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   BGH, 24.10.1961 - 1 StR 386/61   

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https://dejure.org/1961,3568
BGH, 24.10.1961 - 1 StR 386/61 (https://dejure.org/1961,3568)
BGH, Entscheidung vom 24.10.1961 - 1 StR 386/61 (https://dejure.org/1961,3568)
BGH, Entscheidung vom 24. Oktober 1961 - 1 StR 386/61 (https://dejure.org/1961,3568)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der Darlegung von Revisionsgründen im Strafprozess - Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen fortgesetzter Untreue

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 05.04.1951 - 4 StR 113/50

    Vernehmung eines Zeugen durch Verlesung der Niederschrift über seine frühere

    Auszug aus BGH, 24.10.1961 - 1 StR 386/61
    Soweit der Angeklagte über einfaches leugnen hinaus nach dem Inhalt der Urteilsgründe bewußt unwahre Angaben gemacht hat, brauchte die Strafkammer daraus keinen für den Angeklagten ungünstigen Schluß zu ziehen (vgl. BGHSt 1, 103, 105 [BGH 05.04.1951 - 4 StR 113/50]; BGH LM Nr. 6 und 37 zu § 267 Abs. 3 StPO).
  • BGH, 10.04.1951 - 1 StR 88/51

    Zulässigkeit einer Einbeziehung des Verhaltens eines Angeklagten während eines

    Auszug aus BGH, 24.10.1961 - 1 StR 386/61
    Zwar wird aus dieser Wendung nicht zu entnehmen sein, daß die Strafkammer das Prozeßverhalten des Angeklagten um seiner selbst willen als Strafzumessungsgrund berücksichtigt hat (s. dazu BGHSt 1, 105).
  • BGH, 21.09.1951 - 2 StR 415/51
    Auszug aus BGH, 24.10.1961 - 1 StR 386/61
    Daß das Landgericht rechtsirrig eine fortgesetzte Handlung angenommen hat (s. BGHSt 1, 313, 315) [BGH 21.09.1951 - 2 StR 415/51], beschwert den Angeklagten nicht.
  • BGH, 10.11.1953 - 1 StR 227/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 24.10.1961 - 1 StR 386/61
    Hier hat die Strafkammer ersichtlich nicht beachtet, daß das Privatleben des Angeklagten für die Strafzumessung nur dann von Bedeutung ist, wenn es zur Tat in Beziehung steht (BGHSt 5, 124, 132) [BGH 10.11.1953 - 1 StR 227/53].
  • BGH, 27.05.1952 - 1 StR 735/51
    Auszug aus BGH, 24.10.1961 - 1 StR 386/61
    Es wird dabei beachten müssen, daß es einer Maßnahme nach § 42 1 StGB nicht entgegensteht, wenn der Täter einem Berufsstand angehört, aus dem er durch ein ehrengerichtliches Verfahren ausgeschlossen werden kann (vgl. auch das in MDR 1952, 530 auszugsweise veröffentlichte Urteil des Senats vom 27.5.1952 1 StR 735/51 ).
  • BGH, 12.05.1975 - AnwSt (R) 8/74

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Daß ein Berufsverbot nach § 42 1 StGB a.F., an dessen Stelle nunmehr § 70 des vom 1. Januar 1975 an geltenden Strafgesetzbuches getreten ist, auch dann ausgesprochen werden darf, wenn der Täter durch ein berufs- oder ehrengerichtliches Verfahren aus dem Berufsstand ausgeschlossen werden kann, hat der Bundesgerichtshof wiederholt ausgesprochen (Urteile vom 27. Mai 1952 - 1 StR 735/52 - mitgeteilt von Dallinger MDR 1952, 530; 12. November 1957 - 1 StR 452/57 - und vom 24. Oktober 1961 - 1 StR 386/61 -).
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