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   BGH, 24.11.1961 - 2 StR 540/60   

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https://dejure.org/1961,936
BGH, 24.11.1961 - 2 StR 540/60 (https://dejure.org/1961,936)
BGH, Entscheidung vom 24.11.1961 - 2 StR 540/60 (https://dejure.org/1961,936)
BGH, Entscheidung vom 24. November 1961 - 2 StR 540/60 (https://dejure.org/1961,936)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 17, 5
  • NJW 1962, 822
  • DB 1962, 366
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 01.02.1989 - 3 StR 450/88

    Umfang des Gesamtvorsatzes; Prozessualer Tatbegriff bei falschen Angaben

    Eine weite Annahme von Fortsetzungszusammenhang wirkt sich z.B. zu seinem Vorteil aus, wenn er nach rechtskräftiger Aburteilung wegen einer fortgesetzten Tat trotz ihr zuzurechnender weiterer, selbst schwerwiegender Einzelfälle nicht mehr verfolgt werden darf unabhängig davon, ob diese zur Zeit der Hauptverhandlung schon bekannt waren (vgl. BGHSt 9, 324, 326f.; 15, 268, 270; 17, 5, 9; 33, 122, 123f.).
  • BGH, 17.12.1970 - KRB 1/70

    A) "Ne bis in idem" im Bußgeldverfahren wegen Kartellordnungswidrigkeiten b)

    Er ist auch auf Bußgeldverfahren anzuwenden; denn nach rechtsstaatlichen Grundsätzen muß das Verbot der mehrfachen Ahndung derselben Tat auch in diesem Bereich gelten (BGHSt 17, 5, 9) [BGH 24.11.1961 - 2 StR 540/60] .
  • BGH, 31.07.1980 - 4 StR 340/80

    Unerlaubter Waffenbesitz - Beendigung eines Dauerdelikts - Einleitung eines neuen

    Legt ein Angeklagter Berufung ein, so unterliegt deshalb auch der nach dem ersten Urteil bis zum Berufungsurteil liegende Geschehensteil der Dauerstraftat noch dem Erkenntnis des Berufungsgerichts (vgl. BGHSt 9, 324; 17, 5, 9; Gollwitzer in Löwe-Rosenberg, 23. Aufl., § 264 StPO Rdn. 35 und 38; Schäfer a.a.O. Rdn. 67).

    Das Verbot der Schlechterstellung gilt bei dieser Fallgestaltung nur für den zeitlich vor dem ersten Urteil liegenden Teil der Dauerstraftat (vgl. BGHSt 9, 324; 17, 5, 9), d.h. für die Zeit des unerlaubten Waffenbesitzes bis zur Urteilsverkündung durch das Schöffengericht Dortmund (8. Juni 1978), nicht für die Zeit danach bis zum 3. Oktober 1978.

  • BGH, 08.01.1975 - 2 StR 617/74

    Strafklageverbrauch durch Verurteilung wegen fahrlässiger Trunkenheit bei einer

    So stehen sogar ein Urteil oder ein Beschluß des Gerichts nach § 72 OWiG, in dem eine Tat als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet worden ist, ihrer Verfolgung als Straftat entgegen (§ 84 Abs. 2 OWiG; vgl. BGHSt 17, 5; 24, 54, 57).
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