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   BGH, 24.09.2014 - IV ZR 1/14   

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https://dejure.org/2014,28773
BGH, 24.09.2014 - IV ZR 1/14 (https://dejure.org/2014,28773)
BGH, Entscheidung vom 24.09.2014 - IV ZR 1/14 (https://dejure.org/2014,28773)
BGH, Entscheidung vom 24. September 2014 - IV ZR 1/14 (https://dejure.org/2014,28773)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 307 Abs 2 Nr 2 BGB, § 169 Abs 5 S 2 VVG
    Lebensversicherung: Wirksamkeit der formularmäßig vereinbarten Unabhängigkeit einer Kostenausgleichsvereinbarung von einer Auflösung oder Aufhebung des Versicherungsvertrages und der Unkündbarkeit einer Kostenausgleichsvereinbarung

  • IWW

    § 169 Abs. 5 Satz 2 VVG, §§ 307 ff. BGB, § 8 Abs. 2 Nr. 2 VVG, § 169 Abs. 5 Satz 2, § 171 Satz 1 VVG, § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 307 Abs. 2 Nr. 2 BGB, § 92 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 ZPO

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zahlungsanspruch eines Lebensversicherers aus zwei Kostenausgleichsvereinbarungen i.R.d. Kündigung durch einen Versicherungsnehmer wegen unangemessener Benachteiligung

  • rewis.io

    Lebensversicherung: Wirksamkeit der formularmäßig vereinbarten Unabhängigkeit einer Kostenausgleichsvereinbarung von einer Auflösung oder Aufhebung des Versicherungsvertrages und der Unkündbarkeit einer Kostenausgleichsvereinbarung

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 169; VVG § 171; BGB § 307
    Rechtsfolgen eines unwirksamen Kündigungsausschlusses in Kostenausgleichsvereinbarung bei vereinbarter ratierlicher Zahlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zahlungsanspruch eines Lebensversicherers aus zwei Kostenausgleichsvereinbarungen i.R.d. Kündigung durch einen Versicherungsnehmer wegen unangemessener Benachteiligung

  • rechtsportal.de

    Zahlungsanspruch eines Lebensversicherers aus zwei Kostenausgleichsvereinbarungen i.R.d. Kündigung durch einen Versicherungsnehmer wegen unangemessener Benachteiligung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kostenausgleichsvereinbarung und Nettopolicen in der Lebensversicherung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2015, 222
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 12.03.2014 - IV ZR 295/13

    Zur Unzulässigkeit der Unkündbarkeit einer zusammen mit einer Lebens- oder

    Auszug aus BGH, 24.09.2014 - IV ZR 1/14
    Wie der Senat bereits in seinen - vergleichbare Sachverhalte betreffenden - Urteilen vom 12. März 2014 entschieden und im Einzelnen begründet hat, verstoßen die Kostenausgleichsvereinbarungen nicht gegen § 169 Abs. 5 Satz 2, § 171 Satz 1 VVG (IV ZR 295/13, VersR 2014, 567 Rn. 14-22; IV ZR 255/13, juris Rn. 12-20).

    Dem Versicherungsnehmer wird unmissverständlich vor Augen geführt, dass er die Kostenausgleichsvereinbarungen nicht kündigen kann und nur der Widerruf seiner Vertragserklärungen zu deren Beendigung führt, nicht dagegen eine Kündigung des Versicherungsvertrages oder der Kostenausgleichsvereinbarungen selbst (vgl. Senatsurteil vom 12. März 2014 - IV ZR 295/13 aaO Rn. 23-25).

    Dem Beklagten stand allerdings das Recht zu, die Kostenausgleichsvereinbarungen zu kündigen, da die vertraglich festgelegte Unabhängigkeit der Kostenausgleichsvereinbarung von einer Auflösung oder Aufhebung des Versicherungsvertrages sowie der ausdrückliche Ausschluss des Kündigungsrechts in der vorgedruckten Formulierung im Antragsformular wegen unangemessener Benachteiligung des Versicherungsnehmers gemäß § 307 Abs. 2 Nr. 2 BGB unwirksam sind (Senatsurteil vom 12. März 2014 - IV ZR 295/13, VersR 2014, 567 Rn. 26-35; IV ZR 255/14, juris Rn. 21-30).

  • BGH, 12.03.2014 - IV ZR 255/13

    Zur Unzulässigkeit der Unkündbarkeit einer zusammen mit einer Lebens- oder

    Auszug aus BGH, 24.09.2014 - IV ZR 1/14
    Wie der Senat bereits in seinen - vergleichbare Sachverhalte betreffenden - Urteilen vom 12. März 2014 entschieden und im Einzelnen begründet hat, verstoßen die Kostenausgleichsvereinbarungen nicht gegen § 169 Abs. 5 Satz 2, § 171 Satz 1 VVG (IV ZR 295/13, VersR 2014, 567 Rn. 14-22; IV ZR 255/13, juris Rn. 12-20).
  • BGH, 03.11.2014 - IV ZR 230/14

    Privater Rentenversicherungsvertrag mit Kostenausgleichsvereinbarung: Kündigung

    Hieran hat der Senat auch in Anbetracht des weiteren Vorbringens der Klägerin in seinen späteren Entscheidungen festgehalten (vgl. Urteile vom 15. Oktober 2014 - IV ZR 79/14, Rn. 7; vom 8. Oktober 2014 - IV ZR 100/14, Rn. 12; vom 24. September 2014 - IV ZR 1/14, juris Rn. 16).

    Wie der Senat mittlerweile entschieden hat, führt die wirksame Kündigung der Kostenausgleichsvereinbarung zu ihrem Erlöschen für die Zukunft mit der Folge, dass die Klägerin hieraus keine weiteren Ansprüche geltend machen kann (vgl. Senatsurteile vom 8. Oktober 2014 - IV ZR 100/14, Rn. 14; vom 24. September 2014 - IV ZR 1/14, juris Rn. 16).

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