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BGH, 24.11.1961 - I ZR 156/52 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- BGH, 26.10.1953 - I ZR 156/52
- BGH, 24.11.1961 - I ZR 156/52
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 25.02.1958 - I ZR 181/56
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 24.11.1961 - I ZR 156/52
Infolgedessen muß die Anwendung der früheren Bestimmungen auf die Inanspruchnahme als solche beschränkt bleiben, während für die Melde- und Mitteilungspflicht eine differenzierende Beurteilung anhand der neuen Vorschriften der §§ 5, 18 ArbEG am Platze ist (BGH in GRUR 1958, 334, 336). - BGH, 30.01.1958 - VII ZR 33/57
Aufrechnung mit Arbeitnehmerforderung
Auszug aus BGH, 24.11.1961 - I ZR 156/52
Ob dieser, in BGHZ 26, 304 für die Aufrechnung mit einer arbeitsrechtlichen Gegenforderung vertretenen, Rechtsauffassung auch im Rahmen des § 51 PatG beizutreten ist, braucht hier nicht näher erörtert zu werden. - BGH, 02.12.1960 - I ZR 23/59
Auswirkungen auf die Vergütung bei Beteiligung mehrerer an einer Diensterfindung …
Auszug aus BGH, 24.11.1961 - I ZR 156/52
Denn in Anbetracht der Tatsache, daß der Kläger seine Erfindung selbst zum Patent angemeldet hat, könnte die Einwendung, Patentfähigkeit sei in Wirklichkeit nicht gegeben, vorliegend keine Berücksichtigung finden (vgl. BGH in GRUR 1961, 338, 339). - BGH, 27.06.1957 - II ZR 15/56
Rechtsnatur der Verwirkung
Auszug aus BGH, 24.11.1961 - I ZR 156/52
Demnach sind die besonderen Voraussetzungen erfüllt, unter denen ein arbeitsrechtlicher Anspruch nach der insoweit mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. insbesondere BGHZ 25, 47, 51 [BGH 27.06.1957 - II ZR 15/56] /52) übereinstimmenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. Hueck-Nipperdey-Dietz, Nachschlagewerk des Bundesarbeitsgerichts Nr. 9, 10 zu § 242 BGB; BAG in Der Betrieb 1960, 123) als verwirkt angesehen werden muß.