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BGH, 24.09.2019 - VI ZR 208/18 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision bei grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache (hier: Zahlung einer Geldentschädigung wegen einer Persönlichkeitsrechtsverletzung)
- ra.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Rudi Sorglos - und die Geldentschädigung wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 27.04.2017 - 3 O 167/16
- LG Frankfurt/Main, 02.05.2017 - 3 O 167/16
- OLG Frankfurt, 19.04.2018 - 16 U 80/17
- BGH, 24.09.2019 - VI ZR 208/18
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 17.12.2013 - VI ZR 211/12
Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Internetveröffentlichung: Zurechnung bei …
Auszug aus BGH, 24.09.2019 - VI ZR 208/18
Zwar trifft der Einwand der Nichtzulassungsbeschwerde, der Anspruch auf Geldentschädigung wegen einer Persönlichkeitsrechtsverletzung setze nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats nicht zwingend eine besonders grobe Missachtung presserechtlicher Sorgfaltspflichten voraus, im Grundsatz zu; der Grad des Verschuldens ist nur einer der Gesichtspunkte, die bei der Prüfung der hinreichenden Schwere der Persönlichkeitsverletzung in die Gesamtwürdigung einzubeziehen sind (vgl. Senatsurteil vom 17. Dezember 2013 - VI ZR 211/12, BGHZ 199, 237 Rn. 38, mwN).
- OLG Köln, 27.08.2020 - 15 U 185/19
Unterlassung der Veröffentlichung eines Lichtbildes in Presseberichterstattungen …
Ob darin eine besonders "grobe" Missachtung presserechtlicher Sorgfaltspflichten liegt, mag dahinstehen, denn eine solche ist anerkanntermaßen nicht Voraussetzung für einen Geldentschädigungsanspruch (BGH v. 24.09.2019 - VI ZR 208/18, juris).