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   BGH, 24.10.1989 - 5 StR 238-239/89, 5 StR 238/89, 5 StR 239/89   

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https://dejure.org/1989,1794
BGH, 24.10.1989 - 5 StR 238-239/89, 5 StR 238/89, 5 StR 239/89 (https://dejure.org/1989,1794)
BGH, Entscheidung vom 24.10.1989 - 5 StR 238-239/89, 5 StR 238/89, 5 StR 239/89 (https://dejure.org/1989,1794)
BGH, Entscheidung vom 24. Oktober 1989 - 5 StR 238-239/89, 5 StR 238/89, 5 StR 239/89 (https://dejure.org/1989,1794)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ermittlungsverfahren - Staatsanwaltschaft - Zollfahndungsamt - Steuerstraftat - Allgemeine Straftat - Tateinheit

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ermittlungsverfahren - Staatsanwaltschaft - Zollfahndungsamt - Steuerstraftat - Allgemeine Straftat - Tateinheit

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ermittlungsverfahren; Staatsanwaltschaft; Zollfahndungsamt; Steuerstraftat; Allgemeine Straftat; Tateinheit

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ermittlungsverfahren; Staatsanwaltschaft; Zollfahndungsamt; Steuerstraftat; Allgemeine Straftat; Tateinheit

Papierfundstellen

  • BGHSt 36, 283
  • NJW 1990, 845
  • MDR 1990, 168
  • NStZ 1990, 38
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 06.06.1967 - 2 BvR 375/60

    Verwaltungsstrafverfahren

    Auszug aus BGH, 24.10.1989 - 5 StR 238/89
    Diese Vorschrift betraf ebenfalls nur die Frage, wann das Finanzamt das Verfahren durchzuführen hatte; sie mußte geändert werden, weil das Bundesverfassungsgericht das Verwaltungsstrafverfahren für unvereinbar mit dem Grundgesetz und § 421 Abs. 2 RAbgO, auf den die genannte Vorschrift verwies, für nichtig erklärt hatte (BVerfGE 22, 49 ff.).
  • BGH, 11.11.2020 - 1 StR 328/19

    Urkundenfälschung (Begriff der unechten Urkunde: Einverständnis des aus der

    Zwar kommt nach dem für den Senat aus den Sachakten ersichtlichen Verlauf des Ermittlungsverfahrens, das die Staatsanwaltschaft insoweit von vornherein geleitet hat (vgl. insbesondere Band I Blatt 147 f., 367, 368 f. der Verbundakten; vgl. dazu BGH, Urteile vom 24. Oktober 1989 - 5 StR 238 und 239/89, BGHSt 36, 283, 284 f. und vom 28. November 1990 - 3 StR 170/90 Rn. 9), als erster Unterbrechungsakt erst die Erhebung der Anklage am 4. April 2018 (§ 78c Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 StGB) in Betracht.
  • BGH, 17.10.2023 - 1 StR 184/23

    Schuldspruch wegen Steuerhinterziehung und der Fälschung technischer

    Hingegen könnte für Verjährung des ersten Falles vom 20. April 2013 sprechen, dass zunächst allein die Steuerfahndung das Verfahren führte und die Staatsanwaltschaft dieses erst am 26. April 2018 im Zuge der Beantragung von Durchsuchungsbeschlüssen übernahm (vgl. § 386 Abs. 2 AO sowie BGH, Urteile vom 24. Oktober 1989 - 5 StR 238 und 239/89, BGHSt 36, 283, 284 f.; vom 28. November 1990 - 3 StR 170/90 Rn. 9 und vom 11. November 2020 - 1 StR 328/19 Rn. 78).
  • BGH, 27.06.2018 - 1 StR 616/17

    Anwesenheitspflicht des Angeklagten (eigenmächtige Abwesenheit des Angeklagten

    Es kann daher offen bleiben, ob bei einer Konstellation wie der vorliegenden ausnahmsweise auch die Abwesenheit des Mitangeklagten die Rüge der Beschwerdeführerin begründen könnte (bisher anders BGH, Urteile vom 27. März 1979 - 5 StR 836/78, bei Pfeiffer NStZ 1981, 93, 95 und vom 24. Oktober 1989 - 5 StR 238-239/89 Rn. 13, NJW 1990, 845, 846).
  • BGH, 28.11.1990 - 3 StR 170/90

    Verfahrensrüge bei Beschlagnahme von Geschäftsunterlagen eines

    Auch insoweit dürfte eine Ermittlungskompetenz der um die Vernehmung ersuchten Finanzbehörde bestanden haben (vgl. BGHSt 36, 283).
  • LG Freiburg, 04.09.2000 - VIII Qs 9/00

    Unselbständige Ermittlungskompetenz der Finanzbehörden; Rechtswidrigkeit

    Im Fall des Verdachts tatmehrheitlich, aber auch tateinheitlich mit Steuerstraftaten begangener allgemeiner Straftaten entfällt diese Kompetenz kraft Gesetzes (Joecks in Franzen, Gast, und Samson Steuerstrafrecht, 4. Aufl., Rdnr. 6 zu § 386), wobei bis zur Entscheidung des BGH vom 24.10.1989 (BGHSt 36, 283, 284, 285 = Wistra 90, 59) in Rechtsprechung und Literatur einhellig die Meinung vertreten wurde, auch die unselbständige, also auch die sich nach Weisung der Staatsanwaltschaft richtende Ermittlungskompetenz sei entfallen (OLG Karlsruhe in Wistra 1987, 32; Kuhn, Kutter, Hofmann Abgabenordnung 17. Aufl. 1995, § 386 Rdnr. 4, S. 841; Franzen, Gast, Samson, Steuerstrafrecht, 3. Aufl. Rdnr. 12 zu § 386; Wannemacher, Steuerstrafrecht, 4. Aufl. Rdnr. 2015 Seite 506 u. 507).
  • BGH, 10.01.1990 - 3 StR 460/89

    Beschäftigung von Arbeitern in erheblichem Umfang, die weder steuerlich noch

    Aus der nur beschränkten Verfolgungskompetenz der Finanzbehörden in Strafsachen ergibt sich nichts anderes (BGH, Urteil vom 24. Oktober 1989 - 5 StR 238-239/89).
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