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BGH, 24.10.1956 - 2 StR 475/56 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
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- BGH, 13.07.1951 - 2 StR 275/51
Auszug aus BGH, 24.10.1956 - 2 StR 475/56
Allerdings ist in BGHSt 1, 293 [BGH 13.07.1951 - 2 StR 275/51] ausgesprochen, daß ein Griff nach dem Geschlechtsteil oder dessen kurzes Berühren oder Anfassen allein noch nicht ausreicht, um "Unzuchttreiben" im Sinne des § 175 StGB für den Täter zu bejahen, dazu vielmehr eine Handlung von gewisser Stärke und Dauer gehörte. - BGH, 29.02.1952 - 1 StR 631/51
Befragung geeigneter Auskunftspersonen oder eines besonders ausgewählten …
Auszug aus BGH, 24.10.1956 - 2 StR 475/56
Hiernach hat das Gericht die maßgebenden Rechtsgrundsätze auf den festgestellten Sachverhalt zutreffend angewendet (vgl BGHSt 2, 163, 167) [BGH 29.02.1952 - 1 StR 631/51].