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   BGH, 24.10.2012 - XII ZB 386/12   

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https://dejure.org/2012,37372
BGH, 24.10.2012 - XII ZB 386/12 (https://dejure.org/2012,37372)
BGH, Entscheidung vom 24.10.2012 - XII ZB 386/12 (https://dejure.org/2012,37372)
BGH, Entscheidung vom 24. Oktober 2012 - XII ZB 386/12 (https://dejure.org/2012,37372)
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Volltextveröffentlichungen (14)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Genehmigung der freiheitsentziehenden Unterbringung eines Kindes

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beschwerdebefugnis bei der freiheitsentziehenden Unterbringung eines Kindes

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Unterbringung eines Minderjährigen und die Beschwerdebefugnis

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Geschlossene Unterbringung eines noch nicht 14-jährigen Kindes bei Störung der psychosexuellen Entwicklung mangels anderer Therapiemöglichkeiten rechtmäßig

  • spiegel.de (Pressemeldung, 04.12.2012)

    Sexuell auffälliger Zwölfjähriger: Bundesrichter genehmigen Freiheitsentzug

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 65
  • MDR 2013, 39
  • FGPrax 2013, 41 (Ls.)
  • FamRZ 2013, 115
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 18.07.2012 - XII ZB 661/11

    Freiheitsentziehende Unterbringung eines Kindes: Erfordernis der erneuten

    Auszug aus BGH, 24.10.2012 - XII ZB 386/12
    Zur Genehmigung einer freiheitsentziehenden Unterbringung eines minderjährigen Kindes nach § 1631b BGB (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 18. Juli 2012, XII ZB 661/11, FamRZ 2012, 1556).

    Eigen- und Fremdgefährdung sind insoweit eng miteinander verbunden (vgl. Senatsbeschluss vom 18. Juli 2012 - XII ZB 661/11 - FamRZ 2012, 1556 Rn. 19 mwN).

  • BVerfG, 23.03.2007 - 1 BvR 156/07

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine Umgangsregelung

    Auszug aus BGH, 24.10.2012 - XII ZB 386/12
    Deshalb können im Hinblick auf die besondere Bedeutung des Kindeswohls in diesen Verfahren (vgl. BVerfG FamRZ 2007, 1078, 1079) bei der Auslegung der Unterbringungsvorschriften die Wertungen, die in den §§ 155 ff. zum Ausdruck kommen, berücksichtigt werden (vgl. Schulte-Bunert/Weinreich/Ziegler FamFG 3. Aufl. § 167 Rn. 4).
  • BGH, 25.01.2017 - XII ZB 438/16

    Betreuungssache: Beschwerdeberechtigung eines Betreuers oder Bevollmächtigten im

    Dies kann sich aus Äußerungen des Betroffenen, aber auch aus sonstigen Umständen ergeben (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 24. Oktober 2012, XII ZB 386/12, FamRZ 2013, 115).

    aa) Als solche kommt - anders als nach §§ 315 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2, 335 Abs. 1 Nr. 2 FamFG bei Unterbringungssachen (zur Ausnahme bei Kindern unter 14 Jahren vgl. Senatsbeschluss vom 24. Oktober 2012 - XII ZB 386/12 - FamRZ 2013, 115 Rn. 13 ff.) und nach §§ 418 Abs. 3 Nr. 2, 429 Abs. 2 Nr. 2 FamFG bei Freiheitsentziehungssachen - auch eine Person in Betracht, die der Betroffene nicht benannt hat.

    Dies kann sich aus Äußerungen des Betroffenen, aber auch aus sonstigen Umständen ergeben (vgl. Senatsbeschluss vom 24. Oktober 2012 - XII ZB 386/12 - FamRZ 2013, 115 Rn. 16; Sonnenfeld in Bienwald/Sonnenfeld/Harm Betreuungsrecht 6. Aufl. § 274 FamFG Rn. 25).

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