Rechtsprechung
   BGH, 24.10.2018 - 4 StR 314/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,38556
BGH, 24.10.2018 - 4 StR 314/18 (https://dejure.org/2018,38556)
BGH, Entscheidung vom 24.10.2018 - 4 StR 314/18 (https://dejure.org/2018,38556)
BGH, Entscheidung vom 24. Oktober 2018 - 4 StR 314/18 (https://dejure.org/2018,38556)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,38556) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW

    § 64 StGB, § 5 Abs. 3 JGG, § 349 Abs. 2 StPO, § 472 Abs. 1 StPO, § 74 JGG

  • Wolters Kluwer

    Auferlegung der Kosten der Nebenklage gegenüber einem wegen eines Tötungsdelikts verurteilten Jugendlichen aus erzieherischen Gründen

  • rewis.io

    Begrenzte Anfechtung des Schuldspruchs

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StPO § 472 Abs. 1 ; JGG § 74
    Auferlegung der Kosten der Nebenklage gegenüber einem wegen eines Tötungsdelikts verurteilten Jugendlichen aus erzieherischen Gründen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der verurteilte Jugendliche - und die Kosten der Nebenklage

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2019, 32
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 23.03.2000 - 4 StR 502/99

    Teilanfechtung im Jugendstrafverfahren; Schwergewicht bei gleichzeitiger

    Auszug aus BGH, 24.10.2018 - 4 StR 314/18
    Die ausdrücklich auf den Schuldspruch wegen Totschlags im Fall II. 1 der Urteilsgründe beschränkte Revision betrifft auch die tateinheitlichen Verurteilungen wegen gefährlicher Körperverletzung und den Ausspruch über die Einheitsjugendstrafe, weil insoweit ein untrennbarer Zusammenhang besteht (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Juni 1954 - 4 StR 310/54, BGHSt 6, 229, 230; Paul in: KK-StPO, 7. Aufl., § 318 Rn. 6 mwN (zur tateinheitlichen Verurteilung)) und BGH, Urteil vom 23. März 2000 - 4 StR 502/99, NStZ 2000, 483 (zur Einheitsjugendstrafe bei Teilanfechtung des Schuldspruchs)).

    Soweit die weiteren - andere prozessuale Taten betreffenden - Schuldsprüche und die Nichtanordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt vom Rechtsmittelangriff ausgenommen worden sind, ist die Rechtsmittelbeschränkung dagegen wirksam (vgl. BGH, Urteil vom 23. März 2000 - 4 StR 502/99, NStZ 2000, 483; Urteil vom 27. November 1952 - 5 StR 803/52, GA 1953, 83, 84 f. (zur begrenzten Anfechtung des Schuldspruchs) und Urteil vom 7. Oktober 1992 - 2 StR 374/92, BGHSt 38, 362, 363 (zur Ausnahme der Nichtanwendung von § 64 StGB vom Rechtsmittelangriff)).

  • BGH, 07.10.1992 - 2 StR 374/92

    Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch unter

    Auszug aus BGH, 24.10.2018 - 4 StR 314/18
    Soweit die weiteren - andere prozessuale Taten betreffenden - Schuldsprüche und die Nichtanordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt vom Rechtsmittelangriff ausgenommen worden sind, ist die Rechtsmittelbeschränkung dagegen wirksam (vgl. BGH, Urteil vom 23. März 2000 - 4 StR 502/99, NStZ 2000, 483; Urteil vom 27. November 1952 - 5 StR 803/52, GA 1953, 83, 84 f. (zur begrenzten Anfechtung des Schuldspruchs) und Urteil vom 7. Oktober 1992 - 2 StR 374/92, BGHSt 38, 362, 363 (zur Ausnahme der Nichtanwendung von § 64 StGB vom Rechtsmittelangriff)).
  • BGH, 15.06.1954 - 4 StR 310/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 24.10.2018 - 4 StR 314/18
    Die ausdrücklich auf den Schuldspruch wegen Totschlags im Fall II. 1 der Urteilsgründe beschränkte Revision betrifft auch die tateinheitlichen Verurteilungen wegen gefährlicher Körperverletzung und den Ausspruch über die Einheitsjugendstrafe, weil insoweit ein untrennbarer Zusammenhang besteht (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Juni 1954 - 4 StR 310/54, BGHSt 6, 229, 230; Paul in: KK-StPO, 7. Aufl., § 318 Rn. 6 mwN (zur tateinheitlichen Verurteilung)) und BGH, Urteil vom 23. März 2000 - 4 StR 502/99, NStZ 2000, 483 (zur Einheitsjugendstrafe bei Teilanfechtung des Schuldspruchs)).
  • BGH, 27.11.1952 - 5 StR 803/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 24.10.2018 - 4 StR 314/18
    Soweit die weiteren - andere prozessuale Taten betreffenden - Schuldsprüche und die Nichtanordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt vom Rechtsmittelangriff ausgenommen worden sind, ist die Rechtsmittelbeschränkung dagegen wirksam (vgl. BGH, Urteil vom 23. März 2000 - 4 StR 502/99, NStZ 2000, 483; Urteil vom 27. November 1952 - 5 StR 803/52, GA 1953, 83, 84 f. (zur begrenzten Anfechtung des Schuldspruchs) und Urteil vom 7. Oktober 1992 - 2 StR 374/92, BGHSt 38, 362, 363 (zur Ausnahme der Nichtanwendung von § 64 StGB vom Rechtsmittelangriff)).
  • BGH, 20.12.2012 - 3 StR 117/12

    Molekulargenetische Reihenuntersuchung (Verwertbarkeit der Erkenntnis einer

    Auszug aus BGH, 24.10.2018 - 4 StR 314/18
    Zudem kann hierdurch eine Abschwächung der Verurteilung vermieden werden, die in einer umfassenden Kostenfreistellung gesehen werden könnte (vgl. BGH, Urteil vom 20. Dezember 2012 - 3 StR 117/12, Rn. 52 mwN).
  • BGH, 09.09.2015 - 4 StR 334/15

    Beschränkung der Revision (Zulässigkeit: selbstständige Anfechtung der Anordnung

    Auszug aus BGH, 24.10.2018 - 4 StR 314/18
    Denn mit dem Eintritt der - von dem Angeklagten angestrebten - Teilrechtskraft der Nichtanordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt wäre insoweit für eine Entbehrlichkeitsentscheidung nach § 5 Abs. 3 JGG im zweiten Rechtsgang kein Raum mehr, sodass sowohl über den Schuldspruch im Fall II. 1 der Urteilsgründe als auch über die Ahndung aller Taten neu entschieden werden könnte, ohne dass innere Widersprüche mit dem nicht angefochtenen Teil des Urteils zu besorgen wären (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 9. September 2015 - 4 StR 334/15, NStZ 2016, 105 f. mwN).
  • LG Hamburg, 23.07.2020 - 617 Ks 10/19

    Stutthof-Prozess: Jugendstrafe auf Bewährung für 93-jährigen Ex-KZ-Wachmann

    Einige Gerichte halten es für zulässig, die notwendigen Auslagen der Nebenklage der Staatskasse durch Beschluss aufzuerlegen (mit ausführlicher Begründung LG Darmstadt, Beschluss vom 23. März 1972 - 2 Qs 247/72, NJW 1972, 1209; Eisenberg/Kölbel JGG, 21. Aufl. 2020, JGG § 74 Rn. 16b; Eisenberg/Kölbel, StraFo 2019, 75, 77; offen gelassen von OLG Saarbrücken, Beschluss vom 10. Mai 1973 - Ws 63/73, NJW 1973, 1943: jedenfalls nicht ohne Beschluss).
  • BGH, 07.03.2024 - 3 StR 220/23
    Denn nach § 5 Abs. 3 JGG besteht im Jugendstrafrecht grundsätzlich ein untrennbarer sachlicher Zusammenhang zwischen Strafe und Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (BGH, Beschlüsse vom 12. März 2012 - 3 StR 42/12, juris Rn. 2 f.; vom 21. März 2017 - 1 StR 19/17, NStZ-RR 2017, 346; vom 10. November 2021 - 2 StR 433/20, juris Rn. 14, 34; Urteil vom 9. November 2022 - 2 StR 250/22, StV 2023, 840 Rn. 14; vgl. auch BGH, Urteil vom 16. April 2015 - 3 StR 5/15, juris Rn. 10; Beschlüsse vom 9. September 2015 - 4 StR 334/15, BGHR StPO § 344 Abs. 1 Beschränkung 22; vom 27. Oktober 2015 - 3 StR 314/15, StV 2016, 734 Rn. 7; vom 21. März 2017 - 1 StR 19/17, juris Rn. 3; vom 5. April 2017 - 5 StR 111/17, StV 2019, 262 Rn. 3; vom 6. Juli 2018 - 1 StR 261/18, juris Rn. 12; vom 24. Oktober 2018 - 4 StR 314/18, NStZ-RR 2019, 32; vom 8. Januar 2020 - 4 StR 548/19, juris Rn. 10; vom 21. Februar 2023 - 6 StR 493/22, juris Rn. 10; vom 8. August 2023 - 6 StR 328/23, juris Rn. 7).
  • OLG Düsseldorf, 16.06.2021 - 7 StS 3/19

    Verurteilung wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen

    Der Senat hat in Ausübung des bestehenden Ermessens aus diesen Gründen - auch unter Berücksichtigung des Gewichts der abgeurteilten Taten und ihrer massiven Folgen für die Nebenklägerinnen - ebenfalls davon abgesehen, der Angeklagten die (erheblichen) notwendigen Auslagen der Nebenklage aus erzieherischen Gründen aufzuerlegen, § 472 Abs. 1 Satz 1 und 3 StPO, § 74 JGG (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2018, 4 StR 314/18, StraFo 2019, 75-77; sowie vom 10. März 2021, StB 32/20, juris Rn. 11).
  • BGH, 20.07.2023 - 4 StR 32/23

    Beweiswürdigung zur Einvernehmlichkeit der sexuellen Handlungen hinsichtlich

    Bei dieser Sachlage kommt es nicht mehr darauf an, dass (auch) eine isolierte Anfechtung der Nichtanordnung der Maßregel wirksam gewesen wäre, weil die Urteilsgründe weder einen inneren Zusammenhang zwischen der verhängten Einheitsjugendstrafe von zehn Jahren und der Nichtanordnung der Maßregel vorbehaltener Sicherungsverwahrung (vgl. etwa BGH, Urteil vom 9. September 2021 - 3 StR 327/20 Rn. 11; Urteil vom 19. August 2020 - 5 StR 616/19 Rn. 24; Urteil vom 25. Mai 2018 - 4 StR 643/17, NStZ-RR 2018, 305, 306) herstellen noch aus § 5 Abs. 3 JGG, der nur die Maßregelanordnung nach § 63 und § 64 StGB erfasst, ein normativer Zusammenhang zwischen Strafausspruch und unterbliebener Maßregelanordnung abzuleiten ist (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2018 - 4 StR 314/18 Rn. 2 mwN).

    Zudem kann hierdurch eine Abschwächung der Verurteilung vermieden werden, die in einer umfassenden Kostenfreistellung gesehen werden könnte (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2018 - 4 StR 314/18 Rn. 5; Urteil vom 20. Dezember 2012 - 3 StR 117/12 Rn. 52).

    Bei dieser Sachlage kommt es nicht mehr darauf an, dass (auch) eine isolierte Anfechtung der Nichtanordnung der Maßregel wirksam gewesen wäre, weil die Urteilsgründe weder einen inneren Zusammenhang zwischen der verhängten Einheitsjugendstrafe von zehn Jahren und der Nichtanordnung der Maßregel vorbehaltener Sicherungsverwahrung (vgl. etwa BGH, Urteil vom 9. September 2021 - 3 StR 327/20 Rn. 11; Urteil vom 19. August 2020 - 5 StR 616/19 Rn. 24; Urteil vom 25. Mai 2018 - 4 StR 643/17, NStZ-RR 2018, 305, 306) herstellen noch aus § 5 Abs. 3 JGG, der nur die Maßregelanordnung nach § 63 und § 64 StGB erfasst, ein normativer Zusammenhang zwischen Strafausspruch und unterbliebener Maßregelanordnung abzuleiten ist (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2018 - 4 StR 314/18 Rn. 2 mwN).

    Zudem kann hierdurch eine Abschwächung der Verurteilung vermieden werden, die in einer umfassenden Kostenfreistellung gesehen werden könnte (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2018 - 4 StR 314/18 Rn. 5; Urteil vom 20. Dezember 2012 - 3 StR 117/12 Rn. 52).

    Bei dieser Sachlage kommt es nicht mehr darauf an, dass (auch) eine isolierte Anfechtung der Nichtanordnung der Maßregel wirksam gewesen wäre, weil die Urteilsgründe weder einen inneren Zusammenhang zwischen der verhängten Einheitsjugendstrafe von zehn Jahren und der Nichtanordnung der Maßregel vorbehaltener Sicherungsverwahrung (vgl. etwa BGH, Urteil vom 9. September 2021 - 3 StR 327/20 Rn. 11; Urteil vom 19. August 2020 - 5 StR 616/19 Rn. 24; Urteil vom 25. Mai 2018 - 4 StR 643/17, NStZ-RR 2018, 305, 306) herstellen noch aus § 5 Abs. 3 JGG, der nur die Maßregelanordnung nach § 63 und § 64 StGB erfasst, ein normativer Zusammenhang zwischen Strafausspruch und unterbliebener Maßregelanordnung abzuleiten ist (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2018 - 4 StR 314/18 Rn. 2 mwN).

  • BGH, 19.12.2019 - 1 StR 293/19

    Erpressung (Vorsatz hinsichtlich einer rechtswidrigen Bereicherung: Irrtum über

    der Urteilsgründe sowie im Ausspruch über die Gesamtstrafe hinsichtlich aller Angeklagten ist teilweise unwirksam (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2018 - 4 StR 314/18 Rn. 2 mwN).
  • BGH, 31.10.2023 - 3 StR 347/23

    Verwerfung der Revisionen

    Das Landgericht hat, wie vom Generalbundesanwalt näher dargelegt, nach dem Zusammenhang der Urteilsgründe die gemäß § 74, § 109 Abs. 2 Satz 1 JGG eröffnete Möglichkeit bedacht, von der Auferlegung von Kosten und Auflagen abzusehen, davon im Rahmen seines Ermessens insbesondere mit Blick auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Angeklagten jedoch keinen Gebrauch gemacht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Oktober 2018 - 4 StR 314/18, StraFo 2019, 75; vom 16. März 2006 - 4 StR 594/05, NStZ-RR 2006, 224; Urteil vom 29. September 1961 - 4 StR 301/61, BGHSt 16, 261, 263 f.).
  • BGH, 13.04.2023 - 4 StR 429/22

    Beweiswürdigung (Tötungsvorsatz; Körperverletzungsvorsatz); Mord (Versuch:

    Denn diese Straftatbestände stehen mit den weiteren Delikten, deretwegen die Revision die weiter gehende Verurteilung des Angeklagten erstrebt, im Verhältnis der Tateinheit und somit in einem untrennbaren Zusammenhang (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2018 - 4 StR 314/18, NStZ-RR 2019, 32 mwN).
  • BGH, 08.11.2023 - 4 StR 363/23

    Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung

    Unter den festgestellten tat- und täterbezogenen Umständen ist es darüber hinaus angezeigt, den jugendlichen Angeklagten mit den dem Nebenkläger im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu belasten (§ 473 Abs. 1 Satz 2 StPO, § 74 JGG; vgl. hierzu allgemein BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2018 - 4 StR 314/18 Rn. 5; Urteil vom 20. Dezember 2012 - 3 StR 117/12 Rn. 52).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht