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   BGH, 24.10.1985 - 4 StR 573/85   

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https://dejure.org/1985,17079
BGH, 24.10.1985 - 4 StR 573/85 (https://dejure.org/1985,17079)
BGH, Entscheidung vom 24.10.1985 - 4 StR 573/85 (https://dejure.org/1985,17079)
BGH, Entscheidung vom 24. Oktober 1985 - 4 StR 573/85 (https://dejure.org/1985,17079)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Annahme eines einheitlichen Geschehens zu Gunsten des Angeklagten - Strafschärfende Berücksichtigung des Verteidigungsverhaltens des Angeklagten

 
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  • BGH, 20.12.1956 - 4 StR 447/56
    Auszug aus BGH, 24.10.1985 - 4 StR 573/85
    Zu seinen Gunsten ist deshalb von einem einheitlichen Geschehen im natürlichen Sinne und demgemäß rechtlich von einer natürlichen Handlungseinheit (§ 52 StGB) auszugehen (vgl. BGHSt 10, 129, 130 [BGH 20.12.1956 - 4 StR 447/56]/131).
  • BGH, 18.10.1979 - 4 StR 517/79

    Revision eines wegen versuchter Vergewaltigung Verurteilten - Ablehnung eines

    Auszug aus BGH, 24.10.1985 - 4 StR 573/85
    Der neue Tatrichter wird zu beachten haben, daß das Verteidigungsverhalten des Angeklagten nur ausnahmsweise strafschärfend berücksichtigt werden darf (BGH MDR 1980, 240, 241; BGH, Urteile vom 12. September 1984 - 3 StR 333/84 und vom 26. September 1984 - 3 StR 367/84).
  • BGH, 12.09.1984 - 3 StR 333/84

    Berücksichtigung von Schadensersatzansprüchen des Erpreßten

    Auszug aus BGH, 24.10.1985 - 4 StR 573/85
    Der neue Tatrichter wird zu beachten haben, daß das Verteidigungsverhalten des Angeklagten nur ausnahmsweise strafschärfend berücksichtigt werden darf (BGH MDR 1980, 240, 241; BGH, Urteile vom 12. September 1984 - 3 StR 333/84 und vom 26. September 1984 - 3 StR 367/84).
  • BGH, 26.09.1984 - 3 StR 367/84

    Transport von Diebesgut aus dem Ausland

    Auszug aus BGH, 24.10.1985 - 4 StR 573/85
    Der neue Tatrichter wird zu beachten haben, daß das Verteidigungsverhalten des Angeklagten nur ausnahmsweise strafschärfend berücksichtigt werden darf (BGH MDR 1980, 240, 241; BGH, Urteile vom 12. September 1984 - 3 StR 333/84 und vom 26. September 1984 - 3 StR 367/84).
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