Rechtsprechung
BGH, 24.09.2015 - AnwZ (Brfg) 31/15 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 10 Abs 1 S 3 RABerufsO, § 59b Abs 2 Nr 1 BRAO
Anwaltliche Berufspflichtverletzung: Briefbogengestaltung bei mehreren Anschriften mehrerer Rechtsanwälte - IWW
§ 10 Abs. 1 Satz 3 BORA, § ... 112e Satz 2 BRAO, § 124a Abs. 4 VwGO, § 124 Abs. 2 VwGO, § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, § 10 Abs. 1 BORA, § 27 Abs. 1 BRAO, § 31 Abs. 3 BRAO, § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO, § 59b Abs. 2 Nr. 1 BRAO, Art. 12 GG, § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO, § 31 BRAO, § 112c Abs. 1 Satz 1 BRAO, § 154 Abs. 2 VwGO, § 194 Abs. 1 BRAO, § 52 Abs. 2 GKG
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Verstoß einer Rechtsanwaltssozietät gegen § 10 Abs. 1 Satz 3 BORA wegen der fehlenden Zuordnung des Briefbogens zum Kanzleisitz des jeweiligen Anwalts
- BRAK-Mitteilungen
Werbung: Briefbogen einer Sozietät bei mehreren Kanzleien bzw. Zweigstellen
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BORA § 10
Briefbogen: Name und Kanzleisitz der Anwälte müssen aufeinander bezogen sein - rewis.io
Anwaltliche Berufspflichtverletzung: Briefbogengestaltung bei mehreren Anschriften mehrerer Rechtsanwälte
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verstoß einer Rechtsanwaltssozietät gegen § 10 Abs. 1 Satz 3 BORA wegen der fehlenden Zuordnung des Briefbogens zum Kanzleisitz des jeweiligen Anwalts
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Anwaltsbriefkopf - und der Kanzleisitz
- Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)
BORA § 10
Briefbogen: Name und Kanzleisitz der Anwälte müssen aufeinander bezogen sein - haufe.de (Kurzinformation)
Kanzleibriefbogen muss einzelne Anwälte einer Kanzleianschrift zuordnen
Besprechungen u.ä.
- Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)
BORA § 10
Briefbogen: Name und Kanzleisitz der Anwälte müssen aufeinander bezogen sein
Verfahrensgang
- AGH Rheinland-Pfalz, 21.04.2015 - 1 AGH 9/14
- BGH, 24.09.2015 - AnwZ (Brfg) 31/15
Papierfundstellen
- NJW 2016, 1027
- NJW-RR 2016, 181
- AnwBl 2015, 973
- AnwBl Online 2015, 588
Wird zitiert von ... (2)
- AGH Nordrhein-Westfalen, 30.09.2016 - 1 AGH 49/15
Rechtsanwalt, Bezeichnung Büro , irreführende Werbung
Der von der Beklagten angeführten Entscheidung des BGH vom 24.09.2015 (AnwZ (Brfg) 31/15) kann für den hier gegebenen Zusammenhang nichts entnommen werden; dort wurde ein Verstoß gegen § 10 BRAO bejaht, weil ein Briefbogen eine Zuordnung der dort genannten Anwälte zu den Kanzleisitzen nicht erkennen ließ. - BGH, 18.12.2015 - AnwZ (Brfg) 19/15
Hinweispflicht als Berufspflicht des Rechtsanwalts: Irreführende Gestaltung des …
aa) Der Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung ist gegeben, wenn der Rechtsstreit eine entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage aufwirft, die sich in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen stellen kann und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an einer einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (vgl. BGH, Beschluss vom 24. September 2015 - AnwZ (Brfg) 31/15 Rn. 11 mwN).Sie dient dem Schutz der Rechtsuchenden vor Irreführung, mithin einem wichtigen Belang des Gemeinwohls, der die - überaus geringfügige - Beeinträchtigung der Berufsausübungsfreiheit des Klägers (Art. 12 Abs. 1 GG) rechtfertigt (vgl. auch BGH, Beschluss vom 24. September 2015 - AnwZ (Brfg) 31/15 Rn. 12).