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   BGH, 24.09.2014 - 2 StR 276/14   

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https://dejure.org/2014,32539
BGH, 24.09.2014 - 2 StR 276/14 (https://dejure.org/2014,32539)
BGH, Entscheidung vom 24.09.2014 - 2 StR 276/14 (https://dejure.org/2014,32539)
BGH, Entscheidung vom 24. September 2014 - 2 StR 276/14 (https://dejure.org/2014,32539)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG; § 25 Abs. 1 Var. 1 StGB
    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Voraussetzungen eines täterschaftlichen Handelns: Eigennutz)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 29 BtMG, § 29a BtMG, § 25 Abs 2 StGB, § 27 StGB
    Strafverfahren wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln: Erforderliche Urteilsfeststellungen zur Annahme der Mittäterschaft

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an eine Annahme täterschaftlichen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

  • rewis.io

    Strafverfahren wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln: Erforderliche Urteilsfeststellungen zur Annahme der Mittäterschaft

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an eine Annahme täterschaftlichen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an eine Annahme täterschaftlichen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Täterschaftliches Handeltreiben

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 375
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 12.03.2013 - 2 StR 16/13

    Bandenmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Auszug aus BGH, 24.09.2014 - 2 StR 276/14
    Nicht ausreichend ist es hingegen, wenn ein Täter nur den Eigennutz eines anderen mit seinem Tatbeitrag unterstützen will (BGHSt 34, 124, 125 f.; BGH StV 2012, 414; BGH NStZ 2013, 550).

    Vielmehr sind auch in diesen Fällen konkrete Feststellungen zur Eigennützigkeit des Handelns vonnöten (BGH NStZ 2013, 550).

  • BGH, 24.06.1986 - 5 StR 153/86

    Begriff des unerlaubten Handeltreibens

    Auszug aus BGH, 24.09.2014 - 2 StR 276/14
    Nicht ausreichend ist es hingegen, wenn ein Täter nur den Eigennutz eines anderen mit seinem Tatbeitrag unterstützen will (BGHSt 34, 124, 125 f.; BGH StV 2012, 414; BGH NStZ 2013, 550).
  • BGH, 13.05.1992 - 2 StR 139/92

    Rauschgift - Rauschgiftgeschäft - Freundschaft - Kokain - Größenordnung des

    Auszug aus BGH, 24.09.2014 - 2 StR 276/14
    Es ist auch nicht ohne Weiteres davon auszugehen, dass Betäubungsmittelgeschäfte einer gewissen Größenordnung regelmäßig nicht uneigennützig gemacht werden (vgl. BGH StV 1992, 469).
  • BGH, 19.01.2012 - 2 StR 590/11

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Auszug aus BGH, 24.09.2014 - 2 StR 276/14
    Nicht ausreichend ist es hingegen, wenn ein Täter nur den Eigennutz eines anderen mit seinem Tatbeitrag unterstützen will (BGHSt 34, 124, 125 f.; BGH StV 2012, 414; BGH NStZ 2013, 550).
  • BGH, 10.03.2021 - 1 StR 517/20

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (erforderliche Eigennützigkeit)

    Es genügt nicht, dass der Täter nur den Eigennutz eines anderen mit seinem Tatbeitrag unterstützen will (BGH, Beschlüsse vom 24. September 2014 - 2 StR 276/14 Rn. 3; vom 20. Februar 2014 - 2 StR 563/13 Rn. 4; vom 12. März 2013 - 2 StR 16/13 Rn. 5 und vom 19. Januar 2012 - 2 StR 590/11 Rn. 3).
  • LG Weiden/Oberpfalz, 14.09.2020 - 1 KLs 24 Js 2053/20

    Verurteilung wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in Tateinheit mit

    Täterschaftliches Handeln setzt folglich voraus, dass der Handelnde selbst eigennützige Bemühungen entfaltet, die darauf gerichtet sind, den Umsatz mit Betäubungsmittel zu ermöglichen oder zu fördern (vgl. BGH, Beschluss vom 24.09.2014, Az: 2 StR 276/14).
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