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   BGH, 24.10.1980 - I ZR 74/78   

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https://dejure.org/1980,1313
BGH, 24.10.1980 - I ZR 74/78 (https://dejure.org/1980,1313)
BGH, Entscheidung vom 24.10.1980 - I ZR 74/78 (https://dejure.org/1980,1313)
BGH, Entscheidung vom 24. Oktober 1980 - I ZR 74/78 (https://dejure.org/1980,1313)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Irreführende Werbung - Preisschutz - Änderungsvorbehalt bei Preisangabe - Irreführende und unzulässige Werbung mit einer Selbstverständlichkeit - Objektive Richtigkeit der Angaben - Betonte Eigenschaft als ein gesetzlich vorgeschriebener oder zum Wesen der Ware ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Irreführende Werbung mit viermonatigem Preisschutz

Papierfundstellen

  • MDR 1981, 380
  • GRUR 1981, 206
  • DB 1981, 468
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 20.02.1974 - VIII ZR 198/72

    Verstoß von Preisänderungsklauseln gegen die Preisauszeichnungsverordnung -

    Auszug aus BGH, 24.10.1980 - I ZR 74/78
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (GRUR 1974, 416 = WRP 1974, 270 - Tagespreis) sei aber davon auszugehen, daß diese Bestimmung der individuellen Vereinbarung einer Tagespreisklausel nicht entgegenstehe.

    Die Angabe von Tagespreisen, die die Höhe des Kaufpreises von der Preisentwicklung abhängig machen und damit den letztlich zu zahlenden Preis ins Ungewisse rücken, ist bei diesen Lieferfristen schlechthin unzulässig (siehe die Amtliche Begründung zur PreisangabenVO - VO PR Nr. 3/73 - BAnz 1973, Nr. 97 S. 4, Ziff. 8 i.V.m. der Amtlichen Begründung zur Preisauszeichnungs-ÄnderungsVO - VO PR Nr. 4/71 - BAnz 1971, Nr. 202 S. 4; BGH GRUR 1974, 416, 417 - Tagespreis).

    Der Annahme, daß die Beklagte aus diesen Gründen mit einer Selbstverständlichkeit geworben habe, steht nicht entgegen, daß eine Tagespreisklausel - trotz der Regelung in § 1 Abs. 1 und 5 PreisangabenVO - in einem Individualvertrag wirksam vereinbart werden kann (BGH GRUR 1974, 416 - Tagespreis; vgl. ferner das zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmte BGH-Urteil v. 23. April 1980 - VIII ZR 80/79).

  • BGH, 15.05.1956 - I ZR 148/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 24.10.1980 - I ZR 74/78
    Zutreffend ist das Berufungsgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs davon ausgegangen, daß eine Werbung, die Selbstverständlichkeiten herausstellt, trotz objektiver Richtigkeit der Angaben gegen § 3 UWG verstößt, wenn dem Publikum nicht bekannt ist, daß es sich bei der betonten Eigenschaft um einen gesetzlich vorgeschriebenen oder zum Wesen der Ware gehörenden Umstand handelt, und das Publikum deshalb annimmt, daß mit der Werbung ein Vorzug gegenüber anderen Erzeugnissen gleicher Gattung und den Angeboten von Mitbewerbern hervorgehoben wird (BGH GRUR 1956, 550, 553 - Tiefenfurter Bauernbrot; 1961, 288, 293 - Zahnbürsten; 1963, 371, 375 - Wäschestärkemittel; 1973, 481, 483 - Weingeist).
  • BGH, 19.12.1960 - I ZR 14/59

    Auslegung des Begriffs "Beauftragter" im Sinne von § 13 Abs. 3 Gesetz gegen den

    Auszug aus BGH, 24.10.1980 - I ZR 74/78
    Zutreffend ist das Berufungsgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs davon ausgegangen, daß eine Werbung, die Selbstverständlichkeiten herausstellt, trotz objektiver Richtigkeit der Angaben gegen § 3 UWG verstößt, wenn dem Publikum nicht bekannt ist, daß es sich bei der betonten Eigenschaft um einen gesetzlich vorgeschriebenen oder zum Wesen der Ware gehörenden Umstand handelt, und das Publikum deshalb annimmt, daß mit der Werbung ein Vorzug gegenüber anderen Erzeugnissen gleicher Gattung und den Angeboten von Mitbewerbern hervorgehoben wird (BGH GRUR 1956, 550, 553 - Tiefenfurter Bauernbrot; 1961, 288, 293 - Zahnbürsten; 1963, 371, 375 - Wäschestärkemittel; 1973, 481, 483 - Weingeist).
  • BGH, 18.01.1963 - Ib ZR 149/61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 24.10.1980 - I ZR 74/78
    Zutreffend ist das Berufungsgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs davon ausgegangen, daß eine Werbung, die Selbstverständlichkeiten herausstellt, trotz objektiver Richtigkeit der Angaben gegen § 3 UWG verstößt, wenn dem Publikum nicht bekannt ist, daß es sich bei der betonten Eigenschaft um einen gesetzlich vorgeschriebenen oder zum Wesen der Ware gehörenden Umstand handelt, und das Publikum deshalb annimmt, daß mit der Werbung ein Vorzug gegenüber anderen Erzeugnissen gleicher Gattung und den Angeboten von Mitbewerbern hervorgehoben wird (BGH GRUR 1956, 550, 553 - Tiefenfurter Bauernbrot; 1961, 288, 293 - Zahnbürsten; 1963, 371, 375 - Wäschestärkemittel; 1973, 481, 483 - Weingeist).
  • BGH, 07.03.1973 - I ZR 24/72
    Auszug aus BGH, 24.10.1980 - I ZR 74/78
    Zutreffend ist das Berufungsgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs davon ausgegangen, daß eine Werbung, die Selbstverständlichkeiten herausstellt, trotz objektiver Richtigkeit der Angaben gegen § 3 UWG verstößt, wenn dem Publikum nicht bekannt ist, daß es sich bei der betonten Eigenschaft um einen gesetzlich vorgeschriebenen oder zum Wesen der Ware gehörenden Umstand handelt, und das Publikum deshalb annimmt, daß mit der Werbung ein Vorzug gegenüber anderen Erzeugnissen gleicher Gattung und den Angeboten von Mitbewerbern hervorgehoben wird (BGH GRUR 1956, 550, 553 - Tiefenfurter Bauernbrot; 1961, 288, 293 - Zahnbürsten; 1963, 371, 375 - Wäschestärkemittel; 1973, 481, 483 - Weingeist).
  • BGH, 18.05.1973 - I ZR 31/72

    Sittenwidrigkeit eines Verstosses gegen die Preisauszeichnungsvorschriften bei

    Auszug aus BGH, 24.10.1980 - I ZR 74/78
    Wie der Senat wiederholt ausgesprochen hat (GRUR 1973, 655 - Möbelauszeichnung; GRUR 1974, 281 - Clipper; GRUR 1979, 553, 554 - Luxus-Ferienhäuser; GRUR 1980, 304, 306 - Effektiver Jahreszins) sollen die Vorschriften über Preisauszeichnung und Preisangaben den Verbraucher schützen.
  • BGH, 09.11.1973 - I ZR 126/72

    Bewußter und planmäßiger Verstoß gegen wertneutrale Ordnungsvorschriften im

    Auszug aus BGH, 24.10.1980 - I ZR 74/78
    Wie der Senat wiederholt ausgesprochen hat (GRUR 1973, 655 - Möbelauszeichnung; GRUR 1974, 281 - Clipper; GRUR 1979, 553, 554 - Luxus-Ferienhäuser; GRUR 1980, 304, 306 - Effektiver Jahreszins) sollen die Vorschriften über Preisauszeichnung und Preisangaben den Verbraucher schützen.
  • BGH, 16.03.1979 - I ZR 39/77

    Werbung mit Preisen zuzüglich Mehrwertsteuer gegenüber Endverbrauchern - Gefahr

    Auszug aus BGH, 24.10.1980 - I ZR 74/78
    Wie der Senat wiederholt ausgesprochen hat (GRUR 1973, 655 - Möbelauszeichnung; GRUR 1974, 281 - Clipper; GRUR 1979, 553, 554 - Luxus-Ferienhäuser; GRUR 1980, 304, 306 - Effektiver Jahreszins) sollen die Vorschriften über Preisauszeichnung und Preisangaben den Verbraucher schützen.
  • BGH, 16.01.1980 - I ZR 25/78
    Auszug aus BGH, 24.10.1980 - I ZR 74/78
    Wie der Senat wiederholt ausgesprochen hat (GRUR 1973, 655 - Möbelauszeichnung; GRUR 1974, 281 - Clipper; GRUR 1979, 553, 554 - Luxus-Ferienhäuser; GRUR 1980, 304, 306 - Effektiver Jahreszins) sollen die Vorschriften über Preisauszeichnung und Preisangaben den Verbraucher schützen.
  • BGH, 23.04.1980 - VIII ZR 80/79

    Formularmäßige Vereinbarung der Preisanpassung bei Änderung des

    Auszug aus BGH, 24.10.1980 - I ZR 74/78
    Der Annahme, daß die Beklagte aus diesen Gründen mit einer Selbstverständlichkeit geworben habe, steht nicht entgegen, daß eine Tagespreisklausel - trotz der Regelung in § 1 Abs. 1 und 5 PreisangabenVO - in einem Individualvertrag wirksam vereinbart werden kann (BGH GRUR 1974, 416 - Tagespreis; vgl. ferner das zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmte BGH-Urteil v. 23. April 1980 - VIII ZR 80/79).
  • BGH, 15.11.1990 - I ZR 30/89

    Incl. MwSt. IV - Werbung mit Selbstverständlichkeiten

    Das Berufungsgericht ist - in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats - davon ausgegangen, daß eine Werbung, die Selbstverständlichkeiten herausstellt, trotz Richtigkeit der Angaben dann gegen § 3 UWG verstößt, wenn dem Publikum nicht bekannt ist, daß es sich bei der betonten Eigenschaft um einen gesetzlich vorgeschriebenen oder zum Wesen der Ware gehörenden Umstand handelt, und wenn das Publikum deshalb annimmt, daß mit der Werbung ein Vorzug gegenüber anderen Erzeugnissen gleicher Gattung und den Angeboten von Mitbewerbern hervorgehoben wird (st. Rspr.; vgl. BGH, Urt. v. 24.10.1980 - I ZR 74/78, GRUR 1981, 206 = WRP 1981, 93 - 4 Monate Preisschutz).

    Als eine im Sinne des § 3 relevante Irreführung mit Selbstverständlichkeiten ist jedoch nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine Preiswerbung "inklusive Mehrwertsteuer" nur dann zu beanstanden, wenn der Mehrwertsteuerhinweis werbemäßig betont wird (BGH, Urt. v. 24.10.1980 - I ZR 74/78, GRUR 1981, 206 - 4 Monate Preisschutz).

  • BGH, 05.07.1990 - I ZR 217/88

    Incl. MwSt. III - Werbung mit Selbstverständlichkeiten

    Eine Werbung, die Selbstverständlichkeiten herausstellt, verstößt trotz Richtigkeit der Angaben dann gegen § 3 UWG, wenn dem Publikum nicht bekannt ist, daß es sich bei der betonten Eigenschaft um einen gesetzlich vorgeschriebenen oder zum Wesen der Ware gehörenden Umstand handelt, und wenn das Publikum deshalb annimmt, daß mit der Werbung ein Vorzug gegenüber anderen Erzeugnissen gleicher Gattung und den Angeboten von Mitbewerbern hervorgehoben wird (st. Rspr.; vgl. z.B. Urt. v. 24.10.1980 - I ZR 74/78, GRUR 1981, 206 - 4 Monate Preisschutz).

    Als eine im Sinne des § 3 UWG relevante Irreführung mit Selbstverständlichkeiten ist nach der Rechtsprechung des Senats eine Preiswerbung "inklusive Mehrwertsteuer" nur zu beanstanden, wenn der Mehrwertsteuerhinweis werbemäßig herausgestellt ist (BGH, Urt. v. 24.10.1980 - I ZR 74/78, GRUR 1981, 206 - 4 Monate Preisschutz; Urt. v. 22.2.1990 - I ZR 146/88 - Incl. MwSt I; Urt. v. 22.2.1990 - I ZR 201/88 - Incl. MwSt II - beide zur Veröffentlichung bestimmt).

  • BGH, 09.07.1987 - I ZR 120/85

    Gratis-Sehtest; Werbung mit üblicherweise gratis vorgenommenem Sehtest

    Zwar hat der Bundesgerichtshof wiederholt entschieden, daß eine Werbung, die Selbstverständlichkeiten herausstellt, trotz objektiver Richtigkeit der Angaben gegen § 3 UWG verstößt, wenn dem Publikum nicht bekannt ist, daß es sich bei der betonten Eigenschaft um einen gesetzlich vorgeschriebenen oder zum Wesen der Ware gehörenden Umstand handelt, und das Publikum deshalb annimmt, daß mit der Werbung ein Vorzug gegenüber anderen Erzeugnissen der gleichen Gattung und den Angeboten von Mitbewerbern hervorgehoben wird (BGH, Urt. v. 15.5.1956 - I ZR 148/54, GRUR 1956, 550, 553 - Tiefenfurter Bauernbrot; Urt. v. 19.12.1960 - I ZR 14/59, GRUR 1961, 288, 293 = WRP 1961, 113 - Zahnbürsten; Urt. v. 18.1.1963 - I ZR 149/61, GRUR 1963, 371, 375 = WRP 1963, 129 - Wäschestärkemittel; Urt. v. 7.3.1973 - I ZR 24/72, GRUR 1973, 481, 483 = WRP 1973, 406 - Weingeist; Urt. v. 24.10.1980 - I ZR 74/78, GRUR 1981, 206 = WRP 1981, 93 - 4 Monate Preisschutz).
  • BGH, 22.02.1990 - I ZR 146/88

    Incl. MwSt. I - Werbung mit Selbstverständlichkeiten

    Das Berufungsgericht ist in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats zu Recht davon ausgegangen, daß eine Werbung, die Selbstverständlichkeiten herausstellt, trotz objektiver Richtigkeit der Angaben gegen § 3 UWG verstößt, wenn dem Publikum nicht bekannt ist, daß es sich bei der betonten Eigenschaft um einen gesetzlich vorgeschriebenen oder zum Wesen der Ware gehörenden Umstand handelt, und wenn das Publikum deshalb annimmt, daß mit der Werbung ein Vorzug gegenüber anderen Erzeugnissen gleicher Gattung und den Angeboten von Mitbewerbern hervorgehoben wird (st. Rspr., vgl. BGH, Urt. v. 15.5.1956 - I ZR 148/54, GRUR 1956, 550, 553 - Tiefenfurter Bauernbrot; Urt. v. 7.3.1973 I ZR 24/72, GRUR 1973, 481, 483 - Weingeist; Urt. v. 24.10.1980 - I ZR 74/78, GRUR 1981, 206 - 4 Monate Preisschutz).
  • BGH, 22.02.1990 - I ZR 201/88

    Incl. MwSt. II - Werbung mit Selbstverständlichkeiten

    Nach der Rechtsprechung des Senats verstößt eine Werbung, die Selbstverständliches herausstellt, trotz objektiver Richtigkeit der Angaben dann gegen § 3 UWG, wenn dem Publikum nicht bekannt ist, daß es sich bei der betonten Eigenschaft um einen gesetzlich vorgeschriebenen oder zum Wesen der Ware gehörenden Umstand handelt, und das Publikum deshalb annimmt, daß mit der Werbung ein Vorzug gegenüber anderen Erzeugnissen gleicher Gattung und den Angeboten von Mitbewerbern hervorgehoben wird (st. Rspr.; vgl. BGH, Urt. v. 15.5.1956 - I ZR 148/54, GRUR 1956, 550, 553 - Tiefenfurter Bauernbrot; Urt. v. 7.3.1973 - I ZR 24/72, GRUR 1973, 481, 483 - Weingeist; Urt. v. 24.10.1980 - I ZR 74/78, GRUR 1981, 206 - 4 Monate Preisschutz).
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