Rechtsprechung
BGH, 24.10.1955 - GSSt 1/55 |
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- Wolters Kluwer
Meineid als erschwerte Form der vorsätzlichen falschen Aussage - Beschwörung einer vorerst uneidlich abgegebenen falschen Aussage in einem späteren Termin durch einen Zeugen - Verletzung der feierlichen Beteuerungsform als Unrechtsgehalt des Meineides - Unterscheidung ...
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 8, 301
- NJW 1956, 191
- MDR 1956, 242
- MDR 1956, 243
Wird zitiert von ... (83) Neu Zitiert selbst (30)
- BGH, 21.01.1954 - 3 StR 43/53
Auszug aus BGH, 24.10.1955 - GSSt 1/55
Bei der zweiten Frage will er, der Rechtsprechung des 1. Strafsenats folgend, seine in BGHSt 5, 269 vertretene Rechtsauffassung aufgeben und § 157 in jedem Falle anwenden.Daraus leiten der 10 Senat in 1 StR 391/53 vom 22. September 1953 und der 3. Senat im Vorlegungsbeschluß - unter Aufgabe der in BGHSt 5, 269 vertretenen gegenteiligen Meinung - ab, auch wenn die Aussage erst nach Wiederholung in einem späteren Termin abgeschlossen und beeidet werde, müsse dem Zeugen § 157 StGB zugute kommen, wenn er geglaubt habe, sich durch die im früheren.
Im Gegensatz hierzu hatte der 3. Senat im Urteil BGHSt 5, 269 die Anwendbarkeit des § 157 StGB in dem Falle verneint, wo der kommissarisch vernommene Zeuge auf Beschluß des Prozeßgerichts zu seiner Aussage in einem neuen Termin beeidigt wird und einen Meineid leistet.
Der Große Senat vermag der im Vorlegungsbeschluß vertretenen Auffassung nicht beizupflichten, sondern ist aus Gründen, die im wesentlichen bereits im Urteil BGHSt 5, 269 angeführt worden sind, der Ansicht, daß, wenn in demselben Rechtszug der Zeuge eine in welcher Form und Folge auch immer abgegebene Aussage beschwört, die Vorschrift des § 157 StGB auf den begangenen Meineid nicht anwendbar ist.
Nicht schlechthin zutreffend erscheint allerdings der in BGHSt 5, 269 mitverwertete Gesichtspunkt, im Strafrecht sei anerkannt, daß sich im allgemeinen niemand auf eine Gefahrenlage berufen dürfe, die er selbst in Kenntnis der ihm drohenden Gefahr herbeigeführt hat.
Es fehlt somit, worauf schon in BGHSt 5, 269 zutreffend hingewiesen ist, an einer dem Meineide vorausgegangenen strafbaren Handlung, deretwegen dem Zeugen bei Angabe der Wahrheit die Gefahr einer gerichtlichen Bestrafung erwachsen konnte, Zwar hebt § 157 StGB n.F. allein auf die Vorstellung des Zeugen ab, setzt also nicht voraus, daß die "Vortat", deretwegen er gerichtliche Bestrafung befürchte, strafbar ist.
Noch ein weiterer, in BGHSt 5, 269 ebenfalls schon angeführter Grund spricht dafür, daß nach dem Willen des.
- BGH, 15.10.1953 - 3 StR 323/53
Auszug aus BGH, 24.10.1955 - GSSt 1/55
In der Frage, wann bei späterer Beeidigung der vorerst uneidlich erstatteten falschen Aussage nur ein Meineid und wann zwei selbständige Delikte nach § 153 und nach § 154 anzunehmen sind, wurde von den Senaten bis zu der Entscheidung des 5. Senats BGHSt 5, 44 im wesentlichen übereinstimmend folgende Meinung vertreten.In den Entscheidungen BGHSt 5, 44 und 269 sowie 3 StR 177/53 vom 7. Oktober 1954 ist der 3. Senat jedoch weiter gegangen und hat, obwohl ausdrückliche Vorbehalte seitens des Richters oder des Zeugen nicht gemacht worden waren, Einheit der Vernehmung ganz allgemein angenommen, wenn im Zivilprozeß der Zeuge zunächst durch den ersuchten Amtsrichter uneidlich vernommen und sodann auf Beschluß des Prozeßgerichts beeidigt wird, weil die Vernehmung durch, den ersuchten Richter unter dem unausgesprochenen, aber im Gesetz (§ 391 ZPO) vorausgesetzten Vorbehalt der Beeidigung stehe und deshalb nicht als abgeschlossen gelten könne, solange der Zeuge die Aussage nicht beschwört oder auf Anordnung des Prozeßgerichts unbeeidigt bleibt, Dementsprechend hat der 2. Strafsenat in BGHSt 7, 186 [BGH 11.01.1955 - 2 StR 230/54] auch im Strafverfahren in den in mehreren Terminen gemachten Bekundungen eine einheitliche Aussage gefunden, wenn der Zeuge erst im letzten Termin seine Aussage beschwört.
Der Fall, den der 3. Strafsenat jetzt zu entscheiden hat, ist ebenso geartet wie die Fälle, die den Urteilen BGHSt 5, 44 und 269 und 3 StH 177/53 zugrunde lagen, Der Senat begründet seine Ansicht, daß der Angeklagte nur wegen eines Meineides zu bestrafen sei, nunmehr jedoch damit, bei der Bestrafung der falschen Zeugenaussage, die innerhalb desselben Rechtszuges in mehreren Terminen erstattet und im letzten Termin beeidet wird, komme es nicht darauf an, wann die Aussage "abgeschlossen" sei; vielmehr ergebe sich aus dem Zusammenspiel der gesetzlichen Bestimmungen, daß nach dem Willen des Gesetzgebers in so gelagerten Fällen die Schuld der uneidlichen Falschaussage stets durch die Bestrafung des Meineids abgegolten sein solle.
Beide Gesichtspunkte (zu a) und b)) hat der 3. Strafsenat schon im Urteil BGHSt 5, 44 [47] zur Begründung seiner Auffassung mitverwertet, daß die vor dem ersuchten Richter zunächst uneidlich erstattete Aussage im Meineid aufgeht, wenn der Zeuge sie auf Anordnung des Prozeßgerichts in einem neuen Termin beschwört.
- BGH, 01.04.1952 - 2 StR 59/52
Voraussetzungen für die Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs - …
Auszug aus BGH, 24.10.1955 - GSSt 1/55
Daraus wurde geschlossen, daß zwischen uneidlicher Falschaussage und Meineid Fortsetzungszusammenhang nicht bestehen könne, weder wenn die falsche Aussage in einem späteren Termin desselben Rechtszuges beschworen wird (BGH 5 StH 418/52 und 5 StR 421/52, beide vom 13. November 1952), noch wenn, die im ersten Rechtszug uneidlich erstattete falsche Aussage im zweiten Rechtszug eidlich oder umgekehrt die im ersten Rechtszug eidlich erstattete Aussage im zweiten Rechtszug uneidlich wiederholt wird (BGHSt 1, 380; 2, 233 [BGH 14.03.1952 - 2 StR 685/51]; BGH 1 StR 427/52 vom 2. Dezember 1952; 3 StR 55/52 vom 25. Juni 1953, 1 StR 433/53 vom 15. Dezember 1953).Außerdem würde ein starr durchgeführter Grundsatz dieses Inhalts auch beim Vorliegen von zwei real konkurrierenden, selbständigen Aussagedelikten - uneidliche falsche Aussage im ersten Rechtszug, eidliche falsche Aussage im zweiten Rechtszug, uneidliche Aussagen oder Meineide in beiden Rechtszügen - es verbieten, § 157 auf das später begangene Aussagedelikt anzuwenden, und daher im Widerspruch zur ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs stehen (vgl BGHSt 2, 233 [234], 3 StR 37/52 vom 24. April 1952; 3 StR 221/51 vom 15. Mai 1952; 3 StR 591/54 vom 21. Januar 1955 3 StR 591/54 vom 21. Januar 1955).
- BGH, 12.05.1955 - 4 StR 61/55
Auszug aus BGH, 24.10.1955 - GSSt 1/55
Selbst die Entscheidungen BGHSt 4, 244 (= 3. Strafsenat) und 4 StE 61/55 vom 12. Mai 1955 (= NJW 1955, 1118) verlassen im Grundsätzlichen diese allgemeine Linie nicht.Das Urteil des 4. Strafsenats 4 StH 61/55 vom 12. Mai 1955 (= NJW 1955, 1118) scheint ebenfalls der Meinung zu sein, daß in beiden Fällen mit Rücksicht auf den im Verhältnis zu § 154 StGB subsidiären Charakter des § 153 nur wegen Meineides zu strafen ist.
- BGH, 13.11.1952 - 5 StR 421/52
Auszug aus BGH, 24.10.1955 - GSSt 1/55
Daraus wurde geschlossen, daß zwischen uneidlicher Falschaussage und Meineid Fortsetzungszusammenhang nicht bestehen könne, weder wenn die falsche Aussage in einem späteren Termin desselben Rechtszuges beschworen wird (BGH 5 StH 418/52 und 5 StR 421/52, beide vom 13. November 1952), noch wenn, die im ersten Rechtszug uneidlich erstattete falsche Aussage im zweiten Rechtszug eidlich oder umgekehrt die im ersten Rechtszug eidlich erstattete Aussage im zweiten Rechtszug uneidlich wiederholt wird (BGHSt 1, 380; 2, 233 [BGH 14.03.1952 - 2 StR 685/51]; BGH 1 StR 427/52 vom 2. Dezember 1952; 3 StR 55/52 vom 25. Juni 1953, 1 StR 433/53 vom 15. Dezember 1953).Diese Auffassung haben vorzüglich der 10 und der 5. Strafsenat entwickelt (der 1. Strafsenat in 1 StE 567/52 vom 9. Dezember 1952; BGHSt 4, 172 [176]; 1 StE 391/53 vom 22. September 1953 und 1 StE 433/53 vom 15. Dezember 1953, der 5. Strafsenat in NJW 1953, 151 Nr. 18 und 5 StE 418/52 vom 13. November 1952).
- BGH, 25.10.1951 - 4 StR 123/50
Auszug aus BGH, 24.10.1955 - GSSt 1/55
Daraus wurde geschlossen, daß zwischen uneidlicher Falschaussage und Meineid Fortsetzungszusammenhang nicht bestehen könne, weder wenn die falsche Aussage in einem späteren Termin desselben Rechtszuges beschworen wird (BGH 5 StH 418/52 und 5 StR 421/52, beide vom 13. November 1952), noch wenn, die im ersten Rechtszug uneidlich erstattete falsche Aussage im zweiten Rechtszug eidlich oder umgekehrt die im ersten Rechtszug eidlich erstattete Aussage im zweiten Rechtszug uneidlich wiederholt wird (BGHSt 1, 380; 2, 233 [BGH 14.03.1952 - 2 StR 685/51]; BGH 1 StR 427/52 vom 2. Dezember 1952; 3 StR 55/52 vom 25. Juni 1953, 1 StR 433/53 vom 15. Dezember 1953).Das der Zeugeneid eine erschwerte Form der Falschaussage des § 153 StGB ist, beide Delikte sich gegen das gleiche strafrechtliche Verbot richten, können sie entgegen der seit BGHSt 1, 380 von allen Senaten vertretenen Meinung im Fortsetzungszusammenbang stehen, also Einzelakte eines fortgesetzten Meineides sein.
- BGH, 07.05.1953 - 3 StR 46/53
Gesetzeseinheit zwischen einem Meineid und einer vorsätzlich falschen Aussage - …
Auszug aus BGH, 24.10.1955 - GSSt 1/55
Selbst die Entscheidungen BGHSt 4, 244 (= 3. Strafsenat) und 4 StE 61/55 vom 12. Mai 1955 (= NJW 1955, 1118) verlassen im Grundsätzlichen diese allgemeine Linie nicht.In BGHSt 4, 244 hatte im Dienststrafverfahren der Zeuge sowohl im ersten wie im zweiten Termin sich geweigert, seine Aussage zu beschwören, und erklärt, er müsse seine Bekundung nochmals überprüfen.
- BGH, 15.05.1952 - 3 StR 221/51
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 24.10.1955 - GSSt 1/55
Außerdem würde ein starr durchgeführter Grundsatz dieses Inhalts auch beim Vorliegen von zwei real konkurrierenden, selbständigen Aussagedelikten - uneidliche falsche Aussage im ersten Rechtszug, eidliche falsche Aussage im zweiten Rechtszug, uneidliche Aussagen oder Meineide in beiden Rechtszügen - es verbieten, § 157 auf das später begangene Aussagedelikt anzuwenden, und daher im Widerspruch zur ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs stehen (vgl BGHSt 2, 233 [234], 3 StR 37/52 vom 24. April 1952; 3 StR 221/51 vom 15. Mai 1952; 3 StR 591/54 vom 21. Januar 1955 3 StR 591/54 vom 21. Januar 1955). - BGH, 22.09.1953 - 1 StR 391/53
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 24.10.1955 - GSSt 1/55
Daraus leiten der 10 Senat in 1 StR 391/53 vom 22. September 1953 und der 3. Senat im Vorlegungsbeschluß - unter Aufgabe der in BGHSt 5, 269 vertretenen gegenteiligen Meinung - ab, auch wenn die Aussage erst nach Wiederholung in einem späteren Termin abgeschlossen und beeidet werde, müsse dem Zeugen § 157 StGB zugute kommen, wenn er geglaubt habe, sich durch die im früheren. - BGH, 24.04.1952 - 3 StR 37/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 24.10.1955 - GSSt 1/55
Außerdem würde ein starr durchgeführter Grundsatz dieses Inhalts auch beim Vorliegen von zwei real konkurrierenden, selbständigen Aussagedelikten - uneidliche falsche Aussage im ersten Rechtszug, eidliche falsche Aussage im zweiten Rechtszug, uneidliche Aussagen oder Meineide in beiden Rechtszügen - es verbieten, § 157 auf das später begangene Aussagedelikt anzuwenden, und daher im Widerspruch zur ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs stehen (vgl BGHSt 2, 233 [234], 3 StR 37/52 vom 24. April 1952; 3 StR 221/51 vom 15. Mai 1952; 3 StR 591/54 vom 21. Januar 1955 3 StR 591/54 vom 21. Januar 1955). - BGH, 07.02.1952 - 5 StR 23/52
Rechtsmittel
- BGH, 24.05.1955 - 2 StR 13/55
- BGH, 06.03.1952 - 5 StR 259/52
Rechtsmittel
- BGH, 27.01.1955 - 3 StR 591/54
Rechtsmittel
- BGH, 13.11.1951 - 1 StR 597/51
- RG, 14.10.1943 - 2 D 220/43
Bei der Ermittlung des milderen Gesetzes nach dem § 2 a Abs. 2 StGB. ist der …
- RG, 21.06.1928 - III 214/28
Kann ein Verbrechen oder Vergehen, das mit der beschworenen falschen Aussage in …
- RG, 20.10.1939 - 6 D 545/39
Abwehrhandlungen, die der Täter im Zug eines Raufhandels vornimmt, sind in der …
- RG, 01.10.1934 - 2 D 827/34
Wann liegt im Sinne des § 154 Abs. 2 StGB. eine "Verurteilung" vor?
- RG, 04.02.1910 - V 788/09
Ist bei einem fortgesetzten Verbrechen des Meineids der § 157 St.G.B.'s auf das …
- BGH, 14.03.1952 - 2 StR 685/51
Voraussetzungen für die Einbeziehung eines Urteils - "Zeitpunkt der Verurteilung" …
- BGH, 24.04.1951 - 1 StR 104/51
- BGH, 07.10.1954 - 3 StR 177/53
Rechtsmittel
- BGH, 21.05.1953 - 4 StR 241/53
Rechtsmittel
- BGH, 10.03.1953 - 1 StR 40/53
Rechtsmittel
- BGH, 15.12.1953 - 1 StR 433/53
Rechtsmittel
- BGH, 02.12.1952 - 1 StR 427/52
- BGH, 23.12.1952 - 2 StR 612/52
Rechtsmittel
- BGH, 11.01.1955 - 2 StR 230/54
- RG, 21.04.1892 - 199/92
In welchem Zeitpunkte ist der in wissentlicher Verletzung des vor der Vernehmung …
- BGH, 22.12.2020 - 1 StR 165/19
Einsatz von Vertrauenspersonen (keine Erlaubnis zur Begehung von Straftaten; …
K. s Aussage vom 5. August 2013 ist eine gesonderte Tat (§ 53 StGB); mit seiner Entlassung war die vorangegangene Vernehmung vom 22. April 2013 abgeschlossen (vgl. zum Konkurrenzverhältnis BGH…, Urteil vom 3. März 1999 - 2 StR 437/98 Rn. 21, BGHSt 45, 16, 25; Beschluss vom 24. Oktober 1955 - GSSt (GS) 1/55, BGHSt 8, 301, 314 f., 306 f.).c) Der zugleich vom Landgericht bezüglich aller drei Aussagedelikte wegen nicht erwiesener weiterer Falschaussagenteile ausgesprochene Teilfreispruch (UA S. 92 letzter Absatz) geht ins Leere: Die falsche uneidliche Aussage ist erst mit Abschluss der Vernehmung vollendet (BGH, Beschluss vom 24. Oktober 1955 - GSSt 1/55, BGHSt 8, 301, 314; Urteil vom 2. Februar 1960 - 1 StR 697/59, NJW 1960, 731).
- OLG Koblenz, 22.03.2017 - 1 OLG 4 Ss 201/16
Meineid: Unrichtige Übersetzung durch den vereidigten Dolmetscher
- OLG Stuttgart, 19.12.1977 - 3 Ss (3) 606/77
Verurteilung wegen Meineids; Tätigung einer Falschaussage zugunsten eines …
Eine derartige (unverschuldete) Zwangssituation muß jedoch beim Zeugen im Einzelfall nicht eigens festgestellt werden; sie wird vielmehr vom Gesetz präsumiert (vgl. BGHSt 7, 332; 8, 301 [BGH 21.12.1955 - 6 StR 109/55] /318 f;… Willms LK, 9. Aufl. 1974, § 157 Rn. 6).Da der Aussagenotstand unstreitig eine selbständige "Vortat" voraussetzt (…vgl. Lenckner in Schönke-Schröder § 157 Rn. 6 m.weit.Nachw.), kommt im Falle einer in Selbstbegünstigungsabsicht wiederholten Falschaussage § 157 StGB von ... vornherein nur dann in Betracht, wenn die Notstandsaussage mit der zu verdeckenden Erstaussage nicht tatidentisch ist (grundlegend BGHSt 8, 301/319 ff).
Denn je nach der zugrunde zulegenden Alternative ergeben sich unterschiedliche Konsequenzen: Wäre Tatmehrheit anzunehmen, was bei Aussagen in verschiedenen Rechtszügen die Regel ist (vgl. BGHSt 8, 301/316, Lenckner in Schönke-Schröder § 153 Rn. 14, § 154 Rn. 18), so wäre zwar einerseits der Weg zu § 157 StGB offen (vgl. BGHSt 5, 317/7), es sei denn, man schlösse § 157 StGB bezüglich eigener Vor-Aussagen grundsätzlich aus (…so Lenckner in Schönke-Schröder § 157 Rn. 6, wobei freilich die Verschuldetheit der Notstandsaussage in einer mit dem Wortlaut des § 157 StGB kaum noch zu vereinbarenden Weise überbetont und der Aspekt des neuen Entschlusses zu gering veranschlagt wird); doch würde dann andererseits die erstinstanzliche Falschaussage selbständig nach § 153 StGB verfolgbar bleiben.
Oder aber zwischen Erst- und Zweitaussage ist Tateinheit begründender Fortsetzungszusammenhang anzunehmen, was bei Falschaussage und Meineid in verschiedenen Instanzen und entsprechendem Gesamtvorsatz möglich ist (vgl. BGHSt 8, 301/320) und das Vorliegen eines fortgesetzten Meineids begründet (BGHSt 8, 301/313, Rudolphi SK, 1977, § 153 Rn. 11, Willms LK § 153 Rn. 15); doch ist dann zugleich wegen Tatidentität zwischen Erst- und Zweitaussage insoweit auch § 157 StGB ausgeschlossen (BGHSt 8, 301/320 f, Rudolphi SK § 157 Rn. 10, Willms LK § 157 Rn. 6).
Möglich wäre zum anderen aber auch, daß der Vorderrichter das Verhältnis von Erst- und Zweitaussage rechtsirrig ebenso beurteilt hat, wie es nach BGHSt 8, 301/312 ff bei Falschaussage und nachfolgendem Meineid in (mehreren Terminen) derselben Instanz zu beurteilen wäre.
Im letzteren Falle käme es in der Tat auf das Fehlen oder Vorhandensein eines Gesamtvorsatzes bzw. Fortsetzungszusammenhanges zwischen Erst- und Zweitaussage nicht an, weil dort in jedem Falle die uneidliche Falschaussage im Meineid "aufgeht" (BGHSt 8, 301/312, Dreher § 154, Rn. 27, Willms LK § 153 Rn. 15).
- BGH, 21.12.1982 - 1 StR 662/82
Strafbarkeit wegen Gründungsschwindels, unterlassener Konkursanmeldung, …
Diese Auffassung wird auch heute - nach Inkrafttreten des § 153 StGB und nach Aufgabe der Ansicht, beim Meineid handele es sich um ein gegenüber der uneidlichen Falschaussage eigengeartetes, selbständiges Delikt - für richtig gehalten (BGHSt 8, 301, 310 [BGH 24.10.1955 - GSSt - 1/55] m.w.N.;… Lenckner in Schönke/Schröder a.a.O. § 154 Rdn. 15;… Busch in LK 9. Aufl. § 43 Rdn. 31;… Dreher/Tröndle a.a.O. § 154 Rdn. 11). - BGH, 14.07.2022 - 6 StR 227/21
Urteil wegen Verfüllung der Tongrube Vehlitz rechtskräftig
Für die Vollendung eines Vergehens nach § 153 StGB ist in der Rechtsprechung und im Schrifttum seit jeher anerkannt, dass der insoweit maßgebliche Zeitpunkt der Abschluss der Vernehmung ist (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Oktober 1955 - GSSt 1/55, BGHSt 8, 301, 310, 314; Urteile vom 10. März 1953 - 1 StR 40/53, BGHSt 4, 172; vom 12. Mai 1955 - 4 StR 61/55, NJW 1955, 1118;… LK-StGB/Wolters/Ruß, 13. Aufl., § 153 Rn. 11;… MüKo-StGB/Müller, 4. Aufl., § 153 Rn. 36;… Schönke/Schröder/Bosch/Schittenhelm, StGB, 30. Aufl., § 153 Rn. 8;… SK-StGB/Zöller, 9. Aufl., § 153 StGB, Rn. 44).Wann die Vernehmung abgeschlossen ist, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls und nach der jeweiligen Gestaltung des Verfahrens (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Oktober 1955 - GSSt 1/55, aaO, S. 301, 306, 312; Urteil vom 2. Februar 1960 - 1 StR 697/59, NJW 1960, 731).
- BGH, 03.03.1999 - 2 StR 437/98
Amtsträgereigenschaft beim Angestellten einer Flughafenbetreibergesellschaft; …
Nach alledem besteht keine Veranlassung, die Abgabe mehrerer eidesstattlicher Versicherungen in einem Verfahren hinsichtlich des Konkurrenzverhältnisses anders zu beurteilen, als das Zusammentreffen mehrerer abgeschlossener uneidlicher Falschaussagen im Verfahren eines Rechtszuges, das nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 8, 301, 315) zur Annahme selbständiger Taten nach § 153 StGB führt. - BGH, 28.02.1956 - 1 StR 536/55
Versuchte Anstiftung - Vollendete Anstiftung - Idealkonkurrenz - Straferhöhende …
Sagt der zum Meineid Angestiftete nur uneidlich bewußt falsch aus, so ist der Anstifter wegen erfolgloser Anstiftung zum Meineid (§§ 49 a, 154 StGB) in Tateinheit mit Anstiftung zur vorsätzlichen uneidlichen Falschaussage (§§ 48, 153 StGB) zu verurteilen (so unter Zugrundelegung der Entscheidung des Großen Senatsvom 24. Oktober 1955 - GSSt 1/55 - und unter Aufgabe der in der Entscheidung BGHSt 1, 131, vertretenen gegenteiligen Rechtsansicht).Dieser Begründung ist durch den Beschluß des Großen Senats für Strafsachen vom 24. Oktober 1955 (NJW 1956, 191) der Boden entzogen; dort ist die Rechtsansicht der Entscheidung BGHSt 1, 241 [BGH 24.04.1951 - 1 StR 104/51] abgelehnt und ausgesprochen worden, der Meineid sei eine schwere Erscheinungsform der uneidlichen Falschaussage.
- BGH, 14.12.1989 - 4 StR 480/89
Fortsetzungszusammenhang zwischen uneidlicher Falschaussage und Meineid - …
Da die Angeklagten "schon im Ermittlungsverfahren" damit gerechnet haben, daß sie "wiederholt und auch in einer Hauptverhandlung" würden aussagen müssen und dabei "fest entschlossen" waren, die "falschen Bekundungen bis zur ... Verurteilung des Zeugen zu wiederholen" (UA 126, 128), hat das Landgericht dies mit Recht jeweils als eine einzige - fortgesetzte - Straftat des Meineids angesehen, in der die falsche uneidliche Aussage aufgeht (vgl. BGHSt 8, 301, 313; BGH StV 1982, 420).Zu Unrecht beruft sich die Revision in diesem Zusammenhang für ihre Auffassung, die Angeklagten hätten auch wegen falscher uneidlicher Aussage verurteilt werden müssen, auf die Entscheidung BGHSt 8, 301 ff. Aus dieser ergibt sich vielmehr, daß bei einer solchen fortgesetzten Tat die falsche uneidliche Aussage im Meineid aufgeht (BGHSt 8, 301, 313).
Die in erster Linie in Betracht zu ziehende Möglichkeit einer Strafmilderung wegen Aussagenotstands nach § 157 StGB (vgl. BGHSt 7, 332, 333; 8, 301, 318/319; BGH, Beschluß vom 17. Dezember 1985 - 4 StR 583/85 - mit weiterem Nachweis) hat es dagegen nicht erwähnt.
- BGH, 20.06.1990 - 2 StR 38/90
Strafvereitelung im Amt oder nur Strafvereitelung - Eintritt der …
Dies konnte jedoch nicht zur Straflosigkeit führen, da das Unterlassen der Verfolgung der Hehlereitat ab 1979 und die Abgabe der dienstlichen Erklärung im Jahre 1980 rechtlich eine einheitliche Straftat bildeten, so daß es an einer der Strafvereitelung vorausgegangenen strafbaren Handlung, deretwegen dem Angeklagten Bestrafung drohen konnte, fehlte (vgl. für den Fall des Aussagenotstands gemäß § 157 StGB BGHSt 8, 301, 319) [BGH 24.10.1955 - GSSt - 1/55]. - BGH, 11.10.2006 - 4 StR 340/06
Strafvereitelung (Selbstbegünstigungsprivileg); uneidliche Falschaussage; …
Ebenso wenig wird § 157 StGB dadurch ausgeschlossen, dass der Angeklagte den Aussagenotstand durch seine falschen Angaben in einer früheren Vernehmung schuldhaft herbeigeführt hat (vgl. BGHSt 8, 301, 318 f.; BGH StV 1995, 249 m.w.N.). - BGH, 22.06.1960 - 2 StR 114/60
Vorbereitung eines Verbrechens - Ausführung des Verbrechens - Freiwilliger …
- BGH, 09.09.1987 - 3 StR 307/87
Vereidigung nach berechtigter Zeugnisverweigerung während der Aussage
- BGH, 21.10.1975 - 5 StR 431/75
Vernehmung eines Zeugen in Abwesenheit des Beschwerdeführers - Abwesenheit des …
- BGH, 19.02.1958 - 2 StR 32/58
Rechtsmittel
- BGH, 06.03.1956 - 1 StR 387/55
Rechtsmittel
- BGH, 24.02.1959 - 1 StR 25/59
Rechtsmittel
- BGH, 25.09.1958 - 4 StR 277/58
Rechtsmittel
- BGH, 20.04.1956 - 1 StR 419/55
Rechtsmittel
- BGH, 07.02.1956 - 1 StR 561/55
Rechtsmittel
- BGH, 26.04.1957 - 1 StR 535/56
Rechtsmittel
- BGH, 01.06.1988 - 2 StR 141/88
Anwendung des § 157 Strafgesetzbuch (StGB) in den Fällen des non liquet - …
- BGH, 13.07.1966 - 4 StR 178/66
- OLG Köln, 09.10.1987 - Ss 236/87
Kießling-Affäre - § 153 StGB, §§ 69 Abs. 3, 136a Abs. 1 StPO, § 55 Abs. 1 StPO, …
- BGH, 01.07.1980 - 1 StR 250/80
Anwendungsvoraussetzungen des § 157 Abs. 1 StGB
- BGH, 20.11.1987 - 3 StR 503/87
Anstiftung einer bereits entschlossenen Person zum Meineid
- BGH, 15.02.1957 - 1 StR 471/56
- OLG Koblenz, 06.01.2000 - 2 Ws 816/99
Beendigung einer Falschaussage; Anforderungen an Klageerzwingungsantrag
- BGH, 18.10.1978 - 2 StR 368/78
Anspruch auf Ausstellung eines Ausweises für Vertriebene - Unrichtige oder …
- BGH, 28.10.1958 - VI ZR 209/57
- BGH, 21.03.1995 - 4 StR 87/95
Strafänderung - Strafmilderung - Strafänderungsgründe - Strafzumessung - …
- BGH, 23.03.1993 - 4 StR 100/93
Voraussetzungen für das Vorliegen eines Aussagenotstands - Strafschärfende …
- BGH, 20.12.1955 - 1 StR 357/54
- BGH, 23.04.1980 - 2 StR 841/79
Erforderlichkeit der Erschöpfung des Eröffnungsbeschlusses mit dem Urteil - …
- BGH, 26.04.1979 - 4 StR 165/79
Revision wegen Verfahrensfehler und Verletzung sachlichen Rechts - Rüge von …
- BGH, 07.02.1961 - 1 StR 529/60
Falsche uneidliche Aussage in einem Privatklageverfahren - Vorliegen eines …
- BGH, 22.03.1957 - 1 StR 405/56
Zurückweisung eines Rechtsstreits bei Einleitung eines Verfahrens wegen falsche …
- BGH, 04.03.1980 - 1 StR 15/80
Verbrechen des fortgesetzten Meineids - Objektive Voraussetzungen des …
- BGH, 12.07.1979 - 4 StR 262/79
Falschaussage mit dem nicht alleinigen Zweck der Abwendung der Gefahr einer …
- BGH, 28.06.1978 - 3 StR 219/78
Aufhebung des Strafausspruchs wegen Übersehens eines Strafmilderungsgrundes durch …
- BGH, 09.11.1982 - 1 StR 609/82
Anforderungen an die Prüfung einer Strafmilderung nach § 157 Strafgesetzbuch …
- BGH, 25.06.1974 - 5 StR 208/74
Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs bei Verurteilung des Angeklagten - …
- BGH, 10.12.1969 - 3 StR 220/69
Vorliegen eines Eidesnotstandes wegen Gefahr einer strafgerichtlichen Verfolgung
- BGH, 13.07.1965 - 1 StR 246/65
Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der …
- BGH, 17.07.1964 - 4 StR 95/64
Rechtsmittel
- BGH, 30.06.1964 - 1 StR 199/64
Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Zeugenmeineides - Anforderungen an …
- BGH, 26.06.1964 - 4 StR 320/63
Bewusst falsches Schwören in einem Strafverfahren - Notwendigkeit eines …
- BGH, 27.07.1962 - 4 StR 225/62
Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der …
- BGH, 31.01.1961 - 1 StR 583/60
Unzulässige Doppelverwertung straferschwerender Umstände bei der Strafzumessung
- BGH, 11.03.1960 - 4 StR 18/60
Zulässigkeit der Bildung von Ferienstrafkammern für Strafsachen - Rüge der …
- BGH, 22.09.1959 - 5 StR 346/59
Rechtsmittel
- BGH, 10.03.1959 - 1 StR 53/59
Rechtsmittel
- BGH, 25.05.1956 - 1 StR 100/56
Rechtsmittel
- BGH, 17.05.1956 - 4 StR 167/56
Rechtsmittel
- BGH, 20.03.1956 - 1 StR 565/55
Rechtsmittel
- BGH, 07.12.1976 - 1 StR 678/76
Fernhalten des Angeklagten von der Hauptverhandlung während der Vernehmung der …
- BGH, 17.12.1969 - 3 StR 251/69
Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Meineides - Anforderungen an die …
- BGH, 23.03.1965 - 5 StR 54/65
Revision gegen eine Verurteilung wegen vorsätzlich falscher uneidlicher Aussagen
- BGH, 10.07.1964 - 4 StR 349/63
Rechtsmittel
- BGH, 26.06.1964 - 4 StR 468/63
Rechtsmittel
- BGH, 05.09.1961 - 5 StR 325/61
Rechtsmittel
- BGH, 02.02.1960 - 1 StR 697/59
- BGH, 18.12.1958 - 4 StR 427/58
Rechtsmittel
- BGH, 04.06.1958 - 2 StR 122/58
Rechtsmittel
- BGH, 16.04.1958 - 2 StR 137/58
Rechtsmittel
- BGH, 31.05.1957 - 1 StR 191/57
Rechtsmittel
- BGH, 09.02.1956 - 4 StR 18/56
Rechtsmittel
- BGH, 10.01.1956 - 1 StR 548/55
Rechtsmittel
- BGH, 20.12.1955 - 1 StR 50/55
Rechtsmittel
- BGH, 15.12.1955 - 4 StR 461/55
Rechtsmittel
- BGH, 04.10.1955 - 5 StR 437/55
Rechtsmittel
- BGH, 13.10.1964 - 1 StR 322/64
Verurteilung wegen fortgesetzen Meineids - Belehrung über das …
- BGH, 30.06.1964 - 1 StR 221/64
Falsche Aussage und falscher Eid wegen der Befürchtung einer strafrechtlichen …
- BGH, 05.11.1963 - 1 StR 398/63
Anforderungen an die richterliche Berücksichtigung des § 157 Strafgesetzbuch …
- BGH, 16.02.1961 - 1 StR 615/60
Verurteilung wegen Meineides - Entschluss zu einer eidlich falschen Aussage
- BGH, 30.06.1959 - 5 StR 184/59
Rechtsmittel
- BGH, 10.01.1956 - 1 StR 191/55
Rechtsmittel
- BGH, 10.11.1955 - 3 StR 101/55
Rechtsmittel
- BGH, 28.08.1964 - 4 StR 232/64
Rechtsmittel
- BGH, 24.02.1960 - 2 StR 19/60
Voraussetzungen eines Meineids - Abgrenzung zwischen vorsätzlicher und …
- BGH, 08.10.1958 - 2 StR 344/58
Rechtsmittel
- BGH, 01.03.1957 - 1 StR 515/56
Rechtsmittel
- BGH, 19.07.1956 - 4 StR 185/56
Rechtsmittel
- BGH, 22.06.1956 - 1 StR 138/56
Rechtsmittel