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   BGH, 24.11.1992 - 4 StR 460/92   

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BGH, 24.11.1992 - 4 StR 460/92 (https://dejure.org/1992,9409)
BGH, Entscheidung vom 24.11.1992 - 4 StR 460/92 (https://dejure.org/1992,9409)
BGH, Entscheidung vom 24. November 1992 - 4 StR 460/92 (https://dejure.org/1992,9409)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 20.07.2004 - 5 StR 539/03

    Unzulässiges Ablehnungsgesuch gegenüber Richtern des BGH (Vorwurf der versäumten

    Eine besondere Benachrichtigung des Angeklagten von der Antragsschrift war nicht erforderlich, weil es sich bei dem Antrag nicht um eine Entscheidung handelt (§ 145a Abs. 1 und Abs. 3 StPO; vgl. BGHR StPO § 33a Anhörung 1; § 33a Satz 1 Anhörung 1).
  • BGH, 19.11.2008 - 1 StR 593/08

    Unbegründete Anhörungsrüge (Zurechnung von Verteidigerverschulden: falsch

    Eine, hier auch nicht beantragte, Wiedereinsetzung unter dem Gesichtspunkt vom Angeklagten nicht zu vertretenden Verteidigerverschuldens käme nach dem rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens nicht mehr in Betracht (BGH aaO; BGHR StPO § 33a Anhörung 1 m.w.N.).
  • BGH, 22.10.2001 - 5 StR 278/01

    Abgelehnter Antrag des Angeklagten auf Nachholung rechtlichen Gehörs;

    Eine besondere Benachrichtigung von der Antragsschrift an den Angeklagten selbst war nicht erforderlich, weil es sich bei dem Antrag nicht um eine Entscheidung handelt (§ 145a Abs. 1 und Abs. 3 StPO; vgl. BGHR StPO § 33a - Anhörung 1; § 33a Satz 1 - Anhörung 1).
  • BGH, 24.06.1993 - 4 StR 166/93

    Berücksichtigungsfähigkeit von Ausführungen und zusätzlichen Erläuterungen zu

    Sie wäre auch nach dem - durch den gemäß § 349 Abs. 2 StPO ergangenen Beschluß - rechtskräftigen Abschluß des Strafverfahrens nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht mehr zulässig (BGHR StPO § 33 a Anhörung 1 m.w.N.).
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