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   BGH, 24.11.1992 - 5 StR 508/92   

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https://dejure.org/1992,9674
BGH, 24.11.1992 - 5 StR 508/92 (https://dejure.org/1992,9674)
BGH, Entscheidung vom 24.11.1992 - 5 StR 508/92 (https://dejure.org/1992,9674)
BGH, Entscheidung vom 24. November 1992 - 5 StR 508/92 (https://dejure.org/1992,9674)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung - Beurteilung der Glaubwürdigkeit eines Zeugen - Voraussetzungen eines Wertersatzverfalls

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung; Beurteilung der Glaubwürdigkeit eines Zeugen; Voraussetzungen eines Wertersatzverfalls

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 07.06.1979 - 4 StR 441/78

    Überprüfung der tatrichterlichen Auswertung von Lichtbildern in einer

    Auszug aus BGH, 24.11.1992 - 5 StR 508/92
    Der Tatrichter hat ohne Bindung an Beweisregeln die erhobenen Beweise zu würdigen und zu prüfen, ob er an sich mögliche Zweifel überwinden und sich von einem bestimmten Sachverhalt überzeugen kann oder nicht (BGHSt 10, 208, 209 [BGH 09.02.1957 - 2 StR 508/56]; 29, 18, 20; st. Rspr.).

    Seine Schlüsse müssen denkgesetzlich möglich sein; zwingend brauchen sie nicht zu sein (BGHSt 29, 18, 20).

  • BGH, 08.01.1988 - 2 StR 551/87

    Beurteilung der Glaubhaftigkeit der Bekundungen einer Zeugin in einem

    Auszug aus BGH, 24.11.1992 - 5 StR 508/92
    Allerdings muß die Bewertung im Urteil erkennen lassen, daß der Tatrichter alle in der Hauptverhandlung zutage getretenen Umstände - sei es zugunsten oder zu Lasten des Angeklagten - in die Würdigung der Glaubhaftigkeit einer Aussage mit einbezogen hat (BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 7).
  • BGH, 01.08.1962 - 3 StR 34/62

    Schluss von dem Erscheinen einer Zeitschrift in der Sowjetzone auf deren

    Auszug aus BGH, 24.11.1992 - 5 StR 508/92
    Das bedeutet einerseits, daß ihm die ungeprüfte Übernahme der Auffassung anderer Personen oder Stellen - auch anderer Gerichte - versagt ist (Gollwitzer in Loewe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 261 Rdn. 29); andererseits ist er grundsätzlich an die Beurteilung eines Sachverhalts in anderen freisprechenden oder verurteilenden Entscheidungen nicht gebunden (vgl. BGHSt 17, 388, 390; Kleinknecht/Meyer, StPO 40. Aufl. § 261 Rdn. 12).
  • BGH, 09.02.1957 - 2 StR 508/56

    Bindung des Tatrichters an seine persönliche Überzeugung von der Schuld des

    Auszug aus BGH, 24.11.1992 - 5 StR 508/92
    Der Tatrichter hat ohne Bindung an Beweisregeln die erhobenen Beweise zu würdigen und zu prüfen, ob er an sich mögliche Zweifel überwinden und sich von einem bestimmten Sachverhalt überzeugen kann oder nicht (BGHSt 10, 208, 209 [BGH 09.02.1957 - 2 StR 508/56]; 29, 18, 20; st. Rspr.).
  • BGH, 09.01.2020 - 3 StR 288/19

    BGH hebt den Freispruch im Fall Springmann auf und verwirft die Revision des

    Das neu zur Entscheidung berufene Landgericht Düsseldorf wird die Sache betreffend den Angeklagten umfassend neu zu verhandeln haben, ohne an die Feststellungen des insoweit rechtskräftigen Urteils gegen den Mitangeklagten gebunden zu sein (vgl. dazu BGH, Urteil vom 24. November 1992 - 5 StR 508/92, BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 19; Beschlüsse vom 3. Juni 1997 - 1 StR 183/97, BGHSt 43, 106, 107 f.; vom 9. März 2010 - 4 StR 640/09, NStZ 2010, 529; LR/Kühne/Gössel/Lüderssen, StPO, 27. Aufl., Einl. Abschn. K Rn. 94; LR/Stuckenberg, StPO, 26. Aufl., § 262 Rn. 37; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 62. Aufl., Einl. Rn. 170).
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