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   BGH, 24.10.2012 - 4 StR 377/12   

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https://dejure.org/2012,35825
BGH, 24.10.2012 - 4 StR 377/12 (https://dejure.org/2012,35825)
BGH, Entscheidung vom 24.10.2012 - 4 StR 377/12 (https://dejure.org/2012,35825)
BGH, Entscheidung vom 24. Oktober 2012 - 4 StR 377/12 (https://dejure.org/2012,35825)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 29 BtMG; § 30 BtMG; § 30a BtMG; § 46 StGB
    Strafzumessung bei Betäubungsmittelhandel (mangelnde Angabe des Wirkstoffgehalts; mangelnde Erörterung der Sicherstellung der Betäubungsmittel)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Aufhebung und Zurückverweisung eines Strafurteils wegen fehlender Feststellungen zum Wirkstoffgehalt des gehandelten und Besitz des Angeklagten aufgefundenen Marihuanas

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 267 Abs. 3 S. 1; StPO § 349 Abs. 4
    Aufhebung und Zurückverweisung eines Strafurteils wegen fehlender Feststellungen zum Wirkstoffgehalt des gehandelten und Besitz des Angeklagten aufgefundenen Marihuanas

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)

    Beim Drogenhandel iSd § 29 BtMG muss das Urteil die Wirkstoffmenge beinhalten - Werden die Drogen vor dem Verkauf sichergestellt, so ist dies ein Milderungsgrund

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.10.2002 - 4 StR 345/02

    Beweiswürdigung bei Aussage gegen Aussage (Gesamtwürdigung; besondere

    Auszug aus BGH, 24.10.2012 - 4 StR 377/12
    Ohne diese Angabe vermag das Revisionsgericht nicht zu prüfen, inwieweit die Einzelstrafen rechtsfehlerfrei bemessen sind, da die Wirkstoffmenge einen wesentlichen Umstand für die Beurteilung der Schwere der Tat und die Bestimmung des Schuldumfangs darstellt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 1 2 22. Oktober 2002 - 4 StR 345/02 - und vom 27. April 2004 - 3 StR 116/04, StV 2004, 602).
  • BGH, 27.04.2004 - 3 StR 116/04

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Bestimmung des Schuldumfangs;

    Auszug aus BGH, 24.10.2012 - 4 StR 377/12
    Ohne diese Angabe vermag das Revisionsgericht nicht zu prüfen, inwieweit die Einzelstrafen rechtsfehlerfrei bemessen sind, da die Wirkstoffmenge einen wesentlichen Umstand für die Beurteilung der Schwere der Tat und die Bestimmung des Schuldumfangs darstellt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 1 2 22. Oktober 2002 - 4 StR 345/02 - und vom 27. April 2004 - 3 StR 116/04, StV 2004, 602).
  • BGH, 28.03.2006 - 4 StR 42/06

    Strafzumessung (Darlegungsobliegenheiten; bestimmende Strafzumessungsgründe;

    Auszug aus BGH, 24.10.2012 - 4 StR 377/12
    Es stellt aber grundsätzlich einen gewichtigen und deshalb erörterungsbedürftigen Strafmilderungsgrund dar, wenn die Betäubungsmittel sichergestellt werden und es deshalb nicht zu einer Gefährdung von Drogenkonsumenten kommen kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. März 2006 - 4 StR 42/06, NStZ-RR 2006, 220, und vom 7. Februar 2012 - 4 StR 653/11, NStZ-RR 2012, 153).
  • BGH, 07.02.2012 - 4 StR 653/11

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Erörterungsmangel

    Auszug aus BGH, 24.10.2012 - 4 StR 377/12
    Es stellt aber grundsätzlich einen gewichtigen und deshalb erörterungsbedürftigen Strafmilderungsgrund dar, wenn die Betäubungsmittel sichergestellt werden und es deshalb nicht zu einer Gefährdung von Drogenkonsumenten kommen kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. März 2006 - 4 StR 42/06, NStZ-RR 2006, 220, und vom 7. Februar 2012 - 4 StR 653/11, NStZ-RR 2012, 153).
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