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   BGH, 24.10.2016 - AnwZ (Brfg) 46/15   

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https://dejure.org/2016,41443
BGH, 24.10.2016 - AnwZ (Brfg) 46/15 (https://dejure.org/2016,41443)
BGH, Entscheidung vom 24.10.2016 - AnwZ (Brfg) 46/15 (https://dejure.org/2016,41443)
BGH, Entscheidung vom 24. Oktober 2016 - AnwZ (Brfg) 46/15 (https://dejure.org/2016,41443)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW

    § 54 Abs. 2 VwGO, § 112c Abs. 1 Satz 1 BRAO, Art. 101 Abs. 1 GG, § 54 Abs. 1 VwGO, § 48 Alt. 1 ZPO, § 45 Abs. 1, § 46 ZPO, § 42 Abs. 2 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Akteneinsicht in Vorstandsprotokolle einer Rechtsanwaltskammer; Voraussetzungen für eine Ausschließung von der Ausübung des Amtes als ehrenamtlicher Richter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Akteneinsicht in Vorstandsprotokolle einer Rechtsanwaltskammer; Voraussetzungen für eine Ausschließung von der Ausübung des Amtes als ehrenamtlicher Richter

  • rechtsportal.de

    BRAO § 112c Abs. 1 S. 1; VwGO § 54 Abs. 2
    Anforderungen an die Akteneinsicht in Vorstandsprotokolle einer Rechtsanwaltskammer; Voraussetzungen für eine Ausschließung von der Ausübung des Amtes als ehrenamtlicher Richter

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Besorgnis der Befangenheit - und die vernünftige Würdigung aller Umstände

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 15.03.2012 - V ZB 102/11

    Richterablehnung wegen Tätigkeit dessen Ehegatten in der von der Gegenseite

    Auszug aus BGH, 24.10.2016 - AnwZ (Brfg) 46/15
    Dies ist dann der Fall, wenn aus der Sicht einer Partei bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass gegeben ist, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 15. März 2012 - V ZB 102/11, NJW 2012, 1890 Rn. 10; Senat, Beschlüsse vom 20. August 2014 - AnwZ 3/13, juris Rn. 5 und vom 10. Juni 2013 - AnwZ (Brfg) 24/12, NJW-RR 2013, 1211 Rn. 6; jeweils mwN).

    Vielmehr genügt es, dass die aufgezeigten Umstände geeignet sind, der Partei Anlass zu begründeten Zweifeln zu geben; denn die Vorschriften über die Befangenheit von Richtern bezwecken, bereits den bösen Schein einer möglicherweise fehlenden Unvoreingenommenheit und Objektivität zu vermeiden (vgl. nur BGH, Beschluss vom 15. März 2012, aaO; BVerfGE 108, 122, 126).

  • BGH, 10.06.2013 - AnwZ (Brfg) 24/12

    Richterablehnung: Fachvortrag vor der Rechtsanwaltskammerversammlung als

    Auszug aus BGH, 24.10.2016 - AnwZ (Brfg) 46/15
    Dies ist dann der Fall, wenn aus der Sicht einer Partei bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass gegeben ist, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 15. März 2012 - V ZB 102/11, NJW 2012, 1890 Rn. 10; Senat, Beschlüsse vom 20. August 2014 - AnwZ 3/13, juris Rn. 5 und vom 10. Juni 2013 - AnwZ (Brfg) 24/12, NJW-RR 2013, 1211 Rn. 6; jeweils mwN).
  • BVerfG, 18.06.2003 - 2 BvR 383/03

    Selbstablehnung des Richters Jentsch begründet

    Auszug aus BGH, 24.10.2016 - AnwZ (Brfg) 46/15
    Vielmehr genügt es, dass die aufgezeigten Umstände geeignet sind, der Partei Anlass zu begründeten Zweifeln zu geben; denn die Vorschriften über die Befangenheit von Richtern bezwecken, bereits den bösen Schein einer möglicherweise fehlenden Unvoreingenommenheit und Objektivität zu vermeiden (vgl. nur BGH, Beschluss vom 15. März 2012, aaO; BVerfGE 108, 122, 126).
  • BGH, 20.08.2014 - AnwZ 3/13

    Verfahren gegen die Ablehnung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft bei dem BGH:

    Auszug aus BGH, 24.10.2016 - AnwZ (Brfg) 46/15
    Dies ist dann der Fall, wenn aus der Sicht einer Partei bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass gegeben ist, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 15. März 2012 - V ZB 102/11, NJW 2012, 1890 Rn. 10; Senat, Beschlüsse vom 20. August 2014 - AnwZ 3/13, juris Rn. 5 und vom 10. Juni 2013 - AnwZ (Brfg) 24/12, NJW-RR 2013, 1211 Rn. 6; jeweils mwN).
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