden ist, einen durch seine Ahnungslosigkeit gegenüber dem Angriff schutzlosen Menschen zu überraschen (vgl. BGH, Urteil vom 11. Dezember 2012 - 5 StR 438/12, NStZ 2013, 232, 233; Urteil vom 11. Juni 2014 - 2 StR 117/14; Fischer, StGB, 61. Aufl., § 211 Rdn. 34, 44, jeweils mwN).

    Dass das Ausnutzungsbewusstsein auch nicht aufgrund affektiver Anspannung des Angeklagten gefehlt hat (vgl. dazu: BGH, Beschluss vom 29. November 2011 - 3 StR 326/11, NStZ 2012, 270, 271; Urteil vom 11. Juni 2014 - 2 StR 117/14 mwN), hat das Landgericht ebenfalls rechtsfehlerfrei festgestellt (UA S. 27).

  • BGH, 15.09.2011 - 3 StR 223/11

    Mord; Heimtücke (Beginn des Angriffs; Arg- und Wehrlosigkeit; Tötungsvorsatz);

    Auszug aus BGH, 24.09.2014 - 2 StR 160/14
    Bei einem offen feindseligen Angriff ist erforderlich, dass dem Opfer wegen der kurzen Zeitspanne zwischen Erkennen der Gefahr und unmittelbarem Angriff keine Möglichkeit der Abwehr verblieben ist (vgl. etwa BGH, Urteile vom 15. September 2011 - 3 StR 223/11, NStZ 2012, 35; vom 28. August 2014 - 5 StR 332/14, beide mwN).
  • BGH, 29.11.2011 - 3 StR 326/11

    Heimtückischer Mord: Anforderungen an das bewusste Ausnutzen der Arg- und

    Auszug aus BGH, 24.09.2014 - 2 StR 160/14
    Dass das Ausnutzungsbewusstsein auch nicht aufgrund affektiver Anspannung des Angeklagten gefehlt hat (vgl. dazu: BGH, Beschluss vom 29. November 2011 - 3 StR 326/11, NStZ 2012, 270, 271; Urteil vom 11. Juni 2014 - 2 StR 117/14 mwN), hat das Landgericht ebenfalls rechtsfehlerfrei festgestellt (UA S. 27).
  • BGH, 11.12.2012 - 5 StR 438/12

    Heimtückemord (Ausnutzung der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers trotz eines zuvor

    Auszug aus BGH, 24.09.2014 - 2 StR 160/14
    Dafür genügt es, wenn er die die Heimtücke begründenden Umstände nicht nur in einer äußerlichen Weise wahrgenommen, sondern in dem Sinne in ihrer Bedeutung für die Tatbegehung erfasst hat, dass ihm bewusst geworden ist, einen durch seine Ahnungslosigkeit gegenüber dem Angriff schutzlosen Menschen zu überraschen (vgl. BGH, Urteil vom 11. Dezember 2012 - 5 StR 438/12, NStZ 2013, 232, 233; Urteil vom 11. Juni 2014 - 2 StR 117/14; Fischer, StGB, 61. Aufl., § 211 Rdn. 34, 44, jeweils mwN).
  • BGH, 28.08.2014 - 5 StR 332/14

    Heimtücke bei offen feindseligem Angriff nur, wenn Opfer trotz Erkennens der

    Auszug aus BGH, 24.09.2014 - 2 StR 160/14
    Bei einem offen feindseligen Angriff ist erforderlich, dass dem Opfer wegen der kurzen Zeitspanne zwischen Erkennen der Gefahr und unmittelbarem Angriff keine Möglichkeit der Abwehr verblieben ist (vgl. etwa BGH, Urteile vom 15. September 2011 - 3 StR 223/11, NStZ 2012, 35; vom 28. August 2014 - 5 StR 332/14, beide mwN).
  • BGH, 15.11.2017 - 5 StR 338/17

    Voraussetzungen der Heimtücke (Arglosigkeit; Wehrlosigkeit; Kausalzusammenhang;

    Für ein Ausnutzungsbewusstsein genügt es, wenn der Täter die Heimtücke begründenden Umstände nicht nur in einer äußerlichen Weise wahrgenommen, sondern in dem Sinne in ihrer Bedeutung für die Tatbegehung erfasst hat, dass ihm bewusst geworden ist, einen durch seine Arglosigkeit gegenüber dem Angriff schutzlosen Menschen zu überraschen (st. Rspr., vgl. BGH, Urteile vom 11. Dezember 2012 - 5 StR 438/12, NStZ 2013, 232, 233; vom 24. September 2014 - 2 StR 160/14, NStZ 2015, 214 f.).
  • BGH, 14.06.2017 - 2 StR 10/17

    Mord (Heimtücke: Ausnutzungsbewusstsein hinsichtlich der Arg- und Wehrlosigkeit

    Wesentlich ist, dass der Täter sein keinen Angriff erwartendes, mithin argloses Opfer überrascht und dadurch daran hindert, dem Anschlag auf sein Leben zu begegnen oder ihn wenigstens zu erschweren, wobei für die Beurteilung die Lage der Beginn des ersten mit Tötungsvorsatz geführten Angriffs maßgebend ist (Senat, Beschluss vom 24. September 2014 - 2 StR 160/14, NStZ 2015, 214, 215).

    In subjektiver Hinsicht setzt der Tatbestand des Heimtückemordes nicht nur voraus, dass der Täter die Arg- und Wehrlosigkeit des Tatopfers erkennt; erforderlich ist außerdem, dass er die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers bewusst zur Tatbegehung ausnutzt (Senat, Urteil vom 24. September 2014 - 2 StR 160/14, NStZ 2015, 214, 215; MüKo/Schneider 2. Aufl. 2012 Rn. 180).

  • BGH, 16.12.2014 - 1 StR 496/14

    Mord (Heimtücke: Wehrlosigkeit trotz eigener Bewaffnung)

    Zwar liegt hier mit den Schüssen auf POMin K. ein offen feindseliger Angriff des Angeklagten und seines Bruders vor, doch konnte POMin K. diesen erst erkennen, als ihr bereits keine Möglichkeit der Abwehr mehr verblieb (vgl. z.B. BGH, Urteil vom 24. September 2014 - 2 StR 160/14; Urteil vom 16. Februar 2012 - 3 StR 346/11).
  • BGH, 16.08.2018 - 1 StR 370/18

    Heimtückemord (Ausnutzungsbewusstsein: Entnahme aus dem objektiven Geschehensbild

    In subjektiver Hinsicht setzt der Tatbestand des Heimtückemordes (§ 211 Abs. 2 StGB) nicht nur voraus, dass der Täter die Arg- und Wehrlosigkeit des Tatopfers erkennt; erforderlich ist außerdem, dass er die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers bewusst zur Tatbegehung ausnutzt (BGH, Urteil vom 24. September 2014 - 2 StR 160/14, NStZ 2015, 214, 215 und Beschluss vom 16. Mai 2018 - 1 StR 123/18 Rn. 6).
  • LG Deggendorf, 10.10.2022 - 1 Ks 9 Js 6824/20

    Mordmerkmale der Habgier, Heimtücke, niedrige Beweggründe, Grausamkeit und

    In subjektiver Hinsicht setzt das Mordmerkmal der Heimtücke nicht nur voraus, dass der Täter die Arg- und Wehrlosigkeit des Tatopfers erkennt; erforderlich ist außerdem, dass er die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers bewusst zur Tatbegehung ausnutzt (vgl. BGH, Urteil vom 24.09.2014, Az. 2 StR 160/14; Beschluss vom 16.05.2018, Az. 1 StR 123/18; Beschluss vom 16.08.2018, Az. 1 StR 370/18).
  • BGH, 16.05.2018 - 1 StR 123/18

    Heimtückemord (Ausnutzungsbewusstsein: Voraussetzungen, Feststellung aufgrund

    In subjektiver Hinsicht setzt der Tatbestand des Heimtückemordes nicht nur voraus, dass der Täter die Arg- und Wehrlosigkeit des Tatopfers erkennt; erforderlich ist außerdem, dass er die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers bewusst zur Tatbegehung ausnutzt (BGH, Urteil vom 24. September 2014 - 2 StR 160/14, NStZ 2015, 214, 215).
  • LG München II, 18.12.2020 - 1 Ks 31 Js 47130/18

    Verurteilung zu lebenslanger Gesamtfreiheitsstrafe wegen Mordes und wegen Störung

    Heimtückisch handelt, wer in feindlicher Willensrichtung eine zum Zeitpunkt des Angriffs bestehende Arg- und Wehrlosigkeit des Tatopfers bewusst zur Tötung ausnutzt (ständ. Rspr., vgl. BGH Urt. vom 24.09.14, 2 StR 160/14, NStZ-RR 2015, 12).
  • LG Deggendorf, 31.05.2023 - 1 KLs 8 Js 4514/22

    Verurteilung eines Heranwachsenden wegen versuchten Mordes - Absehen von

    In subjektiver Hinsicht setzt das Mordmerkmal der Heimtücke nicht nur voraus, dass der Täter die Arg- und Wehrlosigkeit des Tatopfers erkennt; erforderlich ist außerdem, dass er die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers bewusst zur Tatbegehung ausnutzt (vgl. BGH, Urteil vom 24.09.2014, Az. 2 StR 160/14; Beschluss vom 16.05.2018, Az. 1 StR 123/18; Beschluss vom 16.08.2018, Az. 1 StR 370/18).
  • LG Deggendorf, 28.03.2022 - 1 Ks 8 Js 5270/21

    Schuldunfähigere bei paranoider Schizophrenie; Mordmerkmale

    In subjektiver Hinsicht setzt das Mordmerkmal der Heimtücke nicht nur voraus, dass der Täter die Arg- und Wehrlosigkeit des Tatopfers erkennt; erforderlich ist außerdem, dass er die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers bewusst zur Tatbegehung ausnutzt (vgl. BGH, Beschluss vom 16.08.2018, Az. 1 StR 370/18; Beschluss vom 16.05.2018, Az. 1 StR 123/18; Urteil vom 24.09.2014, Az. 2 StR 160/14).
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