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   BGH, 24.10.2018 - 1 StR 452/18   

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https://dejure.org/2018,41582
BGH, 24.10.2018 - 1 StR 452/18 (https://dejure.org/2018,41582)
BGH, Entscheidung vom 24.10.2018 - 1 StR 452/18 (https://dejure.org/2018,41582)
BGH, Entscheidung vom 24. Oktober 2018 - 1 StR 452/18 (https://dejure.org/2018,41582)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW

    § 357 StPO, § 349 Abs. 4 StPO, § 31 Abs. 1 Nr. 3 StGB, § 24 Abs. 2 Satz 1 StGB, § 244a Abs. 1 StGB

  • Wolters Kluwer

    Freiwillige Verhinderung der Tat als Voraussetzung für den Rücktritt von der Verbrechensverabredung zum schweren Bandendiebstahl

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Freiwillige Verhinderung der Tat als Voraussetzung für den Rücktritt von der Verbrechensverabredung zum schweren Bandendiebstahl

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verbrechensverabredung - und der strafbefreiende Rücktritt

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.05.1996 - 1 StR 51/96

    Strafbefreiender Rücktritt von einem erfolgsqualifizierten Delikt (versuchter

    Auszug aus BGH, 24.10.2018 - 1 StR 452/18
    Die Verhinderung setzt zwar in der Regel ein aktives, auf Verhinderung der Tatvollendung abzielendes Verhalten des Täters voraus; bloßes Nicht-Weiterhandeln reicht aber aus, wenn sämtliche Tatbeteiligte dahin übereinkommen, von der Tat (§ 31 Abs. 1 Nr. 3 StGB) oder von ihrer Vollendung (§ 24 Abs. 2 Satz 1 StGB) abzusehen (BGH, Urteil vom 14. Mai 1996 - 1 StR 51/96, BGHSt 42, 158, 162; Beschluss vom 7. September 2016 - 1 StR 202/16, NStZ-RR 2016, 367 f.).
  • BGH, 07.09.2016 - 1 StR 202/16

    Voraussetzungen des Rücktritts von der Verbrechensverabredung; Strafrahmenwahl

    Auszug aus BGH, 24.10.2018 - 1 StR 452/18
    Die Verhinderung setzt zwar in der Regel ein aktives, auf Verhinderung der Tatvollendung abzielendes Verhalten des Täters voraus; bloßes Nicht-Weiterhandeln reicht aber aus, wenn sämtliche Tatbeteiligte dahin übereinkommen, von der Tat (§ 31 Abs. 1 Nr. 3 StGB) oder von ihrer Vollendung (§ 24 Abs. 2 Satz 1 StGB) abzusehen (BGH, Urteil vom 14. Mai 1996 - 1 StR 51/96, BGHSt 42, 158, 162; Beschluss vom 7. September 2016 - 1 StR 202/16, NStZ-RR 2016, 367 f.).
  • BGH, 10.04.2019 - 1 StR 646/18

    Rücktritt vom Versuch (Freiwilligkeit: Aufgabe der Tat aus autonomen Motiven,

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hängt die Beurteilung der Frage, ob die Aufgabe weiterer, möglicherweise noch zum Erfolg führender Handlungen freiwillig erfolgte, davon ab, ob der Täter aus autonomen Motiven gehandelt hat und subjektiv noch in der Lage war, das zur Vollendung der Tat Notwendige zu tun (vgl. BGH, Urteile vom 28. September 2017 - 4 StR 282/17, StraFo 2018, 31 f. mwN und vom 17. Dezember 1992 - 4 StR 532/92, NStZ 1993, 279 mwN; Beschluss vom 24. Oktober 2018 - 1 StR 452/18 Rn. 7, juris).
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