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   BGH, 24.10.1973 - 2 StR 362/73   

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https://dejure.org/1973,635
BGH, 24.10.1973 - 2 StR 362/73 (https://dejure.org/1973,635)
BGH, Entscheidung vom 24.10.1973 - 2 StR 362/73 (https://dejure.org/1973,635)
BGH, Entscheidung vom 24. Oktober 1973 - 2 StR 362/73 (https://dejure.org/1973,635)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Auf Bewußtlosigkeit beruhende Unfähigkeit eines Opfers zur Äußerung seines Willens gegen die Entführung - Anforderungen an den entgegestehenden Willen - Mutmaßlich entgegenstehender Wille - Absehen von Verlesung des Untersuchungsergebnisses einer körperlichen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 237

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 25, 237
  • NJW 1974, 282
  • MDR 1974, 326
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 18.12.1952 - 4 StR 622/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 24.10.1973 - 2 StR 362/73
    Der Bundesgerichtshof hat in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Reichsgerichts schon mehrfach ausgesprochen, daß Gewalt gegen eine Person auch dann vorliegen kann, wenn der Betroffene sie nicht als solche empfindet (BGH NJW 1953, 350 Nr. 14; BGHSt 4, 210, 211, 212; 16, 341, 343; vgl. auch RGSt 67, 183, 186).
  • BGH, 29.02.1952 - 2 StR 112/50

    Anforderungen an eine Rüge der Verletzung der Amtsaufklärungspflicht -

    Auszug aus BGH, 24.10.1973 - 2 StR 362/73
    Soweit die Revision eine Verletzung der Aufklärungspflicht (§ 244 Abs. 2 StPO) darin sieht, daß die Strafkammer es unterlassen hat, auch das Ergebnis der Blutalkoholuntersuchung bei dem Zeugen Sch. zu verlesen, bestehen Bedenken schon gegen die Zulässigkeit der Rüge, weil nur unzureichend dargelegt ist, welche Tatsache durch die Verlesung hätte bewiesen werden sollen (§ 344 Abs. 2 S. 2 StPO; vgl. BGHSt 2, 168, 169).
  • RG, 02.12.1929 - II 369/28

    1. Muß das Gericht dem Antrag auf Einholung eines Obergutachtens entsprechen,

    Auszug aus BGH, 24.10.1973 - 2 StR 362/73
    Sie wird es jedoch, wenn auf die Person der Frau äußerer, eine Anwendung von Körperkraft erfordernder Zwang ausgeübt wird, durch den tatsächlich geleisteter oder zu erwartender Widerstand gebrochen oder von vornherein unmöglich gemacht werden soll (vgl. RGSt 64, 113, 115).
  • BGH, 21.05.1953 - 4 StR 787/52

    Wegschaffung eines Betrunkenen - § 249 StGB, Sachherrschaft, 'mit Gewalt',

    Auszug aus BGH, 24.10.1973 - 2 StR 362/73
    Der Bundesgerichtshof hat in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Reichsgerichts schon mehrfach ausgesprochen, daß Gewalt gegen eine Person auch dann vorliegen kann, wenn der Betroffene sie nicht als solche empfindet (BGH NJW 1953, 350 Nr. 14; BGHSt 4, 210, 211, 212; 16, 341, 343; vgl. auch RGSt 67, 183, 186).
  • BGH, 03.11.1970 - 1 StR 473/70

    Besondere Umstände in der Persönlichkeit des Täters als Voraussetzung für die

    Auszug aus BGH, 24.10.1973 - 2 StR 362/73
    Die Erwägungen, mit denen die Strafkammer es ablehnt, die Vollstreckung der Freiheitsstrafe zur Bewährung auszusetzen, sind rechtlich bedenkenfrei (vgl. BGHSt 24, 3).
  • BGH, 05.12.1961 - 5 StR 516/61
    Auszug aus BGH, 24.10.1973 - 2 StR 362/73
    Der Bundesgerichtshof hat in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Reichsgerichts schon mehrfach ausgesprochen, daß Gewalt gegen eine Person auch dann vorliegen kann, wenn der Betroffene sie nicht als solche empfindet (BGH NJW 1953, 350 Nr. 14; BGHSt 4, 210, 211, 212; 16, 341, 343; vgl. auch RGSt 67, 183, 186).
  • RG, 31.03.1933 - I 254/33

    1. Kann eine durch Schläge auf den Kopf eines Schlafenden bewirkte sofortige

    Auszug aus BGH, 24.10.1973 - 2 StR 362/73
    Der Bundesgerichtshof hat in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Reichsgerichts schon mehrfach ausgesprochen, daß Gewalt gegen eine Person auch dann vorliegen kann, wenn der Betroffene sie nicht als solche empfindet (BGH NJW 1953, 350 Nr. 14; BGHSt 4, 210, 211, 212; 16, 341, 343; vgl. auch RGSt 67, 183, 186).
  • BGH, 06.12.1983 - 1 StR 651/83

    Mißbrauch - Schutzgut - Persönliche Bewegungsfreiheit

    Daß List auch gegen die von der Mutter B. unterrichteten Betreuerinnen des Mädchens angewendet werden konnte (BGHSt 16, 58, 62 m.w.N.; vgl. auch BGHSt 25, 237, 238), bedarf keiner Erörterung.
  • BGH, 19.09.1991 - 1 StR 509/91

    Freiheitsberaubung - Autofahrt - Beleidigung - Sexuelle Selbstbestimmung -

    Zu Unrecht meint die Strafkammer, ein "durch Gewalt" begangenes Entführen liege nicht in dem festgestellten Verbringen der Geschädigten im Pkw zum Parkplatz (vgl. dazu RG HRR 1936 Nr. 443; 1939 Nr. 59; BGHSt 25, 237, 238 [BGH 24.10.1973 - 2 StR 362/73]; Bericht des Sonderausschusses für die Strafrechtsreform, BT-Drucks. V/4094 S. 35).
  • BGH, 03.06.1982 - 4 StR 271/82

    Entführungsstrafbarkeit auf Grund des mutmaßlich entgegenstehenden Willens einer

    Daß Doris W. die Ortsveränderung nicht wahrnahm, hindert angesichts ihres mutmaßlich entgegenstehenden Willens die Anwendung dieser Vorschrift nicht (BGHSt 25, 237 [BGH 24.10.1973 - 2 StR 362/73]).
  • AG Frankfurt/Main, 13.11.1984 - 50 Js 10810/84
    Der Definition des Gewaltbegriffs, wonach als Gewalt der körperlich oder psychisch wirkende Zwang durch Kraft oder durch ein sonstiges Verhalten, welches als gegenwärtige Übelszufügung nach seiner Zielrichtung, Intensität oder Wirkungsweise dazu bestimmt ist und geeignet ist, die Freiheit der Willensentschließung oder Willensbetätigung eines anderen aufzuheben oder zu beeinträchtigen, anzusehen ist, vermag sich das Gericht nicht anzuschließen (Entgegen BGH, 1964-03-04, 4 StR 529/63, BGHSt 19, 263; Entgegen BGH, 1969-08-08, 2 StR 171/69, BGHSt 23, 46; Entgegen BGH, 1973-10-24, 2 StR 362/73, BGHSt 25, 237).
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